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Bayerische Staatsregierung

20.07.2018
Wer gehört zur Bayerischen Staatsregierung und welche Aufgaben hat diese?

Die bayerische Staatsregierung ist die oberste Behörde in Bayern und besteht aus der/dem Ministerpräsidenten/in und bis zu 17 Staatsministern und Staatssekretären.

Der/Die bayerische Ministerpräsident/in
Der/die Ministerpräsident/in wird auf fünf Jahre vom Bayerischen Landtag* gewählt. Gewählt werden kann jeder Bayer/jede Bayerin, der/die das aktive Wahlrecht* besitzt und das 40. Lebensjahr vollendet hat.
Unser aktueller Ministerpräsident heißt Dr. Markus Söder, welcher seinen Sitz in der Staatskanzlei am Münchner Hofgarten hat.

Zudem hat der/die Regierungschef/in folgende Aufgaben:
·         Er/Sie bestimmt die Richtlinien der Politik. Gemäß dieser Richtlinien führt jede/r Staatsminister/in
          seinen/ihren Geschäftsbereich selbstständig und in eigener Verantwortung.
·         Er/Sie leitet die Staatsregierung.
·         Er/Sie vertritt Bayern nach außen.
·         Er/Sie unterzeichnet Staatsverträge.
·         Er/Sie prüft beschlossene Gesetze des Landtags auf ihre Verfassungsmäßigkeit (bedeutet, dass
          die Gesetze nicht gegen die Verfassung verstoßen), unterzeichnet sie (dies wird auch Ausfertigung
          genannt) und veröffentlicht sie.

Die Staatsministerien
Der/die Ministerpräsident/in bestimmt die Anzahl und die Abgrenzungen der Staatsministerien. Hierzu braucht er/sie die Zustimmung des Landtags. Derzeit gibt es folgende Staatsministerien in der Bayerischen Regierung:

·         Staatsministerium des Inneren und für Integration
·         Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
·         Staatsministerium der Justiz
·         Staatsministerium für Unterricht und Kultus
·         Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
·         Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
·         Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie
·         Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
·         Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
·         Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
·         Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Das Kabinett (Staatsregierung)
Die 13 Staatsminister und 4 Staatssekretäre bilden gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten das Kabinett in Bayern. Die Staatsminister leiten ihr jeweiliges Ministerium (siehe die oben aufgelisteten Staatsministerien). Zusätzlich gibt es noch zwei weitere Staatsminister für Bundesangelegenheiten und für Digitales, Medien und Europa. Die vier Staatssekretäre unterstützen und vertreten den jeweiligen Staatsminister, dem sie zugewiesen sind. Die Staatsminister und -sekretäre werden vom Ministerpräsidenten berufen und entlassen. Hierzu braucht der Ministerpräsident die Zustimmung des Landtags.

Die Bayerische Staatskanzlei
Der Leiter der Staatskanzlei heißt Dr. Florian Herrmann. Dieser ist auch für den Bereich „Bundesangelegenheiten“ zuständig. Des Weiteren obliegt ihm die Stimmführung und Vertretung Bayerns im Bundesrat1. Er hat seinen Dienstsitz in München, aber auch in Berlin.

Die Staatskanzlei hat folgende Aufgaben:
·         Unterstützt zusammen mit den Ministerien den Ministerpräsidenten bei den Bestimmungen
          der Richtlinien
·         Koordination der Tätigkeiten der Ministerien
·         Vorbereitung von Ministerratssitzungen2 und Beschlüssen von der Staatsregierung
·         Bearbeitung von Anträgen, Erklärungen und Entscheidungen des Ministerpräsidenten und der
          Staatsregierung
·         Behandlung der Landtagsbeschlüsse
·         Ausfertigung der Gesetze und Rechtsverordnungen
·         Abschluss von Staatsverträgen und Verwaltungsabkommen3 mit Regierungen anderer Länder
·         Pflege der Beziehung zwischen Bund und Ländern nach außen
·         Pflege der Beziehung mit ausländischen Vertretungen (Konsulate) in Bayern
·         Vorbereitung und Durchführung von Staatsempfängen und Staatsbesuchen

                                             

                                                                Staatskanzlei in München

* Dieser Begriff wird in einem anderen Artikel dieser Serie genauer erklärt.
1 Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Durch diesen können die Bundesländer bei der Gesetzgebung mitbestimmen.
2 Die Staatsregierung berät und beschließt in Ministerratssitzungen.
3 Das Verwaltungsabkommen ist ein internationaler Vertrag zwischen Staaten oder anderen Gebietskörperschaften (z. B. Gemeinden)


Viele Grüße

Ihre Auszubildenden und Praktikanten
                                                          Noch 12 Wochen bis zur Wahl!
                                                                                                
 

Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Gemeinde & Bürger - Wahlen

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