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Aufforderung zur Beseitigung von Überfahrhilfen

18.01.2023
Wir fordern auf diese Hindernisse bis spätestens Ende Januar zu entfernen.

Durch sogenannte "Überfahrhilfen" sind in der jüngeren Vergangenheit Unfälle passiert, die Personenschäden zur Folge hatten und Haftungsfragen aufwerfen. Diese ziehen Schadensersatzansprüche nach sich. Das Anbringen von diesen Gegenständen stellt rechtlich einen Eingriff in den öffentlichen Straßenraum dar, es wird dabei vorsätzlich ein Hindernis aufgebracht.

Wir fordern auf diese Hindernisse bis spätestens Ende Januar zu entfernen.

Bzgl. weiterer Informationen verweisen wir auf den Gemeinde-informiert-Artikel zu diesem Thema, abgedruckt im Amts- und Mitteilungsblatt vom 23.12.2022.

 

 

Kategorien: Gemeinde & Bürger

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