08.04.2020
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Niedernberg
Der Ferienausschuss hat in seiner Sitzung am 31.03.2020 eine Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Niedernberg vom 03.03.1995 beschlossen. Nachstehend geben wir die ausgefertigte Satzung in ihrem vollen Wortlaut amtlich bekannt:
Die Gemeinde erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Niedernberg
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Niedernberg vom 03.03.1995, zuletzt geändert am 13.04.2016, wird wie folgt geändert:
§ 10 erhält in Abs. 1 folgende Neufassung:
(1) 1Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. 2Eine Gebühr von 3,80 € pro m³ Abwasser wird den Vorauszahlungen im Jahr 2020 zugrunde gelegt. Die endgültige Gebührenhöhe wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt ermittelt und rückwirkend zum 01.05.2020 festgesetzt.
§ 2
Die Satzung tritt zum 01.05.2020 in Kraft.
Niedernberg, 01.04.2020
Jürgen Reinhard
Erster Bürgermeister
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