05.04.2023
Sollten Sie Ihre Zählerstände noch nicht an die Gemeindeverwaltung übermittelt haben, so können Sie dies noch bis Ende April nachholen.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
der Zählerstand, welcher einmal im Jahr abgelesen werden muss, ist für die Erstellung der Jahresabrechnung von den Wasser- und Abwassergebühren erforderlich.
Seit dieser Woche werden die Ablesebriefe zum Mitteilen der Zählerstände für die Abrechnung 2022/2023 verteilt.
Der Stand Ihres Wasserzählers muss bis spätestens 30.04.2023 der Gemeinde Niedernberg übermittelt werden. Gerne können sie dafür das kostenlose Bürgerserviceportal über unsere Internetseite nutzen oder alternativ die Rückseite des Ablesebriefes ausfüllen und diesen in den Briefkasten der Gemeinde Niedernberg einwerfen.
Kategorien: Amtliche Mitteilungen