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Stundung

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Lorena Krichbaum
Sachbearbeiterin
06028/9744-2106028/9744-25Zimmer OG 05finanzverwaltung@niedernberg.de

Bemerkungen

Ist es dem Pflichtigen nicht möglich die Steuern oder Abgaben mit einer Zahlung zu leisten, so ist nach dem KAG eine Stundung möglich. Ob einer Stundung zugestimmt wird entscheidet der Bügermeister bzw. der Haupt- und Finanzauschuss.

Die Stundung wird mit 2 % p. a. über dem Basiszinsatz verzinst.

Der Stundungsantrag kann formlos per E-Mail, Brief oder Fax gestellt werden.

Formulare

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