Briefwahl beantragen
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Marion Debes Sachbearbeiterin | 06028/9744-0 | 06028/9744-25 | Zimmer OG 03 | finanzverwaltung@niedernberg.de |
Nach Art. 42 Abs.1 Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) und Art. 19 Abs. 4 BayEUG besteht eine Sprengelpflicht. D.h. es ist grundsätzlich die Schule zu besuchen, in deren Schulsprengel das Schulkind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Aus zwingenden, persönlichen Gründen ist eine Ausnahme von dieser gesetzlichen Regelung möglich (Art. 43 Abs. 1 BayEUG). Hierfür muss ein Gastschulantrag bei der Gemeinde gestellt werden, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Als zwingende, persönliche Gründe kommt insbesondere in Betracht: