Niedernberg Niedernberg

Anschluss- und Benutzungszwang

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Marion Debes
Sachbearbeiterin
06028/9744-2206028/9744-25Zimmer OG 03m.debes@niedernberg.de

Bemerkungen

Die Niedernberger sind verpflichtet ihr Grundstück im Bereich der öffentlichen Ver- und Entsorgung an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und an die öffentliche Entwässerungsanlage anzuschließen.

Für eine Befreiung vom Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgungsanlage (z. B. für die Benutzung eines Brunnens) muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Informationen aus dem BayernPortal

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