Anmeldung
Notwendige Unterlagen
gültiger Personalausweis oder ReisepassWohnungsgeberbestätigung
Bemerkungen
Die Anmeldung an dem neuen Wohnsitz muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung erfolgen.
Personen, die vorübergehend für die Dauer von höchstens zwei Monaten eine Wohnung beziehen und für eine andere Wohnung in Deutschland gemeldet sind, unterliegen nicht der Meldepflicht.
Meldepflichtig sind hingegen Besucher aus dem Ausland. Details mögen bitte im jeweiligen Einzelfall mit dem Ausländeramt geklärt werden.