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Abmeldung

Bemerkungen

Die Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland. Eine vorzeitige Abmeldung bei Wegzug ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor dem Wegzug möglich. Vom Meldepflichtigen ist künftig eine Wegzugsadresse im Ausland anzugeben.

Informationen aus dem BayernPortal

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