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Kommunalwahl am 08.03.2026

11.02.2026
Nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl!

Briefwahlwerbung

Am 08.03.2026 findet die Kommunalwahl in Niedernberg statt. Hierfür können Sie Briefwahlunterlagen beantragen.

Wie kann ich die Briefwahl beantragen?
Digital
Scannen Sie den QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief. Alternativ können Sie die Briefwahl hier beantragen.
Wahlbenachrichtigungsbrief
Unterschreiben Sie die Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes. Ihre Daten sind hier vorausgefüllt.
Achtung: Denken Sie, falls gewünscht, an das X für die Briefwahlbeantragung bei einer etwaigen Stichwahl. Den unterschriebenen Antrag können Sie im Rathaus (Hauptstr. 54, 63843 Niedernberg) einwerfen.
Stellen Sie den Antrag für eine andere Person, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht. In diesem Fall ist der Antrag nur persönlich oder schriftlich (per Wahlbenachrichtigungsbrief) möglich, jedoch nicht elektronisch!

Wohin werden die Briefwahlunterlagen versandt?
Die Briefwahlunterlagen werden an Ihre Meldeanschrift versandt.
Auf Ihren Antrag hin können die Unterlagen auch an eine andere Anschrift versandt werden.
Bitte beachten Sie hierbei, dass der Versand der Briefwahlunterlagen aufgrund der verkürzten Fristen für die Kommunalwahl erst ab 18.02.2026 erfolgen kann. Wir bitten von Nachfragen bzgl. der Zustellung der beantragten Briefwahlunterlagen vor dem 24.02.2026 abzusehen!

Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Die letzte Möglichkeit ist am Freitag, den 06.03.2026, bis 15 Uhr. An diesem Tag ist für diesen Zweck das Rathaus bis 15 Uhr besetzt, so dass hier nochmal jeder vorbeikommen und Briefwahlunterlagen beantragen kann. Später eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden.
Die Online-Beantragung über die Gemeindehomepage ist nur bis 04.03.2026 um 12:00 Uhr möglich.

Bis wann müssen die Wahlbriefe wieder zurückgesendet werden?
Die Rücksendung der Wahlbriefe muss bis spätestens Sonntag, den 08.03.2026, 18:00 Uhr erfolgt sein. Sie können bis dahin im Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden.

Noch Fragen?
Gerne können Sie sich bei Fragen zur Kommunalwahl an die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung wenden. Diese helfen Ihnen gerne weiter! Auch können wir Ihnen gerne persönlich die notwendigen Schritte zu einer gültigen Stimmabgabe erläutern.

Kategorien: Gemeinde & Bürger, Gemeinde & Bürger - Wahlen

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