Niedernberg Niedernberg

Information der Meldebehörde

09.07.2025
Einrichtung von Übermittlungssperren und Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen

Information der Meldebehörde über die Einrichtung von Übermittlungssperren

In den §§ 36, 44, 45 und 50 des Bundesmeldegesetzes (BMG) wird jedem Bürger die Möglichkeit eingeräumt, folgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen zu widersprechen:

  1. An Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
  2. An Adressbuchverlage
  3. An öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige von Mitgliedern, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religions-gesellschaft angehören.
    Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden.
  4. Weitergabe von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial.

Wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, geben Sie dies bitte telefonisch (Tel.: 06028/9744-16, Frau Schüßler) oder per Mail (einwohnermeldeamt@niedernberg.de) dem Bürgerbüro der Gemeinde Niedernberg bekannt.

Information der Meldebehörde über die Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen gem. § 50 Abs. 1 und 2 Bundesmeldegesetz (BMG)

Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde Auskunft über Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums erteilen.

Altersjubiläen sind nach dem BMG der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Gegen die Übermittlung der Daten kann Widerspruch eingelegt werden. Wenn Sie Widerspruch gegen die Erteilung von Melderegisterauskünften über Alters- und Ehejubiläen einlegen möchten, melden Sie sich bitte telefonisch im Bürgerbüro der Gemeinde Niedernberg unter 06028/9744-16 (Frau Schüßler) oder schreiben Sie eine Mail an einwohnermeldeamt@niedernberg.de.

Kategorien: Gemeinde & Bürger

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