21.05.2025
Wie verhalte ich mich richtig auf dem Friedhof?
Es gibt einige Regelungen, die hierbei zu beachten sind.
Grundsätzlich hat sich jeder Besucher ruhig und der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Kindern unter 7 Jahren ist das Betreten des Friedhofs nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
Verboten ist es aber:
- Tiere mitzuführen (ausgenommen Blindenhunde)
- Die Wege mit Fahrzeugen aller Art, insbesondere mit Fahrrädern zu befahren (ausgenommen Kinderwagen, Kranken- und Behindertenfahrstühle und von der Gemeinde zugelassene Fahrzeuge)
- Friedhofsfremden Müll zu entsorgen
- Der Örtlichkeit nicht entsprechende Gefäße (z. B. Konservendosen, Einmachgläser, Flaschen u. ä.) auf Gräbern ohne Erlaubnis aufzustellen
- Jegliche Gegenstände (z. B. Vasen, Haken, Gießkannen u. ä.) zwischen, hinter, vor oder neben Gräbern aufzubewahren
- Zu rauchen
- Zu lärmen
- Den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Gräber zu verunreinigen oder zu beschädigen
- Grün- oder Wegeflächen als Spielplatz zu verwenden (ausgenommen der Bereich mit Spielgeräten)
- Blumen, Äste, Zweige o. ä. abzureißen oder abzuschneiden
- Ohne Genehmigung der Gemeinde Druckschriften o. ä. zu verteilen (ausgenommen Druckschriften, die im Rahmen der Bestattungsfeier notwendig und üblich sind)
- Waren aller Art feilzubieten oder anzupreisen
- Gewerbliche oder sonstige Leistungen anzubieten
- An Sonn- und Feiertagen und während einer Bestattung oder Trauerfeier störende Arbeiten in der Nähe zu verrichten
Kategorien: Gemeinde & Bürger