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Friedhof - Urnenerdgräber

18.06.2025
Heute informieren wir Sie über die Urnenerdgräber auf dem Niedernberger Friedhof.

Was sind Urnenerdgräber?

Hierbei handelt es sich, wie der Name schon sagt, um Erdgräber. Es können maximal zwei Urnen dort beigesetzt werden. Eine gärtnerische Gestaltung und Unterhaltung ist notwendig. Die Laufzeit sowie die Ruhefrist betragen für Urnenbestattungen in Urnenerdgräbern 15 Jahre.

Nutzung, Pflege und Instandhaltung

  • Anpflanzungen dürfen nur auf dem Grab vorgenommen werden, um alles außerhalb kümmert sich die Gemeinde.
  • Spätestens sechs Monate nach der Beisetzung müssen verdorrte Kränze o. ä. entfernt und das Grab würdig hergerichtet, gärtnerisch angelegt und in diesem Zustand erhalten werden.
  • Zur Bepflanzung dürfen nur geeignete Gewächse verwendet werden, welche die benachbarten Gräber nicht beeinträchtigen. Sie dürfen eine maximale Höhe von 0,80 m nicht überschreiten.
  • Hochgewachsene Pflanzen wie Zwergsträucher, strauch- oder baumartige Pflanzen und Bäume auf den Gräbern müssen erst von der Gemeinde genehmigt werden.
  • Es ist verboten Grabhügel anzulegen. Die Pflanzenbeete müssen erdgleich sein.

Grabmal und Beschriftung

Die Errichtung sowie wesentliche Änderungen von Grabmalen bzw. Grabsteinen bedarf der Erlaubnis der Gemeinde. Sie dürfen bei den Urnenerdgräber im Rasengrabfeld im Regelfall die Maße 1,00 m x 0,60 m x 0,35 m (Höhe x Breite x Stärke) nicht überschreiten. Hier werden statt den Grabeinfassungen Metallrahmen verwendet, welche von der Gemeinde auf Kosten des Nutzungsberechtigten gesetzt werden. Grabplatten sind bei den Urnenerdgräber im Rasengrabfeld erlaubt, sofern sie innerhalb des Metallrahmens und bodengleich verlegt werden.

Welche Arten von Urnenerdgräbern gibt es? Gibt es Unterschiede?

Auf dem Niedernberger Friedhof befinden sich unter anderem Urnenerdgräber im Rasengrabfeld, sowie auch Urnenerdgräber im Urnengrabfeld als Erdgrab.


Urnenerdgräber im Rasengrabfeld


Urnenerdgräber im Urnengrabfeld als Erdgrab

Im Vergleich zu den Urnenerdgräbern im Rasengrabfeld dürfen die Grabmale der Urnenerdgräber im Urnengrabfeld eine Größe von 0,80 m x 0,60 m x 0,35 m (Höhe x Breite x Stärke) nicht überschreiten. Grabplatten sind hier nicht erlaubt. Bei den Urnenerdgräbern im Urnengrabfeld ist eine Bewässerungsanlage vorhanden. Der bei Beisetzungen abgelegte Blumenschmuck, Kränze usw. sind auf ein Minimum zu beschränken und müssen spätestens nach vier Wochen entfernt werden.


Lageplan

Kategorien: Gemeinde & Bürger

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