14.05.2025
Was tun bei einem Sterbefall?
Direkt nach dem Todesfall:
1. Arzt kontaktieren zur Ausstellung eines Totenscheins (Organspendeausweis?)
2. Angehörige informieren
3. Verträge/Willenserklärungen heraussuchen (Testament, Vorvertrag mit einem Bestattungsinstitut o. ä.)
4. Unterlagen zusammensuchen:
- Totenschein
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- evtl. Scheidungsurteil
- evtl. Sterbeurkunde des Ehepartners
- Personalausweis/Reisepass
Falls vorhanden:
- Krankenkassenkarte
- Bestattungsvorsorgevertrag
- Versicherungsunterlagen sowie Rentenversicherungsnummer
- Grabdokumente wie Urkunden über das Nutzungsrecht einer vorhandenen Grabstätte
- Mitgliedsausweis einer Gewerkschaft (falls diese Sterbegeld zahlt)
5. Bestatter kontaktieren
Innerhalb der ersten zwei Tage nach dem Todesfall:
6. Leistungsumfang mit Bestatter* definieren
- z. B. Bestatter
- meldet Sterbefall beim Standesamt
- kontaktiert das Friedhofsamt inkl. der Anträge und Genehmigungen
- übernimmt Sterbebildchen, Anzeigen
- stimmt Beerdigungstermin mit dem Dienstleister der Gemeinde (aktuell Bestattungsinstitut Vogt), sowie Pfarrer oder Trauerredner ab
- beauftragt Blumenschmuck
7. evtl. Versicherungen informieren (z. B. Lebens-/Sterbe-/Unfall-/Kranken-/Rentenversicherung)
8. evtl. Arbeitgeber informieren
In den Tagen nach dem Tod:
9. evtl. Leichenschmaus organisieren
10. evtl. Testament abgeben (beim Nachlassgericht des letzten Wohnorts)
11. Bankkonten auflösen
12. Verträge kündigen (z. B. Mietvertrag, Strom-/Internetvertrag, GEZ) (mit der Sterbeurkunde)
13. evtl. Eigentum abholen (bei Verstorbenen in Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen)
14. evtl. Mietwohnung räumen
15. evtl. Accounts in sozialen Medien löschen
16. evtl. Witwenrentenantrag stellen (Termin bei Gemeinde: einwohnermeldeamt@niedernberg.de)
* Die hoheitlichen Aufgaben (z. B. Öffnen und Schließen von Gräbern, Übergabe der gemeindlichen Utensilien an Bestatter/Pfarrer/Trauerredner, …) einer Bestattung sind von der Gemeinde fremdvergeben, weshalb der gemeindliche Dienstleister bei Bestattungen auf dem Friedhof immer anwesend sein muss. Dies ist unabhängig von der Beauftragung eines Bestatters durch die Angehörigen, welcher die Trauerfeier organisiert/durchführt.
Kategorien: Gemeinde & Bürger