10.09.2025
Wann und wie erfolgt die Errichtung von Grabmalen?
Im Rahmen der Bestattung dürfen als provisorische Grabmale nur naturlasierte Holztafeln oder -kreuze für max. zwei Jahre aufgestellt werden. Danach müssen die Tafeln/Kreuze entfernt und ggf. ein Grabmal aufgestellt werden. Um ein Grabmal bzw. einen Grabstein zu errichten oder wesentlich zu ändern bedarf es der Erlaubnis der Gemeinde, welche rechtzeitig vor Anfertigung oder Veränderung im Friedhofsamt einzureichen ist. Sobald diese erteilt ist kann die Aufstellung erfolgen.
Wie dürfen die Grabmale aussehen?
Sie müssen sich in der Umgebung der Grabstätte einfügen, deshalb ist die Verwendung völlig ungewöhnlicher Werkstoffe oder aufdringlicher Farben verboten. Das Aufbringen von Firmenbezeichnungen an den Grabmalen, -einfassungen und -platten ist verboten. Genauere Details finden Sie in den jeweiligen Artikeln zu den Grabarten.
Kategorien: Gemeinde & Bürger