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Friedhof - Rund um das Grab

28.05.2025
Allgemeine Infos

  • Verwelkte Blumen oder verdorrte Kränze müssen von den Grabstätten entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden
  • Kunststoff oder andere Materialien, die nicht verrotten, dürfen insbesondere in Kränzen, Trauergebinden und -gestecken o. ä. nicht verwendet werden
  • Blumentöpfe, Grablichter, Plastiktüten, welche ebenfalls aus nicht verrottbarem Material sind, sind vom Friedhof zu entfernen oder in den entsprechenden Abfallbehälter zu entsorgen.

Wer kann auf dem Niedernberger Friedhof bestattet werden?

  • Verstorbene, die zum Zeitpunkt des Todes in Niedernberg einen Wohnsitz hatten
  • Grabnutzungsberechtigte und ihre Familienangehörigen
  • Verstorbene, die in Niedernberg verstarben oder tot aufgefunden wurden, sofern keine andere ordentliche Beisetzung sichergestellt ist
  • Tot- und Fehlgeburten

Im Einzelfall können auch andere Personen in Niedernberg beerdigt werden. Dies bedarf auf Antrag der besonderen Erlaubnis der Friedhofsverwaltung.

Wann und wie erfolgt der Erwerb eines Grabes?
Die Grabstätten stehen im Eigentum der Gemeinde. An ihnen können Rechte im Rahmen der Satzung erworben werden. Ein Erwerb ist nur anlässlich eines Todesfalls möglich und zu Lebzeiten ausgeschlossen. Die Verleihung des Nutzungsrechtes erfolgt nur an einzelne, natürliche und volljährige Personen nach Entrichtung der Nutzungsgebühr. Hierüber erhält der Nutzungsberechtige eine Graburkunde. Die Zuteilung der Gräber erfolgt durch die Friedhofsverwaltung und grundsätzlich der Reihe nach.

Wie müssen Urnen beschaffen sein?

  • Im Urnenwandgrab muss die Urne aus dauerhaftem und wasserdichtem Material sein.
  • Urnen in anderen Grabformen müssen aus biologisch abbaubarem Material bestehen.
  • Im Kavernengrab dürfen ausschließlich Aschekapseln ohne Urne beigesetzt werden.
  • Aschekapseln müssen immer aus biologisch abbaubarem Material bestehen.

Kategorien: Gemeinde & Bürger

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