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Friedhof - Kindergräber

30.07.2025
Was sind Kindergräber?

Hierbei handelt es sich um Erdgräber, in denen ein verstorbenes Kind bis 10 Jahre (Sarg oder Urne) beigesetzt werden kann. Die Laufzeit sowie die Ruhefrist betragen für Bestattungen in Kindergräbern 15 Jahre.

Nutzung, Pflege und Instandhaltung

  • Anpflanzungen dürfen nur auf dem Grab vorgenommen werden, um alles außerhalb kümmert sich die Gemeinde.
  • Spätestens sechs Monate nach der Beisetzung müssen verdorrte Kränze o. ä. entfernt und das Grab würdig hergerichtet, gärtnerisch angelegt und in diesem Zustand erhalten werden.
  • Zur Bepflanzung dürfen nur geeignete Gewächse verwendet werden, welche die benachbarten Gräber nicht beeinträchtigen. Sie dürfen eine maximale Höhe von 1,30 m nicht überschreiten.
  • Hochgewachsene Pflanzen wie Zwergsträucher, strauch- oder baumartige Pflanzen und Bäume auf den Gräbern müssen erst von der Gemeinde genehmigt werden.
  • Es ist verboten Grabhügel anzulegen.

Grabmal und Beschriftung
Die Errichtung sowie wesentliche Änderungen von Grabmalen bzw. Grabsteinen bedarf der Erlaubnis der Gemeinde. Sie dürfen im Regelfall die Maße 0,80 m x 0,60 m x 0,35 m (Höhe x Breite x Stärke) nicht überschreiten. Grabplatten sind erlaubt, sofern sie nicht höher sind als die Grabeinfassung sind.

 

Kategorien: Gemeinde & Bürger

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