03.09.2025
Was ist eine Kaverne?
Hierbei handelt es sich um einen unterirdischen Hohlraum, in welchem mehrere Kapseln Platz finden. Die Laufzeit sowie die Ruhefrist betragen für Urnenbestattungen in Kavernengräbern 15 Jahre.
Nutzung, Pflege und Instandhaltung
- Bei Kavernengräbern ist ausschließlich die Gemeinde für die Gestaltung und Pflege der Gräber zuständig.
- Es dürfen dort keine gärtnerischen Anpflanzungen o. ä. vorgenommen werden.
- Grabbeigaben bei Bestattungen sind nicht zulässig.
- Der bei der Beisetzung abgelegte Blumenschmuck, Kränze usw. sind auf ein Minimum zu beschränken und müssen spätestens nach vier Wochen entfernt werden. Zur Ablage sind die vorgesehenen gemeinschaftlichen Abstellflächen zu nutzen.
- An kirchlichen Feiertagen oder zu besonderen Anlässen (Geburts- sowie Sterbetag des Verstorbenen) darf Blumenschmuck auf den dafür vorgesehenen gemeinschaftlichen Flächen im Urgengrababteil abgelegt werden. Dieser ist jedoch, sobald er verwelkt ist, spätestens aber nach vier Wochen wieder zu entfernen.
- Wird der Blumenschmuck nach Ablauf der Fristen nicht durch den Nutzungsberechtigten entfernt, wird dies durch die Friedhofsverwaltung vorgenommen.
- Kerzen dürfen nur auf den dafür vorgesehenen gemeinschaftlichen Flächen im Urnengrababteil abgestellt werden. Sollten diese an anderer Stelle stehen wird die Friedhofsverwaltung diese Kerzen auf die Gemeinschaftsfläche stellen.
Grabmal und Beschriftung
Hier ist kein Grabmal bzw. Beschriftung vorgesehen. Es gibt die Möglichkeit einen individuellen Stein mit einer Größe von max. 10 cm Durchmesser entlang des unmittelbar an der Kaverne vorhandenen Abstellfeldes unbefestigt abzulegen. Nach Beendigung der Ruhefrist ist dieser wieder zu entfernen.
Kategorien: Gemeinde & Bürger