09.07.2025
Was sind Flussgräber?
Hierbei handelt es sich um Urnenerdgräber, welche mit einem Urnenrohr versehen sind. Es können maximal zwei Urnen dort beigesetzt werden. Die Laufzeit sowie die Ruhefrist betragen für Urnenbestattungen in Flussgräbern 15 Jahre.
Nutzung, Pflege und Instandhaltung
- Bei den Flussgräbern ist ausschließlich die Gemeinde für die Gestaltung und Pflege der Gräber zuständig.
- Es dürfen dort keine gärtnerischen Anpflanzungen o. ä. vorgenommen werden.
- Grabbeigaben bei Bestattungen sind nicht zulässig.
- Der bei der Beisetzung abgelegte Blumenschmuck, Kränze usw. sind auf ein Minimum zu beschränken und müssen spätestens nach vier Wochen entfernt werden. Zur Ablage sind die vorgesehenen gemeinschaftlichen Abstellflächen zu nutzen.
- An kirchlichen Feiertagen oder zu besonderen Anlässen (Geburts- sowie Sterbetag des Verstorbenen) darf Blumenschmuck auf den dafür vorgesehenen gemeinschaftlichen Flächen im Urgengrababteil abgelegt werden. Dieser ist jedoch, sobald er verwelkt ist, spätestens aber nach vier Wochen wieder zu entfernen.
- Wird der Blumenschmuck nach Ablauf der Fristen nicht durch den Nutzungsberechtigten entfernt, wird dies durch die Friedhofsverwaltung vorgenommen.
- Kerzen dürfen nur auf den dafür vorgesehenen gemeinschaftlichen Flächen im Urnengrababteil abgestellt werden. Sollten diese an anderer Stelle stehen wird die Friedhofsverwaltung diese Kerzen auf die Gemeinschaftsfläche stellen.
Grabmal und Beschriftung
Die Errichtung sowie wesentliche Änderungen von Grabmalen bzw. Grabsteinen bedarf der Erlaubnis der Gemeinde. Auf den Kiesfluss, auf Höhe des Grabes, kann eine Granitplatte (Material: Nero Assoluto matt, Breite 20 cm, Höhe 15 cm, Stärke bis zu 2 cm) unbefestigt aufgelegt werden.
Die Platte muss von einem zugelassenen Steinmetzbetrieb angebracht werden. Die Schriftart President, eingearbeitet ist in natur (Ausführung der Buchstaben: gemeißelt oder gefräst) verbindlich vorgeschrieben. Die Platte sowie die Beschriftung muss von den Hinterbliebenen rechtzeitig selbst und auf eigene Kosten bei einem Steinmetz in Auftrag gegeben werden.
Kategorien: Gemeinde & Bürger