11.06.2025
Heute informieren wir sie über die Einzelgräber auf dem Niedernberger Friedhof.
Was sind Einzelgräber?
Auf dem Niedernberger Friedhof befinden sich die Einzelgräber im Grabfeld „Alter Teil“. Hierbei handelt es sich um Erdgräber. Es kann maximal ein Verstorbener, egal ob Sarg oder Urne, dort bestattet werden. Eine gärtnerische Gestaltung und Unterhaltung ist notwendig. Die Laufzeit beträgt beim Ersterwerb eines Einzelgrabes 20 Jahre; die Ruhefrist eines Verstorbenen, der im Sarg bestattet wird beträgt 20 Jahre und bei einer Bestattung in der Urne 15 Jahre.
Nutzung, Pflege und Instandhaltung
- Anpflanzungen dürfen nur auf dem Grab vorgenommen werden, um alles außerhalb kümmert sich die Gemeinde.
- Spätestens sechs Monate nach der Beisetzung müssen verdorrte Kränze o. ä. entfernt und das Grab würdig hergerichtet, gärtnerisch angelegt und in diesem Zustand erhalten werden.
- Zur Bepflanzung dürfen nur geeignete Gewächse verwendet werden, welche die benachbarten Gräber nicht beeinträchtigen. Sie dürfen eine maximale Höhe vom 1,30 m nicht überschreiten.
- Hochgewachsene Pflanzen wie Zwergsträucher, strauch- oder baumartige Pflanzen und Bäume auf den Gräbern müssen erst von der Gemeinde genehmigt werden.
- Es ist verboten Grabhügel anzulegen.
Grabmal und Beschriftung
Die Errichtung sowie wesentliche Änderungen von Grabmalen bzw. Grabsteinen bedarf der Erlaubnis der Gemeinde. Sie dürfen im Regelfall die Maße 1,30 m x 0,80 m x 0,35 m (Höhe x Breite x Stärke) nicht überschreiten. Grabeinfassungen dürfen maximal 15 cm aus der Erde herausragen und nur innerhalb des Grabes verlegt werden. Grabplatten sind erlaubt, sofern sie nicht höher sind als die Grabeinfassung sind.
Kategorien: Gemeinde & Bürger