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Friedhof - Behindertenfreundliche Gräber

16.07.2025
Was sind behindertenfreundliche Gräber?

Hierbei handelt es sich um Urnenerdgräber, welche mit einem Urnenrohr versehen sind. Es können maximal zwei Urnen dort beigesetzt werden. Die Laufzeit sowie die Ruhefrist betragen für Urnenbestattungen in behindertenfreundlichen Gräbern 15 Jahre. Aufgrund der Erhöhung der Ablagefläche sind die Gräber für Angehörige, die auf ein Hilfsmittel wie einen Rollator oder einen Rollstuhl angewiesen sind, besonders geeignet.

Nutzung, Pflege und Instandhaltung

  • Bei behindertenfreundlichen Gräbern ist ausschließlich die Gemeinde für die Gestaltung und Pflege der Gräber zuständig.
  • Es dürfen dort keine gärtnerischen Anpflanzungen o. ä. vorgenommen werden.
  • Grabbeigaben bei Bestattungen sind nicht zulässig.
  • Der bei der Beisetzung abgelegte Blumenschmuck, Kränze usw. sind auf ein Minimum zu beschränken und müssen spätestens nach vier Wochen entfernt werden. Wird der Blumenschmuck nach Ablauf der Frist nicht durch den Nutzungsberechtigten entfernt, wird dies durch die Friedhofsverwaltung vorgenommen.

Grabmal und Beschriftung
Die Errichtung sowie wesentliche Änderungen von Grabmalen bzw. Grabsteinen bedarf der Erlaubnis der Gemeinde. Unmittelbar hinter dem Kiesfeld, im von der Gemeinde verwalteten Grünbereich, können Grabplatten mit einer Stärke von max. 2 cm und einer max. Breite von 30 cm sowie einer Höhe von 20 cm unbefestigt abgelegt werden.

Die Schriftart ist in natur (Ausführung der Buchstaben: gemeißelt oder gefräst) verbindlich vorgeschrieben. Die Platte sowie die Beschriftung müssen von den Hinterbliebenen rechtzeitig selbst und auf eigene Kosten bei einem Steinmetz in Auftrag gegeben werden.

Kategorien: Gemeinde & Bürger

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