23.07.2025
Wer kann das sein, wann kommen sie zum Einsatz und kann ich das auch?
Welche Wahl steht an?
Am Sonntag, den 08.03.2026 findet die Kommunalwahl statt. In Niedernberg werden der Landrat, der Gemeinderat und der Kreistag gewählt. Sollte bei der Landratswahl kein Bewerber über 50 % der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, findet am Sonntag, den 22.03.2026 die Landratsstichwahl statt.
Die Auszählung der Stimmzettel erfolgt am Sonntag, den 08.03.2026, am Montag, den 09.03.2026 sowie bei einer etwaigen Stichwahl noch am 22.03.2026.
Was ist ein Wahlhelfer?
Wahlhelfer werden bei der Durchführung der Wahl benötigt. In der Urnenwahl sind sie während der Wahlzeit für das Führen des Wählerverzeichnisses, die Herausgabe der Stimmzettel, die Ordnung im Wahlraum, etc. zuständig. Alle Wahlhelfer der Urnen- und der Briefwahl sind ab dem Nachmittag bzw. Abend sowie auch montags (zusätzlich) für die Auszählung der Stimmen zuständig.
Wer kann Wahlhelfer sein?
Wahlhelfer kann jede Person sein, die zur jeweiligen Wahl in Niedernberg wahlberechtigt ist. Bei dieser Wahl liegt eine Wahlberechtigung vor, wenn man Unionsbürger ist, seit mind. 2 Monaten seinen Schwerpunkt der Lebensbeziehung (Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt) in Niedernberg hat, 18 Jahre alt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Sie wollen bei der Kommunalwahl mithelfen?
Schreiben Sie uns bis spätestens Mitte Oktober eine E-Mail an wahlamt@niedernberg.de mit folgenden Daten:
- Ihren Familien- und Vornamen
- Ihre Anschrift
- Ihre E-Mailadresse
- Ihre Telefonnummer
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
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