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Die Gemeinde informiert Spezial - Kommunalwahlen - Briefwahl

18.02.2026
Bequem von zuhause aus wählen.

Neben der Möglichkeit, an der Urnenwahl im Wahllokal teilzunehmen, kann man seine Stimme auch per Briefwahl abgeben.

Wie wird Briefwahl beantragt?
Die Briefwahl kann nur von Wahlberechtigten beantragt werden, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Die Briefwahlunterlagen können persönlich und schriftlich mithilfe des Wahlbenachrichtigungsbriefes (auf dessen Rückseite ist ein Antragsformular gedruckt) oder ganz einfach online über das Bürgerserviceportal beantragt werden. Nutzen Sie hierfür ganz einfach den auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief abgedruckten QR-Code. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Wahlscheine können bis zum 06.03.2026 15:00 Uhr beantragt werden, über das Onlineportal ist die Beantragung bis 04.03.2026 12:00 Uhr möglich.

Hinweise zur Beantragung mittels Wahlbenachrichtigungsbrief 
Stichwahl

Sie wünschen Briefwahlunterlagen für eine etwaige Landratsstichwahl? Dann das Kreuz nicht vergessen. (Markierung lila)

Unterschrift
Der Antrag auf Briefwahlunterlagen in Papierform muss unbedingt unterschrieben sein. (Markierung rot)

Wann kommen die Briefwahlunterlagen?
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen ab dem 18.02.2026 zugestellt.

Briefwahl ordnungsgemäß einwerfen

Was in was?
Beachten Sie unbedingt die Hinweise auf dem Merkblatt, hier ist die ordnungsgemäße Vorgehensweise genau beschrieben. Die ausgefüllten Stimmzettel kommen in den weißen Stimmzettelumschlag. Der weiße Umschlag sowie der Wahlschein, auf dem die Versicherung an Eides statt unterschrieben ist, in den roten Wahlbriefumschlag.

Wohin mit dem Wahlbrief?
Der fertige rote Wahlbrief kann bis spätestens Sonntag, den 08.03.2026, 18:00 Uhr im Rathaus, Hauptstraße 54, eingeworfen werden.

Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger

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