25.03.2026
Öffentlichkeitsbeteiligung Aufstellung Bebauungsplanänderung „Nordwestlicher Ortsrand“ Nr. 05.36
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufstellung Bebauungsplanänderung „Nordwestlicher Ortsrand“ Nr. 05.36
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat in seiner Sitzung vom 18.02.2025 die Aufstellung für die Änderung des Bebauungsplans „Nordwestlicher Ortsrand“ unter der Nr. 05.36 im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen. Durch die Änderung soll im Bereich der Flurnummer 5909, Römerstraße 24, die Errichtung von zwei zweigeschossigen Doppelhäusern mit Flachdach ermöglicht werden. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird berichtigt.
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 24.02.2026 den vom Büro PlanerFM GbR ausgearbeiteten Entwurf der Änderung des Bebauungsplans „Nordwestlicher Ortsrand“ (Planentwurf mit Begründung vom 11.02.2026) gebilligt.
Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplans „Nordwestlicher Ortsrand“ für den Bereich der Flurnummer 5909, Römerstraße 24, und die Begründung werden hier vom 06.04.2026 bis 08.05.2026 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird die Planung ebenfalls vom 06.04.2026 bis einschließlich 08.05.2026 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Niedernberg, Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg, Zimmer OG03 öffentlich ausgelegt.


Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauamt@niedernberg.de und bei Bedarf in Textform an Gemeinde Niedernberg, Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans „Nordwestlicher Ortsrand“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans „Nordwestlicher Ortsrand“ nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Niedernberg, 19.03.2026
Ralf Sendelbach
Erster Bürgermeister
Kategorien: Gemeinde & Bürger, Gemeinde & Bürger - Bauleitverfahren
Niedernberg