Niedernberg Niedernberg

Bekanntmachung Bebauungsplanänderung „Kultur- und Sportzentrum“

01.12.2021
Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplanänderung „Kultur- und Sportzentrum“ Nr. 01.05

Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufstellung Bebauungsplanänderung „Kultur- und Sportzentrum“ Nr. 01.05
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 4a Abs. 3BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat am 27.04.2021 die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB für die Änderung des Bebauungsplanes „Kultur- und Sportzentrum“ Nr. 01.05 beschlossen. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Im Zeitraum vom 30.08.2021 bis 22.07.2021 fand bereits die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB statt. Zwischenzeitlich wurde noch eine artenschutzfachliche Potentialanalyse erstellt, weshalb eine erneute Auslegung stattfindet.

Die vom Büro PlanerFM GbR ausgearbeitete Planung (Planentwurf mit Begründung und textlichen Festsetzungen vom 18.11.2021) sowie die vom Büro Ökologie und Stadtentwicklung artenschutzrechtliche Potentialanalyse (vom 12.11.2021), welche vom Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 23.11.2021 gebilligt wurde, wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB[DM1] 

vom 13.12.2021 bis einschließlich 13.01.2022

im Rathaus der Gemeinde Niedernberg, Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg, Zimmer OG03

während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Die dargestellte Bebauungsplanänderung erstreckt sich auf die Fl.Nr. 12230/3 (Teilfläche), 12230/10, 12230/14 (Teilfläche) und 11442 (Teilfäche). Im Westen soll die Errichtung einer Minigolfanlage sowie die weitere Flächen für die Narhalla ermöglicht werden. Auf den restlichen Flächen für Sport- und Spielanlagen können z. B. Outdoor-Fitnessgeräte für Erwachsene angeordnet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können (schriftlich, mündlich oder elektronisch) und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB).

Diese Bekanntmachung ist auf der Homepage der Gemeinde www.niedernberg.de unter dem Menüpunkt „Gemeinde und Bürger“, „Aktuelles, Zahlen, Daten, Fakten“, „Bauleitplanverfahren“ eingestellt (§ 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB); zusätzlich sind die vom Büro PlanerFM GbR ausgearbeitete Planung (Planentwurf mit Begründung vom 22.07.2021) veröffentlicht.

Niedernberg, 29.11.2021 Jürgen Reinhard

Erster Bürgermeister

Kategorien: Gemeinde & Bürger - Bauleitverfahren

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