Niedernberg Niedernberg

Amtliche Bekanntmachung

23.07.2025
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung der Gemeinde Niedernberg (Mittagsbetreuungsgebührensatzung)

Amtliche Bekanntmachung
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung der Gemeinde Niedernberg

(Mittagsbetreuungsgebührensatzung)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.07.2025 eine Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung der Gemeinde Niedernberg (Mittagsbetreuungsgebührensatzung) beschlossen. Nachstehend geben wir die ausgefertigte Satzung in ihrem vollen Wortlaut amtlich bekannt: 

Die Gemeinde Niedernberg erlässt auf Grund der Art. 2 und Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBI. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBI. S. 573) geändert worden ist, folgende Satzung zur Änderung der Mittagsbetreuungsgebührensatzung:

§ 1 Änderung der Mittagsbetreuungsgebührensatzung
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung der Gemeinde Niedernberg (Mittagsbetreuungsgebührensatzung) vom 24.07.2024 wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 8 erhält folgende Neufassung:
„(8) Die Benutzungsgebühren nach § 5 Abs. 1 sind für den Ferienmonat August nicht zu entrichten. Allgemeine Ferienzeiten sowie die vorübergehende Abwesenheit (z. B. wegen Krankheit) eines Kindes befreien nicht von der Pflicht zur Entrichtung der Benutzungsgebühr.“

2. § 5 Abs. 1 erhält folgende Neufassung:
„(1) Für jeden angefangenen Monat werden folgende Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung erhoben

a)     Besuch an 1 bis 2 Tagen bis 14:30 Uhr                                  30,00 Euro
b)     Besuch an 3 bis 5 Tagen bis 14:30 Uhr                                  75,00 Euro
c)      Besuch an 2 Tagen bis 15:30 Uhr                                         42,00 Euro
d)     Besuch an 3 bis 5 Tagen bis 15:30 Uhr                                 105,00 Euro
e)     Besuch an 2 Tagen bis 16:30 Uhr                                          54,00 Euro
f)       Besuch an 3 bis 5 Tagen bis 16:30 Uhr                                135,00 Euro“

3. § 5 Abs. 2 erhält folgende Neufassung:
„(2) Für jeden Tag werden folgende Benutzungsgebühren für den Besuch der Ferienbetreuung erhoben

a)     Besuch eines Niedernberger Kindes bis 12:30 Uhr                  15,00 Euro
b)     Besuch eines Niedernberger Kindes bis 16:30 Uhr                  30,00 Euro
c)      Besuch eines auswärtigen Kindes bis 12:30 Uhr                    30,00 Euro
d)     Besuch eines auswärtigen Kindes bis 16:30 Uhr                     60,00 Euro“

4. § 5 Abs. 3 erhält folgende Neufassung:
„(3) Nimmt ein Kind am Mittagessen teil, beträgt die hierfür erhobene Essensgebühr täglich 4,75 Euro.“

§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.09.2025 in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten § 1 Nr. 3 und 4 am 15.09.2025 in Kraft. 

Niedernberg, 16.07.2025

Ralf Sendelbach
Erster Bürgermeister

Kategorien: Gemeinde & Bürger

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