14.05.2025
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur
Satzung für die Benutzung des Niedernberger Grillplatzes
Amtliche Bekanntmachung
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur
Satzung für die Benutzung des Niedernberger Grillplatzes
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.05.2025 die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für die Benutzung des Niedernberger Grillplatzes beschlossen. Nachstehend geben wir die ausgefertigte Satzung in ihrem vollen Wortlaut amtlich bekannt:
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur
Satzung für die Benutzung des Niedernberger Grillplatzes
Aufgrund des Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573) erlässt die Gemeinde Niedernberg folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für die Benutzung des Niedernberger Grillplatzes:
§ 1
Die Gebührensatzung zur Satzung für die Benutzung des Niedernberger Grillplatzes vom 26.07.2023, zuletzt geändert mit Satzung vom 19.03.2024, wird wie folgt geändert:
§ 2 erhält in Nr. 1 folgende Neufassung:
1. Die Nutzungsgebühr wird gestaffelt erhoben.
Sie beträgt für die Nutzung an einem Tag
für Niedernberger Einwohner, Firmen, Vereine und Institutionen 60,00 €
und für auswärtige Nutzer 100,00 €
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.06.2025 in Kraft.
Niedernberg, 07.05.2025
Ralf Sendelbach
Erster Bürgermeister
Kategorien: Gemeinde & Bürger