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        <title>Niedernberg aktuell</title>
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        <pubDate>Wed, 29 Apr 2026 08:25:32 GMT</pubDate>
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        <description>Aktuelle Infos aus der Gemeinde Niedernberg</description>
        <language>de</language>

            <item>
                <title>Neue Sprechzeiten des Rathauses ab 01.05.2026</title>
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                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/101675/2026-04-15-neue-sprechzeiten-des-rathauses-ab-01052026.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Wir sind gerne für Sie da, jetzt noch besser organisiert: Vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin bei uns.</p>
<p>✅ <strong>Ihre Vorteile:</strong></p>
<ul>
<li>Ansprechpartner im Haus: Sie gelangen zum richtigen Ansprechpartner</li>
<li>Keine Wartezeiten: Sie kommen direkt dran</li>
<li>Gut vorbereitet: Sie wissen, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen</li>
<li>Oft keine persönliche Vorsprache von Nöten: Wir finden bereits im Voraus eine Lösung</li>
</ul>
<p>🕒 <strong>Neue Sprechzeiten</strong></p>
<ul>
<li>Termine während der Sprechzeiten vereinbaren</li>
<li>Telefonische Erreichbarkeit während der Sprechzeiten (insofern Mitarbeiter am Arbeitsplatz und nicht bereits in einem Termin)</li>
<li>Ohne Terminvereinbarung in den Sprechzeiten vorbeikommen für
<ul>
<li>Mitnahme von Gelben Säcken</li>
<li>Kauf von Restmüllsäcken</li>
<li>Abgabe und Abholung von Fundsachen</li>
<li>Mitnahme von Informationsbroschüren</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p><img alt="" src="/media/101674/2026-04-15-neue-sprechzeiten-des-rathauses-ab-01052026-oeffnungszeiten.png?width=680&amp;height=122.88324873096445" data-udi="umb://media/0d7a2f9c9e5143398e3aee2e6f0ac0e4" style="width: 680px; height: 122.88324873096445px;" /><br /> 📞 <strong>Termin vereinbaren:<br /></strong></p>
<p>Telefonisch oder per E-Mail! Hier sind Sie richtig:</p>
<p><img alt="" src="/media/101673/2026-04-15-neue-sprechzeiten-des-rathauses-ab-01052026-ansprechpartner.png?width=680&amp;height=381.046277665996" data-udi="umb://media/9ed2330f759f41c88bf5f89272c507b0" style="width: 680px; height: 381.046277665996px;" /> <br />Wir freuen uns auf Sie – gut vorbereitet und ohne Wartezeit!</p>
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                <pubDate>Wed, 29 Apr 2026 08:20:00 GMT</pubDate>
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                <title>Parkraumuntersuchung im gesamten Ortsbereich</title>
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                    <p>Wie in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 18.11.2025 beschlossen, hat die Gemeindeverwaltung ein Fachbüro mit der Erstellung einer Parkraumuntersuchung im gesamten Ortsbereich beauftragt. Dieses wird in den kommenden Tagen mit der Bestandsaufnahme der Straßenräume beginnen. Wir bitten von Rückfragen gegenüber den Mitarbeitern des Fachbüros abzusehen. Ein zeitlicher Rahmen, in welchem das Parkraumkonzept fertiggestellt und umgesetzt wird, ist noch nicht bekannt.</p>
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                <pubDate>Wed, 29 Apr 2026 08:00:05 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>Grundsteuer: &#196;nderungen anzeigen</title>
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                    <p><a href="https://www.landkreis-miltenberg.de/news/grundsteuer-aenderungen-anzeigen.html">Hier finden Sie die Pressemitteilung des Landratsamts Miltenberg.</a></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 29 Apr 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Pr&#252;fung der Grabsteine auf Standfestigkeit auf dem Niedernberger Friedhof</title>
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                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/95690/2025-05-14-pruefung-der-grabsteine-auf-standfestigkeit-auf-dem-niedernberger-friedhof.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Zur Vermeidung solch teils tragischer Unfälle sind nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes die Friedhofsverwaltungen daher angehalten, mindestens einmal im Jahr nach der Frostperiode die Grabmale auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen. Regelmäßig im Frühjahr führen daher die Friedhofsträger Standsicherheitskontrollen von Grabmalen durch. Auf dem Niedernberger Friedhof wird diese Standsicherheitsprüfung in der Woche <strong>vom 04.05.2026 bis 08.05.2026 (KW 19)</strong> durchgeführt.</p>
<p><strong>Warum bedarf es einer jährlichen Standsicherheitsprüfung?</strong><br /> Die Standsicherheitsprüfung, auch „Rüttelprobe“ genannt, ist keine Behördenwillkür, auch wenn sie oftmals den Unmut der Friedhofsbesucher hervorruft und hierbei Kritik laut wird. Sie dient der Verhütung von Unfällen, der Sicherheit der Friedhofsbesucher und somit auch der Sicherheit der Grabrechtsinhaber. Sie dient zudem der Beweisführung zur Standsicherheit des Grabmals und somit auch der Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Jedes Jahr werden bei der Kontrolle lockere Grabmale festgestellt.</p>
<p><strong>Weshalb kommt es überhaupt zur Lockerung oder zum Umstürzen von Grabmalen?</strong><br /> Die Ursachen sind vielfältig: Frost, starke Regenfälle, Senkungen durch Hohlräume, Aushebungen benachbarter Gräber sowie Einwirkungen des Wurzelwerks von Bäumen und Sträucher können selbst bei sachgemäß aufgestellten Grabmalen die Standsicherheit beeinträchtigen. </p>
<p><strong>Was geschieht bei der Überprüfung der Grabmale?</strong><br /> Die Standsicherheitsprüfung ist nach einem strengen Maßstab durchzuführen. Es genügt nicht eine bloße Inaugenscheinnahme der Grabmale. Die Schäden sind oftmals nicht ohne weiteres erkennbar. Grabmale müssen daher, wenn nicht ihre Beschaffenheit von vornherein eine Gefahr ausschließt, durch kräftiges Drücken oder auf andere geeignete Weise daraufhin untersucht werden, ob sie sich bereits im Gefüge gelockert haben. Auf die Grabmale wird also Druck ausgeübt, es wird jedoch nicht gerüttelt. Der Begriff „Rüttelprobe“ ist somit falsch und technisch unzutreffend, wenn er auch immer wieder in Literatur, Medien und von den Gerichten verwendet wird. Denn wer rüttelt, gefährdet auch feststehende Grabmale. Es soll davon ausgegangen werden, dass die erforderliche Standfestigkeit des Grabmals gegeben ist, wenn bei der Ausübung von Druck am oberen Ende der Breitseite des Grabmals (max. Höhe 1,20 m) mit einer Kraft von 500 N entspricht ca. 50 kg (normale horizontale Armkraft) keinerlei Schwankungen auftreten. Die Überprüfung erfolgt mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät. Wird bei der Überprüfung eines Grabmals dessen Standunsicherheit festgestellt, muss der Friedhofsträger unverzüglich entsprechende Sicherungsmaßnahmen ergreifen. Lockere, aber noch nicht unmittelbar umsturzgefährdete Grabmale werden mit farbigen Aufklebern, welche keine Rückstände auf dem Grabmal hinterlassen, markiert. Besteht eine Gefährdung für die Friedhofsbesucher, werden wackelige Grabmale abgesperrt oder umgelegt. Die Nutzungsberechtigten werden von der Friedhofsverwaltung angeschrieben und um die Beseitigung der Gefahrenlage gebeten. Festgestellte Schäden wie auch deren Instandsetzung werden von der Verwaltung dokumentiert.</p>
<p>Die Friedhofsverwaltung bittet daher die Grabrechtsinhaber um ihr Verständnis für diese Maßnahme, welche der Sicherheit aller Friedhofsbesucher dient.</p>
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                <pubDate>Wed, 29 Apr 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Ablesung Wasserz&#228;hler</title>
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                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/63850/2021-05-28-wasserzaehlerwechsel.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,</p>
<p>der Zählerstand, welcher einmal im Jahr abgelesen werden muss, ist für die Erstellung der Jahresabrechnung von den Wasser- und Abwassergebühren erforderlich.</p>
<p>Die Ablesebriefe wurden bereits verteilt.</p>
<p>Bitte denken Sie daran, den Stand Ihres Wasserzählers <strong>noch diese Woche</strong> der Gemeinde Niedernberg zu übermitteln. Gerne können sie dafür das kostenlose <a href="https://www.buergerservice-portal.de/bayern/niedernberg/bsp_fis_webablesung/#/">Bürgerserviceportal</a> über unsere Internetseite nutzen oder alternativ die Rückseite des erhaltenen Schreibens ausfüllen und dieses in den Briefkasten der Gemeinde Niedernberg einwerfen. Sollten wir keinen Zählerstand erhalten, sind wir gezwungen Ihren Zählerstand zu schätzen.</p>
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                <pubDate>Wed, 29 Apr 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Ablesung Wasserz&#228;hler</title>
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                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/61226/2021-04-14-die-gemeinde-informiert-wasserzaehler.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,</p>
<p>der Zählerstand, welcher einmal im Jahr abgelesen werden muss, ist für die Erstellung der Jahresabrechnung von den Wasser- und Abwassergebühren erforderlich.</p>
<p>Seit dieser Woche werden die Ablesebriefe zum Mitteilen der Zählerstände für die Abrechnung 2025/2026 verteilt.</p>
<p>Der Stand Ihres Wasserzählers muss bis spätestens <strong>30.04.2026</strong> der Gemeinde Niedernberg übermittelt werden. Gerne können Sie den Stand kostenlos über das <a href="https://www.buergerservice-portal.de/bayern/niedernberg/bsp_fis_webablesung/#/" title="https://www.buergerservice-portal.de/bayern/niedernberg/bsp_fis_webablesung/#/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bürgerserviceportal </a>übermitteln oder alternativ die Rückseite des Ablesebriefes ausfüllen und diesen in den Briefkasten der Gemeinde Niedernberg einwerfen.</p>
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                </description>
                <pubDate>Wed, 15 Apr 2026 08:00:01 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>Flyer Ecke</title>
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                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/89016/flyer-ecke.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p><strong>Unterwegs im Naturpark Spessart: Naturerlebnis-Angebote</strong><br />In der Broschüre finden sich spannende Lehr- und Erlebnispfade, ein Besucherbergwerk und weitere Angebote im bayerischen Spessart für die ganze Familie. Die Angebote sind extra gekennzeichnet, wenn diese für Kinderwägen und Rollstühle geeignet sind.</p>
<p><strong>Bayern-Entdecker werden und Natur erleben!</strong><br />Machen Sie mit beim Gewinnspiel des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Hierfür müssen 5 Entdecker-Stempel gesammelt und bis spätestens 30.11. eingereicht werden. Die Stempel gibt es in Unterfranken z. B. im Biosphärenreservat Rhön oder im Hafenlohrtal. Als Hauptpreis kann eine Natur-Woche für die ganze Familie gewonnen werden.</p>
<p><strong>Speierling</strong><br />Informationsschrift des Kreisverbands für Garten und Landschaft Miltenberg-Obernburg. Hierin finden sich u. a. die Vorstellung des Obst- und Gartenbauvereins Obernburg und Infos zu den Kräutern des Südens, mit einem Rezept zu Minze-Ingwer-Eis am Stiel und einer Kräuter-Butter.</p>
<p>Die Flyer liegen im Rathaus (Prospektständer im Windfang) aus und können zu den Öffnungszeiten kostenlos mitgenommen werden.</p>
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                </description>
                <pubDate>Wed, 15 Apr 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Erinnerung: Ferienbetreuung in den Pfingstferien 2026</title>
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                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/15761/neues-logo-mittagsbetreuung.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Falls Interesse besteht, können Sie Ihr Kind noch <strong>bis zum 24.04.2026</strong> anmelden. Formulare erhalten Sie <a href="/soziales-gesundheit/kinder-und-jugendliche/mittagsbetreuung/" title="Mittagsbetreuung" data-udi="umb://document/f87b603ca4cb47ca9f0af62dcc7c95c5">hier</a>.</p>
<p>Bei weiteren Fragen steht Ihnen Frau Troll gerne zur Verfügung (Tel.: 992670; <a href="mailto:mittagsbetreuung@niedernberg.de">mittagsbetreuung@niedernberg.de</a>).</p>
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                <pubDate>Wed, 15 Apr 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Digitale Renten&#252;bersicht</title>
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                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/12953/information-2016-70-01.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Die Deutsche Rentenversicherung stellt mit der "Digitalen Rentenübersicht" erstmalig eine kostenfrei nutzbare Plattform zur Verfügung, auf der Bürgerinnen und Bürger einen individuellen Gesamtüberblick über die eigenen gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorgeansprüche einsehen können. Die dafür benötigten Daten liefern alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten, die eine jährliche Standmitteilung verschicken und mehr als 1.000 Vorsorgeansprüche verwalten. Um die eigene Digitale Rentenübersicht abrufen zu können, sind die persönliche Steuer-ID sowie die Bestätigung der eigenen Identität erforderlich. Für den Identitätsnachweis benötigen Sie lediglich Ihren Online-Ausweis, die dazugehörige PIN, ein geeignetes Smartphone oder Tablet sowie die installierte AusweisApp. Falls Sie Ihre PIN nicht kennen, hilft Ihnen Ihr Bürgerbüro gern weiter. Verschaffen Sie sich jetzt einen Überblick auf www.rentenuebersicht.de und nutzen Sie die Digitale Rentenübersicht als Grundlage für Ihre Altersvorsorgeplanung.</p>
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                <pubDate>Wed, 08 Apr 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Flyer Ecke</title>
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                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/89016/flyer-ecke.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p><strong>Einfach barrierefrei, Einfach digital, Einfach verständlich<br /></strong>Informationen und Beratungsstellen zu Fragen für ein barrierefreies Leben. Das Angebot der Beratungsstellen richtet sich an alle Ratsuchende, wie z. B. ältere Menschen, Menschen mit Behinderung oder Menschen, die barrierefrei bauen möchten.</p>
<p><strong>Heimvooorteil - Energetisch Sanieren am Untermain<br /></strong>Flyer zur Regionalkampagne Heimvooorteil.de - Energetisch Sanieren am Untermain. Ziel der Initiative ist es durch fundierte Informationen, kompetente Beratung und direkte Verbindung zu qualifizierten Fachbetrieben aus der Region zu unterstützen.</p>
<p><strong>Wasser ist Leben<br /></strong>In der Broschüre finden Sie Thesen für den wirksamen Schutz des Grundwassers am Bayerischen Untermain z. B. bezogen auf die Flächenversiegelung, den Wald und den Wasserverbrauch.</p>
<p>Die Flyer liegen im Rathaus (Prospektständer im Windfang) aus und können zu den Öffnungszeiten kostenlos mitgenommen werden.</p>
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                <pubDate>Wed, 08 Apr 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Ferienbetreuung in den Pfingstferien 2026</title>
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                    <p>Die Mittagsbetreuung bietet in den Pfingstferien in den Wochen vom 26.05.2026 bis zum 29.05.2026 und vom 01.06.2026 bis zum 03.06.2026 ein abwechslungsreiches Betreuungsprogramm an.</p>
<p>Ihre Kinder wollen kreativ sein, sich austoben, Spaß haben und vieles mehr? Die Ferienbetreuung bietet genau das in einem abwechslungsreichen Programm, welches immer auch gemeinsam mit den anwesenden Kindern zusammengestellt wird.</p>
<p>Die Kosten der Betreuung in den Pfingstferien liegen in der Woche vom 26.05.2026 bis 29.05.2026 vormittags (07:30 bis 12:30 Uhr) bei 60,00 € und ganztags (7:30 bis 16:30 Uhr) bei 120,00 €. In der zweiten Ferienwoche vom 01.06.2026 bis zum 03.06.2026 belaufen sich die Kosten am Vormittag (07:30 bis 12:30 Uhr) auf 45,00 € und am Nachmittag (7:30 bis 16:30 Uhr) auf 90,00 €.</p>
<p>Bei Bedarf kann Ihr Kind für 4,75 € pro Essen eine warme Mahlzeit am Mittag erhalten.</p>
<p>Falls Interesse besteht, können Sie Ihr Kind noch <strong>bis zum 24.04.2026</strong> anmelden. Formulare erhalten Sie <a href="/soziales-gesundheit/kinder-und-jugendliche/mittagsbetreuung/" title="Mittagsbetreuung" data-udi="umb://document/f87b603ca4cb47ca9f0af62dcc7c95c5">hier</a>.</p>
<p>Bei weiteren Fragen steht Ihnen Frau Troll gerne zur Verfügung (Tel.: 992670; <a href="mailto:mittagsbetreuung@niedernberg.de">mittagsbetreuung@niedernberg.de</a>).</p>
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                <pubDate>Wed, 08 Apr 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Flyer Ecke</title>
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                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/89016/flyer-ecke.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p><strong>Ärzteverzeichnis Landkreis Miltenberg<br /></strong>Übersicht über die Ärzte (z. B. zur Allgemeinmedizin, Augenheilkunde und Orthopädie), Psychotherapeuten und Zahnärzte (inkl. Kieferorthopädie und Oralchirurgie).</p>
<p><strong>Alltag, Pflege, Älter werden.</strong><br />Eine Vortragsreihe des BRK Miltenberg-Obernburg mit Veranstaltungen z. B. zu den Themen „Sterbefall – Was tun?“  am 21.04.2026 oder „Homöopathie für Senioren“ am 02.06.2026.</p>
<p><strong>Hausnotruf. Bunter, sicherer, unbeschwerter</strong><br />Informationen zu den verschiedenen Paketen des Hausnotrufs vom Bayerischen Roten Kreuz inkl. der Angabe etwaig anfallender Kosten.</p>
<p><strong>Ich pflege</strong><br />Ein Magazin für pflegende Angehörige. Unter anderem mit Informationen zu dem Entlassmanagement nach einem Klinikaufenthalt und kleinen Alltagshilfen zur Sturzprävention.</p>
<p><strong>Der Limes</strong><br />Nachrichtenblatt der deutschen Limeskommission u. a. mit den Themen „Ein Logistikzentrum am Rhein – Das Lager der Classis Germanica in Köln“ und „Zum Schicksal eines archäologischen Erbes – Römerfunde und Römermuseen in Obernburg am Main“.</p>
<p>Die Flyer liegen im Rathaus (Prospektständer im Windfang) aus und können zu den Öffnungszeiten kostenlos mitgenommen werden.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 01 Apr 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Aufkleber und Graffiti im &#246;ffentlichen Raum</title>
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                    <p>Die Gemeindeverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass das Anbringen von Aufklebern/Stickern, Graffiti und ähnlichem nicht erlaubt ist und eine Sachbeschädigung darstellt. Die Entfernung und Reinigung beziehungsweise die Aufstellung neuer Schilder ist mit hohen Kosten für die Gemeinde verbunden.</p>
<p>Die Gemeindeverwaltung weist ebenfalls darauf hin, dass Sachbeschädigungen bei der Polizei angezeigt werden. Gerne können Beobachtungen entsprechender Vorfälle im Rathaus oder direkt bei der Polizei gemeldet werden.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 25 Mar 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Verleihung des Staatlichen Feuerwehr-Ehrenzeichens</title>
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                    <p>Nach Begrüßung durch den stellvertretenden Landrat Bernd Schötterl folgten die Ansprache des Kreisbrandrates Martin Spilger sowie Grußworte von Peter Schmitt, Erster Bürgermeister der Stadt Amorbach. Bei der anschließenden Aushändigung der Feuerwehr-Ehrenzeichen durch die beiden Kreisbrandinspektoren Albert Klug und Hauke Muders wurden Wehrleute für ihren 25-jährigen, 40-jährigen und 50-jährigen Feuerwehrdienst ausgezeichnet. Unter den insgesamt 61 Geehrten wurden auch fünf Persönlichkeiten aus Niedernberg ausgezeichnet. Für 50 Jahre geehrt wurden Evangelos Dellis, Horst Hartlaub und Rainer Loy. Die Ehrung für 40 Jahre erhielten Klaus Hock und Alexander Zerkler. In der Summe stolze 230 Jahre Feuerwehrerfahrung für Niedernberg, die im Rahmen des Ehrenabends gewürdigt wurden. Nochmals herzlichen Glückwunsch allen Geehrten sowie vielen Dank und größten Respekt für diesen vorbildlichen und ausdauernden Dienst in unserer Feuerwehr!</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
<p></p>
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                </description>
                <pubDate>Wed, 25 Mar 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Flyer Ecke</title>
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                    <p><strong>Kino für uns alle<br /></strong>Am 25.06.2026 wird in der Kinopassage Erlenbach der Film „Open Ocean“ gezeigt, in welchem es um das inklusive Surfen in Portugal geht. Der Film zeigt, wie Menschen mit und ohne Behinderung Barrieren überwinden um ihre Leidenschaft nachzugehen. Der Eintritt kostet für alle 6,00 €. </p>
<p><strong>Jugendkulturpreis 2026</strong><br />Der Jugendkulturpreis wird dieses Jahr in der Sparte „Musik“ sowie „künstlerisches Gestalten“ verliehen. Der Preis „Musik“ ist unterteilt in die Kategorien Streichinstrumente, Schlaginstrumente sowie Open Kategory, der Preis „künstlerisches Gestalten“ in die Kategorien Zeichnen/Malen, Plastisches Gestalten, jeweils mit Projektarbeiten und Fotografie/Kurzfilm/Computerkunst. Meldeschluss ist für den Bereich „künstlerisches Gestalten“ der 27.03.2026, für den Bereich „Musik“ der 20.04.2026. Weitere Informationen sowie den Anmeldebogen finden Sie im Flyer.</p>
<p><strong>Schulangebot im Landkreis Miltenberg ab Klassenstufe 5</strong><br />In dieser Broschüre ist jeweils ein Steckbrief zu den allgemeinbildenden Schulen im Landkreis abgedruckt. Weiter enthält sie einige Informationen z. B. zu den Themen Leistungen für Bildung und Teilhabe, Schülerbeförderung oder Beratungsangebote. Die Broschüre unterstützt bei einem Schulübertritt in eine weiterführende Schule.</p>
<p>Die Flyer liegen im Rathaus (Prospektständer im Windfang) aus und können zu den Öffnungszeiten kostenlos mitgenommen werden.</p>
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                </description>
                <pubDate>Wed, 25 Mar 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Bekanntmachung - Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</title>
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                    <p><strong>Bekanntmachung</strong><br /><strong>Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</strong><br /><strong>Aufstellung Bebauungsplanänderung „Nordwestlicher Ortsrand“ Nr. 05.36</strong><br /><strong>Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB</strong></p>
<p>Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat in seiner Sitzung vom 18.02.2025 die Aufstellung für die Änderung des Bebauungsplans „Nordwestlicher Ortsrand“ unter der Nr. 05.36 im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen. Durch die Änderung soll im Bereich der Flurnummer 5909, Römerstraße 24, die Errichtung von zwei zweigeschossigen Doppelhäusern mit Flachdach ermöglicht werden. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird berichtigt.</p>
<p>Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner <a href="https://buergerinfo-niedernberg.de/vo0050.php?__kvonr=4325" title="https://buergerinfo-niedernberg.de/vo0050.php?__kvonr=4325" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sitzung</a> vom 24.02.2026 den vom Büro PlanerFM GbR ausgearbeiteten Entwurf der Änderung des Bebauungsplans „Nordwestlicher Ortsrand“ (Planentwurf mit Begründung vom 11.02.2026) gebilligt.</p>
<p>Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplans „Nordwestlicher Ortsrand“ für den Bereich der Flurnummer 5909, Römerstraße 24, und die Begründung werden hier vom 06.04.2026 bis 08.05.2026 veröffentlicht.</p>
<p>Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird die Planung ebenfalls vom 06.04.2026 bis einschließlich 08.05.2026 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Niedernberg, Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg, Zimmer OG03 öffentlich ausgelegt.</p>
<p><img alt="" src="/komX/nothing.jpg" data-udi="umb://media/fbf4b85288cc4b54ad394cd62a23f94a" style="width: 0px; height:0px;" /><img alt="" src="/media/101338/2026-03-25-aufstellung-bebauungsplanaenderung-nordwestlicher-ortsrand-nr-0536.jpg?width=680&amp;height=395.8839779005525" data-udi="umb://media/fbf4b85288cc4b54ad394cd62a23f94a" style="width: 680px; height:395.8839779005525px;" /></p>
<p>Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauamt@niedernberg.de und bei Bedarf in Textform an Gemeinde Niedernberg, Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.</p>
<p>Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans „Nordwestlicher Ortsrand“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans „Nordwestlicher Ortsrand“ nicht von Bedeutung ist.</p>
<p>Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.</p>
<p><strong>Datenschutz:</strong><br />Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.<br /><br />Niedernberg, 19.03.2026</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
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                </description>
                <pubDate>Wed, 25 Mar 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Kommunales Energieeffizienz-Netzwerk E6 -Kommunales Energieeffizienznetzwerk: DieKlimaKommunen</title>
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                    <p>Am 10. März 2026 trafen sich die Netzwerkteilnehmer:innen des kommunalen Energieeffizienz-Netzwerkes DieKlimaKommunen³ in den Räumlichkeiten der Aschaffenburger Versorgungs GmbH (AVG) zur Durchführung des vierten Netzwerktreffens.</p>
<p>Zu Beginn der Veranstaltung wartete auf die Teilnehmer:innen eine Führung durch das Biomasseheizkraftwerk der AVG im Leiderer Hafen. Der Rundgang durch das Heizkraftwerk wurde durch den Betriebsleiter Herr Alexander Leckert durchgeführt und lieferte den Anwesenden spannende Einblicke in die vorhandenen Prozesse und technischen Details des Biomasseheizkraftwerkes.</p>
<p>Seit Eröffnung im Jahr 2010 wurden rund 140 Millionen Kilowattstunden (kWh) regenerativer Strom und 423 Millionen kWh Fern- und Nutzwärme mit Hilfe von nachwachsenden und regionalen Rohstoffen wie Holzhackschnitzel sowie geschreddertem Landschaftspflegeholz durch das Biomasseheizkraftwerk produziert und damit bereits ca. 200.000 Tonnen CO2 eingespart. Mit dem Biomasseheizkraftwerk im Leiderer Hafen betreiben die Aschaffenburger Stadtwerke ein beispielhaftes Wärmenetz, das zeigt, wie eine zukunftsfähige und nachhaltige Wärmeversorgung aussehen kann. Damit dient das Kraftwerk als Best-Practice Beispiel für die Kommunale Wärmeplanung der Stadt Aschaffenburg.</p>
<p>Nach der Rückkehr von der Besichtigung begrüßte die neue Leitung des Vertriebes, Frau Henriette Zimmer, die Gäste offiziell in den Räumlichkeiten der AVG. Nach einer kurzen Vorstellung des Unternehmens, übernahm Herr Patrick Sauer von der AVG das Wort und präsentierte die Ergebnisse der abgeschlossenen Kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Aschaffenburg.</p>
<p>Im Anschluss daran wurden unter der Thematik „Aktuelles aus der Region“ die ersten Ansätze der aufkommenden Thematik des Energy Sharings durch das Netzwerkteam vorgestellt.</p>
<p>Das Netzwerkteam präsentierte zudem die bereits veröffentlichten Eckpunkte des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG), sowie weitere allgemeine Netzwerkthemen.</p>
<p>Im weiteren Verlauf des Treffens wurden die Zwischenergebnisse der neu ins Leben gerufene Klimaschutzaktion „Neuinstallation von PV-Anlagen“, bei der es darum geht, welche Kommune es in der dreijährigen Netzwerkphase schafft, die höchste installierte Leistung an Dachflächen PV-Anlagen pro Einwohner zu erzielen, vorgestellt. Detailliertere Informationen zu dem derzeitigen Zwischenstand sind auf der Netzwerkhomepage www.DieKlimaKommunen3.de verfügbar.</p>
<p>Abgerundet wurde die Veranstaltung durch beispielhafte Darstellungen möglicher Potenzialgebiete zum Bau eines Wärmenetzes in den Netzwerkkommunen, welche aus den bisherigen Ergebnissen der Kommunalen Wärmeplanung heraus entstanden sind.</p>
<p></p>
<p><strong><em>Hintergrund Nationalen Klimaschutzinitiative</em></strong><br /><em>Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.</em></p>
<p><em>Gefördert durch:</em></p>
<ul>
<li><em>Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz</em></li>
<li><em>Nationale Klimaschutz Initiative</em></li>
</ul>
<p><em>aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.</em></p>
<p><em>Die Initiative für das regionale Netzwerk ging gemeinsam von der Hösbacher BfT Energieberatungs GmbH und der Energieagentur Bayersicher Untermain aus. Das Netzwerkmanagement und die energietechnische Beratung liegen in den Händen des Ingenieurbüros BfT. Die Energieagentur Bayerischer Untermain stellt den Netzwerk-Moderator und unterstützt das Management und die Kommunen bei Bedarf. Fachliche Unterstützung erhalten die Teilnehmer zudem von der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH und dem Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH &amp; Co KG.</em></p>
<p>Kontakt:</p>
<p><strong>BfT Energieberatungs GmbH</strong><br />Simon Sauer<br />Frohnradstraße 3b<br />63768 Hösbach<br />Tel.        06021/32746-00<br />E-Mail:  <a href="mailto:info@bft-energie.de">info@bft-energie.de</a><br />Web:     <a href="http://www.bft-energie.de">www.bft-energie.de</a></p>
<p><strong>EnergieAgentur Bayerischer Untermain</strong><br />Johannes Brönner<br />Rüttelweg 7<br />63843 Niedernberg<br />Tel.        06028/21747-14<br />E-Mail:  <a href="mailto:broenner@energieagentur-untermain.de">broenner@energieagentur-untermain.de</a><br />Web:     <a href="http://www.zentec.de">www.zentec.de</a></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 25 Mar 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Neue Sitzgruppe vor der Hans-Herrmann-Halle</title>
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                    <![CDATA[
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                    <p>Auf Anregung des Turnvereins wurde im Eingangsbereich vor der Hans-Herrmann-Halle eine neue Sitzgruppe, bestehend aus einem Tisch und zwei Bänken, platziert.</p>
<p>Sie bietet sowohl wartenden Eltern, als auch den Sportlerinnen und Sportlern nicht nur eine Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeit im Freien, sondern auch einen kleinen Platz der Zusammenkunft und des Austausches.</p>
<p>Es wurde bewusst eine robuste Variante aus Beton gewählt, um Vandalismus vorzubeugen und bei Bedarf ist diese auch entfernbar.</p>
<p>Herzliche Grüße</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
<p><img alt="" src="/media/101179/2026-03-18-neue-sitzgruppe-vor-der-hhh.jpg?width=340&amp;height=453&amp;mode=max" data-udi="umb://media/f268ae04708c48599422cc7c636efd1e" style="width: 340px; height: 453px;" /></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 18 Mar 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Achtung -  Wichtige Info f&#252;r die Kommunalwahl am 08.03.2026</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 04 Mar 2026 08:00:01 GMT</pubDate>
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                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/achtung-wichtige-info-fuer-die-kommunalwahl-am-08032026/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Zu Verkaufen</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/91590/2024-09-11-zu-verkaufen.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <ul>
<li>
<p>Wildkrautbekämpfer AirCombiCompact, T1500 Einachser (2016) für 4.250 Euro</p>
</li>
<li>
<p>Kehrfahrzeug (2013) für 10.000 Euro</p>
</li>
<li>
<p>Verschiedene Tintenpatrone für HP ab 20 Euro</p>
</li>
<li>
<p>Verschiedene Kabel ab 1 Euro</p>
</li>
<li>
<p>Drehstühle für 6 Euro je Stück</p>
</li>
<li>
<p>Verschiedene Hängemappen ab 15 Euro</p>
</li>
<li>
<p>unbenutzte Kühltheke für 2.000 Euro</p>
</li>
<li>
<p>Seifenspender für 25 Euro je Stück</p>
</li>
<li>
<p>Luftreiniger für 240 Euro</p>
</li>
<li>
<p>Kinderschulranzen für 35 Euro</p>
</li>
</ul>
<p>Mehr Artikel finden Sie in den <a href="https://www.kleinanzeigen.de/s-bestandsliste.html?userId=85848620" title="https://www.kleinanzeigen.de/s-bestandsliste.html?userId=85848620" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Anzeigen auf Kleinanzeigen</a>.</p>
<p>Sie haben Interesse? Dann melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 06028 9744-21 oder schreiben eine Mail an finanzverwaltung@niedernberg.de und vereinbaren Sie einen Termin.</p>
<p>Zum vereinbarten Termin kommen Sie in der Gemeindeverwaltung vorbei, bezahlen Ihre Einkäufe und können diese anschließend direkt mitnehmen bzw. abholen.</p>
<p> <img alt="" src="/media/100955/2026-03-04-zu-verkaufen-drehstuehle.jpg?width=258&amp;height=194&amp;mode=max" data-udi="umb://media/a952d2a72fae481db6c7824ffa467a5d" style="width: 258px; height: 194px;" />  <img alt="" src="/media/100956/2026-03-04-zu-verkaufen-kehrfahrzeug.jpg?width=257&amp;height=193&amp;mode=max" data-udi="umb://media/f16454780bea4fada15e953521089dea" style="width: 257px; height: 193px;" />  <img alt="" src="/media/100957/2026-03-04-zu-verkaufen-kuehlvitrine.jpg?width=258&amp;height=193&amp;mode=max" data-udi="umb://media/0c4da4d1afb240da82989b43e8c9e1b8" style="width: 258px; height: 193px;" />  </p>
<p><img alt="" src="/media/100959/2026-03-04-zu-verkaufen-wildkrautbekaempfer-aircombicompact.jpg?width=261&amp;height=348&amp;mode=max" data-udi="umb://media/ca92c8e4068343a2a90cfeb973b2bbf4" style="width: 261px; height: 348px;" />  <img alt="" src="/media/100958/2026-03-04-zu-verkaufen-seifenspender.jpeg?width=260&amp;height=347&amp;mode=max" data-udi="umb://media/c22884aba6d9430bbcd17d59d903d33b" style="width: 260px; height: 347px;" />  <img alt="" src="/komX/nothing.jpg" data-udi="umb://media/2af280ef7efb40b68fa53f712ed5a540" style="width: 0px; height:0px;" /><img alt="" src="/media/100960/2026-03-04-zu-verkaufen-kinderschulranzen.jpeg?width=259&amp;height=345&amp;mode=max" data-udi="umb://media/2af280ef7efb40b68fa53f712ed5a540" style="width: 259px; height: 345px;" /></p>
<p>      </p>
<p>  </p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 04 Mar 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/zu-verkaufen-3/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/zu-verkaufen-3/</link>
            </item>
            <item>
                <title>&#214;ffnungszeiten der Kompostanlage</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/36370/shredderplatz-2.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Mittwoch       17:00 Uhr bis 19:00 Uhr</p>
<p>Freitag          15:00 Uhr bis 18:00 Uhr</p>
<p>Samstag       09:30 Uhr bis 12:00 Uhr</p>
<p>                     14:30 Uhr bis 17:00 Uhr</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 04 Mar 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/oeffnungszeiten-der-kompostanlage/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Neues Artenschutzhaus am Wasserturm in Niedernberg</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/100965/2026-03-04-artenschutzhaus2.jpeg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Es schafft dringend benötigten Ersatzlebensraum für Arten, die im Siedlungsbereich zunehmend geeignete Brutplätze verlieren.</p>
<p>Ursprünglich war der Dorfplatz als Standort vorgesehen. Aufgrund eines dort befindlichen archäologischen Bodendenkmals konnte das Vorhaben an dieser Stelle jedoch nicht umgesetzt werden. In enger Abstimmung zwischen Geo-Naturpark und Gemeinde wurde mit dem Standort am Wasserturm eine mindestens ebenso geeignete Alternative gefunden. Die freie Lage bietet ideale Anflugbedingungen, ausreichend Höhe und zugleich die Nähe zum Ort.</p>
<p>Die Gemeinde Niedernberg unterstützte das Projekt aktiv durch die Bereitstellung der Fläche, die Begleitung der Genehmigungen sowie die organisatorische Abstimmung vor Ort. Der Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald übernahm die fachliche Planung, Koordination und Umsetzung. Diese enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit war die Grundlage für die erfolgreiche Realisierung.</p>
<p>Zur Unterstützung der Ansiedlung wird in der Anfangszeit eine Klangattrappe mit artspezifischen Lockrufen eingesetzt. Sie erleichtert Mehlschwalben und Mauerseglern die Orientierung und erhöht die Chance, dass das neue Quartier gut angenommen wird.</p>
<p>Gefördert wird das Projekt durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Die ergänzende Finanzierung erfolgt durch den Geo-Naturpark.</p>
<p>Mit dem Artenhaus setzen der Geo-Naturpark und die Gemeinde Niedernberg gemeinsam ein sichtbares Zeichen für Biodiversität und praktischen Naturschutz im Siedlungsraum.</p>
<p>Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, die Entwicklung am Wasserturm aufmerksam zu begleiten und die Rückkehr der Schwalben im Frühjahr willkommen zu heißen. Jede erfolgreiche Brut ist ein kleiner, aber wichtiger Beitrag zum Erhalt unserer heimischen Artenvielfalt.</p>
<p><img alt="" src="/media/100963/2026-03-04-artenschutzhaus4.jpeg?width=220&amp;height=294&amp;mode=max" data-udi="umb://media/353c0f47f1d94cfd9b0e3fae37aec843" style="width: 220px; height: 294px;" />  <img alt="" src="/media/100964/2026-03-04-artenschutzhaus1.jpeg?width=220&amp;height=292&amp;mode=max" data-udi="umb://media/da3a5bcee269457ba60c2fd29faa7c19" style="width: 220px; height: 292px;" />  <img alt="" src="/media/100962/2026-03-04-artenschutzhaus3.jpeg?width=218&amp;height=291&amp;mode=max" data-udi="umb://media/f6a2e22a5401454381fe91b73abbf132" style="width: 218px; height: 291px;" /></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 04 Mar 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/neues-artenschutzhaus-am-wasserturm-in-niedernberg/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Energiespartipp des Monats M&#228;rz</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/97219/2025-08-06-energiespartipp-august-urlaub-strom-sparen-nicht-vergessen.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p><strong>Energiespartipp des Monats März: Frühjahrsputz für Ihre Elekrogeräte!</strong></p>
<p>Der März ist der perfekte Monat, um nicht nur Fenster und Schränke zu reinigen – sondern auch Ihre Haushaltsgeräte auf Vordermann zu bringen. Denn saubere und gut gewartete Geräte arbeiten effizienter und sparen Energie:</p>
<p><strong>Kühlschrank und Gefriertruhe abtauen:</strong><br />Schon eine Eisschicht von 5 mm erhöht den Stromverbrauch deutlich. Regelmäßiges Abtauen spart Energie und verlängert die Lebensdauer des Geräts.</p>
<p><strong>Lüftungsschlitze und Rückseiten entstauben:</strong><br />Besonders bei Kühlschränken, Trocknern und Heizlüftern wichtig – Staub behindert die Luftzirkulation und erhöht den Energieverbrauch.</p>
<p><strong>Geräte auf Standby prüfen:</strong><br />Fernseher, Drucker oder Mikrowellen verbrauchen oft auch im Ruhezustand Strom. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um schaltbare Steckdosenleisten einzusetzen.</p>
<p><strong>Energieverbrauch checken:</strong><br />Nutzen Sie den Frühling, um Ihren Stromzählerstand zu notieren und den Verbrauch zu beobachten – kleine Veränderungen können große Wirkung zeigen.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Ein gründlicher Frühjahrsputz spart nicht nur Energie, sondern sorgt auch für mehr Sicherheit und Langlebigkeit Ihrer Geräte!</p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 04 Mar 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert Spezial - Kommunalwahlen - Stimmabgabe</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/84154/die-gemeinde-informiert-spezial-landtags-und-bezirkswahl.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Es gibt verschiedene Arten seine Stimmen bei der Wahl zu verteilen:</p>
<p><strong>Listenkreuz</strong><br />Dafür kreuzen Sie den Kreis links neben der Partei an und wählen damit automatisch jede Person von der Liste. Wenn Sie davon eine oder mehrere bestimmte Personen nicht wählen wollen, streichen Sie den/die Namen durch.</p>
<p><strong>Mehrere Personen</strong><br />Sie können mehrere Personen von verschiedenen Listen wählen (panaschieren). Dabei können Sie bis zu 3 Stimmen pro Person vergeben (kumulieren). Schreiben Sie die Anzahl der Stimmen in den Kreis neben dem Namen der jeweiligen Person. Hierbei müssen Sie aufpassen, nicht mehr Stimmen zu vergeben als insgesamt vergeben werden dürfen (steht oben auf dem Stimmzettel). Wenn Sie zu viele Stimmen vergeben, wird Ihr Stimmzettel ungültig.</p>
<p>Der Stimmzettel ist ungültig, wenn:</p>
<ul>
<li>der Stimmzettel leer abgegeben wird,</li>
<li>Namen nur durchgestrichen werden ohne irgendwo ein Kreuz oder eine Zahl einzutragen,</li>
<li>zu viele Stimmen abgegeben wurden,</li>
<li>nicht klar erkennbar ist, wen Sie gewählt haben oder</li>
<li>Sie noch irgendetwas auf den Stimmzettel schreiben, z. B. einen Kommentar oder Zusatz oder malen.</li>
</ul>
<p>Im Eingangsbereich des Rathauses liegt ein Flyer, mit dem diese Wahlmethoden noch veranschaulicht werden. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat hierzu aber auch ein <a href="https://stmi.bayern.mediathek-deutschland.de/gruppe_1af4ab7fcd_Kommunalwahl-in-Bayern-in-leichter-Sprache.html" title="https://stmi.bayern.mediathek-deutschland.de/gruppe_1af4ab7fcd_Kommunalwahl-in-Bayern-in-leichter-Sprache.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Video</a> hochgeladen. <br />    <br />Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 04 Mar 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert Spezial - Kommunalwahlen - Stichwahl</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/84154/die-gemeinde-informiert-spezial-landtags-und-bezirkswahl.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Es gibt verschiedene Arten seine Stimmen bei der Wahl zu verteilen:</p>
<p> Falls kein Landratskandidat in der Wahl mehr als 50 der Stimmen hat, findet eine Stichwahl zwischen den 2 Kandidaten mit den meisten Stimmen statt. Hierfür muss nicht noch einmal extra die Briefwahl beantragt werden. Bei der Wahl am 08.03.2026 bekommt ihr euren Wahlbenachrichtigungsbrief zurück. Wer beim Antrag auf Briefwahl angekreuzt hat, auch für die Stichwahl einen Wahlschein zu erhalten (siehe Bild), bekommt auch für die Stichwahl Briefwahlunterlagen zugesendet. Frühestens findet die Stichwahl am 12.03.2026 statt.</p>
<p><img alt="" src="/media/100966/2026-03-06-die-gemeinde-informiert-spezial-stichwahl.png?width=680&amp;height=619.5360824742268" data-udi="umb://media/26e51f32c1ed4c4ba202d060f7f1d74d" style="width: 680px; height:619.5360824742268px;" /><br />    <br />Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 04 Mar 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/die-gemeinde-informiert-spezial-kommunalwahlen-stichwahl/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/die-gemeinde-informiert-spezial-kommunalwahlen-stichwahl/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Beflaggung aus Anlass des Nationalen Gedenktages f&#252;r die Opfer terroristischer Gewalt</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/81706/die-gemeinde-informiert-beflaggung.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Aus Anlass des Nationalen Gedenktages für die Opfer terroristischer Gewalt hat der Bayerische Ministerpräsident die Trauerbeflaggung aller staatlichen Dienstgebäude in Bayern für</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Mittwoch, den 11. März 2026</strong></p>
<p>angeordnet.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 04 Mar 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/beflaggung-aus-anlass-des-nationalen-gedenktages-fuer-die-opfer-terroristischer-gewalt-3/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/beflaggung-aus-anlass-des-nationalen-gedenktages-fuer-die-opfer-terroristischer-gewalt-3/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Kommunalwahl am 08.03.2026</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/21187/2017-07-13-bild-briefwahlwerbung.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Am 08.03.2026 findet die Kommunalwahl in Niedernberg statt. Hierfür können Sie Briefwahlunterlagen beantragen.</p>
<p><strong>Wie kann ich die Briefwahl beantragen?</strong><br /><strong>Digital</strong><br />Scannen Sie den QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief. Alternativ können Sie die <a href="https://www.buergerservice-portal.de/bayern/niedernberg/bsp_ewo_briefwahl#/" title="https://www.buergerservice-portal.de/bayern/niedernberg/bsp_ewo_briefwahl#/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Briefwahl hier beantragen</a>.<br /><strong>Wahlbenachrichtigungsbrief<br /></strong>Unterschreiben Sie die Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes. Ihre Daten sind hier vorausgefüllt.<br />Achtung: Denken Sie, falls gewünscht, an das X für die Briefwahlbeantragung bei einer etwaigen Stichwahl. Den unterschriebenen Antrag können Sie im Rathaus (Hauptstr. 54, 63843 Niedernberg) einwerfen.<br /><em>Stellen Sie den Antrag für eine andere Person, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht. In diesem Fall ist der Antrag nur persönlich oder schriftlich (per Wahlbenachrichtigungsbrief) möglich, jedoch nicht elektronisch!</em></p>
<p><strong>Wohin werden die Briefwahlunterlagen versandt?</strong><br />Die Briefwahlunterlagen werden an Ihre Meldeanschrift versandt.<br />Auf Ihren Antrag hin können die Unterlagen auch an eine andere Anschrift versandt werden.<br />Bitte beachten Sie hierbei, dass der Versand der Briefwahlunterlagen aufgrund der verkürzten Fristen für die Kommunalwahl erst ab 18.02.2026 erfolgen kann. Wir bitten von Nachfragen bzgl. der Zustellung der beantragten Briefwahlunterlagen vor dem 24.02.2026 abzusehen!</p>
<p><strong>Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen beantragt werden?</strong><br />Die letzte Möglichkeit ist am Freitag, den 06.03.2026, bis 15 Uhr. An diesem Tag ist für diesen Zweck das Rathaus bis 15 Uhr besetzt, so dass hier nochmal jeder vorbeikommen und Briefwahlunterlagen beantragen kann. Später eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden.<br />Die Online-Beantragung über die Gemeindehomepage ist nur bis 04.03.2026 um 12:00 Uhr möglich.</p>
<p><strong>Bis wann müssen die Wahlbriefe wieder zurückgesendet werden?</strong><br />Die Rücksendung der Wahlbriefe muss bis spätestens Sonntag, den 08.03.2026, 18:00 Uhr erfolgt sein. Sie können bis dahin im Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden.</p>
<p><strong>Noch Fragen?</strong><br />Gerne können Sie sich bei Fragen zur Kommunalwahl an die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung wenden. Diese helfen Ihnen gerne weiter! Auch können wir Ihnen gerne persönlich die notwendigen Schritte zu einer gültigen Stimmabgabe erläutern.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 25 Feb 2026 11:21:26 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/kommunalwahl-am-08032026/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/kommunalwahl-am-08032026/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Ersatzneubau Br&#252;cke Gemeindeverbindungsstra&#223;e &quot;Waldweg &quot; &#252;ber die B469 bei Niedernberg,</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/98822/strassensperrung.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Von Freitag, den 27.02.2026 um 20:00 Uhr bis Montag, den 02.03.2026 um 4:00 Uhr erfolgen die Abbrucharbeiten der bestehenden Brücke Gemeindeverbindungsstraße "Waldweg" über die B469 bei Niedernberg. Im genannten Zeitraum wird die B469 im Bereich zwischen der Anschlussstelle Niedernberg und der Anschlussstelle Großwallstadt Nord voll gesperrt werden. Der Verkehr wird über die St2313 umgeleitet.</p>
<p>Weitere Informationen entnehmen Sie der <a href="https://www.stbaab.bayern.de/service/medien/pressemitteilungen/2026/537/" title="https://www.stbaab.bayern.de/service/medien/pressemitteilungen/2026/537/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Pressemitteilung des Staatlichen Bauamts Aschaffenburg</a>.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 23 Feb 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/ersatzneubau-bruecke-gemeindeverbindungsstrasse-waldweg-ueber-die-b469-bei-niedernberg/</guid>
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            <item>
                <title>Stra&#223;enbauarbeiten in der Hirtengasse</title>
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                    <p>Der Auftrag wurde an die Firma Engelhaupt GmbH aus Mittelsinn vergeben.</p>
<p>Die Arbeiten sollen zügig durchgeführt werden. Während der Tiefbauarbeiten ist die Hirtengasse nur fußläufig zu erreichen.</p>
<p>Wir bitten alle Betroffenen um Verständnis.</p>
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                </description>
                <pubDate>Wed, 18 Feb 2026 10:14:40 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>Wegebauarbeiten am Spielplatz Gro&#223;wallst&#228;dter Stra&#223;e</title>
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                    <p>Durch den Spielplatz wird ein ca. 3 m breiter Asphaltweg als fußläufige Verbindung zwischen Großwallstädter Straße und Bettlerweg hergestellt.</p>
<p>Während der Bauarbeiten (ca. 2-4 Wochen) ist der Spielplatz nicht nutzbar.</p>
<p>Wir bitten um Ihr Verständnis.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 18 Feb 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert Spezial - Kommunalwahlen</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p><strong>Wer bestimmt was?</strong></p>
<p>Heute geht es darum, welche Aufgaben die verschiedenen Ämter, die bald gewählt werden, erfüllen.</p>
<p><strong>Gemeinderat und Bürgermeister/in</strong><br />Die Gemeinde ist zuständig für das direkte Lebensumfeld ihrer Einwohner, z. B.</p>
<ul>
<li>Ortsentwicklung</li>
<li>Wasser- und Abwasserversorgung</li>
<li>Bestattungswesen</li>
<li>Feuerwehr</li>
</ul>
<p><strong>Kreistag sowie Landrätin/Landrat</strong><br />Der Landkreis kümmert sich um Aufgaben, die die Gemeinden allein nicht tragen können, z. B.</p>
<ul>
<li>Betrieb von Krankenhäusern</li>
<li>Jugend- und Sozialhilfe</li>
<li>Natur- und Umweltschutz</li>
<li>Müll- und Wertstoffentsorgung</li>
</ul>
<p>Im Eingangsbereich im Rathaus sind Flyer ausgelegt, die noch mehr Infos zu den Kommunalwahlen enthalten – auch in einfacher Sprache.</p>
<p>Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 11 Feb 2026 11:04:58 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Geb&#252;hrenerh&#246;hung des Personalausweises</title>
                <description>
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                </description>
                <pubDate>Wed, 11 Feb 2026 10:51:13 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Gemeinde Niedernberg schlie&#223;t kommunale W&#228;rmeplanung ab</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/101516/waermeplanung-foerderung.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Mit diesem Plan erhält die Kommune einen strategischen Leitfaden, wie die lokale Wärmeversorgung bis 2045 vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt und langfristig gesichert werden kann. Der Abschluss dieses Projekts bildet einen zentralen Baustein der örtlichen Energiewende.</p>
<p>Der erarbeitete Wärmeplan basiert auf einer umfassenden Bestandsanalyse, die zeigt, wie derzeit geheizt wird. Aktuell wird ein großer Teil des Wärmebedarfs noch durch fossile Energieträger wie Erdgas und Heizöl gedeckt. Gleichzeitig weist der Gebäudebestand ein beträchtliches Sanierungspotenzial auf, das es ermöglicht, den Wärmebedarf bis 2045 deutlich zu senken. Auch die Analyse der erneuerbaren Energieressourcen zeigt, dass in Niedernberg ausreichende Potenziale für klimafreundliche Technologien vorhanden sind. Diese Erkenntnisse bilden die Grundlage dafür, dass die bundesweiten Klimaziele einer treibhausgasneutralen Energieversorgung Schritt für Schritt umgesetzt werden.</p>
<p>Auf Basis der Bestands- und Potenzialdaten wurde ein Zielszenario für das Jahr 2045 entwickelt, das ein realistisches und zugleich ambitioniertes Bild der zukünftigen Wärmeversorgung zeichnet. Es zeigt klar: Eine vollständige Abkehr von fossilen Brennstoffen ist technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll. Die kommunale Wärmeplanung sieht dabei für jedes Teilgebiet passende Lösungen vor – bewusst ohne pauschalen Ansatz. Während der Aufbau zentraler Wärmenetze dort vorgesehen ist, wo er technisch und wirtschaftlich sinnvoll erscheint, bleiben andere Bereiche in einer dezentralen Versorgung, unter anderem auf Basis von Wärmepumpen, Solarthermie und Biomasse.</p>
<p>Neben ökologischen Aspekten berücksichtigt die Wärmeplanung ausdrücklich auch Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Der dazugehörige Maßnahmenkatalog enthält aufeinander abgestimmte Schritte: etwa die Erstellung von Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze, die Dekarbonisierung kommunaler Liegenschaften sowie zielgerichtete Informationsangebote für die Bevölkerung.</p>
<p>Der Abschlussbericht steht <a href="/media/100682/2026-02-11-waermeplanung.pdf" title="2026-02-11 Wärmeplanung.pdf" target="_blank" data-udi="umb://media/70eec513b34445f7b33fae7112c0829d" rel="noopener noreferrer">hier</a> zur Verfügung und bildet eine tragfähige Grundlage für zukünftige Entscheidungen im Bereich der lokalen Energiewende. Mit der abgeschlossenen Wärmeplanung verfügt die Gemeinde nun über ein wirkungsvolles Instrument, um die Wärmewende systematisch voranzutreiben und die Gemeinde bis 2045 Schritt für Schritt klimaneutral auszurichten.</p>
<p>Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass mit der kommunalen Wärmeplanung keinerlei gesetzliche Auswirkung für die Bevölkerung verbunden sind. Vielmehr profitieren die Bürgerinnen und Bürger: Der Wärmeplan zeigt auf, welche Technologien künftig sinnvoll sind, welche Investitionen sich langfristig lohnen und wo die Gemeinde selbst aktiv wird. Damit verschafft die Planung Orientierung, ohne Zwang auszuüben.</p>
<p></p>
<p><strong>Nationale Klimaschutzinitiative</strong></p>
<p>Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. Das BMWK fördert die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Niedernberg unter dem Förderkennzeichen 67K27954 (www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie).</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 11 Feb 2026 08:43:56 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/gemeinde-niedernberg-schliesst-kommunale-waermeplanung-ab/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Bekanntmachung Haushaltssatzung 2026</title>
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                    <![CDATA[
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                    <p style="text-align: center;"><strong>Bekanntmachung</strong><br /><strong>der Haushaltssatzung der Gemeinde Niedernberg</strong><br /><strong>für das Haushaltsjahr 2026</strong></p>
<p>Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.12.2025 die untenstehende Haushaltssatzung 2026 samt ihren Anlagen gemäß Art. 65 Abs. 1 GO beschlossen. Der Haushalt enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Art. 67 Abs. 4, 71 Abs. 2 GO). Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 02.02.2026 mitgeteilt, dass sich keine Beanstandungen der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in der rechtsaufsichtlichen Prüfung ergeben haben. Die Haushaltssatzung wird hiermit nach Art. 65 Abs. 3 Satz 2 und Art. 26 Abs. 2 GO amtlich bekanntgemacht.</p>
<p>Der Haushalt steht gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO auf der <a href="https://buergerinfo-niedernberg.de/to0050.php?__ktonr=7591" title="https://buergerinfo-niedernberg.de/to0050.php?__ktonr=7591" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Homepage der Gemeinde Niedernberg</a> zur Verfügung; weiterhin kann er während der Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Niedernberg, Hauptstraße 54, eingesehen werden.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 04 Feb 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Jugendaustausch mit Santes 2026</title>
                <description>
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                    <p>Der Austausch in diesem Jahr war ein voller Erfolg. Auch für nächstes Jahr haben wir wieder einen Austausch eingeplant.</p>
<p>Der zweiwöchige Austausch findet vom 09.08.2026 bis zum 23.08.2026 statt. Dabei seid ihr zuerst in Santes, während die Jugendlichen aus Santes in der zweiten Austauschwoche mit nach Niedernberg kommen.</p>
<p>Während des Aufenthaltes ist ein abwechslungsreiches Programm mit Besichtigungen, Kreativem, Sportlichem und einigem mehr vorgesehen, um das Gastland kennenzulernen. Ganz nebenbei werden außerdem französische Sprachkenntnisse erworben oder vertieft bzw. verbessert!</p>
<p>Kosten entstehen keine. Die Maßnahme wird aus Mitteln des deutsch-französischen Jugendwerks gefördert.</p>
<p>Meldet euch <strong>bis zum 31.01.2026</strong> für den diesjährigen Jugendaustausch an! Das <a href="/media/98323/anmeldeformular-jugendtausch-2026.pdf" title="Anmeldeformular Jugendtausch 2026.pdf (1)" target="_blank" data-udi="umb://media/9a75128b6e984c3d8c08c89de8c5cbfa" rel="noopener noreferrer">Anmeldeformular</a> findet ihr hier.</p>
<p>Bei Fragen könnt ihr uns gerne auch anrufen.</p>
<p>Wir freuen uns auf eure Teilnahme! 😊</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 14 Jan 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Neujahrsempfang 2026 </title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/100125/2026-01-14-neujahrsemfpang-2026-ehrungen.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Am Sonntag, den 4. Januar, fand im Pfarrheim der alljährliche Neujahrsempfang statt. Ein passender Rahmen, um einigen Persönlichkeiten für ihr ehrenamtliches Engagement zu danken und deren Leistung zu würdigen sowie einem Verein die Kulturmedaille zu überreichen.</p>
<p>Zwei Personen erhielten die Ehrung als „Stille Helfer“.<br /><strong>Gerda Kunkel</strong> erhielt die Ehrung als „Stille Helferin“ für ihr jahrzehntelanges Engagement bei der Theatergruppe Niedernberger Blechkatzen e.V. Sie ist als Souffleuse ein fester, treuer und unverzichtbarer Bestandteil des Vereins und der doppelte Boden bei jeder Aufführung. Auch vor und nach jeder Vorstellung ist sie stets zur Stelle und trägt mit ihrer unerschütterlichen Leidenschaft für das Theater maßgeblich zum Gelingen in ihrem Verein bei, ohne dabei ein festes Amt inne zu haben.</p>
<p><strong>Karl-Heinz Troll</strong> wurde ebenfalls als „Stiller Helfer“ der Niedernberger Blechkatzen geehrt. In seiner gleichermaßen jahrzehntelangen Zugehörigkeit zum Verein endete sein Engagement nach seiner aktiven Zeit im Rampenlicht nicht. Er unterstützt nach wie vor mit Tatkraft, handwerklichem Geschick und Zuverlässigkeit hinter den Kulissen, ist bei jeder Produktion zur Stelle und bringt sich mit Herz und Hand in den Verein ein. Als stolzer Brezelbäcker bei den Aufführungen ist er nicht mehr wegzudenken.</p>
<p>Weiterhin erhielten vier Persönlichkeiten die Ehrung als „Verdientes Vereinsmitglied“.<br /><strong>Eberhard Lehr</strong> ist seit der Vereinsgründung des Geschichtsverein Niedernberg e.V. Mitglied und war in dieser Zeit unter anderem als zweiter sowie auch erster Vorsitzender tätig und bestimmte maßgeblich die Geschicke des Vereins. Sein breites Engagement im Verein umfasste beispielsweise den Ausbau des vereinseigenen Museums, die Initiierung der Niedernberger Trachten- und Volkstanzgruppe sowie das Zeichnen des vereinseigenen Logos. Durch seine Einflussnahme auf die Gestaltungssatzung des Altortbereiches wurde unser Dorfbild geprägt.</p>
<p><strong>Walter Sollorz</strong> trat 1971 dem NCV bei und wurde bereits ein Jahr später zum ersten Vorsitzenden gewählt. Dieses Amt übte er bis 1978 aus und arbeitete währenddessen die erste vereinseigene Satzung aus. Seitdem ist er bis heute aktiv am Vereinsleben beteiligt. Er stattete den Elferrat mit blauen Vereinssakkos aus, war später zweiter Vorsitzender, Büttenredner, NCV-Sänger und Vorsitzender des Vergnügungsausschusses, Mitglied der fidelen Orgelpfeifen, Gardebetreuer und bis heute der Narrhalla-Verwalter. Als ältestes Elferratsmitglied ist er ferner seit 2008 Ehrenmitglied des NCV, seit 2003 Träger des Till von Franken und NCV-Ehrennadelträger in Platin.</p>
<p><strong>Rudi Hartlaub</strong> wurde 2004 zum ersten Vorsitzenden der Pferdefreunde Niedernberg e.V. gewählt und hat dieses Amt bis heute inne. Neben seiner treuen Vereinsführung und Leitung koordiniert er seither die anfallenden Arbeiten bei Arbeitseinsätzen und Baumaßnahmen mit seinem handwerklichen Können, packt sehr gerne fleißig mit an und sorgt so für eine gepflegte Vereinsanlage. Die großen Vierbeiner sind seine Leidenschaft und als stolzer Besitzer eigener Pferde stellte er diese auch schon für die Jugendarbeit zur Verfügung. Ebenfalls schlüpfte er schon selbst ins Kostüm und ritt an Sankt Martin dem Zuge voran. In seiner Position ist er Bindeglied zwischen Verein, Gemeinde und sonstigen Ämtern.</p>
<p><strong>Jeffrey Spiegel</strong> ist seit 2004 aktiver Schiedsrichter im Ringersport und zählt heute zu den erfolgreichsten Kampfrichtern Deutschlands. Bereits im Alter von 19 Jahren erhielt er die Bundeslizenz. Ab 2012 pfiff er Wettkämpfe in der 1. Bundesliga und seit 2015 auf internationaler Ebene. Zu seinen größten Erfolgen gehören Einsätze bei der Jugendolympiade 2018 in Buenos Aires, mehrfache Einsätze bei Europa- und Weltmeisterschaften der Senioren sowie bei den Olympischen Spielen in Tokio 2021, bei welchen er zwei Finalkämpfe leitete. Seit 2021 ist er ferner Chef-Kampfrichterreferent und Mitglied des Präsidiums des Deutschen Ringerbundes und prägt bundesweit die Aus- und Weiterbildung der Kampfrichter. Hierbei repräsentiert er den KSC Niedernberg und unsere Gemeinde nicht nur bundesweit, sondern international auf höchstem Niveau. Hierbei bleibt er seiner Heimat stets treu und ist auch als Schiedsrichter für den KSC aktiv.</p>
<p><strong>Verleihung der Kulturmedaille an den Geschichtsverein Niedernberg e.V.</strong><br />Der Geschichtsverein feierte 2025 sein 40-jähriges Bestehen. Seit 1985 leistet der Verein einen herausragenden Beitrag zur Bewahrung, Vermittlung und Stärkung der lokalen Geschichte und Kultur. Mit großem ehrenamtlichem Engagement verfolgt der Verein seit Gründung das Ziel, das Bewusstsein für die Heimatgeschichte zu wecken und die Bevölkerung für die vielfältigen historischen Wurzeln des Ortes zu sensibilisieren. Die 40-jährige Vereinsgeschichte erscheint noch jung, allerdings kann in dieser Zeit auf eine eindrucksvolle Bilanz kultureller, historischer und pädagogischer Arbeit zurückgeblickt werden. Regelmäßige Vorträge, Führungen, Museumscafés und Ausstellungen, ein eigener Vereinsraum samt Museum im Dachgeschoss der Sandsteinschule sowie eine rege Beteiligung am Dorfgeschehen in Form von handwerklichen Vorführungen oder Versteigerungen, lassen Geschichte lebendig werden. Dies alles verdeutlicht die kulturelle Vielfalt und Kreativität des Vereins. Besondere Anerkennung verdient das Engagement des Vereins bei der Planung und Umsetzung des Europäischen Kulturweges in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Niedernberg, dem Archäologischen Spessartprojekt, dem Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald und UNESCO. Dies zeigt eindrucksvoll, wie regionale Geschichte in einen größeren kulturellen Kontext eingebettet und vermittelt werden kann sowie die aktive Kooperation mit regionalen und überregionalen Partnern.</p>
<p>Bildbeschreibungen:<br />Gruppenbild:<br /><img alt="" src="/media/100125/2026-01-14-neujahrsemfpang-2026-ehrungen.jpg?width=680&amp;height=510" data-udi="umb://media/61c7691bc28546d8bf169e5be36f2aa3" style="width: 680px; height: 510px;" /><br />Von links nach rechts: Bürgermeister Ralf Sendelbach, Ralf Hitzel stellvertretend für Gerda Kunkel, Karl-Heinz Troll, Dr. Edgar Seitz, Rudi Hartlaub, Eberhard Lehr, Walter Sollorz, Jeffrey Spiegel.</p>
<p>Kulturmedaille:<br /><img alt="" src="/media/100126/2026-01-14-neujahrsemfpang-2026-kulturmedaille.jpg?width=509.9152119700748&amp;height=680" data-udi="umb://media/0d4993d510234fd2bbdbec1afe33a2bd" style="width: 509.9152119700748px; height: 680px;" /><br />Von links nach rechts: Dr. Edgar Seitz, stellv. Vorsitzender des Geschichtsvereins, Bürgermeister Ralf Sendelbach.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 14 Jan 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/neujahrsempfang-2026/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/neujahrsempfang-2026/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Gemeinsam f&#252;r Energieeffizienz und Klimaschutz</title>
                <description>
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                    <p>Am 16. Dezember 2025 fand das dritte Netzwerktreffen des kommunalen Klimaschutznetzwerks DieKlimaKommunen³ statt. Durch geladene Fachexperten des neu eröffneten Technologiezentrum für nachhaltige Energien (NETZ) der Technischen Hochschule Aschaffenburg in Alzenau und deren Vorträge, konnten die Netzwerkteilnehmerinnen und Teilnehmer neue Einblicke in diversen Forschungsthematiken gewinnen.</p>
<p>Zu Beginn des Treffens wurden die aktuellen Entwicklungen &amp; laufenden Projekten durch Vertreter:innen der jeweiligen Kommune vorgestellt. Im Anschluss daran wurde unter der Thematik „Aktuelles aus der Region“ die Maßnahmenplanung der laufenden Studie „Klimapfade Bayerischer Untermain präsentiert.</p>
<p>Ein erster Schwerpunkt des Treffens war die Vorstellung der Neuauflage des KfW-Programms 432 „Energetische Stadtsanierung“, das mit attraktiven Zuschüssen für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung unterstützt. Dadurch eröffnen sich für die Kommunen große Chancen für die Entwicklung nachhaltiger Projekte.</p>
<p>Das Netzwerkteam präsentierte zudem die Ergebnisse der Erst-Check-Analysen der kommunalen Liegenschaften. Diese Analysen zeigen, wo die größten Einsparpotenziale liegen und bilden die Basis für zukünftige Sanierungsmaßnahmen. Ergänzend dazu wurden die Inhalte des Energieberichtes, welchen jede Kommune als Endergebnis des 1. Netzwerkjahre erhält, den Teilnehmer:innen nähergebracht.</p>
<p>Im weiteren Verlauf des Treffens wurde die mittlerweile veröffentlichte Homepage des Energieeffizienz-Netzwerkes und die Zwischenergebnisse der Monate September bis November der neu ins Leben gerufene Klimaschutzaktion „Neuinstallation von PV-Anlagen“, bei der es darum geht, welche Kommune es in der dreijährigen Netzwerkphase schafft, die höchste installierte Leistung pro Einwohner zu erzielen, vorgestellt. Alle weiteren Informationen sind auf der Netzwerkhomepage www.DieKlimaKommunen3.de verfügbar.</p>
<p>Abgerundet wurde die Veranstaltung durch den eigentlichen Höhepunkt: Die Präsentation des neu eröffneten Technologiezentrum für nachhaltige Energien (NETZ) der Technischen Hochschule Aschaffenburg in Alzenau mit Fachvorträgen von Professoren der TH Aschaffenburg zu den Thematiken: Transformation von Unternehmen und Kommunen auf Erneuerbare Energien, Wirtschaftliche Auslegung und effizienter Betrieb von elektrischen Energiespeichern, Wärmepumpensysteme und innovative Speichertechnologien, Kalte Nahwärme, Nachhaltige Quartiersentwicklung und Immobilienkonzepte, sowie Energy Sharing</p>
<p>Das nächste Netzwerktreffen ist für März 2026 geplant. Bis dahin umfassen die nächsten Schritte unter anderem die Erstellung und Präsentation der Energieberichte, die weitere Öffentlichkeitsarbeit sowie die Vorbereitung des nächsten Netzwerktreffens. Nebenbei stehen weiterhin die konkrete Umsetzung der in den Erstgesprächen identifizierten Projekten (z.B. Fördermittelberatung, Erstellen von Straßenbeleuchtungskonzepten und Sanierungsfahrplänen, etc.) auf dem Programm.</p>
<p><strong>Hintergrund Nationalen Klimaschutzinitiative</strong><br /><em>Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen."</em></p>
<p>Kontakt:</p>
<p><strong>BfT Energieberatungs GmbH</strong><br />Simon Sauer<br />Frohnradstraße 3b<br />63768 Hösbach<br />Tel.        06021/32746-00<br />E-Mail:  <a href="mailto:info@bft-energie.de">info@bft-energie.de</a><br />Web:     <a href="http://www.bft-energie.de">www.bft-energie.de</a></p>
<p><strong>EnergieAgentur Bayerischer Untermain</strong><br />Johannes Brönner<br />Rüttelweg 7<br />63843 Niedernberg<br />Tel.        06028/21747-14<br />E-Mail:  <a href="mailto:broenner@energieagentur-untermain.de">broenner@energieagentur-untermain.de</a><br />Web:     <a href="http://www.zentec.de">www.zentec.de</a></p>
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                <pubDate>Wed, 14 Jan 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Information der Meldebeh&#246;rde</title>
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                    <![CDATA[
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                    <p><strong>Information der Meldebehörde über die Einrichtung von Übermittlungssperren </strong><br />In den §§ 36, 44, 45 und 50 des Bundesmeldegesetzes (BMG) wird jedem Bürger die Möglichkeit eingeräumt, folgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen zu widersprechen:</p>
<ol>
<li>An Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen</li>
<li>An Adressbuchverlage</li>
<li>An öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige von Mitgliedern, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religions-gesellschaft angehören.<br />Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden.</li>
<li>Weitergabe von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial.</li>
</ol>
<p>Wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, geben Sie dies bitte telefonisch (Tel.: 06028/9744-16, Frau Schüßler) oder per Mail (einwohnermeldeamt@niedernberg.de) dem Bürgerbüro der Gemeinde Niedernberg bekannt.<br /><br /></p>
<p><strong>Information der Meldebehörde über die Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen gem. § 50 Abs. 1 und 2 Bundesmeldegesetz (BMG)</strong><br />Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde Auskunft über Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums erteilen.</p>
<p>Altersjubiläen sind nach dem BMG der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.</p>
<p>Gegen die Übermittlung der Daten kann Widerspruch eingelegt werden. Wenn Sie Widerspruch gegen die Erteilung von Melderegisterauskünften über Alters- und Ehejubiläen einlegen möchten, melden Sie sich bitte telefonisch im Bürgerbüro der Gemeinde Niedernberg unter 06028/9744-16 (Frau Schüßler) oder schreiben Sie eine Mail an einwohnermeldeamt@niedernberg.de.</p>
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                <pubDate>Wed, 07 Jan 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Veranstaltungen 2026</title>
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                    <p>Nachdem alle Termine für das Jahr 2026 bei uns eingegangen sind, haben wir eine Übersicht über die öffentlichen, nicht regelmäßigen, Veranstaltungen erstellt.</p>
<p>Wir bitten Sie nun, sich die Liste genau anzusehen und Fehler sowie Ergänzungen wie, z.B. Uhrzeiten bis spätestens 07.12.2025 an veranstaltung@niedernberg.de zu melden.</p>
<p>Die komplette Übersicht können Sie <a href="/media/99407/2025-12-03-veranstaltungen-2026.pdf" title="2025-12-03 Veranstaltungen 2026.pdf" target="_blank" data-udi="umb://media/c7f4522041674cd68de05aaff144aff9" rel="noopener noreferrer">hier</a> einsehen.</p>
<p><strong>Bitte melden Sie auch unterjährig Änderungen und Ergänzungen von bestehenden Veranstaltungen bzw. neue Termine an veranstaltung@niedernberg.de, sodass wir die Möglichkeit haben, sie auf unserer Homepage zu veröffentlichen.</strong></p>
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                </description>
                <pubDate>Wed, 03 Dec 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Wasserabstellung</title>
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                    <p>Die Leitungen müssen aufgrund der gemeldeten Minustemperaturen am Wochenende kurzfristig entleert werden. Das Wasser wird im Frühjahr 2026 wieder angestellt, sobald die Witterung dies zulässt. Wir bitten um Beachtung.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 21 Nov 2025 09:20:39 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Zu Verkaufen</title>
                <description>
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                    <p>Die Gemeinde Niedernberg verkauft derzeit einiges auf ebay Kleinanzeigen. <a href="https://www.kleinanzeigen.de/s-bestandsliste.html?userId=85848620" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Einfach mal vorbeischauen.</a></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 14 Nov 2025 15:25:18 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Stra&#223;ensperrung B 469</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Die umfassende Fahrbahnerneuerung der Bundesstraße 469 zwischen Großwallstadt und Niedernberg in Fahrtrichtung Aschaffenburg ist erfolgreich abgeschlossen. Die Strecke wurde am Mittwoch, den 12. November 2025 - rund zwei Wochen früher als geplant - wieder für den Verkehr freigegeben.</p>
<p>Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg hat auf der etwa 1,5 Kilometer langen Strecke zwischen den Anschlussstellen Großwallstadt Nord und Niedernberg in Fahrtrichtung Aschaffenburg sämtliche Asphaltschichten im rechten Fahrstreifen sowie die Asphaltdeckschicht im linken Fahrstreifen erneuert. Anschließend erfolgten Bankett- und Markierungsarbeiten. Die Straßenbauarbeiten wurden am Freitag, den 07. November 2025 beendet. Die aufwendigen Arbeiten zum Rückbau der Verkehrssicherung sowie das Schließen der Mittelstreifenüberfahrt wurden bis Mittwoch, den 12. November 2025 abgeschlossen.</p>
<p>Dank einer guten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten konnte die Baumaßnahme rund zwei Wochen schneller als geplant abgeschlossen werden. Die Baukosten belaufen sich auf insgesamt rund 985.000 Euro. Die frühzeitige Fertigstellung sorgt für eine spürbare Entlastung der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und verbessert die Verkehrssicherheit auf der wichtigen Pendlerstrecke.</p>
<p>Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg bedankt sich bei allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern für ihre Geduld und das Verständnis für die Baumaßnahme.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 14 Nov 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Amtliche Bekanntmachung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p style="text-align: center;"><strong>Amtliche Bekanntmachung</strong></p>
<p style="text-align: center;"><strong>Verordnung über die Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Gemeinde Niedernberg</strong></p>
<p>Der Gemeinderat hat in seiner <a href="https://buergerinfo-niedernberg.de/to0050.php?__ktonr=7537" title="https://buergerinfo-niedernberg.de/to0050.php?__ktonr=7537" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sitzung am 28.10.2025</a> eine Verordnung über die Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Gemeinde Niedernberg beschlossen. Nachstehend geben wir die ausgefertigte Verordnung in ihrem vollen Wortlaut amtlich bekannt:</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Verordnung über die Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Gemeinde Niedernberg</strong></p>
<p>Die Gemeinde Niedernberg erlässt aufgrund Art. 2 Abs. 3 Nr. 5 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) (BayRS 1131-3-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBL S. 98) folgende Verordnung:</p>
<p><strong>§ 1      Betrieb von Autowaschanlagen</strong><br />(1)    In der Gemeinde Niedernberg dürfen Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen ab 12:00 Uhr betrieben werden.</p>
<p>(2)    Autowaschanlagen dürfen an folgenden Feiertagen nicht betrieben werden:</p>
<ul>
<li>Neujahr,</li>
<li>Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag,</li>
<li>1. Mai,</li>
<li>Pfingstsonntag, Pfingstmontag,</li>
<li>Erster und Zweiter Weihnachtstag</li>
</ul>
<p>§ 2      Inkrafttreten<br />Diese Verordnung tritt am 15.11.2025 in Kraft.</p>
<p>Niedernberg, 29.10.2025<br />Gemeinde Niedernberg<br /><br />Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 12 Nov 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert - Stress bei Kindern</title>
                <description>
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                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/99111/2025-11-12-die-gemeinde-informiert-stress-bei-kindern.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Web-Coaching „Entspannt statt erschöpft. Stress im Familienalltag leichter meistern.“:<br />Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat ein Web-Coaching organisiert, dass Eltern und Kindern hilft, Stress zu regulieren und vorzubeugen. Thema „Entspannt statt erschöpft: Stress im Familienalltag leichter meistern“ Zu Gast ist hier die Entspannungspädagogin Diplom-Psychologin Veronika Ammer. Das Coaching ist kostenlos, ohne Anmeldung, mit Übersetzung in Gebärdensprache und es gibt einen Chat für anonyme Fragen. Stattfinden wird das Coaching am 18.11.2025 um 20:30 Uhr. Dieses Angebot findet seit 2020 statt und wurde seitdem von rund 22.000 Eltern genutzt. Das aktuelle und die bereits stattgefundenen Web-Coachings finden Sie <a href="https://familienland.bayern.de/" title="https://familienland.bayern.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>.</p>
<p><strong>Kinderbüchlein „Treffpunkt Notaufnahme“:</strong><br />Der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerisches Staatsregierung Thomas Zöller hat das Kinderbüchlein „Treffpunkt Notaufnahme“ herausgebracht. Darin geht es um ein Känguru, welches in die Notaufnahme eines Krankenhauses kommt und den Weg über die Aufnahme und das Wartezimmer nehmen muss, um zum Arzt zu kommen. Es soll den Kindern Gesundheitskompetenz vermitteln, unter anderem auch, dass man in der Notaufnahme richtig aufgehoben ist und wann einem der ärztliche Bereitschaftsdienst oder eine Praxis besser weiterhelfen können.</p>
<p>Im Rathaus liegen im Eingangsbereich liegen die Kinderbüchlein aus. Sie können sie gerne von dort mitnehmen. 😊<br />       <br />Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 12 Nov 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>Energiespartipp des Monats November</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p><strong>Energiespartipp des Monats November: Standby? Abschalten lohnt sich!</strong></p>
<p>Wenn es draußen früher dunkel wird und wir mehr Zeit drinnen verbringen, steigt auch der Stromverbrauch – oft unbemerkt durch Geräte im Standby-Modus.</p>
<p><strong>Standby vermeiden:<br /></strong>Fernseher, Spielekonsolen, Kaffeemaschinen und viele andere Geräte verbrauchen auch im Ruhezustand Strom. Besser: ganz ausschalten oder den Stecker ziehen.</p>
<p><strong>Steckdosenleisten mit Schalter nutzen:<br /></strong>Damit lassen sich mehrere Geräte auf einmal bequem vom Netz trennen – besonders praktisch für den Arbeitsplatz oder das Wohnzimmer.</p>
<p><strong>Ladegeräte nach Gebrauch ausstecken:</strong><br />Auch wenn kein Gerät angeschlossen ist, ziehen viele Netzteile weiterhin Strom.</p>
<p><strong>Energiesparmodus aktivieren:<br /></strong>Bei Computern, Laptops und Monitoren lohnt sich ein Blick in die Energieeinstellungen – automatische Abschaltung spart Strom und verlängert die Lebensdauer.</p>
<p><strong>Tipp</strong>: Ein Haushalt kann durch konsequentes Abschalten von Standby-Geräten viel sparen – ein kleiner Handgriff mit großer Wirkung!</p>
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                <pubDate>Wed, 12 Nov 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>Kommunale W&#228;rmeplanung Niedernberg</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/101516/waermeplanung-foerderung.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Die Gemeinde Niedernberg unternimmt einen wichtigen Schritt zur Erreichung der Klimaziele: Der Entwurf zur Kommunalen Wärmeplanung wurde vorgelegt und demonstriert die Methodik zur Gestaltung einer nachhaltigen, effizienten und sicheren Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045, wobei der Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien und der energetischen Sanierung liegt.</p>
<p><strong>Datengrundlage und Analyse: Drei Kernfragen</strong><br />Die Planung stützt sich auf eine umfassende Bestandsaufnahme und beantwortet drei zentrale Fragen:</p>
<ul>
<li>Wie wird derzeit geheizt? Die Analyse zeigt die Verteilung der Heizsysteme – von fossilen Brennstoffen bis zu modernen Wärmepumpen.</li>
<li>Wo besteht Sanierungspotenzial? Besonders unsanierte Altbauten bieten große Chancen für Effizienzsteigerung und den Einsatz erneuerbarer Energien.</li>
<li>Welche erneuerbaren Energien sind lokal geeignet? Die Planung berücksichtigt örtliche Gegebenheiten und technische Machbarkeit – etwa Wärmepumpen in gut gedämmten Quartieren oder Holzenergie in passenden Strukturen.</li>
</ul>
<p><strong>Zielszenario 2045: Individuelle Lösungen für Niedernberg</strong><br />Der Entwurf skizziert ein realistisches Zukunftsbild der Wärmeversorgung. Für jedes Gebiet wurden bevorzugte Technologien identifiziert – unter Berücksichtigung von Kosten, Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit. Statt pauschaler Ansätze setzt die Planung auf maßgeschneiderte Strategien für die lokalen Bedingungen.</p>
<p><strong>Energetische Sanierung als Schlüssel</strong><br />Ein zentraler Erfolgsfaktor ist die energetische Gebäudesanierung. Bei einer jährlichen Sanierungsquote von 1–2 % kann Niedernberg bis 2045 die Voraussetzungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung schaffen. Dadurch sinkt der Wärmebedarf und die Effizienz moderner Heizsysteme steigt.</p>
<p><strong>Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit im Blick</strong><br />Neben ökologischen Zielen stehen auch Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit im Fokus. Die Umsetzung erfordert gemeinsames Engagement von Kommune, Energieversorgern und Bürgerinnen und Bürgern. Ein konkreter Maßnahmenkatalog unterstützt die Zielerreichung.</p>
<p><strong>Nächste Schritt: Informationsveranstaltung für alle Bürger</strong><br />Am 20. November 2025 um 19 Uhr findet eine Infoveranstaltung im Gebäude der ZENTEC GmbH in Niedernberg (Rüttelweg 7, 63843 Niedernberg) statt, bei der die zentralen Inhalte des Entwurfs vorgestellt werden. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Stellung zum Entwurf zu nehmen und eigene Anregungen einzubringen. Detaillierte Informationen zum Entwurf finden Sie hier.</p>
<p>Schriftliche Stellungnahmen zur Kommunalen Wärmeplanung können bis 19.12.2025 per Mail an <a href="mailto:%20bauamt@niedernberg.de">bauamt@niedernberg.de</a> gesendet werden.</p>
<p><strong>Nationale Klimaschutzinitiative</strong><br />Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. Das BMWK fördert die <a href="http://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie" title="www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Niedernberg unter dem Förderkennzeichen 67K27885</a>.</p>
<ol>
<li><a href="/media/99041/2025-11-07-kommunale-waermeplanung-niedernberg-1eignungspruefung_entwurf.pdf" title="2025-11-07 Kommunale Wärmeplanung Niedernberg 1.Eignungsprüfung_Entwurf.pdf" target="_blank" data-udi="umb://media/b6d619352aca45ae88bf649318ef8118" rel="noopener noreferrer">Eignungsprüfung Entwurf</a></li>
<li><a href="/media/99042/2025-11-07-kommunale-waermeplanung-niedernberg-2bestandsanalyse_entwurf.pdf" title="2025-11-07 Kommunale Wärmeplanung Niedernberg 2.Bestandsanalyse_Entwurf.pdf" target="_blank" data-udi="umb://media/720a16fa0bb143c0ac718640da16ec3e" rel="noopener noreferrer">Bestandsanalyse Entwurf</a></li>
<li><a href="/media/99043/2025-11-07-kommunale-waermeplanung-niedernberg-3potenzialanalyse_entwurf.pdf" title="2025-11-07 Kommunale Wärmeplanung Niedernberg 3.Potenzialanalyse_Entwurf.pdf" target="_blank" data-udi="umb://media/48dbf4ebae2b47658ac3a5b0ddfd92a9" rel="noopener noreferrer">Potenzialanalyse Entwurf</a></li>
<li><a href="/media/99038/2025-11-07-kommunale-waermeplanung-niedernberg-4zielszenario_entwurf.pdf" title="2025-11-07 Kommunale Wärmeplanung Niedernberg 4.Zielszenario_Entwurf.pdf" target="_blank" data-udi="umb://media/97cc8267b07448fa8e6fba9e3010ebdc" rel="noopener noreferrer">Zielszenario Entwurf</a></li>
<li><a href="/media/99039/2025-11-07-kommunale-waermeplanung-niedernberg-5zielszenario_steckbriefe_entwurf.pdf" title="2025-11-07 Kommunale Wärmeplanung Niedernberg 5.Zielszenario_Steckbriefe_Entwurf.pdf" target="_blank" data-udi="umb://media/45a245d9b9854b26b86d1e1b591cb819" rel="noopener noreferrer">Zielszenario Steckbriefe Entwurf</a></li>
<li><a href="/media/99040/2025-11-07-kommunale-waermeplanung-niedernberg-6umsetzungsstrategie_entwurf.pdf" title="2025-11-07 Kommunale Wärmeplanung Niedernberg 6.Umsetzungsstrategie_Entwurf.pdf" target="_blank" data-udi="umb://media/16972cb587774461b1d8fc3caecc893a" rel="noopener noreferrer">Umsetzungsstrategie Entwurf</a></li>
</ol>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 07 Nov 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Neues Gemeinderatsmitglied vereidigt</title>
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                    <p>Er folgt als Nachrücker von Niko Grundhöfer, der am 30.09.2025 aus dem Gremium verabschiedet wurde. Zukünftig vertritt Gerd Klement die CSU-Fraktion im Bau- und Umweltausschuss. Im Namen des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung wünschen wir Gerd Klement einen angenehmen Einstand ins neue Amt und freuen uns auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit.</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
<p><img alt="" src="/media/99062/2025-11-05-neues-gemeinderatsmitglied-vereidigt.jpg?width=523&amp;height=392&amp;mode=max" data-udi="umb://media/2066e5165a4e4631a69917225748fad9" style="width: 523px; height: 392px;" /></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 05 Nov 2025 08:01:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Stra&#223;ensperrung der Stadt Aschaffenburg</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Zwischen der Kreuzung Wailandstraße/Großostheimer Straße/Niedernberger Straße und der Kreuzung Großostheimer Straße/Dr.-Hans-Meinhardt-Allee in Aschaffenburg wird die Straße aufgrund von Bauarbeiten im November im Zeitraum von Montag, den 03.11.2025 bis Sonntag, den 09.11.2025 voll gesperrt. Eine Umleitung wird ausgeschildert.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 29 Oct 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/strassensperrung-der-stadt-aschaffenburg/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Bekanntmachung - Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/4943/amtliches.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p><strong>Bekanntmachung</strong><br /><strong>Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</strong><br /><strong>Ortsübliche Bekanntmachung des als Satzung beschlossenen</strong><br /><strong>Einfachen Bebauungsplans „Altbaugebiet I+II“ der Gemeinde Niedernberg</strong></p>
<p>Der Bau- und Umweltausschuss hat die Aufstellung des Einfachen Bebauungsplans „Altbaugebiet I+II“ in seiner <a href="https://buergerinfo-niedernberg.de/to0050.php?__ktonr=7526" title="https://buergerinfo-niedernberg.de/to0050.php?__ktonr=7526" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sitzung</a> am 21.10.2025 als Satzung beschlossen.</p>
<p>Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Einfache Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Gemeindeverwaltung Niedernberg (Rathaus, Hauptstraße 54, Zimmer OG03) während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.</p>
<p>Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.</p>
<p>Unbeachtlich werden demnach:</p>
<ol>
<li>eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften</li>
<li>eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,</li>
<li>nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und</li>
<li>nach § 214 Abs. 2 a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler</li>
</ol>
<p>wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs.  3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§  39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.</p>
<p><img alt="" src="/media/98823/2025-10-29-bekanntmachung-altbaugebiet.png?width=380.893470790378&amp;height=680" data-udi="umb://media/5979453afdcb4520aa24188f17201cdc" style="width: 380.893470790378px; height:680px;" /></p>
<p>Gemeinde Niedernberg<br />Niedernberg, 29.10.2025</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 29 Oct 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/bekanntmachung-vollzug-des-baugesetzbuches-baugb-3-1/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/bekanntmachung-vollzug-des-baugesetzbuches-baugb-3-1/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Bekanntmachung - Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/4943/amtliches.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p><strong>Bekanntmachung</strong><br /><strong>Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</strong><br /><strong>Aufstellung des Bebauungsplans „Römerstraße Spielplatz“</strong><br /><strong>Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB</strong></p>
<p>Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat in seiner Sitzung vom 18.02.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Römerstraße Spielplatz“ beschlossen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll die Errichtung eines Spielplatzes ermöglicht werden.</p>
<p>Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg hat in der <a href="https://buergerinfo-niedernberg.de/to0050.php?__ktonr=7513" title="https://buergerinfo-niedernberg.de/to0050.php?__ktonr=7513" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sitzung</a> vom 21.10.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Römerstraße Spielplatz“ gebilligt.</p>
<p>Der vom Büro PlanerFM GbR ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplans „Römerstraße Spielplatz“ und die Begründung werden hier vom 10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025 veröffentlicht.</p>
<p>Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten: Die Unterlagen können in der Gemeindeverwaltung (Rathaus, Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg, Zimmer OG03) während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr) öffentlich eingesehen werden.</p>
<p>Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauamt@niedernberg.de und bei Bedarf in Textform an Gemeinde Niedernberg, Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.</p>
<p>Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans „Römerstraße Spielplatz“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit Entwurf der Aufstellung des Bebauungsplans „Römerstraße Spielplatz“ nicht von Bedeutung ist.</p>
<p>Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:</p>
<ul>
<li>Artenschutzrechtliche Beurteilung (ASB) -Potenzialabschätzung- für den Bebauungsplan "Römerstraße Spielplatz“, ausgearbeitet von Topoverde Landschaftsarchitektur am 17.06.2025</li>
<li>Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsermittlung für den Bebauungsplan „Römerstraße Spielplatz“, ausgearbeitet von Topoverde Landschaftsarchitektur am 22.07.2025</li>
</ul>
<p>Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.</p>
<p>Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderabgaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.</p>
<p><img alt="" src="/media/99032/2025-10-29-bekanntmachung-bplan-roemerstrasse.png?width=680&amp;height=626.0975609756098" data-udi="umb://media/821547a09776434fbbb0c6e9da589c01" style="width: 680px; height:626.0975609756098px;" /></p>
<p>Gemeinde Niedernberg<br />Niedernberg, 29.10.2025</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 29 Oct 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/bekanntmachung-vollzug-des-baugesetzbuches-baugb/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/bekanntmachung-vollzug-des-baugesetzbuches-baugb/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Bekanntmachung - Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/4943/amtliches.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p><strong>Bekanntmachung</strong><br /><strong>Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</strong><br /><strong>Aufstellung Änderung des Flächennutzungsplans „Römerstraße Spielplatz“</strong><br /><strong>Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB</strong></p>
<p>Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat in seiner Sitzung vom 18.02.2025 die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Bebauungsplanaufstellung „Römerstraße Spielplatz“ im Parallelverfahren beschlossen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll die Errichtung eines Spielplatzes ermöglicht werden.</p>
<p>Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg hat in der <a href="https://buergerinfo-niedernberg.de/to0050.php?__ktonr=7513" title="https://buergerinfo-niedernberg.de/to0050.php?__ktonr=7513" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sitzung</a> vom 21.10.2025 den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans „Römerstraße Spielplatz“ gebilligt.</p>
<p>Der vom Büro PlanerFM GbR ausgearbeitete Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Römerstraße Spielplatz“ und die Begründung (Planentwurf mit Begründung vom 21.10.2025) werden hier vom 10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025 veröffentlicht.</p>
<p><img alt="" src="/media/99033/2025-10-29-bekanntmachung-fplan-roemerstrasse.png?width=402.74033149171277&amp;height=680" data-udi="umb://media/73e1e41e2bfc4940a1d7242b0e5e1c54" style="width: 402.74033149171277px; height:680px;" /></p>
<p>Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten: Die Unterlagen können in der Gemeindeverwaltung (Rathaus, Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg, Zimmer OG03) während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr) öffentlich eingesehen werden.</p>
<p>Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauamt@niedernberg.de und bei Bedarf in Textform an Gemeinde Niedernberg, Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.</p>
<p>Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Römerstraße Spielplatz“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Römerstraße Spielplatz“ nicht von Bedeutung ist.</p>
<p>Folgende Art umweltbezogener Information ist verfügbar:<br />Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsermittlung für den Bebauungsplan „Römerstraße Spielplatz“, ausgearbeitet von Topoverde Landschaftsarchitektur am 22.07.2025</p>
<p>Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.</p>
<p>Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderabgaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.</p>
<p>Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:<br />Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)</p>
<p>Gemeinde Niedernberg<br />Niedernberg, 29.10.2025</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 29 Oct 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/bekanntmachung-vollzug-des-baugesetzbuches-baugb-1/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/bekanntmachung-vollzug-des-baugesetzbuches-baugb-1/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Verabschiedung Gemeinderatsmitglied</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/98384/2025-10-15-verabschiedung-gemeinderatsmitglied.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Der Anlass ist allerdings ein Freudiger, denn er wird sich auf eigenen Wunsch beruflich verändern und hierzu in die bayerische Landeshauptstadt ziehen. Somit lässt sich die Ausübung des Amtes als Gemeinderat in seiner Heimatgemeinde leider nicht mehr vereinbaren.</p>
<p>Niko Grundhöfer wurde 2014 für die CSU-Fraktion in den Gemeinderat gewählt. Während dieser Zeit war er Mitglied im Bau- und Umweltausschuss, sowie im Rechnungsprüfungsausschuss.</p>
<p>Im Namen der Gemeinde Niedernberg, des Gemeinderates sowie der Gemeindeverwaltung darf ich Niko Grundhöfer nochmals herzlich für sein langjähriges Engagement für unsere Gemeinde und seine ruhige und konstruktive Art danken. Für seine weitere Zukunft und den zukünftigen Werdegang wünschen wir ihm alles erdenklich Gute und viel Erfolg.</p>
<p>Als Nachrücker wird Gerd Klement folgen. Die Vereidigung findet in der nächsten Gemeinderatssitzung am 21.10.2025 statt.</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 15 Oct 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/verabschiedung-gemeinderatsmitglied/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/verabschiedung-gemeinderatsmitglied/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert - Bewuchs&#252;berhang</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/72340/2022-02-09-die-gemeinde-informiert-bewuchsueberhang-skizze.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p><strong>Was ist Bewuchsüberhang?<br /></strong>Unter dem Begriff „Bewuchsüberhang“ versteht man sämtliche Pflanzen, wie auch Pflanzenteile (Äste, Zweige, Triebe, etc.), welche <em>über die eigene Grundstücksgrenze hinausragen</em> und in den öffentlichen Bereich hineinwachsen.</p>
<p><strong>Muss ich den Überhang meiner Pflanzen selbst beseitigen?<br /></strong>Ja! Denn als Grundstückseigentümer/in sind Sie dazu verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass Pflanzen nicht über die eigene Grundstücksgrenze hinauswachsen.</p>
<p><strong>Wie schneide ich meine Pflanzen ordnungsgemäß?</strong><br />Über der Straße, sowie über einem Teil des Gehwegs müssen 4,50 Meter vom Bewuchs freigehalten werden, über dem restlichen Gehweg 2,50 Meter. Werden Pflanzen nur bis auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten, muss aufgrund des stetigen Wuchses regelmäßig nachgearbeitet werden, um ein Herauswachsen zu verhindern.</p>
<p><strong>Was passiert, wenn ich vergesse den Bewuchs zurückzuschneiden?</strong><br />Sie sind verpflichtet Ihr Grundstück regelmäßig zu kontrollieren und rechtzeitig vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen. Sollte dies nicht geglückt sein, erhalten Sie bei erstmaligem Vorkommen von der Gemeinde zunächst einen Hinweisbrief, dass Sie Ihre Pflanzen zurückschneiden müssen. Bei wiederholtem Vorkommen verschickt die Gemeinde kostenpflichtige Bescheide. Denken Sie auch daran, dass es bei Fahrzeug- oder Personenschäden auf Grund des Überhanges zu Schadensersatzforderungen kommen kann. Auch bei indirektem Zusammenhang, z. B. aufgrund eines Ausweichens auf die Fahrbahn, könnte Ihnen dies zur Last gelegt werden. Um dies zu verhindern und somit die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht zu gefährden, bitten wir Sie Ihre Pflanzen immer rechtzeitig zurückzuschneiden.</p>
<p><strong>Was muss beim Zurückschneiden beachtet werden?</strong><br />Beim Zurückschneiden muss das „Schneideverbot“ beachtet werden. Zum Schutze der Umwelt und der Artenvielfalt dürfen Pflanzen im Zeitraum vom 01. März bis zum 30. September nicht entfernt oder bis auf „den Stock“ zurückgeschnitten werden.<br />Erlaubt sind jedoch Pflegeschnitte, wenn sich im Gehölz keine Vogelnester befinden.</p>
<p><strong>Bitte beachten Sie deshalb:</strong><br />Kümmern Sie sich rechtzeitig um das Schneiden der Pflanzen an den Grundstücksgrenzen. Agieren Sie vorausschauend. Denken Sie dabei auch daran, dass die Pflanzen erst ab März austreiben. Ein Rückschnitt von Ästen und Zweigen bis auf die Grundstücksgrenze reicht somit unter Umständen nicht aus um Bewuchsüberhang langfristig vorzubeugen! Denken Sie auch stets an die notwendigen Pflegeschnitte.</p>
<p> <img alt="" src="/media/72332/2022-02-09-die-gemeinde-informiert-bewuchsueberhang-2.jpg?width=169&amp;height=294&amp;mode=max" data-udi="umb://media/46a8aff6126843e6b6512b1c6f61d383" style="width: 169px; height: 294px;" />   <img alt="" src="https://www.niedernberg.de/media/72334/2022-02-09-die-gemeinde-informiert-bewuchsueberhang-3.jpg?width=142&amp;height=301&amp;mode=max" data-udi="umb://media/4edaaadbf62c449c95732efbd6f1afb3" style="width: 142px; height: 301px;" /></p>
<p>Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 15 Oct 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Amtliche Bekanntmachung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/4943/amtliches.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p style="text-align: center;"><strong>Amtliche Bekanntmachung<br />Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung)</strong></p>
<p>Der Gemeinderat hat in seiner <a href="https://buergerinfo-niedernberg.de/vo0050.php?__kvonr=4231" title="https://buergerinfo-niedernberg.de/vo0050.php?__kvonr=4231" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sitzung</a> am 30.09.20255 eine Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung) beschlossen. Nachstehend geben wir die ausgefertigte Satzung in ihrem vollen Wortlaut amtlich bekannt:</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung)</strong></p>
<p style="text-align: left;">Die Gemeinde Niedernberg erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573), und Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und 3 der Bayerischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt geändert durch §§ 4 und 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2025 (GVBl. S. 254), folgende Satzung:</p>
<p style="text-align: left;"><img alt="" src="/media/98280/amtsblatt-bekanntmachung-spielplatzsatzung1.png?width=661.4251781472683&amp;height=680" data-udi="umb://media/78a69041ce824faf8c95cd3116c2f410" style="width: 661.4251781472683px; height:680px;" /></p>
<p style="text-align: left;"><img alt="" src="/media/98281/amtsblatt-bekanntmachung-spielplatzsatzung2.png?width=680&amp;height=77.13933415536376" data-udi="umb://media/41b9797ad2ad4cfdb2f1c13ba76576e3" style="width: 680px; height:77.13933415536376px;" /></p>
<p>Niedernberg, 01.10.2025<br />Gemeinde Niedernberg</p>
<p></p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 08 Oct 2025 08:00:05 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Amtliche Bekanntmachung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/4943/amtliches.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p style="text-align: center;"><strong>Amtliche Bekanntmachung<br />Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung)</strong></p>
<p>Der Gemeinderat hat in seiner <a href="https://buergerinfo-niedernberg.de/vo0050.php?__kvonr=4229" title="https://buergerinfo-niedernberg.de/vo0050.php?__kvonr=4229" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sitzung</a> am 30.09.2025 eine Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stell-platzsatzung) beschlossen. Nachstehend geben wir die ausgefertigte Satzung in ihrem vollen Wort-laut amtlich bekannt:</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)</strong></p>
<p style="text-align: left;">Die Gemeinde Niedernberg erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573), und Art. 81 Abs. 1 Nrn. 1, 4 und 5 der Bayerischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt geändert durch §§ 4 und 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2025 (GVBl. S. 254), folgende Satzung:</p>
<p style="text-align: left;"><img alt="" src="/media/98282/amtsblatt-bekanntmachung-stellplatzsatzung1.png?width=630.657596371882&amp;height=680" data-udi="umb://media/34697ca0323f4cf7a71d482b7a2ac5de" style="width: 630.657596371882px; height:680px;" /><img alt="" src="/media/98283/amtsblatt-bekanntmachung-stellplatzsatzung2.png?width=635&amp;height=518&amp;mode=max" data-udi="umb://media/050ce79c6c2d4c319e1f9e1257440f29" style="width: 635px; height: 518px;" /></p>
<p>Die <a href="/media/98284/anlage-1-stellplatzsatzung.pdf" title="Anlage 1 Stellplatzsatzung.pdf" target="_blank" data-udi="umb://media/1db6e7054c9a482a912e4b1ef536b61f" rel="noopener noreferrer">Anlage 1 der Stellplatzsatzung</a> finden Sie hier.</p>
<p>Niedernberg, 01.10.2025<br />Gemeinde Niedernberg</p>
<p></p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 08 Oct 2025 08:00:05 GMT</pubDate>
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                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/amtliche-bekanntmachung-20-1-1/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Kommunales Energieeffizienz-Netzwerk E6 -Kommunales Energieeffizienznetzwerk: DieKlimaKommunen</title>
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                    <p><strong>Landkreise Aschaffenburg, Miltenberg und Main-Kinzig-Kreis, 11. September 2025</strong><br />Das kommunale Energieeffizienznetzwerk der 18 engagierten Kommunen hat sich beim zweiten Netzwerktreffen erneut als starke Plattform für den regionalen Klimaschutz bewiesen.</p>
<p>In den Räumlichkeiten der ZENTEC/ Energieagentur Bayerischer Untermain in der Gemeinde Niedernberg kamen die Vertreterinnen und Vertreter der Netzwerkkommunen erneut zusammen, um aktuelle Entwicklungen und die zukünftigen Schritte in der bereits laufenden Netzwerkphase zu besprechen.</p>
<p>Zu Beginn der Veranstaltung wurde der Name für das kommunale Energieeffizienz-Netzwerk auf Basis der Ergebnisse des Workshops des 1. Netzwerktreffens festgelegt: „DieKlimaKommunen³ - Energie verbindet. Kommunen gestalten Zukunft“. Die Zahl drei steht dabei symbolisch für den Zusammenschluss aus den Landkreisen Aschaffenburg, Miltenberg und dem Main-Kinzig-Kreis.</p>
<p>Nach einer kurzen Vorstellung der aktuell laufenden Projekte in den Netzwerkkommunen, wurde zunächst über neue Fördermöglichkeiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, darunter unter anderem die Reaktivierung des Programms „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) informiert. Weiterhin wurden die bereits erzielten Fortschritte des regionalen Projektes „Heimvoorteil“, sowie erste Zwischenergebnisse der „Klimapfade Bayerischer Untermain“ präsentiert.</p>
<p>Im Fokus der Veranstaltung standen die bisher erzielten Ergebnisse aus den Erstgesprächen mit den Kommunen, aus denen konkrete Projekte in den Handlungsfelder wie beispielsweise Heizungsoptimierung, Gebäudemanagement, PV-Potenzialanalysen, LED-Umrüstung und kommunale Wärmeplanung heraus entstanden sind.</p>
<p>Zudem wurde ein neuer Wettbewerb zur Neuinstallation von PV-Anlagen vorgestellt. Ziel ist es herauszufinden, welche Kommune bis Ende 2027 die höchste installierte PV-Leistung pro Einwohner erreicht. Damit soll ein weiterer Anreiz für kommunale Aktivitäten im Bereich erneuerbarer Energien geschaffen werden.</p>
<p>Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung war ein Fachvortrag zum geplanten Wärmenetz im Neubaugebiet Sternberg im Ortsteil Wenighösbach des Marktes Hösbach. Das vorgestellte Konzept zeigte praxisnah, wie die Errichtung von kommunalen Mitteltemperatur-Wärmenetze zur Energiewende beitragen können.</p>
<p>Den Schlusspunkt der Veranstaltung setzte der Erfahrungsaustausch zum Klimaschutzkonzept des Marktes Elsenfeld, das als Best-Practice-Beispiel zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2045 durch strategische Planung und Umsetzung von Maßnahmen vorgestellt wurde.</p>
<p>Das nächste Netzwerktreffen ist für November/Dezember 2025 geplant. Bis dahin stehen Einzelberatungen in Form von Erst-Check Analysen der kommunalen Liegenschaften, sowie die konkrete Umsetzung der in den Erstgesprächen identifizierten Projekten (z.B. Fördermittelberatung, Erstellen von Straßenbeleuchtungskonzepten, etc.) auf dem Programm.</p>
<p><strong>Hintergrund Nationalen Klimaschutzinitiative<br /></strong>Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.</p>
<p><em>Gefördert durch:</em></p>
<ul>
<li><em>Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz</em></li>
<li><em>Nationale Klimaschutz Initiative</em></li>
</ul>
<p><em>aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.</em></p>
<p>Die Initiative für das regionale Netzwerk ging gemeinsam von der Hösbacher BfT Energieberatungs GmbH und der Energieagentur Bayersicher Untermain aus. Das Netzwerkmanagement und die energietechnische Beratung liegen in den Händen des Ingenieurbüros BfT. Die Energieagentur Bayerischer Untermain stellt den Netzwerk-Moderator und unterstützt das Management und die Kommunen bei Bedarf. Fachliche Unterstützung erhalten die Teilnehmer zudem von der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH und dem Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH &amp; Co KG.</p>
<p>Kontakt:</p>
<p><strong>BfT Energieberatungs GmbH</strong><br />Simon Sauer<br />Frohnradstraße 3b<br />63768 Hösbach<br />Tel.        06021/32746-00<br />E-Mail:  <a href="mailto:info@bft-energie.de">info@bft-energie.de</a><br />Web:     <a href="http://www.bft-energie.de">www.bft-energie.de</a></p>
<p><strong>EnergieAgentur Bayerischer Untermain</strong><br />Johannes Brönner<br />Rüttelweg 7<br />63843 Niedernberg<br />Tel.        06028/21747-14<br />E-Mail:  <a href="mailto:broenner@energieagentur-untermain.de">broenner@energieagentur-untermain.de</a><br />Web:     <a href="http://www.zentec.de">www.zentec.de</a></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 07 Oct 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/97776/2025-09-10-erreichbarkeit-der-gemeindeverwaltung.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Nutzen Sie die Chance der Terminvereinbarung! Damit sind zahlreiche Vorteile verbunden</p>
<ul>
<li>Ihr Ansprechpartner ist im Haus und hat Zeit für Sie</li>
<li>Vorherige Absprache von notwendigen Dokumenten o. ä. möglich</li>
<li>Keine langen Wartezeiten</li>
</ul>
<p>Terminvereinbarungen sind aktuell telefonisch oder per E-Mail möglich.</p>
<p>Bitte beachten Sie z. B., dass aufgrund von Fortbildungsmaßnahmen die Kasse vom 15. bis 19.09.2025 nicht besetzt und auch das Einwohnermeldeamt die kommenden drei Wochen nur vormittags und am Mittwochnachmittag erreichbar ist. Wir bitten um Ihr Verständnis.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 10 Sep 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Ank&#252;ndigung Katarierungsarbeiten Trassenplanung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/4943/amtliches.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p><a href="/media/97271/2025-08-08-ampiron-bekanntmachung.pdf" title="2025-08-08 Ampiron Bekanntmachung.pdf" data-udi="umb://media/e10b2edbca2d4ee09441bde79f623763" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Hier können Sie die Bekanntmachung einsehen.</a></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 08 Aug 2025 12:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/ankuendigung-katarierungsarbeiten-trassenplanung/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/ankuendigung-katarierungsarbeiten-trassenplanung/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Ferienspiele 2025 – f&#252;r Kinder und Jugendliche</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p><span class="box">Aktuelles Programm und Anmeldung:</span></p>
<p>Hier finden Sie das <a href="/media/63259/programm.pdf" title="https://www.niedernberg.de/media/63259/programm.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">aktuelle Ferienspielprogramm</a>, auf dem Sie auch erkennen können, welche Veranstaltungen bereits die Teilnehmerbegrenzung erreicht haben.</p>
<p>Wenn Sie und Ihr Kind eine Ferienspielaktion gefunden haben, die Ihnen gefällt, melden Sie sich bis zum jeweiligen Datum mit Hilfe des <a href="/media/44025/anmeldebogen.pdf" title="https://www.niedernberg.de/media/44025/anmeldebogen.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Anmeldebogens</a> per E-Mail an ferienspiele@niedernberg.de an.</p>
<p><span class="box">Weitere wichtige Informationen:</span></p>
<p>Wir bitten Eltern dringend darum ihr Kind im Falle einer Verhinderung bis spätestens drei Tage vor der Veranstaltung abzumelden, damit andere Kinder, welche auf der Warteliste sind, nachrücken können.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 30 Jul 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/ferienspiele-2025-fuer-kinder-und-jugendliche-2/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Friedhof - Kindergr&#228;ber</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/95790/friedhof.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Hierbei handelt es sich um Erdgräber, in denen ein verstorbenes Kind bis 10 Jahre (Sarg oder Urne) beigesetzt werden kann. Die Laufzeit sowie die Ruhefrist betragen für Bestattungen in Kindergräbern 15 Jahre.</p>
<p><strong>Nutzung, Pflege und Instandhaltung</strong></p>
<ul>
<li>Anpflanzungen dürfen nur auf dem Grab vorgenommen werden, um alles außerhalb kümmert sich die Gemeinde.</li>
<li>Spätestens sechs Monate nach der Beisetzung müssen verdorrte Kränze o. ä. entfernt und das Grab würdig hergerichtet, gärtnerisch angelegt und in diesem Zustand erhalten werden.</li>
<li>Zur Bepflanzung dürfen nur geeignete Gewächse verwendet werden, welche die benachbarten Gräber nicht beeinträchtigen. Sie dürfen eine maximale Höhe von 1,30 m nicht überschreiten.</li>
<li>Hochgewachsene Pflanzen wie Zwergsträucher, strauch- oder baumartige Pflanzen und Bäume auf den Gräbern müssen erst von der Gemeinde genehmigt werden.</li>
<li>Es ist verboten Grabhügel anzulegen.</li>
</ul>
<p><strong>Grabmal und Beschriftung</strong><br />Die Errichtung sowie wesentliche Änderungen von Grabmalen bzw. Grabsteinen bedarf der Erlaubnis der Gemeinde. Sie dürfen im Regelfall die Maße 0,80 m x 0,60 m x 0,35 m (Höhe x Breite x Stärke) nicht überschreiten. Grabplatten sind erlaubt, sofern sie nicht höher sind als die Grabeinfassung sind.</p>
<p><img alt="" src="/media/97019/2025-07-30-friedhof-kindergraeber1.jpg?width=293&amp;height=230&amp;mode=max" data-udi="umb://media/f09392cc8e2d45b99074400a1be49be3" style="width: 293px; height: 230px;" /> <img alt="" src="/media/97020/2025-07-30-friedhof-kindergraeber2.jpg?width=412&amp;height=232&amp;mode=max" data-udi="umb://media/429ec72cbd5e49c191e34c4e4caa7272" style="width: 412px; height: 232px;" /></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 30 Jul 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/friedhof-kindergraeber/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Amtliche Bekanntmachung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p style="text-align: center;"><strong>Amtliche Bekanntmachung<br />Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung der Gemeinde Niedernberg</strong><br /><strong> (Mittagsbetreuungsgebührensatzung)</strong></p>
<p>Der Gemeinderat hat in seiner <a href="https://buergerinfo-niedernberg.de/vo0050.php?__kvonr=4206">Sitzung</a> am 15.07.2025 eine Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung der Gemeinde Niedernberg (Mittagsbetreuungsgebührensatzung) beschlossen. Nachstehend geben wir die ausgefertigte Satzung in ihrem vollen Wortlaut amtlich bekannt: </p>
<p>Die Gemeinde Niedernberg erlässt auf Grund der Art. 2 und Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBI. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBI. S. 573) geändert worden ist, folgende Satzung zur Änderung der Mittagsbetreuungsgebührensatzung:</p>
<p><strong>§ 1 Änderung der Mittagsbetreuungsgebührensatzung</strong><br />Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung der Gemeinde Niedernberg (Mittagsbetreuungsgebührensatzung) vom 24.07.2024 wird wie folgt geändert:</p>
<p>1. § 3 Abs. 8 erhält folgende Neufassung:<br />„(8) Die Benutzungsgebühren nach § 5 Abs. 1 sind für den Ferienmonat August nicht zu entrichten. Allgemeine Ferienzeiten sowie die vorübergehende Abwesenheit (z. B. wegen Krankheit) eines Kindes befreien nicht von der Pflicht zur Entrichtung der Benutzungsgebühr.“</p>
<p>2. § 5 Abs. 1 erhält folgende Neufassung:<br />„(1) Für jeden angefangenen Monat werden folgende Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung erhoben</p>
<p>a)     Besuch an 1 bis 2 Tagen bis 14:30 Uhr                                  30,00 Euro<br />b)     Besuch an 3 bis 5 Tagen bis 14:30 Uhr                                  75,00 Euro<br />c)      Besuch an 2 Tagen bis 15:30 Uhr                                         42,00 Euro<br />d)     Besuch an 3 bis 5 Tagen bis 15:30 Uhr                                 105,00 Euro<br />e)     Besuch an 2 Tagen bis 16:30 Uhr                                          54,00 Euro<br />f)       Besuch an 3 bis 5 Tagen bis 16:30 Uhr                                135,00 Euro“</p>
<p>3. § 5 Abs. 2 erhält folgende Neufassung:<br />„(2) Für jeden Tag werden folgende Benutzungsgebühren für den Besuch der Ferienbetreuung erhoben</p>
<p>a)     Besuch eines Niedernberger Kindes bis 12:30 Uhr                  15,00 Euro<br />b)     Besuch eines Niedernberger Kindes bis 16:30 Uhr                  30,00 Euro<br />c)      Besuch eines auswärtigen Kindes bis 12:30 Uhr                    30,00 Euro<br />d)     Besuch eines auswärtigen Kindes bis 16:30 Uhr                     60,00 Euro“</p>
<p>4. § 5 Abs. 3 erhält folgende Neufassung:<br />„(3) Nimmt ein Kind am Mittagessen teil, beträgt die hierfür erhobene Essensgebühr täglich 4,75 Euro.“</p>
<p><strong>§ 2 Inkrafttreten</strong><br />Diese Satzung tritt am 01.09.2025 in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten § 1 Nr. 3 und 4 am 15.09.2025 in Kraft. </p>
<p>Niedernberg, 16.07.2025</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 23 Jul 2025 08:00:05 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Amtliche Bekanntmachung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p style="text-align: center;"><strong>Amtliche Bekanntmachung<br />Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)</strong></p>
<p>Der Gemeinderat hat in seiner <a href="https://buergerinfo-niedernberg.de/vo0050.php?__kvonr=4209">Sitzung</a> am 15.07.2025 eine Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) beschlossen. Nachstehend geben wir die ausgefertigte Satzung in ihrem vollen Wortlaut amtlich bekannt:</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)</strong></p>
<p>Die Gemeinde Niedernberg erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573), und Art. 81 Abs. 1 Nrn. 1, 4 und 5 der Bayerischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt geändert durch §§ 12 und 13 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 605) und durch § 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 619), folgende Satzung:</p>
<p><img alt="" src="/media/96945/2025-07-23-stellplatzsatzung1.jpg?width=680&amp;height=638.4203821656051" data-udi="umb://media/76544483bbb24914bf1fc80e97429bc1" style="width: 680px; height: 638.4203821656051px;" /></p>
<p><img alt="" src="/media/96946/2025-07-23-stellplatzsatzung2.jpg?width=680&amp;height=622.9007633587786" data-udi="umb://media/49f13516f4654f9faabcde272909aaf2" style="width: 680px; height: 622.9007633587786px;" /></p>
<p>Niedernberg, 16.07.2025<br />Gemeinde Niedernberg</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister<br /><br /></p>
<p><img alt="" src="/media/96947/2025-07-23-stellplatzsatzung-anlage1.jpg?width=680&amp;height=600.0505689001264" data-udi="umb://media/2a61cb5e9ce1451698627c9d637a1721" style="width: 680px; height: 600.0505689001264px;" /><br /><img alt="" src="/media/96948/2025-07-23-stellplatzsatzung-anlage2.jpg?width=680&amp;height=376.5360303413401" data-udi="umb://media/d70ffe6707e74a4bb7d930d6c86c5003" style="width: 680px; height: 376.5360303413401px;" /><br /><img alt="" src="/media/96949/2025-07-23-stellplatzsatzung-anlage3.jpg?width=680&amp;height=601.6708860759494" data-udi="umb://media/a45bcd8dc9ba4d15992d0b1b3cfa1473" style="width: 680px; height: 601.6708860759494px;" /><br /><img alt="" src="/media/96942/2025-07-23-stellplatzsatzung-anlage4.jpg?width=680&amp;height=388.20253164556965" data-udi="umb://media/9dcdf4dea9ea422d82870eb13d8e26f0" style="width: 680px; height: 388.20253164556965px;" /><br /><img alt="" src="/media/96943/2025-07-23-stellplatzsatzung-anlage5.jpg?width=680&amp;height=629.1508238276299" data-udi="umb://media/ddd00ffdca3f421c8ef8673ba0d3fa04" style="width: 680px; height: 629.1508238276299px;" /><br /><img alt="" src="/media/96950/2025-07-23-stellplatzsatzung-anlage6.jpg?width=680&amp;height=196.25316455696202" data-udi="umb://media/6ea7b216673c432e9ce69b0ce5177d9b" style="width: 680px; height:196.25316455696202px;" /></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 23 Jul 2025 08:00:05 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Amtliche Bekanntmachung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p style="text-align: center;"><strong>Amtliche Bekanntmachung<br />Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung)</strong></p>
<p>Der Gemeinderat hat in seiner <a href="https://buergerinfo-niedernberg.de/to0050.php?__ktonr=7460">Sitzung</a> am 15.07.2025 eine Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung) beschlossen. Nachstehend geben wir die ausgefertigte Satzung in ihrem vollen Wortlaut amtlich bekannt:</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung)</strong></p>
<p style="text-align: left;">Die Gemeinde Niedernberg erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573), und Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und 3 der Bayerischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt geändert durch §§ 12 und 13 des Geset-zes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 605) und durch § 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 619), folgende Satzung:</p>
<p style="text-align: left;"><img alt="" src="/media/96966/2025-07-23-spielplatzsatzung1.jpg?width=680&amp;height=638.8916876574307" data-udi="umb://media/042ae140a15a4a90b1de8150b5e17dc4" style="width: 680px; height:638.8916876574307px;" /><br /><img alt="" src="/media/96967/2025-07-23-spielplatzsatzung2.jpg?width=680&amp;height=96.38491547464238" data-udi="umb://media/df6a624556894314ab9a0214685a6425" style="width: 680px; height:96.38491547464238px;" /></p>
<p>Niedernberg, 16.07.2025<br />Gemeinde Niedernberg</p>
<p></p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 23 Jul 2025 08:00:05 GMT</pubDate>
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                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/amtliche-bekanntmachung-20/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Friedhof - Gemeinschaftsgr&#228;ber</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/95790/friedhof.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p><strong>Was sind Gemeinschaftsgräber?<br /></strong>Hierbei handelt es sich um Urnenerdgräber, welche mit einem Urnenrohr versehen sind. Es können maximal zwei Urnen dort beigesetzt werden. Die Laufzeit sowie die Ruhefrist betragen für Urnenbestattungen in Gemeinschaftsgräbern 15 Jahre.</p>
<p><img alt="" src="/media/96938/2025-07-23-friedhof-gemeinschaftsgraeber1.jpg?width=433&amp;height=340" data-udi="umb://media/379fab33a671400bbaf47e7b827ee0db" style="width: 433px; height:340px;" /></p>
<p><strong>Nutzung, Pflege und Instandhaltung</strong></p>
<ul>
<li>Bei Gemeinschaftsgräbern ist ausschließlich die Gemeinde für die Gestaltung und Pflege der Gräber zuständig.</li>
<li>Es dürfen dort keine gärtnerischen Anpflanzungen o. ä. vorgenommen werden.</li>
<li>Grabbeigaben bei Bestattungen sind nicht zulässig.</li>
<li>Der bei der Beisetzung abgelegte Blumenschmuck, Kränze usw. sind auf ein Minimum zu beschränken und müssen spätestens nach vier Wochen entfernt werden. Zur Ablage sind die vorgesehenen gemeinschaftlichen Abstellflächen zu nutzen.</li>
<li>An kirchlichen Feiertagen oder zu besonderen Anlässen (Geburts- sowie Sterbetag des Verstorbenen) darf Blumenschmuck auf den dafür vorgesehenen gemeinschaftlichen Flächen im Urgengrababteil abgelegt werden. Dieser ist jedoch, sobald er verwelkt ist, spätestens aber nach vier Wochen wieder zu entfernen.</li>
<li>Wird der Blumenschmuck nach Ablauf der Fristen nicht durch den Nutzungsberechtigten entfernt, wird dies durch die Friedhofsverwaltung vorgenommen.</li>
<li>Kerzen dürfen nur auf den dafür vorgesehenen gemeinschaftlichen Flächen im Urnengrababteil abgestellt werden. Sollten diese an anderer Stelle stehen wird die Friedhofsverwaltung diese Kerzen auf die Gemeinschaftsfläche stellen.</li>
</ul>
<p><strong>Grabmal und Beschriftung<br /></strong>Die Errichtung sowie wesentliche Änderungen von Grabmalen bzw. Grabsteinen bedarf der Erlaubnis der Gemeinde. Die vorhandenen Stelen dienen als Beschriftungsuntergrund. Hierauf sind je Urne eine Schiefersteintafel (Farbe: anthrazit matt, Breite 15 cm, Höhe 10 cm, Stärke 4 mm) zulässig. Die Platten sind zweireihig, untereinander mit fixen Bohrpunkten, welche über eine Bohrschablone festgelegt sind, oben links und unten rechts, anzubringen. Die Befestigung erfolgt über Edelstahlschrauben inkl. Abdeckplatte. Ornamente sind nicht zulässig.</p>
<p>Die Platte muss von einem zugelassenen Steinmetzbetrieb angebracht werden. Die Schriftart President, eingearbeitet ist in natur (Ausführung der Buchstaben: gemeißelt oder gefräst) verbindlich vorgeschrieben. Die Platte sowie die Beschriftung muss von den Hinterbliebenen rechtzeitig selbst und auf eigene Kosten bei einem Steinmetz in Auftrag gegeben werden.</p>
<p><img alt="" src="/media/96939/2025-07-23-friedhof-gemeinschaftsgraeber2.jpg?width=252&amp;height=447&amp;mode=max" data-udi="umb://media/c70d1bb92fa04c409815c26d504d12d0" style="width: 252px; height: 447px;" /></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 23 Jul 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Bekanntmachung - Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p style="text-align: left;"><strong>Bekanntmachung</strong><br /><strong>Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</strong><br /><strong>Aufstellung Bebauungsplanänderung „Altbaugebiet I + II“</strong><br /><strong> Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB</strong></p>
<p style="text-align: left;">Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat in seiner Sitzung vom 10.12.2024 die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 3 BauGB für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Altbaugebiet I + II“ Nr. 11.14 beschlossen. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. </p>
<p>Die vom Büro PlanerFM GbR ausgearbeitete und vom Bau- und Umweltausschuss in seiner <a href="https://buergerinfo-niedernberg.de/vo0050.php?__kvonr=4215">Sitzung</a> vom 15.07.2025 gebilligte Planung (Planentwurf mit Begründung vom 15.07.2025) wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB</p>
<p style="text-align: center;">vom 04.08.2025 bis einschließlich 05.09.2025<br />im Rathaus der Gemeinde Niedernberg, Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg, Zimmer OG03</p>
<p>während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.</p>
<p><img alt="" src="/komX/nothing.jpg" data-udi="umb://media/67c7653936cd4800b4c4cc1d234e98c5" style="width: 0px; height: 0px;" /><img alt="" src="/media/96940/2025-07-23-bebauungsplan-altbaugebiet-iplusii-nr-1114-oeffentlichkeitsbeteiligung.jpg?width=398&amp;height=733&amp;mode=max" data-udi="umb://media/67c7653936cd4800b4c4cc1d234e98c5" style="width: 398px; height: 733px;" /></p>
<p>Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.</p>
<p>Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Altbaugebiet I + II“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Neuaufstellung des Bebauungsplans „Altbaugebiet I + II“ nicht von Bedeutung ist.</p>
<p>Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde www.niedernberg.de unter dem Menüpunkt „Gemeinde und Bürger“, „Aktuelles, Zahlen, Daten, Fakten“, „Bauleitplanverfahren“ eingestellt.</p>
<p>Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderabgaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.</p>
<p>Niedernberg, 23.07.2025</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 23 Jul 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/bekanntmachung-vollzug-des-baugesetzbuches-baugb-3/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/bekanntmachung-vollzug-des-baugesetzbuches-baugb-3/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Friedhof - Behindertenfreundliche Gr&#228;ber</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/95790/friedhof.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Hierbei handelt es sich um Urnenerdgräber, welche mit einem Urnenrohr versehen sind. Es können maximal zwei Urnen dort beigesetzt werden. Die Laufzeit sowie die Ruhefrist betragen für Urnenbestattungen in behindertenfreundlichen Gräbern 15 Jahre. Aufgrund der Erhöhung der Ablagefläche sind die Gräber für Angehörige, die auf ein Hilfsmittel wie einen Rollator oder einen Rollstuhl angewiesen sind, besonders geeignet.</p>
<p><img alt="" src="/media/96809/2025-07-16-friedhof-behindertenfreundliche-graeber1.jpg?width=292&amp;height=229&amp;mode=max" data-udi="umb://media/651e5b84670243c5b80ca5b66c5fb1f0" style="width: 292px; height: 229px;" /></p>
<p><strong>Nutzung, Pflege und Instandhaltung</strong></p>
<ul>
<li>Bei behindertenfreundlichen Gräbern ist ausschließlich die Gemeinde für die Gestaltung und Pflege der Gräber zuständig.</li>
<li>Es dürfen dort keine gärtnerischen Anpflanzungen o. ä. vorgenommen werden.</li>
<li>Grabbeigaben bei Bestattungen sind nicht zulässig.</li>
<li>Der bei der Beisetzung abgelegte Blumenschmuck, Kränze usw. sind auf ein Minimum zu beschränken und müssen spätestens nach vier Wochen entfernt werden. Wird der Blumenschmuck nach Ablauf der Frist nicht durch den Nutzungsberechtigten entfernt, wird dies durch die Friedhofsverwaltung vorgenommen.</li>
</ul>
<p><strong>Grabmal und Beschriftung</strong><br />Die Errichtung sowie wesentliche Änderungen von Grabmalen bzw. Grabsteinen bedarf der Erlaubnis der Gemeinde. Unmittelbar hinter dem Kiesfeld, im von der Gemeinde verwalteten Grünbereich, können Grabplatten mit einer Stärke von max. 2 cm und einer max. Breite von 30 cm sowie einer Höhe von 20 cm unbefestigt abgelegt werden.</p>
<p>Die Schriftart ist in natur (Ausführung der Buchstaben: gemeißelt oder gefräst) verbindlich vorgeschrieben. Die Platte sowie die Beschriftung müssen von den Hinterbliebenen rechtzeitig selbst und auf eigene Kosten bei einem Steinmetz in Auftrag gegeben werden.</p>
<p><img alt="" src="/media/96810/2025-07-16-friedhof-behindertenfreundliche-graeber2.jpg?width=597&amp;height=336&amp;mode=max" data-udi="umb://media/de150f178cdd42bfbc3cb10e613e7fe1" style="width: 597px; height: 336px;" /></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 16 Jul 2025 10:15:42 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/friedhof-behindertenfreundliche-graeber/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/friedhof-behindertenfreundliche-graeber/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Alarmplan Main Regierung von Unterfranken spricht „Alarm“ aus </title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/15903/mainufer1.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p><a href="https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/presse/pressemitteilungen/archiv/2025/047/index.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Mehr Infos hier</a></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 02 Jul 2025 16:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>WARNUNG AUFGEHOBEN - Bitte Fenster und T&#252;ren geschlossen halten</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>11:00 Uhr Warnung aufgehoben</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 26 Jun 2025 08:57:17 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/warnung-aufgehoben-bitte-fenster-und-tueren-geschlossen-halten/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Ferienspiele 2025 f&#252;r Kinder und Jugendliche, Angebotsmeldung Vereine</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/19581/zwischenablage01.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Sehr geehrte Vorsitzende der Vereine und Gruppierungen,</p>
<p>wir freuen uns, wenn Sie mit Ihrem Verein oder Ihrer Gruppierung bei der diesjährigen Ferienspielaktion mitmachen. Bitte werfen Sie noch bis Donnerstag, 29.05.2025, Ihren <a href="/media/95713/2025-05-13-ferienspiele-vereinsanmeldung.pdf" title="2025-05-13 Ferienspiele Vereinsanmeldung.pdf" target="_blank" data-udi="umb://media/9da56a9e6a774c628e471df26bc551ef" rel="noopener noreferrer">Rückmeldebogen </a>im Rathaus (Hauptstr. 54) ein oder senden Sie diesen per E-Mail an ferienspiele@niedernberg.de.</p>
<p>Den Rückmeldebogen finden Sie auf unserer Homepage zum Download.</p>
<p>Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung!</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 21 May 2025 15:52:03 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/ferienspiele-2025-fuer-kinder-und-jugendliche-angebotsmeldung-vereine/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/ferienspiele-2025-fuer-kinder-und-jugendliche-angebotsmeldung-vereine/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert - Wald- und Grasbrandgefahr</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/90627/2024-07-31-die-gemeinde-informiert-wald-und-grasbrandgefahr.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Durch die anhaltende Trockenheit in den letzten Wochen hat die Wald- und Grasbrandgefahr stark zugenommen. Die Gefährdungsstufe der Waldbrandgefahr liegt bei uns zurzeit bei Stufe 3 bis 4 (mittlere bis hohe Gefahr). Die Gefährdungsstufe der Grasbrandgefahr liegt bei Stufe 4 (hohe Gefahr). Nur ein winziger Funke kann bei dieser Trockenheit einen Brand auslösen. Vor allem das Rauchen und das Liegenlassen von Glasflaschen bzw. Glasscherben können zu einer großen Gefahr führen, da diese mit der bündelnden Sonneneinstrahlung Gräser entzünden können. Ebenso sollten Autos nicht auf einer trockenen Wiese geparkt werden, da die heißen Fahrzeugteile die ausgetrockneten Gräser in Brand setzen könnten.</p>
<p><strong>Parken</strong><br />PKWs dürfen keinesfalls auf trockenem Gras geparkt werden. Dieses kann sich am heißen Katalysator leicht entzünden.</p>
<p><strong>Spezielle Verbote im Wald</strong><br />Im Bayerischen Waldgesetz sind die Verbote im Wald aufgeführt. Demnach darf im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m kein offenes Licht angezündet oder verwendet werden. Unter offenes Licht versteht man Licht, das mittels einer Flamme erzeugt wird (z. B. Gaslampen, Streichhölzer). Des Weiteren dürfen brennende oder glimmende Sachen nicht weggeworfen oder unvorsichtig gehandhabt werden.</p>
<p>Waldbesitzern wird außerdem dringend abgeraten, von Borkenkäfern befallenes Holz zu verbrennen. Häckseln Sie stattdessen das Restholz und verwenden Sie diese in Heizwerken.</p>
<p>Im Zeitraum vom <strong>1. März bis zum 31. Oktober</strong> ist außerdem das Rauchen verboten. Werfen Sie außerdem keine Zigarettenkippen aus dem Fenster eines Autos oder Zuges.</p>
<p>Verstöße gegen die Vorschriften können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € belegt werden.</p>
<p><strong>Feuerstätten im Freien</strong><br />Bei starkem Wind dürfen Feuerstätten grundsätzlich nicht benutzt werden.</p>
<p>Geschlossene Feuerstätten müssen im Freien mindestens 5 Meter von brennbaren Stoffen und Gebäuden, sowie 25 Meter von leicht entzündlichen Stoffen entfernt sein.</p>
<p>Offene Feuerstätten müssen von Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen oder sonstigen brennbaren Stoffen (z. B. Hecken, Bäume, etc.) mindestens 5 Meter, von leicht entzündbaren Stoffen mindestens 25 Meter entfernt sein. Die Entfernung zum Wald beträgt mindestens 100 Meter (siehe „Spezielle Verbote im Wald“).</p>
<p>Ausnahmen hierbei sind z. B, Grillgeräte und Heizpilze. Hier müssen die vom Hersteller angegebenen Abstände beachtet werden.</p>
<p>Sollten Sie ein offenes Feuer innerhalb des erlaubten Bereichs entzünden muss folgendes beachtet werden:</p>
<ul>
<li>Das offene Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten und darf nur im Freien entzündet werden.</li>
<li>Bei starkem Wind ist das Feuer sofort zu löschen.</li>
<li>Löschmittel sind in ausreichender Menge vorzuhalten.</li>
<li>Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Übrig gebliebenes Brennmaterial ist wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.</li>
</ul>
<p><strong>Meldung eines Brandes</strong><br />Sollte es zu einem Brand kommen, muss dieser unverzüglich bei der Feuerwehr (112) gemeldet werden. Wenn jemand die Feuerwehr vorsätzlich oder fahrlässig alarmiert, ist dieser zum Ersatz der Kosten verpflichtet (Art. 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz).</p>
<p>Eine Voranmeldung eines erlaubnisfreien Feuers erfolgt nicht.</p>
<p>Links zu aktuellen Meldungen<br /><a href="https://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html" title="https://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Hier</a> können Sie die aktuellen Meldungen über die Waldbrandgefahr nachschauen:<br /><a href="https://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/grasland.html" title="https://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/grasland.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Hier</a> können Sie die aktuellen Meldungen über die Grasbrandgefahr nachschauen:</p>
<p>Die Trockenzeit erfordert absolute Aufmerksamkeit. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben, denn nur ein Funke genügt um einen Brand auszulösen.</p>
<p><img alt="" src="/media/83953/2023-06-21-die-gemeinde-informiert-wald-und-grasbrandgefahr.jpg?width=103&amp;height=103&amp;mode=max" data-udi="umb://media/65ac9cbc8fa545d3af6ee8e17d876e55" style="width: 103px; height: 103px;" /><br />Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 21 May 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/die-gemeinde-informiert-wald-und-grasbrandgefahr-6-1-1/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/die-gemeinde-informiert-wald-und-grasbrandgefahr-6-1-1/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Friedhof - Verhalten auf dem Friedhof</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/95790/friedhof.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Es gibt einige Regelungen, die hierbei zu beachten sind.</p>
<p>Grundsätzlich hat sich jeder Besucher ruhig und der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Kindern unter 7 Jahren ist das Betreten des Friedhofs nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.</p>
<p>Verboten ist es aber:</p>
<ul>
<li>Tiere mitzuführen (ausgenommen Blindenhunde)</li>
<li>Die Wege mit Fahrzeugen aller Art, insbesondere mit Fahrrädern zu befahren (ausgenommen Kinderwagen, Kranken- und Behindertenfahrstühle und von der Gemeinde zugelassene Fahrzeuge)</li>
<li>Friedhofsfremden Müll zu entsorgen</li>
<li>Der Örtlichkeit nicht entsprechende Gefäße (z. B. Konservendosen, Einmachgläser, Flaschen u. ä.) auf Gräbern ohne Erlaubnis aufzustellen</li>
<li>Jegliche Gegenstände (z. B. Vasen, Haken, Gießkannen u. ä.) zwischen, hinter, vor oder neben Gräbern aufzubewahren<img alt="" src="https://www.niedernberg.de/media/95793/2025-05-21-friedhof-verhalten-auf-dem-friedhof-verbot-rauchen.jpg?width=93&amp;height=93&amp;mode=max" data-udi="umb://media/10cc345e9bd34ef189b7c6a6c8c07c05" style="width: 93px; height: 93px; float: right;" /></li>
<li>Zu rauchen</li>
<li>Zu lärmen</li>
<li>Den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Gräber zu verunreinigen oder zu beschädigen</li>
<li>Grün- oder Wegeflächen als Spielplatz zu verwenden (ausgenommen der Bereich mit Spielgeräten)</li>
<li>Blumen, Äste, Zweige o. ä. abzureißen oder abzuschneiden<img alt="" src="https://www.niedernberg.de/media/95794/2025-05-21-friedhof-verhalten-auf-dem-friedhof-verbot-baum-schneiden.png?width=91&amp;height=93&amp;mode=max" data-udi="umb://media/f54910505dd348dea9b04133d06c97eb" style="width: 91px; height: 93px; float: right;" /></li>
<li>Ohne Genehmigung der Gemeinde Druckschriften o. ä. zu verteilen (ausgenommen Druckschriften, die im Rahmen der Bestattungsfeier notwendig und üblich sind)</li>
<li>Waren aller Art feilzubieten oder anzupreisen</li>
<li>Gewerbliche oder sonstige Leistungen anzubieten</li>
<li>An Sonn- und Feiertagen und während einer Bestattung oder Trauerfeier störende Arbeiten in der Nähe zu verrichten</li>
</ul>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 21 May 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/friedhof-verhalten-auf-dem-friedhof/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/friedhof-verhalten-auf-dem-friedhof/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Amtliche Bekanntmachung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/4943/amtliches.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p style="text-align: center;"><strong>Amtliche Bekanntmachung</strong><br /><strong>Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur</strong><br /><strong> Satzung für die Benutzung des Niedernberger Grillplatzes</strong></p>
<p style="text-align: left;">Der Gemeinderat hat in seiner <a href="https://buergerinfo-niedernberg.de/to0050.php?__ktonr=7419" title="https://buergerinfo-niedernberg.de/to0050.php?__ktonr=7419" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sitzung</a> am 06.05.2025 die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für die Benutzung des Niedernberger Grillplatzes beschlossen. Nachstehend geben wir die ausgefertigte Satzung in ihrem vollen Wortlaut amtlich bekannt:</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur</strong><br /><strong> Satzung für die Benutzung des Niedernberger Grillplatzes</strong></p>
<p>Aufgrund des Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573) erlässt die Gemeinde Niedernberg folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für die Benutzung des Niedernberger Grillplatzes:</p>
<p><strong>§ 1       </strong><br />Die Gebührensatzung zur Satzung für die Benutzung des Niedernberger Grillplatzes vom 26.07.2023, zuletzt geändert mit Satzung vom 19.03.2024, wird wie folgt geändert:<br />§ 2 erhält in Nr. 1 folgende Neufassung:<br />1. Die Nutzungsgebühr wird gestaffelt erhoben.<br />    Sie beträgt für die Nutzung an einem Tag<br />    für Niedernberger Einwohner, Firmen, Vereine und Institutionen 60,00 €<br />    und für auswärtige Nutzer 100,00 €</p>
<p><strong>§ 2 Inkrafttreten</strong><br />Diese Satzung tritt am 01.06.2025 in Kraft.<br /><br />Niedernberg, 07.05.2025</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 14 May 2025 08:00:01 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/amtliche-bekanntmachung-15/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/amtliche-bekanntmachung-15/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Amtliche Bekanntmachung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/4943/amtliches.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p style="text-align: center;"><strong>Amtliche Bekanntmachung</strong><br /><strong>Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlung im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Niedernberg (Kostensatzung)</strong></p>
<p>Der Gemeinderat hat in seiner <a href="https://buergerinfo-niedernberg.de/to0050.php?__ktonr=7421" title="https://buergerinfo-niedernberg.de/to0050.php?__ktonr=7421" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sitzung</a> am 06.05.2025 die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlung im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Niedernberg neu beschlossen. Nachstehend geben wir die ausgefertigte Satzung in ihrem vollen Wortlaut amtlich bekannt:</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten</strong><br /><strong> für Amtshandlung im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Niedernberg</strong><br /><strong> (Kostensatzung)</strong></p>
<p>Die Gemeinde Niedernberg erlässt aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes und Art. 23 der Gemeindeordnung folgende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis:</p>
<p><strong>§ 1 Kostenerhebung</strong><br />Die Gemeinde Niedernberg erhebt für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die in Ausübung hoheitlicher Gewalt vorgenommen werden (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen).</p>
<p><strong>§ 2 Höhe der Gebühren</strong><br /><sup>1</sup>Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem <a href="/media/95693/2025-05-14-kommunales-kostenverzeichnis.pdf" title="2025-05-14 Kommunales Kostenverzeichnis.pdf" target="_blank" data-udi="umb://media/d1eb9e99505140599c089bdc700fcd1c" rel="noopener noreferrer">Kostenverzeichnis</a> (Kommunales Kostenverzeichnis, KommKVz), das Anlage zu dieser Satzung ist. <sup>2</sup>Für Amtshandlungen, die nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind, wird eine Gebühr erhoben, die nach im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlungen zu bemessen ist. <sup>3</sup>Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, beträgt die Gebühr fünf Euro bis fünfundzwanzigtausend Euro.</p>
<p><strong>§ 3 Inkrafttreten</strong><br />Diese Satzung tritt am 01.06.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 30.03.2022 außer Kraft.</p>
<p>Niedernberg, 07.05.2025<br /><br />Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
<p> </p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 14 May 2025 08:00:01 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/amtliche-bekanntmachung-17/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/amtliche-bekanntmachung-17/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Jubil&#228;umsbier</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/95530/2025-04-30-jubilaeumsbier.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Städtepartnerschaft zwischen Niedernberg und Santes wurden Sechserpack Jubiläumsbier abgefüllt.</p>
<p>Diese gibt es nun noch während der Öffnungszeiten des Rathauses im Büro EG 03 für 7 Euro je Sechserpack zu erwerben.</p>
<p><img alt="" src="/media/95530/2025-04-30-jubilaeumsbier.jpg?width=327&amp;height=436" data-udi="umb://media/f7a7e1ab05884972af7e33640ced1419" style="width: 327px; height: 436px;" /></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 14 May 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Dusche am HonischBeach entfernt</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Die Dusche am HonischBeach wurde mit Grund- bzw. Seewasser betrieben. Ein alternativer Anschluss an das Trinkwassernetz ist leider nicht darstellbar.</p>
<p>Wir bitten um Verständnis.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 14 May 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Friedhof - Sterbefall</title>
                <description>
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                    <p><strong>Direkt nach dem Todesfall:</strong></p>
<p>1. Arzt kontaktieren zur Ausstellung eines Totenscheins (Organspendeausweis?)<br />2. Angehörige informieren<br />3. Verträge/Willenserklärungen heraussuchen (Testament, Vorvertrag mit einem Bestattungsinstitut o. ä.)<br />4. Unterlagen zusammensuchen:</p>
<ul>
<li>Totenschein</li>
<li>Geburtsurkunde</li>
<li>Heiratsurkunde</li>
<li>evtl. Scheidungsurteil</li>
<li>evtl. Sterbeurkunde des Ehepartners</li>
<li>Personalausweis/Reisepass</li>
</ul>
<p>Falls vorhanden:</p>
<ul>
<li>Krankenkassenkarte</li>
<li>Bestattungsvorsorgevertrag</li>
<li>Versicherungsunterlagen sowie Rentenversicherungsnummer</li>
<li>Grabdokumente wie Urkunden über das Nutzungsrecht einer vorhandenen Grabstätte</li>
<li>Mitgliedsausweis einer Gewerkschaft (falls diese Sterbegeld zahlt)</li>
</ul>
<p>5. Bestatter kontaktieren</p>
<p><strong>Innerhalb der ersten zwei Tage nach dem Todesfall:<br /></strong>6. Leistungsumfang mit Bestatter* definieren</p>
<p>- z. B. Bestatter</p>
<ul>
<li> meldet Sterbefall beim Standesamt</li>
<li>kontaktiert das Friedhofsamt inkl. der Anträge und Genehmigungen</li>
<li>übernimmt Sterbebildchen, Anzeigen</li>
<li>stimmt Beerdigungstermin mit dem Dienstleister der Gemeinde (aktuell Bestattungsinstitut Vogt), sowie Pfarrer oder Trauerredner ab</li>
<li>beauftragt Blumenschmuck</li>
</ul>
<p>7. evtl. Versicherungen informieren (z. B. Lebens-/Sterbe-/Unfall-/Kranken-/Rentenversicherung)<br />8. evtl. Arbeitgeber informieren</p>
<p><strong>In den Tagen nach dem Tod:</strong></p>
<p>9. evtl. Leichenschmaus organisieren<br />10. evtl. Testament abgeben (beim Nachlassgericht des letzten Wohnorts)<br />11. Bankkonten auflösen<br />12. Verträge kündigen (z. B. Mietvertrag, Strom-/Internetvertrag, GEZ) (mit der Sterbeurkunde)<br />13. evtl. Eigentum abholen (bei Verstorbenen in Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen)<br />14. evtl. Mietwohnung räumen<br />15. evtl. Accounts in sozialen Medien löschen<br />16. evtl. Witwenrentenantrag stellen (Termin bei Gemeinde: <a href="mailto:einwohnermeldeamt@niedernberg.de)">einwohnermeldeamt@niedernberg.de)</a><br /><br /><em>* Die hoheitlichen Aufgaben (z. B. Öffnen und Schließen von Gräbern, Übergabe der gemeindlichen Utensilien an Bestatter/Pfarrer/Trauerredner, …) einer Bestattung sind von der Gemeinde fremdvergeben, weshalb der gemeindliche Dienstleister bei Bestattungen auf dem Friedhof immer anwesend sein muss. Dies ist unabhängig von der Beauftragung eines Bestatters durch die Angehörigen, welcher die Trauerfeier organisiert/durchführt.</em></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 14 May 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Amtliche Bekanntmachung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p style="text-align: center;"><strong>Amtliche Bekanntmachung</strong><br /><strong>Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Niedernberg sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)</strong></p>
<p>Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.05.2025 die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Niedernberg sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) beschlossen. Nachstehend geben wir die ausgefertigte Satzung in ihrem vollen Wortlaut amtlich bekannt:</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Satzung zur Änderung der</strong><br /><strong> Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Niedernberg sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen</strong><br /><strong> (Friedhofsgebührensatzung)</strong></p>
<p>Die Gemeinde Niedernberg erlässt auf Grund der Art. 2 und Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl S. 573), folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Niedernberg sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung):</p>
<p><strong>§ 1</strong><br />Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Niedernberg sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 23.11.2022 wird wie folgt geändert:</p>
<p>§ 5 (Grabnutzungsgebühren) erhält in Abs. 1 folgende Neufassung:</p>
<p>(1) Die Gebühr beträgt pro Grabstätte und pro Jahr der Ruhezeit für</p>
<p>a) ein Doppelgrab (§ 10 Abs. 1 Nr. 1.1 und 1.2 Friedhofssatzung) <strong>127,27 Euro</strong></p>
<p>b) ein Wahlgrab 3 m (§ 10 Abs. 1 Nr. 1.3 Friedhofssatzung) <strong>136,94 Euro</strong></p>
<p>c) ein Wahlgrab 4 m (§ 10 Abs. 1 Nr. 1.3 Friedhofssatzung) <strong>165,94 Euro</strong></p>
<p>d) ein Einzelgrab (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Friedhofssatzung) <strong>75,71 Euro</strong></p>
<p>e) ein Urnenerdgrab im Rasengrabfeld (§ 10 Abs. 1 Nr. 3.1 Friedhofssatzung) <strong>80,40 Euro</strong></p>
<p>f) ein Urnenerdgrab im Urnengrabfeld (§ 10 Abs. 1 Nr. 3.2 Friedhofssatzung) <strong>79,67 Euro</strong></p>
<p>g) ein Kissensteingrab (rund, § 10 Abs. 1 Nr. 3.3 Friedhofssatzung)<strong> 126,31 Euro</strong></p>
<p>h) ein Kissensteingrab (quadratisch, § 10 Abs. 1 Nr. 3.3 Friedhofssatzung) <strong>126,31 Euro</strong></p>
<p>i) ein Kissensteingrab (Buntsandstein, § 10 Abs. 1 Nr. 3.3 Friedhofssatzung) <strong>126,31 Euro</strong></p>
<p>j) ein Baumgrab (§ 10 Abs. 1 Nr. 3.4 Friedhofssatzung) <strong>76,89 Euro</strong></p>
<p>k) ein Flussgrab (§ 10 Abs. 1 Nr. 3.5 Friedhofssatzung) <strong>76,89 Euro</strong></p>
<p>l) ein behindertenfreundliches Grab (§ 10 Abs. 1 Nr. 3.6 Friedhofssatzung) <strong>149,82 Euro</strong></p>
<p>m) ein Gemeinschaftsgrab (§ 10 Abs. 1 Nr. 3.7 Friedhofssatzung) <strong>76,89 Euro</strong></p>
<p>n) ein Kindergrab (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 Friedhofssatzung) <strong>68,10 Euro</strong></p>
<p>o) ein Urnenwandgrab (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Friedhofssatzung) <strong>94,93 Euro</strong></p>
<p>p) ein Sternengrab (§ 10 Abs. 1 Nr. 6 Friedhofssatzung) (insofern bestattungspflichtig) <strong>62,90 Euro</strong></p>
<p>q) einen Platz in der Kaverne (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 Friedhofssatzung) <strong>63,49 Euro</strong></p>
<p><strong>§ 2</strong><br />Diese Satzung tritt am 01.06.2025 in Kraft.</p>
<p>Niedernberg, 07.05.2025</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 14 May 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Bekanntmachung - Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p style="text-align: center;"><strong>Bekanntmachung<br />Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)<br />Ortsübliche Bekanntmachung der als Satzung beschlossenen Bebauungsplanänderung „Südlicher Ortsrand I“ Nr. 06.18 der Gemeinde Niedernberg</strong></p>
<p>Der Bau- und Umweltausschuss hat die Bebauungsplanänderung „Südlicher Ortsrand I“ Nr. 06.18 in seiner <a href="https://buergerinfo-niedernberg.de/to0050.php?__ktonr=7415" title="https://buergerinfo-niedernberg.de/to0050.php?__ktonr=7415" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sitzung</a> am 06.05.2025 als Satzung beschlossen.</p>
<p>Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Gemeindeverwaltung Niedernberg (Rathaus, Hauptstraße 54, Zimmer OG03) vom 19.05.2025 bis 30.06.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.</p>
<p>Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.</p>
<p>Unbeachtlich werden demnach:</p>
<ol>
<li>eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,</li>
<li>eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,</li>
<li>nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und</li>
<li>nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler<br /> </li>
</ol>
<p>wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.</p>
<p>Gemeinde Niedernberg<br />Niedernberg, 13.05.2025</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
<p><img alt="" src="/media/95696/2025-05-14-bekanntmachung-suedlicher-ortsrand.jpg?width=680&amp;height=447.5165562913907" data-udi="umb://media/966b977b19054d788146f217a1b4d075" style="width: 680px; height: 447.5165562913907px;" /></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 14 May 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Bekanntmachung - Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p style="text-align: center;"><strong>Bekanntmachung</strong><br /><strong>Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</strong><br /><strong>Ortsübliche Bekanntmachung der als Satzung beschlossenen Bebauungsplanänderung „Westlicher Ortsrand I“ Nr. 03.13 der Gemeinde Niedernberg</strong></p>
<p>Der Bau- und Umweltausschuss hat die Bebauungsplanänderung „Westlicher Ortsrand I“ Nr. 03.13 in seiner Sitzung am 06.05.2025 als Satzung beschlossen.</p>
<p>Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Gemeindeverwaltung Niedernberg (Rathaus, Hauptstraße 54, Zimmer OG03) vom 19.05.2025 bis 30.06.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.</p>
<p>Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.</p>
<p>Unbeachtlich werden demnach:</p>
<ol>
<li>eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,</li>
<li>eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,</li>
<li>nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und</li>
<li>nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler </li>
</ol>
<p>wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.</p>
<p>Gemeinde Niedernberg<br />Niedernberg, 13.05.2025</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
<p><img alt="" src="/media/95697/2025-05-14-bekanntmachung-westlicher-ortsrand.jpg?width=680&amp;height=514.0753424657535" data-udi="umb://media/7c699cdbef29431d9a5ab391ff5a76eb" style="width: 680px; height:514.0753424657535px;" /></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 14 May 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/bekanntmachung-vollzug-des-baugesetzbuches-baugb-2-1/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Friedhof - Einf&#252;hrung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>In nächster Zeit stellen wir Ihnen in einer Informationsreihe alles Wichtige rund um den Friedhof vor inklusive eines Überblickes über die verschiedenen Grabarten und was es dabei jeweils zu beachten gibt.</p>
<p><strong>Wie ist der Friedhof aufgebaut?</strong><br />Seit September 2021 ist der neue Abschnitt des Niedernberger Friedhofes offiziell eröffnet. Dieser bringt viele neue Bestattungsmöglichkeiten.</p>
<p><strong>Wo befindet sich was?</strong></p>
<p><img alt="" src="/media/95597/2025-05-07-friedhof-einfuehrung.png?width=680&amp;height=532.6209677419355" data-udi="umb://media/a0e70cd8ff6b4f6e9ab0eb67bf137b90" style="width: 680px; height: 532.6209677419355px;" /><br /><br />Gelber Bereich: Doppelgräber im Grabfeld „Alter Teil“<br />Lila Bereich: Doppelgräber im Rasengrabfeld<br />Pinker Bereich: Einzelgräber im Grabfeld „Alter Teil“<br />Grüner Bereich: Urnenerdgräber im Rasengrabfeld<br />Dunkelblauer Bereich: Urnengräber im Urnengrabfeld:</p>
<ul>
<li style="text-align: left;">Erdgräber</li>
<li style="text-align: left;">Kissensteingräber (rund/quadratisch)</li>
<li style="text-align: left;">Baumgräber</li>
<li style="text-align: left;">Flussgräber</li>
<li style="text-align: left;">Behindertenfreundliche Gräber</li>
<li style="text-align: left;">Gemeinschaftsgräber</li>
<li style="text-align: left;">Sternengrab</li>
<li style="text-align: left;">Kaverne</li>
</ul>
<p>Roter Bereich: Urnenwandgräber<br />Hellblauer Bereich: verschiedene Grabformen, welche nur nachbelegt aber nicht mehr neu erworben werden können, z. B. Kindergräber oder Doppelgräber (mit extra Breite)</p>
<p>Jede dieser Grabarten werden wir Ihnen im Rahmen dieser Reihe näher vorstellen.</p>
<p><strong>Öffnungszeiten</strong><br />Der Niedernberger Friedhof ist tagsüber geöffnet.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 07 May 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/friedhof-einfuehrung/</link>
            </item>
            <item>
                <title>St&#228;dtepartnerschaftsjubil&#228;um</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/95598/2025-05-07-staedtepartnerschaftsjubilaeum.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,</p>
<p>ein paar tolle gemeinsame Tage mit unseren Freundinnen und Freunden aus Santes liegen hinter uns. Gemeinsam konnten wir das 50-jährige Jubiläum unserer Jumelage feiern, alte Bekannt- und Freundschaften pflegen und neue knüpfen. Eine stolze Besucherzahl von ca. 150 Personen, viele unter ihnen das erste Mal zu Besuch, zeigten ein großes Interesse am Erhalt der Städtepartnerschaft. Dieses schöne Jubiläum ist das Ergebnis aufwändiger Vorbereitungen über die Landesgrenzen hinweg. Hinzu kamen spontane Änderungen und Einlagen des Programmes, sowie eine sehr kurzfristige Verlegung des Bunten Abends aufgrund der Unwetterwarnung. All dies konnte durch gutes Zusammenwirken aller Beteiligten aus Santes und Niedernberg gemeistert werden. Daher nochmals auf diesem Wege ein großes, herzliches Dankeschön an ALLE, die sich in jeglicher Form mit eingebracht haben! Der nächste Meilenstein der Jumelage wird voraussichtlich das 55-jährige Jubiläum in Santes. Wir freuen uns schon jetzt auf ein Wiedersehen.</p>
<p>Ihr Ralf Sendelbach<br /><em>Erster Bürgermeister</em></p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 07 May 2025 07:49:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Stra&#223;ensperrung und Busumleitung in Niedernberg </title>
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                    <![CDATA[
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                    <p>Das Städtepartnerschaftsjubiläum steht vor der Türe und damit sind einige Rücksichtsnahmen und Veränderungen zu beachten.</p>
<h3><strong>Sternmarsch von parkenden Autos freihalten</strong></h3>
<p>Am Samstag, den 03.05.2025 findet ab ca. 16:30 Uhr der Sternmarsch statt. Wir bitten darum, dass die Strecken von parkenden Autos freigehalten werden.</p>
<ul>
<li>Gruppe 1: Fußballplatz der Spielvereinigung in der Großwallstädter Straße (Start) - Großwallstädter Straße - Grimmstraße - Friedenstraße - Blumenstraße - Schulstraße - Großostheimer Straße - Wasserturm (Ziel)</li>
<li>Gruppe 2: Marcellusplatz (Start) - Heckenweg - Römerstraße - Großostheimer Straße - Wasserturm (Ziel)</li>
<li>Gruppe 1 und 2 gemeinsam: Wasserturm (Start) - Großostheimer Straße - Schulstraße - Hauptstraße - Rathaushof (Ziel)</li>
</ul>
<h3><strong>Sperrung der Hauptstraße zwischen Kirchgasse/Schulstraße und Rathausgasse</strong></h3>
<p>Bitte beachten Sie, dass die Hauptstraße zwischen der Kirchgasse/Schulstraße und der Rathausgasse ab Samstag, den 03.05.2025 16:00 Uhr bis Sonntag, den 04.05.2025 16:00 Uhr gesperrt ist.</p>
<h3><strong>Umleitung des Busverkehrs</strong></h3>
<p>Die Bushaltestellen Ringstraße und Rathaus werden ab Samstag, den 03.05.2025 16:00 Uhr bis Sonntag, den 04.05.2025 16:00 Uhr nicht angefahren. Bei Bedarf nutzen Sie bitte die übrigen Haltestellen.</p>
<p>Wir bitten um gegenseitige Rücksichtnahme und wünschen allen viel Spaß bei der Jubiläumsfeier! 😊</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 30 Apr 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Mainradweg</title>
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                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/95143/2025-04-02-mainradweg-probleme-mit-der-sperrung.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Wie bereits informiert ist der Mainradweg in Richtung Aschaffenburg aufgrund des Radwegausbaus gesperrt, eine aufwändige Umleitung ist ausgeschildert. Diese ist leider nicht anders möglich, sodass Aschaffenburg mit dem Fahrrad alternativ nur über die Schleuse Obernau (nicht barrierefrei) oder über Großostheim (Umweg ca. 4km) von Niedernberg aus erreichbar ist. Das Ausweichen auf die Landstraße MIL38/AB16 bitten wir aus Sicherheitsgründen zu unterlassen.</p>
<p>Leider erreichten uns nun seitens des Baustellenbetreibers Meldungen über massive Probleme mit der Baustellenabsicherung. Diese werde täglich missachtet, zerstört und sogar das Baustellenpersonal vor Ort angegangen, beleidigt und bedroht. Die Baufirma hat diese Vorfälle polizeilich zur Anzeige gebracht. Ein solches Verhalten ist nicht tolerabel und ferner verzögern derartige Zwischenfälle den Baufortschritt, folglich auch die Aufhebung der Absperrung.</p>
<p>Wir bitten daher nochmals um Beachtung der Sperrung, die aus Sicherheitsgründen für die Passanten besteht. Die Baustelle ist – trotz der temporären Einschränkung – für den Radverkehr und nach Abschluss eine Verbesserung der Fahrradinfrastruktur, sowie für die Sicherheit und den Komfort der Passanten, die sich dort bewegen.</p>
<p>In den vergangenen Wochen sind die Tiefbauarbeiten vorangeschritten. Diese Woche soll mit dem Einbau der Tragschicht begonnen werden und der Baustellenbetreiber ist bestrebt die Arbeiten zügig abzuschließen.</p>
<p>Nähere Infos und Hintergründe zur Baustelle und zur Umleitung finden Sie <a href="https://www.aschaffenburg.de/Aktuelles/Baustellen/Mainradweg/DE_index_7141.html" title="https://www.aschaffenburg.de/Aktuelles/Baustellen/Mainradweg/DE_index_7141.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>.</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
<p><img alt="" src="/media/95143/2025-04-02-mainradweg-probleme-mit-der-sperrung.jpg?width=680&amp;height=510" data-udi="umb://media/66076784cad148e79900f1c2c7b14b07" style="width: 680px; height: 510px;" /></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 02 Apr 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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            <item>
                <title>Gemeinderat verabschiedet langj&#228;hriges Mitglied</title>
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                    <p>Eugen gab bereits im Februar bekannt sein Amt leider aus gesundheitlichen Gründen zum nächstmöglichen Zeitpunkt niederzulegen.</p>
<p>Seine Laufbahn im Gemeinderat begann 1998 als Nachrücker von Helmut Schmitt. Seitdem war er bis 2014 Mitglied im Bau- und Umweltausschuss und wechselte ab 2014 in den Haupt- und Finanzausschuss. Ferner war er über 12 Jahre Mitglied des Rechnungs- und Prüfungsausschusses, dessen Vorsitz er ebenfalls innehatte. Des Weiteren übte er über die Jahre hinweg u.a. die Positionen des Fraktionsvorsitzenden und des stellvertretenden Fraktionssprechers aus. Im Jahr 2017 wurde Eugen mit dem Ehrenzeichen für besondere Verdienste um die Gemeinde Niedernberg, sowie mit der kommunalen Dankurkunde des Bayerischen Staatsministers des Inneren geehrt. 2024 erhielt er schließlich die Ehrenplakette für herausragende Dienste um die Gemeinde Niedernberg.</p>
<p>Im Namen der Gemeinde Niedernberg, des Gemeinderates sowie der Gemeindeverwaltung darf ich Eugen nochmals herzlich für sein langjähriges Engagement für unsere Gemeinde danken. Wir wünschen ihm für die weitere Zukunft alles erdenklich Gute und vor allem Gesundheit.</p>
<p>Als Nachrücker wird Simon Aschenbrenner folgen. Die Vereidigung ist für die nächste Gemeinderatssitzung am 06.05.2025 vorgesehen.</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
<p><img alt="" src="/media/95144/2025-04-02-gemeinderat-verabschiedet-langjaehriges-mitglied-eugen-seitz.jpeg?width=680&amp;height=510.00000000000006" data-udi="umb://media/a3d6b1b0926f427695001ef4b1a9e750" style="width: 680px; height: 510.00000000000006px;" />Foto:Christel Ney</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 02 Apr 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>Neue UNESCO-Informationstafel an der Sandsteinschule</title>
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                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/95145/2025-04-02-neue-unesco-informationstafel_sandsteinschule.jpeg?center=0.246376811594203,0.467391304347826&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Nach langjähriger Entstehungsphase der Idee eine Informationstafel zum Kastellstandort Niedernberg zu platzieren, wurde diese nun schließlich in Kooperation zwischen dem Geschichtsverein Niedernberg, dem Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald, UNESCO, dem bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, dem archäologischen Spessartprojekt sowie der Gemeinde Niedernberg umgesetzt. Das neue Schild steht in Blickrichtung auf das ehemalige Westtor des Kastells. Dieses ist noch symbolisch im Pflasterbelag angedeutet. Montiert ist die Informationstafel auf einer für Rollstuhlfahrer unterfahrbaren Edelstahlkonstruktion der Schlosserei Seitz aus Niedernberg. Die Kosten in Höhe von insgesamt ca. 1200€ wurden durch die Gemeinde Niedernberg sowie dem Geo-Naturpark übernommen. Die neue Informationstafel erweitert die bereits vorhandenen Informationsbeschilderungen wie den Kulturweg, sowie den Dorfrundweg.</p>
<p>Vielen Dank allen Beteiligten, die zur Umsetzung dieses Projekts beigetragen haben!</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
<p><br /><img alt="" src="/media/95145/2025-04-02-neue-unesco-informationstafel_sandsteinschule.jpeg?width=680&amp;height=510.00000000000006" data-udi="umb://media/56a29bd615654db6a15e43d352d1bd58" style="width: 680px; height:510.00000000000006px;" />Foto: Christel Ney <br /><em>von links: Monika Fecher, Maria Hans, Albert Wagner, Volker Gröschl, Jürgen Reinhard, Jochen Babist, Ralf Sendelbach und Gerrit Himmelsbach</em></p>
<p></p>
<p></p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 02 Apr 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Niedernberg startet kommunale W&#228;rmeplanung mit Ingenieurb&#252;ro BfT</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p><strong>Bedeutung der Wärmeplanung für Niedernberg</strong></p>
<p>Die kommunale Wärmeplanung bietet der Gemeinde Planungssicherheit und schafft frühzeitig Klarheit über den Aufwand und die Kosten der Wärmeversorgung. Die Zusammenarbeit mit BfT ist dabei entscheidend, da das Unternehmen über umfangreiche Erfahrung und Expertise im Klimaschutz verfügt. Der fertige Wärmeplan wird den Verbrauchern aufzeigen, welche Heiztechnologien für das gesamte Gemeindegebiet in Zukunft effizient und zuverlässig sind.</p>
<p><strong>Warum ist die Wärmeplanung notwendig?</strong></p>
<p>Im Dezember 2023 wurde das Wärmeplanungsgesetz von der Bundesregierung verabschiedet. Die Umsetzung obliegt den Bundesländern, die diese Aufgabe an die Kommunen weitergegeben haben. Als Gemeinde mit über 4.800 Einwohnern ist Niedernberg gesetzlich verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan vorzulegen. Aufgrund der hohen Bedeutung des Themas wird bereits jetzt mit dem Vorhaben begonnen, um frühzeitig eine Planungsgrundlage zu schaffen.</p>
<p><strong>Kommunale Wärmeplanung kurz erklärt</strong></p>
<p>Die Wärmeversorgung in Deutschland soll klimafreundlich, zuverlässig und kosteneffizient werden. Dazu ist eine schrittweise Umstellung auf erneuerbare Energiequellen und moderne Wärmetechnik sowie der Ausbau von Wärmenetzen notwendig. Ziel ist es, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit der Kommune mit Energieversorgungsunternehmen und anderen Akteuren der Energiebranche ist dabei unerlässlich.</p>
<p><strong>Informationen für Bürgerinnen und Bürger</strong></p>
<p>Anhand des Wärmeplans können Bürgerinnen und Bürger erkennen, ob und wann gegebenenfalls:</p>
<ul>
<li>ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist,</li>
<li>eine Wärmepumpe mit Anschluss ans Stromnetz besonders geeignet ist,</li>
<li>eine Gasheizung mit klimaneutralen Gasen wie Biomethan oder Wasserstoff betrieben und umgerüstet werden kann,</li>
<li>oder andere Optionen aus den Planungen hervorgehen.</li>
</ul>
<p><strong>Fragen zur zukünftigen Wärmeversorgung</strong></p>
<p>Für Hausbesitzer stellen sich viele Fragen zur Gebäudesanierung oder Heizungsumrüstung. Der Wärmeplan hilft bei der Beantwortung dieser Fragen. Es ist wichtig nicht übereilt zu handeln, die kommenden Informationen zum Wärmeplan abzuwarten und bei Bedarf bestehende Beratungsangebote zu nutzen.</p>
<p><strong>Nationale Klimaschutzinitiative</strong></p>
<p>Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. <a href="http://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Das BMWK fördert die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Niedernberg unter dem Förderkennzeichen 67K27954</a>.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 20 Mar 2025 07:52:45 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/niedernberg-startet-kommunale-waermeplanung-mit-ingenieurbuero-bft/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Orts&#252;bliche Bekanntmachung -  Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/4943/amtliches.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.02.2025 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans „Römerstraße Spielplatz“ mit folgendem Text gefasst:</p>
<p>„Die Gemeinde Niedernberg stellt für Teile der Fl.Nrn. 3228, 3229, 3230, 3231, 3232, 3233, 3234, 3235, 3235/1, 3235/2, 3536, 3237, 3238, 3239, 3240, 3241, 3242, 3243, 3244, 3245 (Lage: Ahl), welche entlang der Römerstraße gegenüber des Deponie-Geländes liegen, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Römerstraße Spielplatz“ mit dem Ziel der Errichtung eines Spielplatzes auf.</p>
<p><img alt="" src="/media/94843/2025-03-12-aufstellung-flaechennutzungsplanaenderung-roemerstrasse-spielplatz.jpg?width=680&amp;height=525.8361391694725" data-udi="umb://media/d6a227464127428e90604bb990c1eda1" style="width: 680px; height:525.8361391694725px;" /></p>
<p> </p>
<p>Gemeinde Niedernberg<br />Niedernberg, 05.03.2025</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
<p> </p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 12 Mar 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/ortsuebliche-bekanntmachung-vollzug-des-baugesetzbuches-baugb-2/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Orts&#252;bliche Bekanntmachung -  Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/4943/amtliches.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.02.2025 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Spielplatz Römerstraße“ mit folgendem Text gefasst:</p>
<p>„Die Gemeinde Niedernberg stellt für Teile der Fl.Nrn. 3228, 3229, 3230, 3231, 3232, 3233, 3234, 3235, 3235/1, 3235/2, 3536, 3237, 3238, 3239, 3240, 3241, 3242, 3243, 3244, 3245 (Lage: Ahl), welche entlang der Römerstraße gegenüber des Deponie-Geländes liegen, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Römerstraße Spielplatz“ mit dem Ziel der Errichtung eines Spielplatzes auf.“<br /><br /></p>
<p><img alt="" src="/media/94845/2025-03-12-aufstellung-bebauungsplan-roemerstrasse-spielplatz.jpg?width=643&amp;height=482" data-udi="umb://media/b9d204db44be40deafb4af902a716ffa" style="width: 643px; height:482px;" /></p>
<p>Gemeinde Niedernberg<br />Niedernberg, 05.03.2025</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
<p> </p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 12 Mar 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/ortsuebliche-bekanntmachung-vollzug-des-baugesetzbuches-baugb-2-1/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/ortsuebliche-bekanntmachung-vollzug-des-baugesetzbuches-baugb-2-1/</link>
            </item>
            <item>
                <title></title>
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                    <p><a href="https://www.aschaffenburg.de/Aktuelles/Baustellen/Mainradweg/DE_index_7141.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Stadt Aschaffenburg.</a></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 28 Feb 2025 08:32:43 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/fahrradweg-nach-aschaffenburg-gesperrt/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/fahrradweg-nach-aschaffenburg-gesperrt/</link>
            </item>
            <item>
                <title>&#214;ffnungszeiten der gemeindlichen Einrichtungen in den Faschings-/Winterferien</title>
                <description>
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                    <p><strong>Die Hans-Herrmann-Halle</strong></p>
<p>ist von Donnerstag, 27.02.2025, ab 18:00 Uhr bis einschließlich Samstag, 08.03.2025 für den gesamten Sportbetrieb geschlossen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Die Schulturnhalle</strong></p>
<p>ist von Samstag, 01.03.2025, bis einschließlich Sonntag, 09.03.2025 geschlossen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Der Kompostplatz</strong></p>
<p>ist wie gewohnt geöffnet.</p>
<p> </p>
<p>Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 27 Feb 2025 08:35:41 GMT</pubDate>
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                <title>Wichtige Info f&#252;r die Bundestagswahl am 23.02.2025</title>
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                <pubDate>Wed, 19 Feb 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Katastrophenschutz - Notfallgep&#228;ck</title>
                <description>
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                    <p>Nicht immer ist eine bundesweite Katastrophe der Auslöser dafür, dass Menschen ihr Zuhause (kurzfristig) verlassen müssen. Oft sind regionale, individuelle Notsituationen wie Brände, Überschwemmungen, Sturmschäden oder auch Munitionsfunde aus dem zweiten Weltkrieg. Umso besser, wenn Sie dann bereits vorbereitet sind!<br /><br />Notsituationen kommen meist unangekündigt und plötzlich. Ein gut gepackter Notfallrucksack sorgt dafür, dass sie im Falle einer Ausnahmesituation alles eingepackt und nichts Wichtiges vergessen haben. Der Rucksack sollte so gepackt sein, dass Sie die ersten Tage einer Notsituation gut außer Haus (z. B. in einer Notunterkunft oder bei Freunden) auskommen können.</p>
<p>Um Ihnen die Vorbereitung zu erleichtern haben wir die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfohlene Packliste in diesem Artikel für Sie aufbereitet.</p>
<p>Diese Dinge sollten Sie bereits im Notfallrucksack vorbereiten und aufbewahren:</p>
<ul>
<li>Medikamente (persönliche Medikamente, Schmerzmittel, Anti-Durchfall-Medikament, Antihistaminika, Isopropanol, antibiotische Salbe)</li>
<li>Erste-Hilfe-Material (z. B. Verbandszeug, Pflaster, Desinfektionsmittel, …)</li>
<li>Radio (batteriebetrieben inkl. Reservebatterien oder manuell betriebenes Radio z. B. mit Kurbel)</li>
<li>Dokumentenmappe1 (weitere Infos im Artikel „Dokumentenmappe“)</li>
<li>Verpflegung für ca. zwei Tage in staubdichter Verpackung</li>
<li>Wasserflasche</li>
<li>Essgeschirr und -besteck, evtl. Thermoskanne</li>
<li>Dosenöffner und Taschenmesser</li>
<li>Taschenlampe (ggf. Reservebatterien)</li>
<li>Schlafsack oder Decke</li>
<li>Hygieneartikel für wenige Tage (z. B. Artikel für Monatshygiene, Windeln)</li>
<li>Für Kinder: Brustbeutel oder eine „SOS-Kapsel“ mit Namen, Geburtsdatum und Anschrift (wichtig, falls Kinder von ihren Eltern getrennt werden)</li>
</ul>
<p><strong>Bitte nicht vergessen!</strong><br />Diese Dinge sind zwar ein guter Anfang für einen vorbereiteten Notfallrucksack, allerdings gibt es auch wichtige Dinge, die nicht vorbereitet werden können! Diese sind:</p>
<ul>
<li>Gültige Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)</li>
<li>Bargeld, Geldkarten</li>
<li>Gesundheitskarte der Krankenversicherung</li>
<li>Impfpass</li>
<li>Situationsbedingte Artikel</li>
<li>Kleidung für wenige Tage (evtl. Kopfbedeckung bei Kälte oder Hitze)</li>
<li>Atemschutzmaske (bei chemischen oder atomaren Katastrophen)</li>
</ul>
<p>Haben Sie alle diese Dinge eingepackt, sind Sie grundsätzlich gut ausgerüstet um wenige Tage außerhalb der eigenen vier Wände verbringen zu können.</p>
<p>Bitte beachten Sie, dass ein Rucksack pro Person ausreicht. Es werden keine Koffer empfohlen, da Rucksäcke praktischer sind und Sie beide Hände frei haben!</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 19 Feb 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Jugendaustausch mit Santes 2025</title>
                <description>
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                    <p>Der Austausch in diesem Jahr war ein voller Erfolg. Auch für nächstes Jahr haben wir wieder einen Austausch eingeplant.</p>
<p>Der zweiwöchige Austausch findet vom 10.08.2025 bis zum 24.08.2025 statt. Dabei seid ihr zuerst in Santes, während die Jugendlichen aus Santes in der zweiten Austauschwoche mit nach Niedernberg kommen.</p>
<p>Während des Aufenthaltes ist ein abwechslungsreiches Programm mit Besichtigungen, Kreativem, Sportlichem und einigem mehr vorgesehen, um das Gastland kennenzulernen. Ganz nebenbei werden außerdem französische Sprachkenntnisse erworben oder vertieft bzw. verbessert!</p>
<p>Kosten entstehen keine. Die Maßnahme wird aus Mitteln des deutsch-französischen Jugendwerks gefördert.</p>
<p>Meldet euch <strong>bis zum 31.01.2025</strong> für den diesjährigen Jugendaustausch an! Das <a href="/media/93140/anmeldeformular-jugendtausch-2025.pdf" title="Anmeldeformular Jugendtausch 2025.pdf (1)" target="_blank" data-udi="umb://media/e9c8a4eec9b1493a87469ec5b8274eee" rel="noopener noreferrer">Anmeldeformular</a> findet ihr hier.</p>
<p>Bei Fragen könnt ihr uns gerne auch anrufen.</p>
<p>Wir freuen uns auf eure Teilnahme! 😊</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 29 Jan 2025 08:00:01 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert - Satzung zur F&#246;rderung der Vereins- und Jugendarbeit -   &#167; 5 JuLeiCa-F&#246;rderung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p><strong>Was ist die JuLeiCa?<br /></strong>JuLeiCa ist die Abkürzung für Jugendleiter-Card. Diese ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Die Voraussetzungen sind ein Alter von mindestens 16 Jahren und Ihre ehrenamtliche Arbeit muss nach festgelegten Standards qualifiziert sein. Die JuLeiCa kann man <a href="http://www.juleica-antrag.de" title="www.juleica-antrag.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a> beantragen, dort können auch die Voraussetzungen eingesehen werden. Durch die JuLeiCa können die Jugendlichen in vielen Bereichen Preisnachlässe und Vergünstigungen erhalten. Nähere Informationen finden Sie <a href="https://kjr-miltenberg.de/juleica-die-jugendleitercard/" title="https://kjr-miltenberg.de/juleica-die-jugendleitercard/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>.</p>
<p><strong>Die Förderung</strong><br />Die pauschale Aufwandsentschädigung wird vom Kreisjugendring Miltenberg festgelegt und liegt derzeit bei 76 €. Dieser Betrag wird in zwei Teilen, einmal von der Gemeinde Niedernberg (38 €) und zusätzlich einmal vom Kreisjugendring Miltenberg (nochmals 38 €) ausgezahlt. Der <a href="https://kjr-miltenberg.de/wp-content/uploads/2025/01/2025_Antrag_Aufwand_JuLeiCa_Formular.pdf" title="https://kjr-miltenberg.de/wp-content/uploads/2025/01/2025_Antrag_Aufwand_JuLeiCa_Formular.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Antrag für die Aufwandsentschädigung für Inhaber der Jugendleitercard</a> muss vom Verein/Verband bestätigt werden.</p>
<p>Bitte werfen Sie den ausgefüllten Antrag im Briefkasten des Rathauses der Gemeinde Niedernberg bis <strong>spätestens 10.03.2025</strong> ein. Nur so können wir Ihnen den Anteil der Gemeinde auszahlen und den Antrag rechtzeitig weiter nach Miltenberg schicken.</p>
<p>Bitte beachten Sie, dass die Förderung immer <em>für das abgelaufene Kalenderjahr</em> gewährt wird. Das bedeutet, dass Sie bis zum 10.03.2025 die Aufwandsentschädigung für Ihre Jugendarbeit im Jahr 2024 beantragen. Die Zahlung kann nur geleistet werden, wenn Ihre JuLeiCa im Jahr 2024 <em>mindestens 6 Monate</em> gültig gewesen ist.</p>
<p>Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
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                <pubDate>Wed, 29 Jan 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Katastrophenschutz – Vorr&#228;te</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>… und das bedeutet nicht, kurz vor knapp den Supermarkt „zu plündern“ und dort hauptsächlich große Mengen einzukaufen!<br />Im Gegenteil, denn ein gut angelegter Vorrat benötigt <strong>keine Hamsterkäufe</strong>, sondern eine <strong>vernünftige Vorbereitung</strong>.<br />Wie Sie Ihren Vorrat clever anlegen können, möchten wir Ihnen in diesem Artikel zeigen.<br /><br />Bitte beachten Sie, dass ein Vorrat für <strong>etwa zehn Tage völlig ausreichend</strong> ist um die meisten Notlagen zu überbrücken bis (staatliche) Hilfe eintrifft oder die Situation ausgestanden ist. <br />Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt folgendes für die Zusammenstellung eines Vorrats zu beachten.<br />Folgende <strong>Vorräte</strong> empfiehlt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe <strong>für eine Person</strong> (10-Tage-Vorrat):<br /><br /><strong>Lebender Vorrat – So verhindern Sie, dass der Vorrat verdirbt<br /></strong>Wenn Sie alle diese Punkte beachten, haben Sie sehr gute Grundvoraussetzungen für den Vorrat geschaffen. Um jedoch nicht regelmäßig verdorbene Lebensmittel aus dem Vorrat wegschmeißen und neu kaufen zu müssen wird das <strong>Prinzip des „lebenden Vorrats“</strong> empfohlen.<br />Dabei geht es darum, den Vorrat in <strong>den täglichen Lebensmittelverbrauch zu integrieren</strong>. So werden die einzelnen Produkte immer wieder <strong>verbraucht und erneuert</strong>, ohne dass etwas verdirbt.<br /><br /><strong>Kohlenhydrate – 3,5 Kilogramm</strong><br />Darunter fallen Produkte wie <strong>Getreide, Brot, Nudeln, Reis und Kartoffeln</strong>. Dieses sind (verpackt) oft Wochen bis Monate haltbar und können somit sehr gut aufbewahrt werden. Menschen, die ohne Strom keine Möglichkeiten haben zu kochen, empfehlen wir hier vermehrt auf Brot (u.a. in Form von Knäckebrot oder Zwieback) und Getreide zu setzen, da man diese Produkte auch „ungekocht“ bzw. roh essen kann.<br /><br /><strong>Gemüse und Hülsenfrüchte – 4 Kilogramm</strong><br />Diese Produkte sind besonders wichtig für eine ausgewogene Ernährung und können meist roh gegessen werden. <strong>Paprika, Karotten, Zwiebeln, Tomaten</strong>, aber auch <strong>Blumenkohl</strong> und <strong>Brokkoli</strong> (falls eine Kochmöglichkeit vorhanden ist) sind hier besonders beliebt und liefern jede Menge Nährstoffe.<br />Hülsenfrüchte wie <strong>Linsen, Bohnen und Erbsen</strong> werden empfohlen in Konserven aufzubewahren. So sind die Produkte mehrere Monate bis Jahre haltbar.<br /><br /><strong>Milchprodukte – 2,6 Kilogramm</strong><br />Neben <strong>Milch</strong> in ihrer „reinen Form“, zählt auch <strong>Joghurt und (Hart-)Käse</strong> zu den Produkten, welche in einem Vorrat enthalten sein sollten. Auf Grund der kurzen Haltbarkeit, sollten auch hier die Produkte stetig aufgebraucht und neu bevorratet werden. Menschen, welche Milchprodukte schlecht vertragen oder vegan leben, sollten auf Ersatzprodukte ausweichen. So wird der Körper in einer Ausnahmesituation nicht zusätzlich belastet.<br /><br /><strong>Obst und Nüsse – 2,5 Kilogramm</strong><br />Beides gibt es frisch für den lebenden Vorrat oder in Konserven für extra lange Haltbarkeit zu kaufen. <strong>Äpfel, Birnen, Pfirsiche oder Obstcocktails</strong> bieten sich (auch als Konserven) an. Unter den Nüssen sind wohl <strong>Wal- und Haselnüsse</strong> die erste Wahl. Bitte beachten Sie (vor allem bei Nüssen) individuelle Allergien und Unverträglichkeiten!<br /><br /><strong>Tierprodukte – 1,5 Kilogramm</strong><br />Hier geht es überwiegend um <strong>Fleisch, Fisch, Wurst und Eier</strong>. Einige davon gibt es als Konserven verpackt und sind dadurch perfekt geeignet für Ihren Vorrat.<br />Bitte beachten Sie, dass <strong>eingefrorene (Tier-)Produkte</strong> bei einem Blackout <strong>schnell auftauen</strong> und somit <strong>keinen idealen Vorrat</strong> darstellen!<br /><br /><strong>Tierersatzprodukte – 1,1 Kilogramm</strong><br />Wer sich vegetarisch oder vegan ernährt, kann statt den oben genannten Tierprodukten auf Ersatzprodukte wie <strong>Tofu</strong> zurückgreifen.<br /><br /><strong>Fette und Öle – 350 Gramm</strong><br />Die Liste an Fetten und Ölen, welche wir im Alltag benutzen ist lang. Besonders Raps- oder Olivenöl ist (verpackt) sehr lange haltbar und damit gut geeignet für einen Vorrat. Vor allem Menschen, welche die Möglichkeit haben zu Kochen, benötigen Öl. Butter und Margarine sind ungekühlt nicht lange haltbar und stellen deshalb nur bei sicherer Stromzufuhr eine Option für den Vorrat dar.<br /><br /><strong>Flüssigkeiten – 20 Liter</strong><br />Ein Getränkevorrat kann überlebenswichtig sein, denn der Mensch kommt nur etwa vier Tage ohne <strong>Flüssigkeit</strong> aus. In Niedernberg haben wir zwar Glück, dass das Leitungswasser trinkbar und von guter Qualität ist, doch kann es sein, dass auch das Leitungswasser ausfällt oder rationiert werden muss. Besonders dann ist ein Getränkevorrat von ca. <strong>1,5 Litern pro Person und Tag</strong> wichtig! Zusätzlich dazu sollten in etwa <strong>0,5 Liter Wasser zum Kochen</strong> (falls möglich) vorgesehen werden.<br />Weiterhin ist es hilfreich bereits jetzt einen Wasservorrat zum Waschen, u. ä. anzulegen. Hierfür kann neben z. B. schon jetzt gefüllten Wasserkanistern im Notfall auch auf Trinkwasser zurückgegriffen werden. Dementsprechend größer müsste der Vorrat angelegt werden.<br />Für die Toilettenspülung kann im Katastrophenfall auch Regenwasser genutzt werden.<br /><br /><strong>Snacks und Sonstiges – nach Bedarf</strong><br />Das Haus für eine gewisse Zeit nicht verlassen zu können und auf einen Vorrat angewiesen zu sein, kann an den Nerven zerren. Denken Sie deshalb auch daran nach Belieben etwas „für die Seele“ dazu zu packen. Schokolade, Kekse, Honig, Marmelade, Chips, Salzstangen und Co. sowie Konserven wie zum Beispiel Ravioli aus der Dose (bei Kochmöglichkeit) ist dabei nicht verboten!<br /><br /><strong>Zum Schluss haben wir noch ein paar allgemeine Tipps für Sie.</strong><br />Kaufen Sie <strong>nur Produkte</strong> für Ihren Vorrat, <strong>die Sie gut vertragen</strong>. So werden auf den oben genannten Seiten zum Beispiel Milchprodukte empfohlen. Falls Sie hier eine <strong>Unverträglichkeit</strong> haben, sollten Sie darauf verzichten diese in den Vorrat aufzunehmen. Unverträglichkeiten und (leichte) Allergien belasten den Körper in Notsituationen unnötig.<br /><br />Achten Sie stehts darauf, dass ein <strong>Vorrat individuell gestaltet</strong> werden sollte und die Checklisten nur eine Hilfe darstellen. Benötigen Sie <strong>Babynahrung, Windeln, Hygieneprodukte</strong> oder andere individuelle Lebensmittel?<br />Haben Sie <strong>Haus- oder Nutztiere</strong> und haben Sie ausreichend <strong>Tiernahrung</strong> für diese auf Lager?<br />Dann denken Sie daran, auch diese Artikel mit in den Vorrat aufzunehmen.<br /><br />Bei Allergien, Unverträglichkeiten und weiteren Besonderheiten helfen Ihnen die Vorratstabellen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Diese finden Sie <a href="https://www.ernaehrungsvorsorge.de/private-vorsorge/notvorrat/" title="https://www.ernaehrungsvorsorge.de/private-vorsorge/notvorrat/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>.<br /><br />Die Informationen, welche in diesen Artikeln verwendet werden, beziehen wir aus dem Ratgeber bzw. der Homepage des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</p>
<p><a href="/media/80816/2022-12-07-ausgewogener-10-tage-vorrat.pdf" title="2022-12-07 Ausgewogener 10-Tage-Vorrat.pdf" target="_blank" data-udi="umb://media/39b38558a7784713b56c88c1bf34f600" rel="noopener noreferrer"><img alt="" src="/media/80815/2022-12-07-ausgewogener-10-tage-vorrat.png?width=488.32214765100673&amp;height=680" data-udi="umb://media/386517d3ad0647eca3c4b5da00901df7" style="width: 488.32214765100673px; height: 680px;" /></a></p>
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                <pubDate>Wed, 29 Jan 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Neujahrsempfang – mit Auszeichnungen f&#252;r Stille Helfer, verdiente Mitglieder und Verleihung der Kulturmedaille</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/93948/2025-01-07-neujahrsempfang-ehrungen.jpg?center=0.246153846153846,0.478260869565217&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p><strong>Gosbert Reinhart</strong> erhielt die Ehrung als „Stiller Helfer“ für seinen jahrzehntelangen, helfenden Einsatz beim Turnverein Niedernberg. Kein Auf- und Abbau von Vereinsfesten und Wettkämpfen wie den Ortsmeisterschaften, ohne seine Tatkräftige Hilfe im Hintergrund. Hierbei bereichert er den Verein mit seinem handwerklichen Geschick und ist daneben auch treuer Unterstützer der Fahnenabordnung.</p>
<p><strong>Konrad Klug</strong> wurde ebenfalls als „Stiller Helfer“ des NCV geehrt. In über 40 Jahren Vereinsmitgliedschaft war er vor allem als NCV-Sänger auf der Bühne aktiv, nun hat er sich für 2025 von der Bühne verabschiedet. Daneben ist er ehemaliger Ausschutzvorsitzender des Bühnen- und Wagenbaus und Mitorganisator des NCV-Weinfestes. Sein Engagement wurde sowohl 1985 als auch 2015 mit dem Verdienstorden des Fastnachtverband Franken gewürdigt.</p>
<p><strong><em>Weiterhin erhielten vier Persönlichkeiten die Ehrung als „Verdientes Vereinsmitglied“.</em></strong></p>
<p><strong>Matthias Pieper</strong> war die letzten 10 Jahre als Vorstand des Tischtennisvereins DJK Niedernberg tätig. Neben seinen erfolgreichen sportlichen Leistungen in der 1. Herrenmannschaft in der Landesliga, ist er antreibender Motor der DJK Orts- und Vereinsmeisterschaften sowie den Kappenabenden und steht nun dem neuen Vorstand weiterhin beratend und unterstützend zur Verfügung.</p>
<p><strong>Michael Schreck</strong> ist seit über 20 Jahren als Jugendbetreuer bei der Spielvereinigung Niedernberg tätig und seit 2019 aktiver Schiedsrichter. Auch in allen anderen Belangen des Vereins packt er immer mit an und ist stets zur Stelle, wenn Hilfe gebraucht wird. Ob bei der Unterstützung der Turnierleitung, beim Verkauf an Spieltagen oder allgemein bei Arbeiten rund um den Sportplatz.</p>
<p><strong>Gerlinde Schmidt</strong> ist seit 1967 Mitglied beim Turnverein Niedernberg und seit über 30 Jahren aktiv in verschiedenen Positionen der Vorstandschaft tätig. Besonders geprägt hat sie den Präventions- und Gesundheitssport. Aktuell leitet sie diese Sparte sowie den Lauftreff. Daneben unterstützt sie auch in sämtlichen Bereichen des Vereins. Ob ehemals beim Honisch Lauf, beim Triathlon oder den Sport-Werbewochenenden und Ortsmeisterschaften. Für den Verein ist sie eine wertvolle, äußerst engagierte Powerfrau.</p>
<p><strong>Maria Hans</strong> feiert in diesem Jahr gemeinsam mit dem Geschichtsverein ihr 40-jähriges Jubiläum. Sie begleitet seit 1994 das Amt der Kassenwartin und war bereits zuvor u.a. als Kassenprüferin eingesetzt. Sie ist seit den Anfängen des Vereins 1985 in der Vorstandschaft aktiv. Ihr Sinn für Ordnung geht in ihrem Amt voll auf und bereichert so den Verein auch bei Recherchen und Archivierungen. Daneben unterstützt sie tatkräftig u.a. bei den Ferienspielen, Ausstellungen und Vorträgen und vielem mehr.</p>
<p></p>
<p><em><strong>Verleihung der Kulturmedaille an den Gesangverein Via Nova Einigkeit Niedernberg</strong></em></p>
<p>Der Gesangverein Via Nova Einigkeit feierte im vergangenen Jahr sein 100-jähriges Bestehen. In diesem Jahrhundert überlebte der Verein sämtliche Höhen und Tiefen der Zeitgeschichte, u.a. den Faschismus, einen Weltkrieg und zuletzt die Corona-Pandemie. Dieser Erfolg kommt nicht von ungefähr. Aufgeschlossene Mitglieder, eine stets gute Vereinsführung und Chorleitung und ein harmonisches Miteinander verhalfen die Krisen zu überwinden. Inzwischen ist der Verein ein kulturelles Aushängeschild unserer Gemeinde. Ob bei Liederabenden, Konzerten, gemeindlichen oder kirchlichen Festen sowie bei Chorwettbewerben und Fahnenabordnungen – der Gesangverein ist präsent, aktiv und vermittelt die Freude an der Musik. Dies wurde nun durch Verleihung der Kulturmedaille geehrt.</p>
<p><img alt="" src="/media/93949/2025-01-07-neujahrsempfang-kulturmedaille.jpg?width=340&amp;height=368&amp;mode=max" data-udi="umb://media/49730bdb21c84ed0a37a3c5ea9c69658" style="width: 340px; height: 368px;" /></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 07 Jan 2025 08:31:39 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Neujahrsgru&#223;</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/93951/2025-01-07-neujahrsgruss.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Insbesondere der Frieden lässt sich nach wie vor nicht oft genug betonen und erhoffen.</p>
<p>Wir leben in Mitteleuropa aktuell in der längsten Friedensperiode seit Ende des zweiten Weltkrieges. Ein großes Geschenk und mit Blick auf das aktuelle Weltgeschehen ein sehr wertvolles! Gleichzeitig ist ein Krieg unweit unserer Grenze in vollem Gange und führt vor Augen, dass Frieden keine Selbstverständlichkeit darstellt.</p>
<p>Die zahlreichen, aufsehenerregenden Ereignisse des letzten Jahres, im Land und der Welt, machen es nicht einfach optimistisch zu denken. Jedoch sollten wir uns glücklich und zufrieden schätzen, in einer Region zu leben, in welcher die Welt noch in Ordnung zu sein scheint.</p>
<p>Im neuen Jahr stehen bei uns einige Projekte an, die vorangebracht werden und in Zukunft unseren Ort verbessern und verschönern. Ob beispielsweise der Beginn der Straßensanierungen, die Umgestaltung im Bereich Dorfplatz und Mainufer oder die Erweiterung des Freizeitgeländes in der Großwallstädter Straße, um nur einige zu nennen.</p>
<p>Daneben lassen die alljährlichen Feste und Veranstaltungen unserer Vereine und Gruppierungen mit Zuversicht und Vorfreude ins neue Jahr blicken. Mit der vorhandenen gesunden Dorfgemeinschaft und einem guten Zusammenhalt können wir in Niedernberg sehr wohl optimistisch sein und uns auf das neue Jahr freuen!</p>
<p>Schon vorab herzlichen Dank an alle, die sich auch in diesem Jahr wieder dafür einsetzen, einbringen und engagieren um unser Dorf mit Leben zu füllen.</p>
<p>In diesem Sinne alles Gute für 2025!</p>
<p>Ihr<br />Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 07 Jan 2025 08:30:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>&#196;nderung des Bebauungsplanes „Altbaugebiet I+II“ Nr. 11.14</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Altbaugebiet I+II“ Nr. 11.14 mit folgendem Text gefasst:</p>
<p>„Die Gemeinde Niedernberg stellt den Bebauungsplan „Altbaugebiet I+II“ unter der Nr. 11.14 als einfachen Bebauungsplan neu auf. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden.“</p>
<p>Informationen über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erhalten Sie während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer OG03 oder <a href="https://buergerinfo-niedernberg.de/to0050.php?__ktonr=7321" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier.</a></p>
<p><img alt="" src="/media/93846/2024-12-20-bebauungsplanes-altbaugebiet-iplusii-nr-1114.jpg?width=462.82074613284806&amp;height=680" data-udi="umb://media/f2e0e0e32a48434c9460cfa30f7b8b2d" style="width: 462.82074613284806px; height: 680px;" /></p>
<p>Gemeinde Niedernberg</p>
<p>Niedernberg, 16.12.2024<br /><br />Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 18 Dec 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/aenderung-des-bebauungsplanes-altbaugebiet-iplusii-nr-1114/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert - Verordnung &#252;ber die Reinhaltung und Reinigung der &#246;ffentlichen Stra&#223;en und die Sicherung der Gehbahnen im Winter; Reinhaltung und Reinigung</title>
                <description>
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                    <p style="text-align: left;"><strong>Öffentliche Straßen:</strong><br />Als <em><strong>öffentliche Straßen</strong></em> zählen alle Straßen, Wege und Plätze, welche dem öffentlichen Verkehr gewidmet</p>
<p style="text-align: left;">sind. Hierzu zählen insbesondere die Fahrbahnen inkl. Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, Geh- und Radwegen und den dazu dienenden Gräben, Böschungen, Stützmauern und Grünstreifen.<img alt="" src="/nothing.jpg" data-udi="umb://media/57853b4dce09417eac9c7d14dca5aa9d" style="width: 0px; height:0px;" /><img alt="" src="/media/93623/2024-12-11-die-gemeinde-informiert-verordnung-ueber-die-reinhaltung-und-reinigung-der-oeffentlichen-strassen-und-die-sicherung-der-gehbahnen-im-winter-reinhaltung-und-reinigung.jpg?width=204&amp;height=210" data-udi="umb://media/57853b4dce09417eac9c7d14dca5aa9d" style="width: 204px; height: 210px; float: right;" /></p>
<p><strong>Reinigungspflicht:<br /></strong>Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grundstücken sind verpflichtet die öffentlichen Straßen zu reinigen. Hier wird unterschieden zwischen:</p>
<ol>
<li>denen, deren Grundstück direkt an die öffentliche Straße angrenzt, die sog. <strong><em>Vorderlieger</em></strong></li>
<li>und denen, deren Grundstück nicht direkt an die öffentliche Straße angrenzt, sondern hinter einem anderen liegt, die sog. <em><strong>Hinterlieger.</strong></em></li>
</ol>
<p><strong>Reinigungsfläche:</strong><br />Die <em><strong>Reinigungsfläche</strong></em> ist grundsätzlich der Teil der öffentlichen Straßen, der an das jeweilige Grundstück grenzt. Bei einem Eckgrundstück gilt jede öffentliche Straße, an die das Grundstück angrenzt, einschließlich der gegebenenfalls in einer Straßenkreuzung liegenden Flächen als Reinigungsfläche.</p>
<p>Bei der Bestimmung der genauen Reinigungsfläche werden Anfang und Ende jeweils durch die von den Grundstücksgrenzen aus senkrecht zur Straße gezogenen Linien bestimmt. Hierbei zählt dann meist die Fläche bis zur Fahrbahn- bzw. Straßenmitte, die zu reinigen ist. Bei einigen Straßen muss nur bis zu einem Abstand von 0,5 m parallel zum Fahrbahnrand auf der Fahrbahn gereinigt werden (betroffene Straßen: Bosch-, Depot-, Haupt-, Linden-, Ring-, Römer- und Schulstraße, Großostheimer, Großwallstädter und Pfarrer-Seubert-Straße, Hansa- und Nordring, Heiligen-, Rüttel-, Stadt- und Waldweg).</p>
<p><strong>Reinigungsarbeiten:</strong><br />Die zur Reinigung Verpflichteten haben die Gehwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege und die innerhalb der Reinigungsfläche befindlichen Teile der Fahrbahn (einschließlich der Parkstreifen) nach Bedarf</p>
<ol>
<li>zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen (soweit eine Entsorgung in üblichen Hausmülltonnen oder in Wertstoffcontainern möglich ist); entsprechendes gilt für die Entfernung von Unrat auf den Grünstreifen. Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall, soweit durch das Laub – insbesondere bei feuchter Witterung – die Situation als verkehrsgefährdend einzustufen ist, ebenfalls durchzuführen;</li>
<li>von Gras und Unkraut sowie Moos und Anflug von sonstigen Pflanzen zu befreien, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst;</li>
<li>insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter, die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen, soweit diese innerhalb der Reinigungsfläche liegen.<img alt="" src="/media/93624/2024-12-11-die-gemeinde-informiert-verordnung-ueber-die-reinhaltung-und-reinigung-der-oeffentlichen-strassen-und-die-sicherung-der-gehbahnen-im-winter-reinhaltung-und-reinigung1.jpg?width=219&amp;height=227" data-udi="umb://media/1783514a48594cac942c798b782e79b5" style="width: 219px; height: 227px; float: right;" /></li>
</ol>
<p><strong>Verbote:</strong><br />Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit ist es außerdem untersagt, öffentliche Straßen mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu verunreinigen oder verunreinigen zu lassen. Daher ist es insbesondere <em><strong>verboten</strong> </em></p>
<ul>
<li>auf öffentlichen Straßen Putz- oder Waschwasser, Jauche oder sonstige verunreinigende Flüssigkeiten auszuschütten oder ausfließen zu lassen,</li>
<li>auf öffentlichen Straßen Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige Geräte zu säubern,</li>
<li>auf öffentlichen Straßen Tierfutter auszubringen,</li>
<li>Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen und</li>
<li>Steine, Bauschutt, Schrott, Gerümpel, Verpackungen, Behältnisse sowie Eis und Schnee</li>
<li>auf öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu lagern,</li>
<li>neben öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu lagern, wenn dadurch die Straßen verunreinigt werden können und</li>
<li>in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächten, Durchlässen oder offene Abzugsgräben der öffentlichen Straßen zu schütten oder einzubringen.</li>
</ul>
<p>Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 11 Dec 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Amtliche Bekanntmachung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/4943/amtliches.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p style="text-align: center;"><strong>Amtliche Bekanntmachung</strong></p>
<p>Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 eine Satzung für die Festsetzung der Grund-steuerhebesätze der Gemeinde Niedernberg (Hebesatzung). Nachstehend geben wir die ausgefer-tigte Satzung in ihrem vollen Wortlaut amtlich bekannt:</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Niedernberg (Hebesatzsatzung)</strong></p>
<p>Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 ((GVBl. S 796, 797), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98)) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 ((GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Art. 5 des Bayerisches Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 ((GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128)) erlässt die Gemeinde Niedernberg folgende Satzung:</p>
<p><strong>§ 1 Hebesätze</strong><br />Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:</p>
<ol>
<li>Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 310 v. H.</li>
<li>Grundsteuer B (für Grundstücke) 310 v. H.</li>
</ol>
<p><strong>§ 2  Inkrafttreten</strong><br />Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.</p>
<p>Niedernberg, 13.11.2024<br />Gemeinde Niedernberg</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 20 Nov 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Brennholzzuteilung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Weiterhin kann wie in den vergangenen Jahren aufgrund der hohen Bestellmenge keine Holzzuteilung garantiert werden. Wie ebenfalls bereits bekannt, ist zu beachten, dass eine Hartholzbestellung mit Weichholz gemischt oder als reines Weichholzpolter zugeteilt werden kann.</p>
<p>Die Besteller, die letztes sowie dieses Jahr innerhalb der Bestellfrist Holz bestellt haben und letzte Periode keine Zuteilung erhielten, werden in der jetzigen Periode bevorzugt. Evtl. Zuteilungen darüber hinaus erfolgen per Losverfahren. Wir bitten von Rückfragen abzusehen.</p>
<p>Diese und weitere Informationen können Sie auch dem Bestellschein entnehmen.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 13 Nov 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/brennholzzuteilung-2/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert - Abfallvermeidung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/93034/2024-11-06-die-gemeinde-informiert-abfallvermeidung.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Laut dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz produziert ein normaler Bürger 506,9 Kg Abfall im Jahr. Nun wird es immer wichtiger, diesen Abfall zu reduzieren. Am besten ist es hierbei, die Abfälle zu vermeiden. Denn wenn erst gar kein Abfall entsteht, muss dieser auch nicht entsorgt werden.</p>
<p>Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt hierzu den</p>
<ul>
<li>sparsamen Einsatz von Einmal-Artikeln,</li>
<li style="text-align: left;">die Verwendung von Nachfüllpacks,</li>
<li>die Nutzung von Mehrweggebinden bei Getränken und</li>
<li>den Erwerb von gebrauchten Gegenständen in z.B. Second-Hand-Läden, um neue Abfälle zu vermeiden.</li>
</ul>
<p><strong>Vom 16. bis 24.11.2024 findet die Europäische Woche der Abfallvermeidung statt.</strong></p>
<p><strong>Warum gibt es so eine Woche der Abfallvermeidung?</strong><br />Laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft landen jährlich ca. 11 Millionen Tonnen Lebensmittel in Deutschland im Abfall, obwohl es auch hier viele Menschen gibt die hungern oder wenig zu essen haben. Damit wird nicht nur die Nahrung verschwendet und die verschiedenen Ressourcen bei der Herstellung, sondern auch sehr viel Geld.</p>
<p>Daher gibt es die Europäische Woche der Abfallvermeidung um die Lebensmittelverschwendung europaweit in den Fokus zu rücken und dadurchdas Thema zu sensibilisieren mit den Auswirkungen, dass es mit sich trägt.</p>
<p><strong>Wie kann ich an der W</strong><img alt="" src="/media/93035/2024-11-06-die-gemeinde-informiert-abfallvermeidung1.jpg?width=190&amp;height=145&amp;mode=max" data-udi="umb://media/6c668219de5d4d21a85f677a4dfb26bb" style="width: 190px; height: 145px; float: right;" /><strong>oche der Abfallvermeidung teilnehmen?</strong><br />Alle können jederzeit an Abfallvermeidung teilnehmen (s. o.). <a href="http://www.letscleanupeurope.de" title="www.letscleanupeurope.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Hier</a> finden Sie Ideen rund um Abfallvermeidung und-verwertung.<br /><br />Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 06 Nov 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert - ADFC-Fahrradklima-Test 2024</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Hierfür gibt es den ADFC-Fahrradklima-Test. Dort werden Rückmeldungen aus der Bevölkerung für Verkehrsplaner*innen und politisch Verantwortliche vor Ort gesammelt.</p>
<p>Diese Rückmeldungen können Kommunen beispielsweise gezielt für Verbesserungen in der Infrastruktur nutzen. Ebenfalls helfen sie auch, die Erfolge der Radverkehrsförderung zu bewerten.<br /><br />Die Teilnahme sowie Infos für den ADFC-Fahrradklima-Test finden Sie <a href="https://fahrradklima-test.adfc.de/teilnahme" title="https://fahrradklima-test.adfc.de/teilnahme" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>.</p>
<p>Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 23 Oct 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Jugendaustausch 2024 in Santes</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Sonntagmorgen, 07:15 Uhr, alle Teilnehmer des Niedernberg-Santes-Austauschs treffen voller Vorfreude auf die kommenden zwei Wochen auf viele bekannte Gesichter am Aschaffenburger Hauptbahnhof. Eine halbe Stunde später hieß es Abschied von den Eltern nehmen, denn wir fuhren mit dem Zug nach Frankfurt und nach 1,5 Stunden Wartezeit dort, begann unsere Flixbusfahrt nach Lille. In Frankreich angekommen wurden wir bereits von unseren französischen Gastfamilien herzlich empfangen und in unser Zuhause für die kommende Woche gefahren. Hier verbrachten wir unseren ersten Abend und gingen erschöpft von der neun-stündigen Reise ins Bett.</p>
<p>Den nächsten Vormittag verbrachte jeder in seiner Familie, die zum Teil die verschiedensten Unternehmungen geplant hatten: Fahrrad fahren, Shoppen gehen und noch vieles mehr. Am Nachmittag besuchten wir ein historisches Bergbauzentrum, wobei wir erfuhren, wie die Bergbauer damals die Kohle abgebaut haben und wie sich diese Arbeit über die Jahrzehnte verändert hatte. <br /> Nach diesem Ausflug trafen wir uns gegen Abend im Rathaus von Santes für die offizielle Begrüßung mit dem Bürgermeister. Hier wurden wir mit Getränken und Snacks versorgt.</p>
<p>Dienstag, halb 9 am Morgen, die schon aufgeregte Austauschgruppe steht bereit, um mit dem Bus nach Belgien in den Freizeitpark Bellewaerde zu fahren. Wie sich jedoch zu aller missfallen bald herausstellte, gab es ein Problem mit dem Bus, der letztendlich gar nicht kam, weswegen wir einige Zeit UNO spielend, und mit anderen Aktivitäten bis 11 Uhr überbrückten. Eine Stunde später standen wir gesammelt nun endlich im Park und durften diesen für die nächsten sechs Stunden selbstständig erkunden. Alle hatten sehr viel Spaß in turbulenten Achterbahnen,- teils mit gratis Dusche dank der zahlreichen Wasserattraktionen -, beim Bewundern wilder Tiere, wie etwa Löwen, Wasserschweinen und Flamingos, oder bei der Vorführung einer Stunt-Show. Ausgepowert fuhren wir am späten Nachmittag wieder zurück nach Hause, wo wir den Abend in unseren Gastfamilien ausklingen ließen.</p>
<p>Für Mittwoch stand ursprünglich die Besichtigung einer französischen „boulangerie“ (Bäckerei) und ein Picknick an. Leider musste dies abgesagt werden. Alternativ trafen wir uns, dank der spontanen Organisation unserer Gasteltern, alle in der örtlichen Bowlinghalle. <br /> Die nächsten beiden Programmpunkte fanden jedoch erfreulicherweise wie geplant statt: Von 15 bis 18 Uhr wurde uns von einem Frisbee-Trainer Ultimate nähergebracht, sodass wir am Ende sogar in Teams gegeneinander antreten konnten. Im Anschluss fand ein gemeinsamen Spieleabend mit selbst mitgebrachtem Buffet, welches nicht nur phänomenale Salate und eine äußerst leckere Tomatentarte beinhaltete, sondern auch ein vielfältiges Angebot an Nachtisch mit sich brachte, statt.  Besonders letzter traf bei allen auf große Begeisterung.</p>
<p>Donnerstags war es dann nun endlich, für den wohl von allen am meist herbeigesehntesten, Programmpunkt Zeit: Ein Tag am Strand „Malo-les-bains“ im historischen Dünkirchen. Diesen Tag genoss die gesamte Gruppe inklusive der Gastfamilien in vollen Zügen. Zelebriert wurde er daher vor allem durch ausgiebiges Baden im Meer, essen von teils neuen, außerordentlich leckeren Eissorten, oder dem Verspeisen der hier weit verbreiteten belgischen Waffeln. Auch ausgiebiges Sonnen und gemeinsame Spiele, wie Volleyball und Uno kamen nicht zu kurz. Den Abend verbrachten wir individuell, doch hauptsächlich zu Hause.</p>
<p>Der Freitag wurde dann zunächst zum gemeinsamen shoppen in Lille, gerne auch im bekannten Einkaufszentrum „Eurolille“ verwendet. Soweit galt es jedoch erst mal zu kommen, denn wir durften über eine Stunde, bei ungemütlichem Wetter, zu Fuß ins Zentrum laufen, was sich jedoch als hervorragende Möglichkeit herausstellte Lille aus einer anderen Perspektive kennenzulernen. Dort verbrachten wir einige Stunden auf uns allein gestellt, die wir dazu nutzen ausgezeichnetes französisches Gebäck zu kosten, und noch einige Besorgungen, welche hauptsächlich aus Andenken sowie Geschenken für unsere Lieben, zu machen. Am Abend fand das für jedermann amüsante Abschlussgrillen, das netterweise von einer tollen Band begleitet wurde, statt.</p>
<p>Den letzten ganzen gemeinsamen Tag verbrachten alle Vormittags individuell, wobei vom gemeinsamen Essengehen bis hin zum erneuten Shoppen alles dabei war, netterweise organisierten sich die Gastfamilien Mittags erneut zusammen, sodass alle den Mittag an einer „Base Nautique“ mit Kayak- &amp;Tretbootfahren bzw. minigolfen, verbrachten.</p>
<p>Auch der Abend wurde bei den Meiste wieder unabhängig voneinander gestaltet. </p>
<p>Sonntags hieß es erneut wehmütig Abschied nehmen, diesmal jedoch von unseren französischen Gastfamilien. Die Heimreise begann, der Austausch war allerdings noch nicht zu Ende, denn die deutsche Woche folgt darauf.</p>
<p>Im Namen aller Teilnehmenden möchten wir und herzlich für die geniale Organisation, Durchführung und Betreuung durch Melanie, Gregory, Julien, Jasmin, Annika, und vor allem unserer sehr geschätzten Theresa bedanken.</p>
<p>Ein besonderer Dank gilt aber natürlich auch unseren großartigen Gastfamilien, welche uns mit offenen Armen, und dem ein oder anderen Küsschen, empfangen haben.</p>
<p>Die <a href="/gemeinde-buerger/bildergalerien/jugendaustausch/2024-08/" title="https://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/bildergalerien/jugendaustausch/2024-08/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bildergalerie</a> zum Jugendaustausch, den <a href="/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/jugendaustausch-2024-in-niedernberg/" title="https://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/jugendaustausch-2024-in-niedernberg/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bericht</a> zu dem Programm in Niedernberg, sowie das <a href="/media/93140/anmeldeformular-jugendtausch-2025.pdf" title="Anmeldeformular Jugendtausch 2025.pdf (1)" target="_blank" data-udi="umb://media/e9c8a4eec9b1493a87469ec5b8274eee" rel="noopener noreferrer">Anmeldeformular</a> für den Jugendaustausch im Jahr 2025 sind verlinkt.</p>
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                </description>
                <pubDate>Wed, 02 Oct 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/jugendaustausch-2024-in-santes/</guid>
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            <item>
                <title>Jugendaustausch 2024 in Niedernberg</title>
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                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/74120/jugendaustausch.jpg?center=0.360759493670886,0.4375&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Nach einer aktionsreichen Austauschwoche in Santes, sind wir am Sonntagabend wieder in Niedernberg angekommen. Das Programm auf deutscher Seite ging direkt am nächsten Tag früh los, wir besuchten die nämlich die schöne Universitätsstadt Würzburg mit einer interessanten Stadtführung und haben viel über die Residenz, den Dom, die Marienkirche, welche auf dem alten Marktplatz steht und auch viel über die die Bombardierung Würzburgs im zweiten Weltkrieg erfahren. Nach dieser Führung gab es noch etwas freie Zeit in der Stadt, welche durch eine gemeinschaftliche Runde 3D-Minigolf beendet wurde, bei der sich alle vorher mit Neonfarben gegenseitig bemalen konnten, die im Schwarzlicht geleuchtet hat. Bunt bemalt traten wir danach die gemeinsame Heimreise mit dem Zug zurück nach Aschaffenburg an.</p>
<p>Auch am Dienstag ging es aktionsreich weiter, denn wir besuchten das Miramar in Weinheim und verbrachten einen unvergesslichen Tag im Spaßbad, beim Rutschen, im Thermalbad oder einfach beim gemeinsamen Baden gehen.</p>
<p>Am Mittwoch blieben wir etwas lokaler und besuchten vormittags das Primavera Funkhaus in Aschaffenburg, wo uns der Leiter Daniel Fleckenstein herzlich begrüßte. Kim, eine weitere Mitarbeiterin, führte uns durch das Funkhaus, wodurch wir viele Einblicke zu den verschiedenen Medien Primaveras erhielten. So erfuhren wir viel über die wöchentlich ausgetragene Prima Sonntag, den lokalen Sender primavera24.tv, lernten auch, wie die Playlist des Radiosenders erstellt wird und durften bei einer Moderatorin bei einer Live-Verkehrsmeldung zuhören. Ein großes Highlight war zudem, dass wir uns selber daran probieren konnten, eine Wettermeldung in ein original Mikrophon einzusprechen. Das hat bei vielen so gut geklappt, dass eine Karriere als Moderator:in gar nicht mal so abwegig wäre! Nach dem interessanten Besuch des Funkhauses und anschließender Freizeit in Aschaffenburg machten wir uns auf den Weg zur Jump’n Fly Trampolinhalle in Nilkheim, wo wir den Tag sportlich ausklingen ließen.</p>
<p>Donnerstags stand Frankfurt auf der Tagesordnung. Wir besuchten am Vormittag das Senckenberg Naturmuseum, wobei vor allem die Ausstellung der Dinosaurier ein großer Interessenspunkt der Teilnehmer:innen war. Auch in der großen Metropole hatten wir nach dem Museumsbesuch etwas Freizeit in der Innenstadt, die hauptsächlich zum Essen und Shoppen genutzt wurde. Anschließend sind wir gemeinsam zu Deutschlands größtem Flughafen gefahren, durch den wir eine interessante Führung mit einem Bus bekamen.</p>
<p>An unserem letzten offiziellen Programmtag besuchten wir das Maislabyrinth in Groß-Umstadt. Das Wetter spielte zum Glück mit, sodass wir bei bestem Sonnenschein von Station zu Station durch die hohen Maisstauden laufen konnten. Die Betreuerinnen Annika und Jasmin waren am Ende des Ausfluges wirklich froh, dass sich keiner im Labyrinth verirrte und wir den Heimweg vollzählig antreten konnten. Dieser Tag und die gesamte schöne Woche wurden durch das traditionelle Abschlussgrillen abgerundet, zu dem alle Familien zusammenkommen, um die letzten Tage noch etwas zu besprechen und schön abzuschließen. Auch der neue Bürgermeister Ralf Sendelbach besuchte uns an diesem Abend und sprach viel Lob und einen großen Dank an Theresa Seitz aus. Sie hat sich jahrelang für den Austausch und die gemeinsame Städtepartnerschaft eingesetzt und war zunächst erst als Teilnehmerin, dann als Betreuerin engagiert. Ein großes Dankeschön geht auch an Familie Reinhart, da wir diesen schönen Wochenabschluss erneut auf dem Reiterhof Lindenhof abhalten durften.</p>
<p>Den Samstag, den Familientag, verbrachte jede Familie individuell mit ihren französischen Austauschpartnern. Von einem Besuch auf der Michaelismesse bis hin zum Escape-Room in Frankfurt war wirklich alles dabei. Am Sonntag hieß es dann leider schon wieder „Au revoir“ zu sagen. Mit vielen Umarmungen und „bisous“ (das sind die französischen Küsschen auf die Wange als Grußgeste), verabschiedeten wir die Französinnen und Franzosen und wünschten ihnen „Bon voyage“ und bis zum nächsten Jahr!</p>
<p>Die <a href="/gemeinde-buerger/bildergalerien/jugendaustausch/2024-08/" title="https://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/bildergalerien/jugendaustausch/2024-08/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bildergalerie</a> zum Jugendaustausch, den <a href="/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/jugendaustausch-2024-in-santes/" title="https://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/jugendaustausch-2024-in-santes/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bericht</a> zu dem Programm in Santes, sowie das <a href="/media/93140/anmeldeformular-jugendtausch-2025.pdf" title="Anmeldeformular Jugendtausch 2025.pdf (1)" target="_blank" data-udi="umb://media/e9c8a4eec9b1493a87469ec5b8274eee" rel="noopener noreferrer">Anmeldeformular</a> für den Jugendaustausch im Jahr 2025 sind verlinkt.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 02 Oct 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>Verleihung des Ehrentitels „Altb&#252;rgermeister“</title>
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                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/92287/2024-09-24-verleihung-des-ehrentitels-altbuergermeister.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>In der Gemeinderatssitzung am 17.09.2024 wurde unserem Bürgermeister a.D. Jürgen Reinhard, nach einstimmigem Beschluss, der Ehrentitel „Altbürgermeister“ verliehen. Der Titel ist Ausdruck des Dankes und der Anerkennung sowie eine Würdigung seiner Verdienste für Niedernberg in seiner 24-jährigen Amtszeit. Im Namen der Gemeinde Niedernberg, des Gemeinderates sowie der Gemeindeverwaltung nochmals herzlichen Glückwunsch an Jürgen Reinhard und alles Gute für die Zukunft!</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
<p><img alt="" src="/media/92287/2024-09-24-verleihung-des-ehrentitels-altbuergermeister.jpg?width=680&amp;height=515.478515625" data-udi="umb://media/0fd2d1812ede47da800762e52470bd8f" style="width: 680px; height:515.478515625px;" /></p>
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                </description>
                <pubDate>Tue, 24 Sep 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Zu Verkaufen</title>
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                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/91590/2024-09-11-zu-verkaufen.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <ul>
<li>
<p>Computerspiel MechWarrior 2 Mercenaries für 3 Euro</p>
</li>
<li>
<p>Tintenpatronen, brother, LC-1100HY für 10 Euro</p>
</li>
<li>
<p>Telekom DSL-Splitter für 1 Euro</p>
</li>
<li>
<p>Gummi-Füße PC-Gehäuse für 7 Euro</p>
</li>
<li>
<p>KVM-Extender CE-220 inkl. Netzteile und Kabel für 5 Euro</p>
</li>
<li>
<p>KVM-Switch für 5 Euro</p>
</li>
<li>
<p>Weinkartons/Geschenkkartons und Tischkörbe für je 0,50 Euro pro Stück</p>
</li>
<li>
<p>Mobiler Tageslichtprojektor/Overhead-Projektor für 70 Euro</p>
</li>
<li>
<p>Externes Diskettenlaufwerk für 1 Euro</p>
</li>
<li>
<p>cyber Jack RFID standard für 20 Euro</p>
</li>
<li>
<p>Verschiedene Tischrechner Rechenmaschinen und Additionsrollen für 20 bzw. 25 Euro das Stück (je nach Ausfertigung)</p>
</li>
<li>
<p>Verschiedene Kabel (Kabel MW6/MW8, USB A zu USB B 2.0 Kabel, DSL-Splitter Adapterkabel, USB to PS2 Adapter Kabel, Kaltgerätekabel, VGA zu VGA Kabel) für je 1 Euro das Stück</p>
</li>
<li>
<p>Sata Kabel für 3 Euro</p>
</li>
<li>
<p>Stühle für 5 Euro das Stück</p>
</li>
<li>
<p>Tische mit weißer Platte für 15 Euro und mit Holzoptikplatte für 20 Euro das Stück</p>
</li>
<li>
<p>Edelstahl-Rutschen</p>
<p>o 3,90 m x 0,50 m für 350 Euro</p>
<p>o 3,90 m x 1,00 m für 500 Euro</p>
<p>o 4,50 m x 0,50 m für 400 Euro</p>
<p></p>
</li>
<li>
<p>Wildkrautbekämpfer AirCombiCompact, T1500 Einachser (2016) für 6.000 Euro</p>
</li>
<li>
<p>Hangmäher von Herkules (12/2015) für 1.000 Euro</p>
</li>
</ul>
<p>Sie haben Interesse? Melden Sie sich in der Gemeindeverwaltung unter 06028 9744-16 und vereinbaren Sie einen Termin. Sie kommen an ihrem Termin in der Gemeindeverwaltung vorbei, zahlen Ihre Käufe und können Sie anschließend mitnehmen/abholen.</p>
<p><img alt="" src="/media/91593/2024-09-11-zu-verkaufen-stuhl.jpg?width=181&amp;height=246&amp;mode=max" data-udi="umb://media/d3cdd917e6fc42f2ab46dc0bee80314a" style="width: 181px; height: 246px;" />   <img alt="" src="/media/91588/2024-09-11-zu-verkaufen-tisch.jpg?width=259&amp;height=244&amp;mode=max" data-udi="umb://media/c43d5b35cbf1422daeb3d8ae6e889e0c" style="width: 259px; height: 244px;" />   <img alt="" src="https://www.niedernberg.de/media/91940/2024-09-20-ebay-verkauf7.jpg?width=231&amp;height=243&amp;mode=max" data-udi="umb://media/8b5c756e7a3c49eaac838cd454a2f80e" style="width: 231px; height: 243px;" /></p>
<p> <img alt="" src="/media/91942/2024-09-20-ebay-verkauf3.jpg?width=245&amp;height=326&amp;mode=max" data-udi="umb://media/babaf205690847c8a1dee2d243507430" style="width: 245px; height: 326px;" />   <img alt="" src="/media/91941/2024-09-20-ebay-verkauf1.jpg?width=246&amp;height=328&amp;mode=max" data-udi="umb://media/8e26301e277a4093ba446033f3a536ea" style="width: 246px; height: 328px;" />  </p>
<p><img alt="" src="https://www.niedernberg.de/media/91943/2024-09-20-ebay-verkauf5.jpg?width=256&amp;height=191&amp;mode=max" data-udi="umb://media/9574d77055fa40119559cbb44505d887" style="width: 256px; height: 191px;" />   <img alt="" src="https://www.niedernberg.de/media/91944/2024-09-20-ebay-verkauf6.jpg?width=257&amp;height=193&amp;mode=max" data-udi="umb://media/816dcfb612fe49cb800695149a574981" style="width: 257px; height: 193px;" /></p>
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                </description>
                <pubDate>Wed, 18 Sep 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Termine 2025</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/91945/veranstaltungen.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p><strong>Termine 2025</strong><br />Wie jedes Jahr erstellt die Gemeindeverwaltung zusammen mit der Interessengemeinschaft eine <strong>Übersicht über die <em>öffentlichen</em> Veranstaltungen</strong>. Darüber haben wir alle Vereine, Gruppierungen und Verbände im August mit einer E-Mail informiert.</p>
<p>Bitte senden Sie uns Ihre Termine für die Veranstaltungen (gerne mit Veröffentlichungstext und Bild) bis spätestens <strong>Sonntag, 20.10.2024</strong>, an veranstaltung@niedernberg.de zurück.</p>
<p>Informationen für Vereine, so wie auch das entsprechende <a href="/media/44437/rueckmeldebogen.pdf" title="https://www.niedernberg.de/media/44437/rueckmeldebogen.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Schreiben</a>, finden Sie <a href="/freizeit-tourismus/vereine/" title="https://www.niedernberg.de/freizeit-tourismus/vereine/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>.</p>
<p><strong>Termine 2024</strong><br />Bitte denken Sie auch daran abgesagte oder verschobene Termine zu melden.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 17 Sep 2024 15:44:52 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>Die Gemeinde informiert - Bayern-Entdecker werden und Natur erleben!</title>
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                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/91937/2024-09-20-die-gemeinde-informiert-bayern-entdecker-werden.jpeg?center=0.23780487804878,0.489130434782609&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>In diesem Jahr findet wieder ein Stempelsammel-Wettbewerb des Bayerischen Umweltministeriums für Familien statt. Hier geht es darum, der Natur näher zu kommen und ihren Wert schätzen zu lernen.</p>
<p>In ganz Bayern sind verschiedene „Stempelstationen“ verteilt, bei denen man seine Stempelkarte vervollständigen kann. Die ausgefüllte Karte können Sie dann an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz senden und eine Natur-Woche für die ganze Familie gewinnen.</p>
<p>Der Teilnahmeschluss ist der 30. November 2024.</p>
<p>Im Eingangsbereich des Rathauses sind kleine Info-Blätter ausgelegt. Sie können aber auch weitere Infos über die Aktion und die Standorte der Stempelstationen <a href="http://www.naturerlebnis.bayern.de/wettbewerb" title="www.naturerlebnis.bayern.de/wettbewerb" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a> finden. 😊</p>
<p>Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
<p><img alt="" src="/media/91937/2024-09-20-die-gemeinde-informiert-bayern-entdecker-werden.jpeg?width=219&amp;height=389&amp;mode=max" data-udi="umb://media/85c0066e38c54e4581c76e2406694b6d" style="width: 219px; height: 389px;" /></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 17 Sep 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
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            <item>
                <title>Zu Verkaufen</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/91590/2024-09-11-zu-verkaufen.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <ul>
<li>Stühle für 5 Euro das Stück</li>
<li>
<p>Tische für 20 Euro das Stück</p>
</li>
<li>
<p>Kaltgerätestecker für 2 Euro das Stück</p>
</li>
<li>
<p>Mobiler Tageslichtprojektor für 70 Euro</p>
</li>
<li>
<p>Cyber Jack RFID standard für 20 Euro das Stück</p>
</li>
<li>
<p>Tischrechner Rechenmaschine für 20 bzw. 25 Euro das Stück (je nach Ausfertigung)</p>
<p></p>
<p></p>
</li>
</ul>
<p>Sie haben Interesse? Melden Sie sich in der Gemeindeverwaltung unter 06028 9744-16 und vereinbaren Sie einen Termin. Sie kommen an ihrem Termin in der Gemeindeverwaltung vorbei, zahlen Ihre Käufe und können Sie anschließend mitnehmen/abholen.</p>
<p><img alt="" src="/media/91593/2024-09-11-zu-verkaufen-stuhl.jpg?width=181&amp;height=246&amp;mode=max" data-udi="umb://media/d3cdd917e6fc42f2ab46dc0bee80314a" style="width: 181px; height: 246px;" /> <img alt="" src="/media/91588/2024-09-11-zu-verkaufen-tisch.jpg?width=259&amp;height=244&amp;mode=max" data-udi="umb://media/c43d5b35cbf1422daeb3d8ae6e889e0c" style="width: 259px; height: 244px;" /> <img alt="" src="/media/91592/2024-09-11-zu-verkaufen-kaltegeraetestecker.jpg?width=291&amp;height=249&amp;mode=max" data-udi="umb://media/cfa3ce3e795b4534a9e94dc49be1b4e5" style="width: 291px; height: 249px;" /> <img alt="" src="/media/91587/2024-09-11-zu-verkaufen-tageslichtprojektor.jpg?width=274&amp;height=206&amp;mode=max" data-udi="umb://media/fde25b93e8f34ac3ac998106639de809" style="width: 274px; height: 206px;" /> <img alt="" src="/media/91591/2024-09-11-zu-verkaufen-cyber-jack.jpg?width=161&amp;height=206&amp;mode=max" data-udi="umb://media/ffb132c8d67242afa0521f7407dec3ac" style="width: 161px; height: 206px;" /> <img alt="" src="/media/91589/2024-09-11-zu-verkaufen-tischrechner.jpg?width=272&amp;height=204&amp;mode=max" data-udi="umb://media/8700dbeeccfc4c129fdafc2a69435352" style="width: 272px; height: 204px;" /></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 11 Sep 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/zu-verkaufen/</link>
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                <title>Die Gemeinde informiert - Open-Sozial</title>
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                    <p>Sie wollen das Zusammenleben vor Ort und in der Region verbessern? Dann kommen auch Sie zur „Open-Sozial“! Diese bietet einen offenen Raum für Themen und Diskussionen mit anderen Bürger/innen aus dem Landkreis Miltenberg rund um Ehrenamt, Nachbarschaftshilfe, Gesundheit und Pflege, Arbeit usw. Gemeinsam sammeln Sie Ideen zur Verbesserung, welche noch vor Ort mit politischen Verantwortlichen diskutiert werden können.</p>
<p>Ebenso wird eine digitale Ehrenamtsbörse für alle Vereine im Landkreis aktiviert und Sie können sich auf Wunsch für Ihre Ehrenamtssuche persönlich beraten lassen.</p>
<p>Die „Open-Sozial“ findet am Samstag, den 19.10.2024 von 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr in der Mittelmühle in Bürgstadt statt. Die Teilnahme ist kostenfrei, jedoch müssen Sie sich vorab selbst anmelden. Hier gilt je früher, desto besser, da es nur eine beschränkte Anzahl an Teilnehmerplätzen gibt.</p>
<p>Wurde Ihr Interesse geweckt? Es liegen ab sofort Flyer mit weiteren Infos und Anmeldemöglichkeiten im Rathaus aus oder <a href="https://www.sozialundgerecht.com/event/open-sozial/" title="https://www.sozialundgerecht.com/event/open-sozial/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>.</p>
<p>Um eine möglichst breite Beteiligung mit möglichst vielfältigen Sichtweisen zu erreichen, erhielten durch ein zufälliges Auswahlverfahren 5% der Bürger/innen bereits eine persönliche Einladung zur „Open-Sozial“.</p>
<p>Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
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                <pubDate>Wed, 11 Sep 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Neue Auszubildende</title>
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                    <p>In Berufs- und Verwaltungsschule wird sie die theoretischen Grundlagen für die praktische Arbeit hier auf der Gemeindeverwaltung Niedernberg erlernen.</p>
<p>Wir wünschen Sarah Herzig viel Erfolg und eine tolle Zeit bei uns!</p>
<p><img alt="" src="/media/91597/2024-09-11-neue-auszubildende.jpg?width=425&amp;height=319&amp;mode=max" data-udi="umb://media/73c1644d1e3346c6bf67c603a057f859" style="width: 425px; height: 319px;" /></p>
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                <pubDate>Wed, 11 Sep 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Wegepflege der Forstwege</title>
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                    <p>Diese verschleißen im Laufe der Zeit durch Witterung, Befahrung und Bewirtschaftung unseres Waldes. Es wird das Wegerundprofil wiederhergestellt und die Bankette neben den Wegen freigemacht, um für den ungehinderten Abfluss des Oberflächenwassers zu sorgen. Die Instandsetzung ist notwendig um eine Befahrbarkeit auch durch schwere land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Rettungskräfte zu gewährleisten. Sie erfolgt je nach Bedarf alle paar Jahre. Um eine Schlaglochbildung und Staubentwicklung zu vermeiden, bitten wir um angepasste Geschwindigkeit beim Befahren der Schotterwege.</p>
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                <pubDate>Wed, 04 Sep 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Ferienspiele - Musikerwerkstatt</title>
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                    <p>Es sind 14 Kinder mit dabei und wir stellen uns vor und nach der Begrüßung testen wir, wie es sich anhört gemeinsam zu singen. Mit dem Lied „Bruder Jakob“, in verschiedenen Sprachen und auch im Kanon oder „Die Affen rasen durch den Wald“. Ilona Gerdsmeier begleitet uns hier auf der Orgel und dirigiert den kleinen Chor. Es singen alle begeistert mit und dies funktioniert so gut, dass wir ein Quodlibet einüben können, das heißt, wir singen zwei Lieder mit zwei Gruppen zur gleichen Zeit. („Ratet mal, wer kann das sein“ und „Grün, grün, grün sind alle meine Kleider“) Das klingt wunderschön!</p>
<p>Nach einer Trinkpause kommt der kreative Teil. Aus Blechdosen (Vielen Dank an die Metzgerei Mohr) basteln wir mit Packpapier und Klebebbändern Trommeln. Alle Kinder sind voller Eifer mit dabei und so können wir anschließend gemeinsam Trommeln. Jede/r gibt einen Takt vor, wir trommeln ein Gewitter und eine Trommelgeschichte vom „Trommelkönig“. Danach brauchen wir noch einmal eine Pause etwas zu trinken und knabbern und zum Abschluss und Ausklang singen wir das Quodlibet, weil es so schön geklungen hat.</p>
<p>Es war ein wunderschöner musikalischer Nachmittag und alle Kinder haben ganz großartig mitgemacht!</p>
<p>Die Bildergalerie zur Ferienspielaktion finden Sie <a href="/gemeinde-buerger/bildergalerien/ferienspiele/2024/musikerwerkstatt-gesangverein-via-nova-einigkeit-1924-niedernberg-e-v/" title="https://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/bildergalerien/ferienspiele/2024/musikerwerkstatt-gesangverein-via-nova-einigkeit-1924-niedernberg-e-v/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 03 Sep 2024 13:39:00 GMT</pubDate>
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                <title>Die Gemeinde informiert - Energieberatung</title>
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                    <p>Der Landkreis Miltenberg bietet neutrale Energieberatungen mit dem Ziel der Energieeinsparung und dem Einsatz erneuerbarer Energien an. Dadurch können die Energiekosten bei Ihnen zu Hause gesenkt und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.</p>
<p>Die anbieterunabhängige Beratung findet in ausgewählten Beratungsstellen statt, diese sind im Landkreis Miltenberg in Amorbach (Marktplatz 1), Großwallstadt (Industriering 7), Mönchberg (Am Hohen Bild 23) und Stadtprozelten (Hauptstr. 131). Infos zu den Öffnungszeiten und der Terminvergabe finden Sie online.</p>
<p>Im Rahmen der Energieberatung, die das Landratsamt in Kooperation mit dem Verbraucherservice Bayern anbietet, erhalten Sie Auskünfte zu verschiedenen Themen, wie z. B. Heizungstechniken, Warmwasserbereitung, aktuelle Fördermittel und vielem mehr.</p>
<p>Bitte melden Sie sich über das Landratsamt beim Klimaschutzmanager Sebastian Randig (09371/501593) oder über die bundesweite Hotline (0800/809802400) kostenfrei an.</p>
<p>Weitere Informationen zur Energieberatung finden Sie unter <a href="https://www.landkreis-miltenberg.de/Energie,Natur-Umwelt/Klimaschutz/Energieberatung.aspx">https://www.landkreis-miltenberg.de/Energie,Natur-Umwelt/Klimaschutz/Energieberatung.aspx</a> und auch unter <a href="https://www.verbraucherservice-bayern.de/themen/energie/energieberatung">https://www.verbraucherservice-bayern.de/themen/energie/energieberatung</a>.</p>
<p>Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 28 Aug 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Die Gemeinde informiert - Kulturpass</title>
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                    <p>Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung. Wer im Jahr 2024 sein 18. Lebensjahr vollendet (Geburtsjahr 2006), erhält mit dem KulturPass ein Budget von 100 €, welches z. B. für Konzerte, Kino-, Museums- und Theaterbesuche oder auch für den Kauf von Büchern und Platten nutzbar ist. Damit sollen junge Menschen für die Kultur vor Ort begeistert und die Kulturbranche unterstützt werden.</p>
<p><strong>Wie bekomme ich den KulturPass?</strong></p>
<ol>
<li>KulturPass-App downloaden</li>
<li>Dein KulturPass-Konto erstellen (Registrieren)</li>
<li>Deine PIN heraussuchen oder neue PIN beim Bürgeramt beantragen</li>
<li>Mit Deinem Personalausweis und Deiner PIN identifizieren</li>
</ol>
<p>Weitere Informationen finden Sie <a href="http://www.kulturpass.de" title="www.kulturpass.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>.<br /><br />Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 07 Aug 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert - Spessartbund-Wanderpass</title>
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                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/90835/2024-08-07-die-gemeinde-informiert-spessartbund-wanderpass.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Das Waldgebiet des Spessarts ist mit seiner Vielzahl von Buchen und Eichen eines der vielfältigsten Mittelgebirge Deutschlands. Darum hat der Spessartbund auch dieses Jahr wieder den Spessartbund-Wanderpass herausgegeben.</p>
<p><strong>Was ist der Spessartbund-Wanderpass?</strong><br />Der Wanderpass soll so viele Menschen wie möglich für das Wandern im Spessart begeistern. Er beinhaltet dafür insgesamt zwölf im Spessart verteilte Wanderziele mit attraktiven Einkehrmöglichkeiten. Des Weiteren ist der Wanderpass die Grundlage für die „Spessart-Wander-Challange“!<br />Zusätzlich gibt es auf der Homepage (https://spessartbund.de/wanderchallenge/) des Spessartbundes die Möglichkeit Tourentipps mit detaillierten Wegbeschreibungen, GPS-Daten und Öffnungszeiten der einzelnen Wanderziele einzusehen und herunterzuladen.</p>
<p><strong>Was ist die „Spessart-Wander-Challange“?</strong><br />Bei der Challange geht es darum den Spessartbund-Wanderpass 2024 stempeln zu lassen um so tolle Preise zu gewinnen. Die Stempel können an den zwölf Einkehrmöglichkeiten vom Wirt/von der Wirtin eingeholt werden.<br />Um an der Verlosung der Preise teilzunehmen muss der Pass mit Kontaktdaten und mindestens sechs gestempelten Feldern bis spätestens 31.10.2024 in der Geschäftsstelle des Spessartbundes eingereicht werden.</p>
<p><strong>Was kann ich gewinnen?</strong><br />Der Hauptgewinn ist ein neues Samsung Tablet Galaxy Tab A inklusive eins Abonnements der Zeitschrift „Spessart“ als E-Paper Version (für 12 Monate). Außerdem gibt es Verzehr- und Übernachtungsgutscheine in Höhe von bis zu 150 € in den verschiedenen teilnehmenden Einkehrmöglichkeiten. Alle Preise sind auf der Homepage des Spessartbundes aufgelistet.</p>
<p><strong>Was kostet der Spessart-Wanderpass?</strong><br />Der Pass kann bei der Gemeinde Niedernberg, in den teilnehmenden Einkehrmöglichkeiten oder in der Geschäftsstelle des Spessartbundes von allen Wanderbegeisterten kostenlos abgeholt werden. Die Geschäftsstelle befindet sich in der Treibgasse 3, 63739 Aschaffenburg.</p>
<p>Viel Spaß beim Wandern! 😊<br />       <br />Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 06 Aug 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert - Wald- und Grasbrandgefahr</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Durch die anhaltende Trockenheit in den letzten Wochen hat die Wald- und Grasbrandgefahr stark zugenommen. Die Gefährdungsstufe der Waldbrandgefahr liegt bei uns zurzeit bei Stufe 3 bis 4 (mittlere bis hohe Gefahr). Die Gefährdungsstufe der Grasbrandgefahr liegt bei Stufe 4 (hohe Gefahr). Nur ein winziger Funke kann bei dieser Trockenheit einen Brand auslösen. Vor allem das Rauchen und das Liegenlassen von Glasflaschen bzw. Glasscherben können zu einer großen Gefahr führen, da diese mit der bündelnden Sonneneinstrahlung Gräser entzünden können. Ebenso sollten Autos nicht auf einer trockenen Wiese geparkt werden, da die heißen Fahrzeugteile die ausgetrockneten Gräser in Brand setzen könnten.</p>
<p><strong>Parken</strong><br />PKWs dürfen keinesfalls auf trockenem Gras geparkt werden. Dieses kann sich am heißen Katalysator leicht entzünden.</p>
<p><strong>Spezielle Verbote im Wald</strong><br />Im Bayerischen Waldgesetz sind die Verbote im Wald aufgeführt. Demnach darf im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m kein offenes Licht angezündet oder verwendet werden. Unter offenes Licht versteht man Licht, das mittels einer Flamme erzeugt wird (z. B. Gaslampen, Streichhölzer). Des Weiteren dürfen brennende oder glimmende Sachen nicht weggeworfen oder unvorsichtig gehandhabt werden.</p>
<p>Waldbesitzern wird außerdem dringend abgeraten, von Borkenkäfern befallenes Holz zu verbrennen. Häckseln Sie stattdessen das Restholz und verwenden Sie diese in Heizwerken.</p>
<p>Im Zeitraum vom <strong>1. März bis zum 31. Oktober</strong> ist außerdem das Rauchen verboten. Werfen Sie außerdem keine Zigarettenkippen aus dem Fenster eines Autos oder Zuges.</p>
<p>Verstöße gegen die Vorschriften können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € belegt werden.</p>
<p><strong>Feuerstätten im Freien</strong><br />Bei starkem Wind dürfen Feuerstätten grundsätzlich nicht benutzt werden.</p>
<p>Geschlossene Feuerstätten müssen im Freien mindestens 5 Meter von brennbaren Stoffen und Gebäuden, sowie 25 Meter von leicht entzündlichen Stoffen entfernt sein.</p>
<p>Offene Feuerstätten müssen von Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen oder sonstigen brennbaren Stoffen (z. B. Hecken, Bäume, etc.) mindestens 5 Meter, von leicht entzündbaren Stoffen mindestens 25 Meter entfernt sein. Die Entfernung zum Wald beträgt mindestens 100 Meter (siehe „Spezielle Verbote im Wald“).</p>
<p>Ausnahmen hierbei sind z. B, Grillgeräte und Heizpilze. Hier müssen die vom Hersteller angegebenen Abstände beachtet werden.</p>
<p>Sollten Sie ein offenes Feuer innerhalb des erlaubten Bereichs entzünden muss folgendes beachtet werden:</p>
<ul>
<li>Das offene Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten und darf nur im Freien entzündet werden.</li>
<li>Bei starkem Wind ist das Feuer sofort zu löschen.</li>
<li>Löschmittel sind in ausreichender Menge vorzuhalten.</li>
<li>Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Übrig gebliebenes Brennmaterial ist wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.</li>
</ul>
<p><strong>Meldung eines Brandes</strong><br />Sollte es zu einem Brand kommen, muss dieser unverzüglich bei der Feuerwehr (112) gemeldet werden. Wenn jemand die Feuerwehr vorsätzlich oder fahrlässig alarmiert, ist dieser zum Ersatz der Kosten verpflichtet (Art. 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz).</p>
<p>Eine Voranmeldung eines erlaubnisfreien Feuers erfolgt nicht.</p>
<p>Links zu aktuellen Meldungen<br /><a href="https://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html" title="https://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Hier</a> können Sie die aktuellen Meldungen über die Waldbrandgefahr nachschauen:<br /><a href="https://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/grasland.html" title="https://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/grasland.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Hier</a> können Sie die aktuellen Meldungen über die Grasbrandgefahr nachschauen:</p>
<p>Die Trockenzeit erfordert absolute Aufmerksamkeit. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben, denn nur ein Funke genügt um einen Brand auszulösen.</p>
<p><img alt="" src="/media/83953/2023-06-21-die-gemeinde-informiert-wald-und-grasbrandgefahr.jpg?width=103&amp;height=103&amp;mode=max" data-udi="umb://media/65ac9cbc8fa545d3af6ee8e17d876e55" style="width: 103px; height: 103px;" /><br />Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 31 Jul 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/die-gemeinde-informiert-wald-und-grasbrandgefahr-6-1/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/die-gemeinde-informiert-wald-und-grasbrandgefahr-6-1/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert - Wald- und Feldwege</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/90624/2024-07-26-wald-und-feldwege-bild.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Unbekannte Schlaglöcher von Wald- und Feldwegen auffüllten. Das Auffüllen von Schlaglöchern ist nicht gestattet.</p>
<p>Schlaglöcher entstehen unter anderem aufgrund zu schnellen Fahrens, sowie dem Bremsen und Beschleunigen oft an den gleichen Stellen. Hier kann jede*r Einzelne*r mithelfen, in dem er*sie sein*ihr Fahrverhalten entsprechend anpasst.</p>
<p>In den Sommermonaten werden die Wege im Wald erneuert. Helfen Sie mit, dass sie möglichst lange ihren Zustand behalten.</p>
<p><img alt="" src="/media/90624/2024-07-26-wald-und-feldwege-bild.jpg?width=510&amp;height=340&amp;mode=max" data-udi="umb://media/5c837983912d42d4a12b574b166c066f" style="width: 510px; height: 340px;" /></p>
<p><br />Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 24 Jul 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/die-gemeinde-informiert-wald-und-feldwege/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/die-gemeinde-informiert-wald-und-feldwege/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Parksituation und Markierungsarbeiten im Unterfeld und R&#252;ttelweg</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/90329/2024-07-10-parksituation-ruettelweg.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p><strong>Garagen und Stellplätze</strong><br />Garagen und Stellplätze dürfen aufgrund dessen nicht zweckentfremdet werden und müssen für Autos nutzbar sein.</p>
<p><strong>Verstöße</strong><br />Die Kommunale Verkehrsüberwachung wird auch weiterhin Kontrollen vornehmen.<br />Parkverstöße können auch eigenständig mit Bild (des Kraftfahrzeugs inkl. Umgebung), Aufnahmeort und -zeitpunkt sowie Zeugenangaben an poststelle@niedernberg.de gemeldet werden.</p>
<p><strong>Gegenseitige Rücksichtnahme</strong><br />Seitens der Verwaltung bitten wir daher in Ihrem eigenen Interesse um die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln und appellieren insbesondere an die im Straßenverkehr notwendige, gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme, sowohl beim Parken als auch bei den gefahrenen Geschwindigkeiten.</p>
<p><strong>Unterfeld und Rüttelweg</strong><br />In den vergangenen Monaten wurden vermehrt Beschwerden über die Parksituation im Unterfeld und Teilen des Nordwestlichen Ortsrands sowie die Parksituation in Depotstraße und Rüttelweg an die Gemeindeverwaltung herangetragen. Aufgrund dessen werden die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen Mitte Juli durchgeführt. Die betroffenen Anwohner und Firmen wurden bereits Ende Juni über die Maßnahmen informiert. Ebenfalls konnte das Vorhaben im Sitzungsprotokoll der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 25.06.2024 nachgelesen werden.</p>
<p><strong><em>Unterfeld</em></strong><br /><strong>Verkehrsberuhigter Bereich</strong><br />In verkehrsberuhigten Bereichen sind Fußgänger und Fahrzeuge gleichberechtigt. Fußgänger müssen nicht am Fahrbahnrand gehen, sie dürfen die gesamte Straßenbreite nutzen, der Verkehr darf jedoch nicht behindert werden. Die maximale Geschwindigkeit beträgt Schrittgeschwindigkeit. Beim Verlassen des verkehrsberuhigten Bereichs muss man den anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren.<br />Parken ist im verkehrsberuhigten Bereich ausschließlich innerhalb der Markierungen erlaubt. Da die unterschiedliche Pflasterfarbe nicht mehr gut sichtbar ist, werden diese Flächen Mitte Juli neu gekennzeichnet (weiße Markierungen). Be- und Entladen ist auch außerhalb dieser Flächen erlaubt.</p>
<p><strong>Tempo-30-Zone mit abgesenktem Bordstein</strong><br />Ein Parken auf Gehwegen ist nicht erlaubt. In Teilbereichen ist innerhalb der Tempo-30-Zone ein abgesenkter Bordstein vorhanden. Dort beginnt der Gehweg mit den Pflastersteinen.</p>
<p><strong>Der Parkplatz auf meinem Grundstück reicht nicht</strong><br />Reichen die Stellplätze trotzdem nicht aus, gibt es eine größere Anzahl an Parkbuchten im Lerchenweg und Nordring sowie am Friedhof.</p>
<p><em><strong>Rüttelweg</strong></em><br /><strong>Weiße Streifen</strong><br />Im Rahmen der Errichtung des Industrie- und Gewerbegebiets wurden weiße Streifen auf der Fahrbahn aufgebracht. Diese sollten einen Bereich markieren, in welchem geparkt werden darf. Anschließend wurden die Grundstücke bebaut. Leider wird sehr oft das Freihalten der Ein- und Ausfahrten missachtet.<br />Die Gemeindeverwaltung lässt Mitte Juli aufgrund dessen alle weißen Streifen, die die Parkstände markieren sollten, entfernen. Das Parken ist anschließend nach wie vor am rechten Fahrbahnrand möglich, wenn es nicht durch z. B. eine Beschilderung oder eine vorhandene Ein- und Ausfahrt untersagt ist.</p>
<p><strong>Halte- und Parkverbot</strong><br />In Teilbereichen gilt bereits ein Halte- bzw. Parkverbot. Diese Bereiche werden beibehalten.<br />Aufgrund des zwischenzeitlich dauerhaften beidseitigen Parkens ist ein Begegnungsverkehr erschwert. Die Gemeindeverwaltung ordnet aufgrund dessen in wenigen Teilbereichen ein zusätzliches Halteverbot an.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 10 Jul 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/parksituation-und-markierungsarbeiten-im-unterfeld-und-ruettelweg/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert - Satzung zur F&#246;rderung der Vereins- und Jugendarbeit - &#167; 3</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p><strong>§ 3 pauschaler Zuschuss je jugendlichem Mitglied</strong></p>
<p>Antragsberechtigt ist jeder eingetragene und ortsansässige Verein, der im kulturellen, sportlichen, sozialen oder kirchlichen Bereich tätig ist und keine Übungsleiterzuschüsse erhält.</p>
<p>Förderfähig ist jedes Mitglied, dass das 21. Lebensjahr in dem Jahr, für das der Zuschuss beantragt wird, noch nicht vollendet hat oder vollendet. Es ist hierbei egal, ob es sich um Niedernberger Jugendliche handelt oder um Auswärtige.</p>
<p>Der Antrag kann formlos (d. h. schriftlich, per Email) gestellt werden. Diesem muss eine Mitgliederliste mit dem Namen, Geburtsdatum und der Anschrift der Mitglieder beigelegt werden. Diese Liste muss zum Stichtag 01.07. erstellt werden. D. h. es dürfen nur die Mitglieder in der Liste stehen, die auch am 01.07. bei dem Verein angemeldet waren, alle die davor oder danach ein- bzw. austreten dürfen nicht aufgenommen werden. Der Antrag muss im Zeitraum 01.07. bis 30.11. des entsprechenden Jahres gestellt werden.</p>
<p>Die Höhe des Zuschusses beträgt je jugendlichem Mitglied 5 €. Pro Verein mit jugendlichen Mitgliedern wird jedoch ein Zuschuss von mindestens 25 € gewährt.</p>
<p>Berechnungsbeispiel:</p>
<ol>
<li>Der Verein XY stellt am 25.08.2024 für das Jahr 2024 einen Antrag auf den Mitgliederzuschuss. Er hat 25 jugendliche Mitglieder und erhält somit 25*5 €=125 € Mitgliederzuschuss.</li>
<li>Ein Verein mit nur zwei jugendlichen Mitgliedern stellt am 15.10.2020 einen Antrag auf den Mitgliederzuschuss, somit würde dieser eigentlich 2*5 €=10 € erhalten, aber durch die Richtlinie erhält dieser Verein 25 € an Zuschuss.</li>
</ol>
<p>Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 10 Jul 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/die-gemeinde-informiert-satzung-zur-foerderung-der-vereins-und-jugendarbeit-3-1/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/die-gemeinde-informiert-satzung-zur-foerderung-der-vereins-und-jugendarbeit-3-1/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert - Ratten im Ortsbereich</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Aufgrund der geltenden Vorschriften (z. B. keine Berührungspunkte von Ködern mit dem (Ab-)Wasser, zwingender vorheriger Nagetierbefall an dieser Stelle, etc.) kann die Gemeinde Niedernberg in der öffentlichen Kanalisation nur noch sehr stark eingeschränkte Rattenbekämpfungen durchführen.</p>
<p><em><strong>Am Wichtigsten ist, dass alle Bürgerinnen und Bürger bei der Bekämpfung der Nagetiere mithelfen!</strong></em></p>
<p><strong>Schäden und Gefahren durch Ratten:</strong><br />Rattenbefall kann nicht nur sehr lästig sein, sondern ebenso gefährlich. Als Allesfresser nagen Ratten gerne an Lebensmittelvorräten und verunreinigen diese durch ihre Ausscheidungen, oder beschädigen durch ihr Wühlverhalten Gebäudeeinrichtungen oder Rohrleitungen. Durch das Nagen an Elektrokabeln können die Ratten Kurzschlüsse bis hin zu Bränden verursachen. Außerdem sind die Nagetiere Überträger von Krankheiten.<br />Achtung! Selbst, wenn kein direkter Kontakt zu Ratten besteht, können die Tiere zum Beispiel Hantaviren über ihre Ausscheidungen verbreiten. Deshalb wird empfohlen nach Aufenthalten in befallenen Kellern, Dachböden oder Gartenhäuschen sowie nach Reinigungsarbeiten gründlich die Hände zu waschen und direkten Kontakt zu den Ausscheidungen zu vermeiden. Gleiches gilt natürlich für die Beseitigung von bereits toten Ratten.</p>
<p><strong>Wie kann ich Rattenbefall vorbeugen?<br /></strong>Besonders wichtig ist, das Nahrungsangebot für die Nager so gering wie möglich zu halten.</p>
<ul>
<li>Essensreste und Küchenabfälle sollten immer unzugänglich entsorgt werden, da vor allem offener Müll die Allesfresser anlockt.</li>
<li>Bitte entsorgen Sie Essensreste nicht in der Toilette, denn so können die Tiere durch den Geruch in den Rohren angelockt werden.</li>
<li>Falls Sie zuhause einen Kompost im Garten haben, ist auch dieser ein begehrtes Ziel der Ratten. Um den Kompost vor Rattenbefall zu schützen sollten Sie Essensreste in der Biotonne und nicht im Kompost entsorgen. So verhindern Sie nicht nur Fäulnis innerhalb des Kompostes, sondern auch, dass Ratten von Gerüchen angelockt werden. Knochen, Fleisch- sowie Fischreste dürfen dennoch unter keinen Umständen auf den Kompost!</li>
<li>Im öffentlichen Raum sollten Essensreste nicht sorglos weggeworfen, sondern in den zur Verfügung stehenden Mülleimern entsorgt werden.</li>
<li>Bitte beachten Sie auch, dass Sie gelbe Säcke, oder ähnliches so lagern, dass Ratten nicht ungehindert ran können.</li>
<li>Ratten werden auch von Tierfutter, z. B. Futter für Kaninchen, Hühner oder Vögeln, angelockt. Achten Sie bei der Lagerung auf einen sicheren Platz und bei der Fütterung darauf, dass nur so viel Futter verwendet wird, wie Ihr Haustier auch zu sich nimmt.</li>
<li>Um zu verhindern, dass Ratten in die eigenen vier Wände kommen wird empfohlen alle erreichbaren Eingänge, vor allem Kellerfenster, mit einem engmaschigen Gitter zu versehen. Kaputte Kanalrohre, Regenfallrohre oder Hausanschlüsse müssen unbedingt repariert werden.</li>
</ul>
<p><strong>Wie kann ich bereits bestehenden Rattenbefall auf meinem Grundstück bekämpfen?</strong><br />Bei einzelnen Fällen kann eine beköderte Lebend- oder Schlagfalle bereits ausreichen. Ein Schädlingsbekämpfer kann Sie bei der Bekämpfung unterstützen oder Ihnen entsprechende Tipps geben.<br /><em>Achtung:<br /></em>Für eine eigenständige Bekämpfung mit Gift sollten Sie am Besten Fachpersonal beauftragen.<br />Nach der Vergiftung sterben Ratten nicht direkt, dadurch besteht die Gefahr, dass diese an Orten sterben, an denen man sie nicht direkt findet und dann dort verwesen. Des Weiteren stellen unentdeckte, vergiftete Ratten eine große Gefahr für Hunde und Katzen dar, welche die toten Tiere fressen und ebenfalls vergiftet werden könnten.</p>
<p>Nicht zuletzt verursachen selbstangelegte Giftfallen einen langen und qualvollen Tod, welcher gegen das Tierschutzgesetz verstößt!</p>
<p> <br />Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 02 Jul 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/die-gemeinde-informiert-ratten-im-ortsbereich-4/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/die-gemeinde-informiert-ratten-im-ortsbereich-4/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Vierw&#246;chentliche Restm&#252;llabfuhr ab dem 01.07.2024</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/87490/muelltonne.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <h4><strong></strong></h4>
<h4><strong>Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Landratsamt Miltenberg<br />Abfallberatung Tel.: 09371-501-380 oder informieren Sie sich online.</strong></h4>
<p></p>
<p></p>
<p>Vom 1. Juli 2024 an wird die Restmülltonne nur noch vierwöchentlich geleert. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Vorrangig sollen durch die dadurch entstehenden Einsparungen bei Personal-, Energie- und Transportkosten Gebührenerhöhungen möglichst vermieden werden.</p>
<p>Die Veränderung des Leerungsrhythmus betrifft allein die Restmüllabholung. Alle anderen Leistungen des Landkreises bleiben wie gewohnt erhalten.</p>
<p>Die Abholung des <strong>Gelben Wertstoffsackes</strong> liegt weiter in Verantwortung der Privatwirtschaft und wird über das „Duale System“ organisiert.</p>
<p> </p>
<h4><strong>AbfallApp MIL</strong></h4>
<p>Die AbfallApp MIL ist zudem ein nützliches Werkzeug für alle Nutzerinnen und Nutzereines Smartphones. Sie erinnert an die Abfuhrtermine und informiert über aktuelle Ereignisse und Störungen in der Müllabfuhr beziehungsweise der Abfallwirtschaft des Landkreises Miltenberg. Auch können Termine bei den Wertstoffhöfen und Sperrmüllabholungen auf Abruf über die App gebucht werden.</p>
<p> </p>
<h4><strong>Leerungstermine Niedernberg bis August</strong></h4>
<table class="table table-hover table-striped" style="border-color: #000000;" border="3">
<tbody>
<tr>
<td>Bio</td>
<td>Do</td>
<td>11.07.24</td>
<td></td>
<td>25.07.24</td>
<td>08.08.24</td>
<td></td>
<td>22.08.24</td>
<td>05.09.24</td>
</tr>
<tr>
<td>Papier</td>
<td>Do</td>
<td>11.07.24</td>
<td></td>
<td></td>
<td>08.08.24</td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td>Restmüll</td>
<td>Do</td>
<td></td>
<td>18.07.24</td>
<td></td>
<td></td>
<td>16.08.24</td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td>Gelber Sack</td>
<td>Do</td>
<td></td>
<td></td>
<td>25.07.24</td>
<td></td>
<td></td>
<td>22.08.24</td>
<td></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Ab September sollen die neuen Müllkalender vorliegen.</p>
<p> </p>
<h4><strong>Tausch der Restmülltonnen</strong></h4>
<p>Seit Ende April 2024 erfolgt im Landkreis Miltenberg auf Antrag oder bei genehmigten Pflegetonnen automatisch der Tausch der Restmülltonnen. Bis zu vier Teams sind werktäglich im Auftrag der Landkreisverwaltung unterwegs, um Aufträge abzuarbeiten. Der Behälteränderungsdienst wird auch nach dem 1. Juli 2024 fortgeführt.<br /> <br /> Bürgerinnen und Bürger, bei denen der beantragte Tausch der Restmülltonne bis zum 1. Juli 2024 noch nicht durchgeführt wurde, lassen Ihre Tonnen ab dem 1. Juli bitte dauerhaft zum Tausch bereitgestellt, am besten sichtbar am Grundstücksrand. Der Tausch erfolgt schnellstmöglich. Die Restmülltonne kann in dieser Zeit weiterhin genutzt werden.<br /> <br /> Für zur tauschende Pflegetonnen gilt die gleiche Vorgehensweise. Hier sollten alle zum Objekt gehörigen Restmülltonnen ab dem 1. Juli 2024 zum Tausch bereitgestellt bleiben, sofern der Mülltonnentausch noch nicht erfolgt ist. Die Mülltonnen können weiter genutzt werden.</p>
<h4> </h4>
<p> </p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 26 Jun 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/vierwoechentliche-restmuellabfuhr-ab-dem-01072024/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/vierwoechentliche-restmuellabfuhr-ab-dem-01072024/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert - Altkleidercontainer</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Standpunkte sind an der Hans-Hermann-Halle, am Sportplatz in der Großwallstädter Straße, am Friedhof, an der Römerstraße Kreuzung Nordring, Nordring Höhe Hausnummer 66, Hof vor dem Rot-Kreuz-Haus und im Heckenweg gegenüber der Bayernstraße.</p>
<p><strong>Warum gibt es Kleidercontainer?<br /></strong>Es wird immer und überall gebrauchte und gut erhaltene Bekleidung benötigt. Ob für die Kleiderkammern, für die Kleiderläden oder auch für die Vorsorge im Katastrophenfall.</p>
<p>Deshalb sind die betroffenen Menschen immer sehr dankbar über jede Kleiderspende. Wenn Sie also ausmisten oder Dinge haben, die sie selbst nicht mehr nutzen, hilft es anderen Menschen sehr, wenn Sie über diese Spende nachdenken.</p>
<p>Allerdings werden die Kleidercontainer leider oft falsch genutzt, deshalb geben wir im Folgenden Informationen hierzu.</p>
<p><strong>Was darf in den Container?<br /></strong></p>
<ul>
<li>Bekleidung (sauber und tragbar)</li>
<li>Haus- und Heimtextilien (Bettwäsche, Tischwäsche, Badtextilien, Bettdecken aus Federn)</li>
<li>Schuhe (tragbar, paarweise gebündelt)</li>
<li>Taschen (funktionstüchtig): Handtaschen, Schultaschen, Sporttaschen, Rücksäcke</li>
</ul>
<p>Alle genannten Dinge kommen in einen Sack, der zugeschnürt ist und erst dann in den Container. Lose Kleidungsstücke würden im Container Schaden nehmen. Kostenlose Säcke gibt es im Rathaus und im Rot-Kreuz-Haus.</p>
<p>Auch abgetragene Kleidung wird der Wiederverwertung zugeführt, wie z. B. für Malerflies.</p>
<p><strong>Was gehört nicht in den Container?</strong></p>
<ul>
<li>Verschmutzte, kaputte oder nasse Bekleidung</li>
<li>Textilreste, Schneidereiabfälle</li>
<li>Bettdecken, die nicht aus Federn, sondern aus Hohlfasern (Polyester) sind</li>
<li>Teppiche, Teppichboden</li>
<li>Matratzen und Möbel</li>
<li>Defekte Taschen</li>
<li>Abfälle</li>
<li>Elektrogeräte, Töpfe usw.</li>
</ul>
<p>Weitere Infos zu den Kleidercontainer und deren Standorte finden sie unter <a href="https://www.brk.de/angebote/existenzsichernde-hilfe/kleidercontainer.html">https://www.brk.de/angebote/existenzsichernde-hilfe/kleidercontainer.html</a>.</p>
<p><strong>Wo können Sie diese und andere Dinge alternativ zum Spenden hinbringen?</strong></p>
<ul>
<li>Das <strong>Bayerische Rote Kreuz</strong> nimmt im Rotkreuz+Laden in der Römerstraße 93a, 63785 Obernburg am Mittwoch und Freitag von 10:00 bis 14:00 Uhr und am Dienstag und Donnerstag von 10:00 bis 18:00 Uhr gebrauchte Kleider, Schuhe, Spielsachen, Bücher und Accessoires an.</li>
<li>Der Verein <strong>Grenzenlos e. V.</strong> nimmt im Sozialkaufhaus in der Kolpingstr. 7, 63739 Aschaffenburg von Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr Pflegeprodukte, Bücher und Geldspenden an.</li>
<li>Der Verein <strong>Diakonie Untermain e. V.</strong> nimmt im Sozialkaufhaus in der Kolpingstr. 7, 63739 Aschaffenburg von Montag bis Freitag von 08:30 bis 15:00 Uhr gut erhaltene Kleidung, Haushaltsgegenstände und Geldspenden an.</li>
<li>Der Verein <strong>Oase Aschaffenburg e. V.</strong> nimmt in der Treibgasse 14, 63739 Aschaffenburg von Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr Kleiderspenden, Spielzeug, Bettwäsche, Taschen, Bücher, CD´s, Trocken- und Nassfutter für Hunde und Katzen und Geldspenden an.</li>
<li>Der <strong>Caritasverband Aschaffenburg</strong> Stadt und Landkreis e.V. nimmt in der Treibgasse 26, 63739 Aschaffenburg von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von Montag bis Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr Kleiderspenden, Haushaltswaren und Geldspenden an.</li>
</ul>
<p>Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 26 Jun 2024 07:55:55 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert - Verkehrshindernisse</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/11838/information-1280.jpg?center=0.546666666666667,0.51&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Nach § 32 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, die Straße zu beschmutzen oder andere Gegenstände, wie z. B. Stühle/Eimer, Überfahrhilfen und ähnliches als Platzhalter oder Zu-Verschenken-Boxen auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.</p>
<p> <img alt="" src="/media/89965/2024-06-21-die-gemeinde-informiert-verkehrshindernisse-3.jpeg?width=184&amp;height=140&amp;mode=max" data-udi="umb://media/e73fe0c71cd64268a148ad6847448ad6" style="width: 184px; height: 140px;" /></p>
<p><img alt="" src="/media/89966/2024-06-21-die-gemeinde-informiert-verkehrshindernisse.jpg?width=207&amp;height=251&amp;mode=max" data-udi="umb://media/e6d297b9f79649daaf53930cfdac0699" style="width: 207px; height: 251px; float: right;" />Der Verkehr wird auch gefährdet, wenn die Fußgänger (inkl. Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen) auf die Straße ausweichen müssen, weil Sie den vorgesehenen Gehweg wegen Hindernissen nicht nutzen können.</p>
<p>Die Eigentümer stehen in der Verantwortung und in der Pflicht solche verkehrswidrigen Zustände unverzüglich zu beseitigen bzw. erst gar nicht herbeizuführen.</p>
<p>Alternativ informierten wir in der nächsten Woche über Altkleidercontainer und anderen Alternativen, welche für die Entsorgung von einigen Gegenstände genutzt werden können.</p>
<p>Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 19 Jun 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/die-gemeinde-informiert-verkehrshindernisse/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/die-gemeinde-informiert-verkehrshindernisse/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert - Bewuchs&#252;berhang und Schneideverbot</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/59762/2021-02-05-die-gemeinde-informiert-bewuchsueberhang-5.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Der öffentliche Verkehrsraum muss frei von Pflanzen und anderen Dingen gehalten werden. Die Eigentümer stehen in der Verantwortung und in der Pflicht die Pflanzen stetig so zurückzuschneiden, dass sie nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen.</p>
<p>Bitte kontrollieren Sie regelmäßig ihre Grundstücksgrenze und nehmen Sie entsprechende Form- und Pflegeschnitte vor.</p>
<p>Sollten größere Rückschnitte von Nöten sein, müssen Sie sich aufgrund des Schneideverbots zunächst auf kleinere Maßnahmen beschränken und dann im Oktober die entsprechenden größeren Maßnahmen nachholen.</p>
<p>Nähere Informationen können Sie den bereits erschienen Artikeln <a href="/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/die-gemeinde-informiert-bewuchsueberhang-1/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a> entnehmen.</p>
<p>   <img alt="" src="/media/62423/2021-06-16-die-gemeinde-informiert-bewuchsueberhang-nordring.jpg?width=214&amp;height=372&amp;mode=max" data-udi="umb://media/97f2310247ca4cd4a1d347bb73de27d1" style="width: 214px; height: 372px;" /></p>
<p>Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 05 Jun 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
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            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert - Biotopverbund in Bayern</title>
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                    <![CDATA[
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                    <p>Als ein Biotop bezeichnet man einen bestimmten Lebensraum für eine Gemeinschaft von Pflanzen und Tieren, die unter ähnlichen Umweltbedingungen leben.</p>
<p><strong>Der Biotopverbund</strong><br />Mit der Hilfe des Biotopverbundes haben Tiere und Pflanzen die Möglichkeit sich von naturnahen Flächen in andere Regionen auszubreiten. Er ist ein Netzwerk, welches aus größeren Kernflächen besteht, die durch kleinere Biotope (auch Verbindungsflächen genannt) miteinander verbunden sind. Solche Verbindungsflächen können Wiesen sein, welche Lebensraum auf Zeit, Rastplätze oder auch Orientierungshilfe auf dem Weg in den Hauptlebensraum geben.</p>
<p><strong>Was ist das Ziel des Biotopverbundes in Bayern?</strong><br />Der Biotopverbund will mehr Fläche, um Lebensräume zu verbinden. Bisher sind rund 10 % der Wiesen, Felder und Äcker in den Biotopverbund integriert. Dieser Teil soll laut Bayerischem Naturschutzgesetz bis 2030 auf 15 % erweitert werden. Dies umfasst einen Zugewinn von rund 180.000 Hektar, welcher knapp dem 115-fachen der Fläche von Niedernberg entspricht.</p>
<p><strong>Selbst aktiv werden</strong><br />Zur Realisierung des Biotopverbundes muss Lebensraum für Pflanzen und Tiere geschaffen und erhalten werden. Sie besitzen wollen zum Erhalt der Artenvielfalt etwas beitragen? Das Bayerische Artenschutzzentrum bietet einen Überblick über die Möglichkeiten. Weiterhin bietet es Beratung über unterschiedliche Maßnahmen, wie gewirtschaftet werden kann, um die Vielfalt auf Acker und Wiese zu schützen, an.</p>
<p>Wer sich weiter über den Biotopverbund in Bayern informieren möchte, findet den Flyer <a href="https://www.lfu.bayern.de/publikationen/get_pdf.htm?art_nr=lfu_nat_00460" title="https://www.lfu.bayern.de/publikationen/get_pdf.htm?art_nr=lfu_nat_00460" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>.<br />           <br />Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 15 May 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Pr&#252;fung der Grabsteine auf Standfestigkeit auf dem Niedernberger Friedhof</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Zur Vermeidung solch teils tragischer Unfälle sind nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes die Friedhofsverwaltungen daher angehalten, mindestens einmal im Jahr nach der Frostperiode die Grabmale auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen.</p>
<p>Regelmäßig im Frühjahr führen daher die Friedhofsträger Standsicherheitskontrollen von Grabmalen durch. Auf dem Niedernberger Friedhof wird diese Standsicherheitsprüfung in der Woche vom <strong>13.05.2024 bis 17.05.2024</strong> (KW 20) durchgeführt.</p>
<p><strong>Warum bedarf es einer jährlichen Standsicherheitsprüfung?</strong><br /> Die Standsicherheitsprüfung, auch „Rüttelprobe“ genannt, ist keine Behördenwillkür, auch wenn sie oftmals den Unmut der Friedhofsbesucher hervorruft und hierbei Kritik laut wird. Sie dient der Verhütung von Unfällen, der Sicherheit der Friedhofsbesucher und somit auch der Sicherheit der Grabrechtsinhaber. Sie dient zudem der Beweisführung zur Standsicherheit des Grabmals und somit auch der Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Jedes Jahr werden bei der Kontrolle lockere Grabmale festgestellt.</p>
<p>Weshalb kommt es überhaupt zur Lockerung oder zum Umstürzen von Grabmalen?<br /> Die Ursachen sind vielfältig: Frost, starke Regenfälle, Senkungen durch Hohlräume, Aushebungen benachbarter Gräber sowie Einwirkungen des Wurzelwerks von Bäumen und Sträucher können selbst bei sachgemäß aufgestellten Grabmalen die Standsicherheit beeinträchtigen.</p>
<p><strong>Was geschieht bei der Überprüfung der Grabmale?</strong><br /> Die Standsicherheitsprüfung ist nach einem strengen Maßstab durchzuführen. Es genügt nicht eine bloße Inaugenscheinnahme der Grabmale. Die Schäden sind oftmals nicht ohne weiteres erkennbar. Grabmale müssen daher, wenn nicht ihre Beschaffenheit von vornherein eine Gefahr ausschließt, durch kräftiges Drücken oder auf andere geeignete Weise daraufhin untersucht werden, ob sie sich bereits im Gefüge gelockert haben. Auf die Grabmale wird also Druck ausgeübt, es wird jedoch nicht gerüttelt. Der Begriff „Rüttelprobe“ ist somit falsch und technisch unzutreffend, wenn er auch immer wieder in Literatur, Medien und von den Gerichten verwendet wird. Denn wer rüttelt, gefährdet auch feststehende Grabmale. Es soll davon ausgegangen werden, dass die erforderliche Standfestigkeit des Grabmals gegeben ist, wenn bei der Ausübung von Druck am oberen Ende der Breitseite des Grabmals (max. Höhe 1,20 m) mit einer Kraft von 500 N entspricht ca. 50 kg (normale horizontale Armkraft) keinerlei Schwankungen auftreten. Die Überprüfung erfolgt mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät. Wird bei der Überprüfung eines Grabmals dessen Standunsicherheit festgestellt, muss der Friedhofsträger unverzüglich entsprechende Sicherungsmaßnahmen ergreifen. Lockere, aber noch nicht unmittelbar umsturzgefährdete Grabmale werden mit farbigen Aufklebern, welche keine Rückstände auf dem Grabmal hinterlassen, markiert. Besteht eine Gefährdung für die Friedhofsbesucher, werden wackelige Grabmale abgesperrt oder umgelegt. Die Nutzungsberechtigten werden von der Friedhofsverwaltung angeschrieben und um die Beseitigung der Gefahrenlage gebeten. Festgestellte Schäden wie auch deren Instandsetzung werden von der Verwaltung dokumentiert.</p>
<p>Die Friedhofsverwaltung bittet daher die Grabrechtsinhaber um ihr Verständnis für diese Maßnahme, welche der Sicherheit aller Friedhofsbesucher dient.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 08 May 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert - Pflichten der Waldeigent&#252;mer Teil 2</title>
                <description>
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                    <p><strong>Waldbewirtschaftung</strong><br />Jeder Eigentümer hat den Wald nach den Prinzipien der nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu führen, um die langfristige ökologische, ökonomische und soziale Funktionsfähigkeit des Waldes sicherzustellen.</p>
<p><strong>Verkehrssicherungspflicht</strong><br />Einwirkungen vom Grundstück ausgehend dürfen den Straßenverkehr (inkl. Waldwege) nicht gefährden. Es müssen regelmäßige Kontrollen der umsturz- oder bruchgefährdeten Bäume, sowie Totholz durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass dadurch keine Gefahren entstehen.</p>
<p><strong>Waldschutz</strong><br />Alle Waldeigentümer haben die Pflicht, den Wald vor Schädlingen, Krankheiten und Naturkatastrophen zu schützen und die Waldgesundheit aufrechtzuerhalten.</p>
<p>Zäune, sowie jegliche andere Bauten im Waldgrundstück sind nicht zulässig. Eine Ausnahme ist beispielsweise der Schutz von kleinen aufwachsenden Bäumen vor Verbiss.</p>
<p>Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist grundsätzlich verboten, denn sie beschränken ihre Wirkung nicht nur auf unerwünschte Pflanzen oder Schädlinge. Sie werden im Boden gespeichert und können bis ins Grundwasser gelangen und dadurch die Umwelt, sowie die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen stark gefährden.</p>
<p>Die Waldbewirtschaftung sollte zur besseren Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden. Dadurch lassen sich beispielsweise Veränderungen im Wald, wie auch absterbende Bäume, o. ä. leichter erkennen.</p>
<p><strong>Betretungsrecht</strong><br />Der Wald dient als ein Ort der Erholung, in dem sich jeder frei aufhalten kann. Dies geschieht jedoch auf eigene Gefahr und auf eigene Verantwortung. Ausnahmen hiervon stellen mit offiziellen Zäunen geschützte Kulturflächen dar, dessen Betreten kann nach Bayerischem Naturschutzgesetz untersagt werden.</p>
<p>Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 01 May 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert - Borkenk&#228;fer - Pflichten der Waldeigent&#252;mer</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Die Borkenkäfer gehören zu den Gruppen der Käfer und zählen zu den gefährlichsten Schädlingen der Forstwirtschaft. Es gibt viele verschiedene Arten von Borkenkäfern, welche unterschiedliche Baumarten befallen. Sie pflanzen sich unter der Borke (=Rinde) oder im Holz der Bäume in selbstgebohrten Gängen fort und können dadurch große Schäden anrichten. Die Wälder von Niedernberg liegen im Bereich des Gefährdungs- und Befallsgebiets des Buchdruckers, Kupferstechers, Lärchenborkenkäfers und Nordischen Fichtenborkenkäfers.</p>
<p><strong>Was sind meine Pflichten als Waldeigentümer beim Umgang mit Borkenkäfern?</strong><br />Eigentümer haben die Bäume sowie die dort lagernden Erzeugnisse in der Zeit vom 01.04. bis 30.09. im Abstand von vier Wochen auf Käferbefall zu kontrollieren (in der Zeit vom 01.10. bis 31.03. mindestens einmal), denn obwohl die Käfer zwischen April und September Hochsaison haben, kann ihnen auch der Winter oft nichts anhaben. Bei Befall ist der <a href="https://www.waldbesitzer-portal.bayern.de/025776/index.php?type=map&amp;step=4&amp;id=676122&amp;gemId=676" title="https://www.waldbesitzer-portal.bayern.de/025776/index.php?type=map&amp;step=4&amp;id=676122&amp;gemId=676" target="_blank" rel="noopener noreferrer">zuständige Förster</a>, Herr Popp unverzüglich zu verständigen und die Käfer sachkundig und wirksam zu bekämpfen oder durch einen Dritten bekämpfen zu lassen. Den Befall kann man schon früh erkennen, wenn man genau hinsieht und das sollte man, denn die Überwachung und Borkenkäferbekämpfung sind gesetzliche Pflichten von Waldbesitzern. Bei Verfehlen drohen Zwangsmaßnahmen und Bußgeldzahlungen.</p>
<p><strong>Wie erkennt man Borkenkäferbefall?</strong><br />Der erste Hinweis auf Borkenkäferbefall ist das braune Bohrmehl, das die Insekten auswerfen, wenn sie ihre Kammern anlegen. Außerdem sind Harztropfen ein Anzeichen für Befall, da sich der Baum so gegen ihn versucht zu wehren. Wenn man genau hinsieht, kann man auch Ein- und Ausbohrlöcher im Stamm und an dicken Ästen erkennen. Erste Schäden erkennt man, wenn im Sommer grüne Nadeln herabfallen. Ist der Baum geschädigt, färbt sich die Krone erst rot, dann grau und schließlich fällt die Rinde ab.</p>
<p><strong>Wie kann man die Borkenkäfer bekämpfen?</strong><br />Hat man Borkenkäfernester entdeckt, muss man das befallene Holz unverzüglich fällen und abfahren. Borkenkäferfallen sind meist ungeeignet, um Borkenkäfer zu bekämpfen, denn die Abschöpfungsrate ist zu gering, um diese zeit- und kostenintensive Maßnahme zu rechtfertigen.<br /><br /><img alt="" src="/media/89015/2024-04-17-die-gemeinde-informiert-borkenkaefer-pflichten-der-waldeigentuemer2.jpg?width=307&amp;height=173&amp;mode=max" data-udi="umb://media/d4e7d55c8ce446a59178f9553976655f" style="width: 307px; height: 173px;" /></p>
<p>Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 17 Apr 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert - Satzung zur F&#246;rderung der Vereins- und Jugendarbeit - &#167; 8 Einzelma&#223;nahmen</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Einen solchen Zuschuss können alle eingetragenen und ortsansässigen Vereine und Gruppenierungen beantragen, die im kulturellen, sportlichen, sozialen oder kirchlichen Bereich tätigt sind. Auch müssen sie ihren Sitz in Niedernberg haben. Diese Zuschüsse müssen schriftlich mittels Formular (dieses findet sich auf der Homepage unter Gemeinde und Bürger/Downloads/Formulare) beantragt werden. Die Anträge müssen spätestens drei Monate nach der Durchführung der Aktion bzw. nach der Anschaffung der Gegenstände eingereicht werden. Dem Antrag ist außerdem eine Information beizufügen, ob der Verein oder die Gruppe für die beantragte Maßnahme vorsteuerabzugsberechtigt ist. Ist das der Fall reduziert sich die Zuschusshöhe entsprechend. Die Höhe der jeweiligen Förderung ist individuell von der Einzelmaßnahme abhängig. Es ist nicht möglich eine Maßnahme über verschiedene Zuschussmöglichkeiten der Gemeinde Niedernberg zu fördern.</p>
<p>Zunächst eine Information zu dem Zuschuss der <strong>Jugenderholung</strong>. Hierzu zählen Jugendfahrten, Zeltlager und Freizeiten. Für den Zuschuss müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:</p>
<ul>
<li>das Formular</li>
<li>die Ausschreibung der Jugendfahrt, des Zeltlagers, der Freizeit, etc.</li>
<li>das Programm mit Zeitplan</li>
<li>die Teilnehmerliste</li>
<li>eine Aufstellung aller Ausgaben sowie die Kopien aller bezahlten Rechnungen.</li>
</ul>
<p>Die Höhe des Zuschusses beträgt</p>
<ul>
<li>3,50 €/Tag je jugendlichem/r Teilnehmer/in, der/die unter 21 Jahren alt ist. An- und Abreisetage werden zusammen als ein Tag gerechnet. Es können maximal 30 % der insgesamt tatsächlich angefallenen Kosten übernommen werden.</li>
<li>3,50 €/Tag je Betreuer/in (über 21 Jahren). Ein/e Betreuer/in ist für 6 jugendliche Teilnehmer/innen zuständig, mehr als diese Anzahl an Betreuern kann nicht bezuschusst werden. Als Beispiel: Es fahren auf ein Zeltlager 36 Jugendliche unter 21 Jahren mit und 9 Betreuer/innen. Es können aufgrund der Teilnehmerzahl der Jugendlichen max. 6 Betreuer/innen (36 Jugendliche/6) bezuschusst werden. Für die restlichen 3 Betreuer/innen kann kein Zuschuss gewährt werden. Auch hier zählen An- und Abreisetage als 1 Tag. Es können maximal 30 % der insgesamt tatsächlich angefallenen Kosten übernommen werden.</li>
</ul>
<p>Jetzt folgen Informationen zu <strong>Jugendbildungsmaßnahmen</strong>. Hierzu zählt die Teilnahme oder Durchführung von Einzelveranstaltungen mit politischen, kulturellen oder sozialen Inhalten. Es zählen keine Dauermaßnahmen, Workshops, Trainings, etc., die außerhalb des Vereins/der Organisation örtlich oder überörtlich stattfinden. Für den Zuschuss müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:</p>
<ul>
<li>das Formular</li>
<li>die Ausschreibung der Maßnahme</li>
<li>das Programm mit Zeitplan</li>
<li>die Teilnehmerliste</li>
<li>eine Aufstellung aller Ausgaben sowie die Kopien aller bezahlten Rechnungen.</li>
</ul>
<p>Hier können 30 % der tatsächlich angefallenen Kosten erstattet werden.</p>
<p>Als nächstes werden Ihnen die Zuschüsse zu <strong>Bildungsmaßnahmen für Jugendleiter</strong> erläutert. Hierzu zählen z. B. Leiterschulungen oder Erste-Hilfe-Kurse sowohl örtlich, als auch überörtlich. Für den Zuschuss müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:</p>
<ul>
<li>das schriftlich Formular</li>
<li>die Ausschreibung</li>
<li>das Programm mit Zeitplan</li>
<li>die Teilnehmerliste</li>
<li>eine Aufstellung aller Ausgaben sowie die Kopien aller bezahlten Rechnungen.</li>
</ul>
<p>Wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind können 30 % der tatsächlich angefallenen Kosten erstattet werden.</p>
<p>Zuletzt wollen wir Sie noch über den Zuschuss zu den <strong>Sachkosten im Jugendbereich</strong> informieren. Voraussetzung hierfür ist, dass die Gegenstände Eigentum des Vereins sind, bzw. im Verein verbleiben. Hierzu zählen technische Geräte wie TV, Beamer, Laptop, PC; Digitalkamera, Musikanlage, Lautsprecheranlage; Zeltmaterial; Möbel für Jugendräume; Musikinstrumente und Sportgeräte. Für diese Bezuschussung benötigen wir die Kopie der bezahlten Rechnung, sowie eine Aufstellung über die Nutzung (Trainingseinheiten Zeitumfang, Altersgruppe). Hier können bei jedem Gegenstand 30 % der jeweilig angefallenen tatsächlichen Kosten bezuschusst werden. Wenn die Gegenstände nicht ausschließlich von Jugendlichen genutzt werden, werden 10 % der angefallenen Kosten bezuschusst.<br /><br /></p>
<p>Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 10 Apr 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/die-gemeinde-informiert-satzung-zur-foerderung-der-vereins-und-jugendarbeit-8-einzelmassnahmen-2-1/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/die-gemeinde-informiert-satzung-zur-foerderung-der-vereins-und-jugendarbeit-8-einzelmassnahmen-2-1/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Amtliche Bekanntmachung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p style="text-align: center;"><strong>Amtliche Bekanntmachung</strong></p>
<p style="text-align: center;"><strong>Satzung zur Änderung der</strong><br /><strong> Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Niedernberg</strong></p>
<p>Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 eine Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Niedernberg vom 03.03.1995 beschlossen. Nachstehend geben wir die ausgefertigte Satzung in ihrem vollen Wortlaut amtlich bekannt:</p>
<p style="text-align: left;">Die Gemeinde erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende<br /><strong></strong></p>
<p style="text-align: center;"><strong>Satzung zur Änderung der</strong><br /><strong> Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Niedernberg<br /></strong></p>
<p style="text-align: left;">§ 1<br />Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Niedernberg vom 03.03.1995, zuletzt geändert am 27.07.2021, wird wie folgt geändert:<br />§ 10 erhält in Abs. 1 folgende Neufassung:<br />(1) 1Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. 2Die Gebühr beträgt 3,09 € pro m³ Abwasser.</p>
<p style="text-align: left;">§ 2<br />1Die Satzung tritt zum 01.05.2024 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Vorgängerversion vom 27.07.2021 außer Kraft.</p>
<p>Niedernberg, 19.03.2024</p>
<p>Jürgen Reinhard<br />Erster Bürgermeister</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 27 Mar 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/amtliche-bekanntmachung-13/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/amtliche-bekanntmachung-13/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Amtliche Bekanntmachung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/4943/amtliches.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p style="text-align: center;"><strong>Amtliche Bekanntmachung</strong><br /><strong>Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur</strong><br /><strong> Satzung für die Benutzung des Niedernberger Grillplatzes</strong></p>
<p>Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 eine Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für die Benutzung des Niedernberger Grillplatzes beschlossen. Nachstehend geben wir die ausgefertigte Satzung in ihrem vollen Wortlaut amtlich bekannt:</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur</strong><br /><strong> Satzung für die Benutzung des Niedernberger Grillplatzes</strong></p>
<p>Aufgrund des Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 6 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBl. S. 91) erlässt die Gemeinde Niedernberg folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Benutzungssatzung:</p>
<p><strong>§ 1</strong>       <br />Die Gebührensatzung zur Satzung für die Benutzung des Niedernberger Grillplatzes vom 26.07.2023 wird wie folgt geändert:<br />§ 2 erhält in Nr. 2 folgende Neufassung:<br />2. Die Gebühr für das Grillholz beträgt je ½ Ster 72,00 €</p>
<p><strong>§ 2 Inkrafttreten</strong><br />Diese Satzung tritt am 01.04.2024 in Kraft.</p>
<p>Niedernberg, 19.03.2024<br /><br />Jürgen Reinhard<br />Erster Bürgermeister</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 27 Mar 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/amtliche-bekanntmachung-13-1/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Amtliche Bekanntmachung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p style="text-align: center;"><strong>Amtliche Bekanntmachung</strong></p>
<p style="text-align: center;"><strong>Satzung zur Änderung der</strong><br /><strong> Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Niedernberg</strong></p>
<p>Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 eine Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Niedernberg vom 14.05.2002 beschlossen. Nachstehend geben wir die ausgefertigte Satzung in ihrem vollen Wortlaut amtlich bekannt:</p>
<p>Die Gemeinde erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Satzung zur Änderung der</strong><br /><strong> Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Niedernberg</strong></p>
<p><strong>§ 1</strong><br />Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Niedernberg vom 14.05.2002, zuletzt geändert am 27.07.2021, wird wie folgt geändert:</p>
<p>§ 10 erhält in Abs. 3 folgende Neufassung:<br /> (3) Die Gebühr beträgt 1,88 € pro m³ entnommenem Wasser.<br />§ 10 erhält in Abs. 4 folgende Neufassung:<br /> (4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,88 € pro m³ entnommenem Wasser.</p>
<p><strong>§ 2</strong><br />1Die Satzung tritt zum 01.05.2024 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Vorgängerversion vom 27.07.2021 außer Kraft.</p>
<p>Niedernberg, 19.03.2024</p>
<p>Jürgen Reinhard<br />Erster Bürgermeister</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 27 Mar 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert - Briefk&#228;sten und Hausnummern</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Im Allgemeinen dienen die <strong>Briefkästen</strong> dazu, dem Postboten eine einfache und schnelle Zustellung von <img alt="" src="/media/84991/2023-08-31-die-gemeinde-informiert-briefkaesten-und-hausnummern.png?width=141&amp;height=134&amp;mode=max" data-udi="umb://media/21915bda721649ecba960dd2cd4a1709" style="width: 141px; height: 134px; float: right;" />Postsendungen zu ermöglichen. Ihre Post wird dabei nicht nur vor dem Zugriff Dritter sondern auch vor Wind und Nässe geschützt.</p>
<p>Es gibt verschiedene Punkte, die man bei der Anbringung eines Briefkastens beachten sollte. Diese sind u. a.:</p>
<ul>
<li>die <strong>Beschriftung</strong>:<br />Nur mit einem ausreichend gekennzeichneten Briefkasten können Sie sich sicher sein, dass Ihre Post auch korrekt zugestellt wird. Ein gut leserliches Namenschild genügt hier vollkommen. Bitte beachten Sie, dass bei mehreren Personen, mit unterschiedlichen Nachnamen, die Namen aller im Haushalt lebenden Personen auf dem Briefkasten stehen!</li>
<li>die <strong>Erreichbarkei</strong>t:<br />Empfänger können von der Zustellung ausgeschlossen werden, wenn der Bote unverhältnismäßigen Schwierigkeiten gegenübersteht. Bitte achten Sie deshalb darauf, Ihren Briefkasten gut erreichbar aufzustellen. Vor allem im Winter muss der Zusteller gefahrenfrei bis zum Briefkasten gehen können. Auch freilaufende Tiere können zum Ausschluss führen.</li>
<li>die<strong> Maße</strong>:<br />Um die Postzustellung problemlos zu ermöglichen regelt die Europäische Union die Mindestgröße nach der Europäischen Norm DIN EN 13724 „Briefkastennorm“. So sollte zum Beispiel die Mindestgröße des Briefkastens so groß sein, dass ein Briefumschlag in DIN C4 (229 x 324 mm) unbeschädigt (ohne Falten/Knicken) zugestellt werden kann.</li>
<li>das <strong>Material</strong>:<br />Briefkästen sind Hitze, Kälte und Nässe ausgesetzt. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Briefkasten entweder gut vor diesen Wetterbedingungen geschützt oder aus einem rostunempfindlichen Material (z. B. Edelstahl) besteht.</li>
</ul>
<p>Eine <strong>Hausnummer</strong> ist wichtig, da sie fremden Menschen hilft, Ihr Haus schnell zu finden.<br />Eine gut sichtbare Hausnummer kann dabei Leben retten! Deshalb sollten Sie die folgenden Punkte unbedingt beachten:</p>
<ul>
<li>die <strong>Platzierung und Maße</strong>:<br />Die Hausnummer sollte so am Außengebäude platziert werden und so groß sein, dass sie von der Straße aus gut sichtbar ist. Hausnummern, welche „nur“ auf der Klingel angebracht sind, sind hier nicht ausreichend.</li>
<li>die <strong>Beleuchtung</strong>:<br />Diese ist/wird notwendig, sobald Sie in eine Notsituation geraten. Durch eine beleuchtete Hausnummer helfen Sie Einsatzkräften Ihr Haus auch im Dunkeln schnell zu finden und sparen sich wertvolle Zeit.</li>
</ul>
<p>Bei Mietswohnungen ist, wenn nichts anderes geregelt ist, der Vermieter hierfür verantwortlich. Mieter sollten Ihren Vermieter hierzu auffordern.<br /><br />Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 27 Mar 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Aufruf an alle Hundehalter</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/88705/2024-03-27-aufruf-an-alle-hundehalter.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,</p>
<p>bei der Gemeindeverwaltung Niedernberg häufen sich in letzter Zeit Beschwerden und Anzeigen gegen Hundehalter/innen, die ihre Hunde im Ortsbereich unangeleint laufen lassen. Oftmals fühlen sich Passanten deswegen belästigt oder gar bedroht. Das freie Umherlaufen von Hunden kann außerdem zu gefährlichen Begegnungssituationen mit Verletzungsgefahren für Mensch und Tier führen! Es wurden auch wiederholt Vorfälle gemeldet, dass freilaufende Hunde außerhalb des bebauten Ortsbereiches Wild gehetzt haben.</p>
<p>Daneben richten sich die Beschwerden über zunehmende Verunreinigungen durch Hundekot auf Gehwegen, Straßen, öffentliche Flächen und Privatgrundstücken. Hundekot ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich. Diese Seite der Hundehaltung kann leicht durch mehr Verantwortungsbewusstsein vermieden werden.</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Wir möchten daher an Sie, als Hundehalter/in appellieren:</strong></p>
<ul>
<li>Lassen Sie Ihren Hund bitte niemals unbeaufsichtigt umherlaufen.</li>
<li>Leinen Sie Ihren Hund innerhalb des Ortsbereiches auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen möglichst an. Im Bereich des Niedernberger Seengeländes besteht Anleinpflicht!</li>
<li>Leinen Sie Ihren Hund spätestens dann an, wenn sich andere Menschen oder Tiere nähern, damit sich diese nicht verängstigt und belästigt fühlen.</li>
<li>Bitte beachten Sie das Hundeverbot für Kinderspielplätze.</li>
<li>Achten Sie bitte darauf, wo der Hund sein „Geschäft“ erledigt. Dafür tabu sind öffentliche Wege, Straßen und Plätze oder Privatanwesen anderer Personen. Passiert es dennoch an einer dieser Stellen, beseitigen Sie bitte sofort den Hundekot. Benutzen Sie hierfür einfach eine mitgeführte Plastiktüte oder eine sogenannte „Hundetüte“, welche Sie an verschiedenen „Hundetüten-Stationen“ entnehmen und anschließend entsorgen können.</li>
</ul>
<p>Beachten Sie bitte diese Regeln und Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken. An dieser Stelle möchten wir ein herzliches Dankeschön sagen an die zahlreichen Hundehalterinnen und Hundehalter, die sich bereits an diese Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen.</p>
<p>Die Erfahrungen verschiedener Ordnungsämter haben gezeigt, dass der Verschmutzung des öffentlichen Raums sowie dem freien Umherlaufen von Hunden nicht allein mit der Ahndung von Verstößen durch Verwarnungs- oder Bußgeldern begegnet werden kann. Hier ist gleichwohl ein gemeinsames Engagement und gegenseitige Rücksichtnahme in der Gesellschaft gefragt. In erster Linie können jedoch Sie als Hundehalter/in selbst dazu beitragen, dass Mensch und Hund in Niedernberg gut miteinander leben können.</p>
<p>Helfen Sie bitte mit, dass unser Niedernberg sauber ist und Gefahren gegenüber Mensch und Tier durch freilaufende Hunde vermieden werden.</p>
<p><strong>Ihre Gemeindeverwaltung</strong></p>
<p><img alt="" src="/media/81451/2023-01-25-aufruf-hundehalter-anleinpflicht.jpg?width=80&amp;height=80" data-udi="umb://media/ef65186757d54310b61a105d033cf086" style="width: 80px; height: 80px;" />  <img alt="" src="/media/81452/2023-01-25-aufruf-hundehalter.jpg?width=84&amp;height=80" data-udi="umb://media/c6a10fb49a0848358dfb05665cdbcd47" style="width: 84px; height: 80px;" /></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 27 Mar 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Perso und Pass noch g&#252;ltig?</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p><img alt="" src="/media/88251/2024-02-27-perso-und-pass-noch-gueltig.jpg?width=680&amp;height=382.636655948553" data-udi="umb://media/8a27e70ab2f34626aac76f51396a9c19" style="width: 680px; height: 382.636655948553px;" /></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 28 Feb 2024 07:59:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>&#196;nderung des Mahnlaufs</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Bei Zahlungsverzug erhält der Pflichtige aktuell zunächst eine Zahlungserinnerung. Zahlt er nicht erhält er eine Erste Mahnung, eine Zweite Mahnung und zuletzt die Ankündigung der Vollstreckung.</p>
<p>Im Rahmen einer überörtlichen Prüfung wurde diese Vorgehensweise beanstandet und die Gemeindeverwaltung aufgefordert entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach einer Mahnung, direkt die Ankündigung der Vollstreckung zu verschicken. </p>
<p>Ab Mitte Februar wird die Vorgehensweise entsprechend angepasst!</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 15 Feb 2024 08:12:56 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/aenderung-des-mahnlaufs/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert - Verordnung &#252;ber die Reinhaltung und Reinigung der &#246;ffentlichen Stra&#223;en und die Sicherung der Gehbahnen im Winter</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/11838/information-1280.jpg?center=0.546666666666667,0.51&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p style="text-align: left;">Bereits im Amts- und Mitteilungsblatt vom 08.12.2023 haben wir auf die Räum- und Streupflicht hingewiesen. Aufgrund von Nachfragen im Folgenden nochmals die wichtigsten Eckpunkte.</p>
<p style="text-align: left;"><img alt="" src="/media/87105/2023-12-12-streu-und-raeumpflicht-2.png?width=182&amp;height=128&amp;mode=max" data-udi="umb://media/c226981ab42c40dc98ca4bb73cc5ea55" style="width: 182px; height: 128px; float: right;" /><br />Schnee und Eis bringen Gefahren mit sich. Um diese Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz zu verhüten gibt es die <strong>Sicherungspflicht</strong>.</p>
<p>Die <strong>Sicherungspflicht</strong> besteht in erster Linie darin, die sogenannte <strong>Sicherungsfläche</strong> dauerhaft in einem sicheren Zustand zu halten.</p>
<p>Die <strong>Sicherungsfläche</strong> ist vereinfacht gesagt die Fläche der öffentlichen Gehwegbahnen, welche an Ihrem Grundstück angrenzt, d. h. bei einem Eckgrundstück jede Gehwegbahn, die an das Grundstück grenzt. . <strong>Beachten Sie bitte, dass der Grundstückseigentümer auch für den Gehweg verantwortlich ist, der optisch durch eine Grünfläche oder ein Parkstreifen zwischen Grundstück und Gehweg getrennt ist.</strong></p>
<p><strong>Ausnahmen:</strong> Liegen zwei Grundstücke hintereinander und nur das Vordere grenzt an die Gehwegbahn an (das Hintere wird über das Vordere erschlossen), haben beide gemeinsam die Sicherungspflicht.<br />Wenn das hintere Grundstück jedoch auch an die Gehwegbahn grenzt (auch wenn nur ein sehr kleiner Bereich, durch z. B. eine Stichstraße), so besteht keine gemeinsame Sicherungspflicht, sondern es ist jeder für den angrenzenden Gehweg zuständig.</p>
<p>Um diese Fläche in einem sicheren Zustand zu halten, sind <strong>Sicherungsarbeiten</strong> nötig.<br />Diese müssen an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- oder gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr erledigt und bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholt werden.</p>
<p>Sicherungsarbeiten sind:</p>
<ul>
<li>Schneeräumen</li>
<li>Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt) bestreuen oder das Eis beseitigen</li>
</ul>
<p>Bitte beachten Sie, dass das Streuen von Tausalz nur bei besonderer Glättegefahr erlaubt ist! Eine besondere Glättegefahr besteht zum Beispiel bei Treppen oder starken Steigungen.<br />Das Streuen von ätzenden Mitteln ist generell verboten!<img alt="" src="/media/87104/2023-12-12-streu-und-raeumpflicht-1.jpg?width=175&amp;height=99&amp;mode=max" data-udi="umb://media/0eec847f10d64c6ebe87f12b587609c1" style="width: 175px; height: 99px; float: right;" /></p>
<p><strong>Das Räumgut (Schnee und Eisreste) ist so neben der Gehbahn zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind hierbei freizuhalten.</strong></p>
<p>Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 24 Jan 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/die-gemeinde-informiert-verordnung-ueber-die-reinhaltung-und-reinigung-der-oeffentlichen-strassen-und-die-sicherung-der-gehbahnen-im-winter/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/die-gemeinde-informiert-verordnung-ueber-die-reinhaltung-und-reinigung-der-oeffentlichen-strassen-und-die-sicherung-der-gehbahnen-im-winter/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Bekanntmachung Grundsteuer</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/4943/amtliches.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Die Grundsteuer wird für alle Steuerschuldner, die für dieses Jahr die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt (§ 27 Abs. 1 und 3 Grundsteuergesetz). Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.</p>
<p>Dies bedeutet, dass die Steuerschuldner, welche keinen neuen Steuerbescheid für das Veranlagungsjahr 2024 erhalten haben, die gleiche Grundsteuer wie im vorangegangenen Kalenderjahr zu entrichten haben. Vorbehaltlich anderer Regelungen, wird die Grundsteuer grundsätzlich zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02.; 15.05.; 15.08.; 15.11.2024 fällig (§ 28 Abs. 1 Grundsteuergesetz).</p>
<p>Bitte beachten Sie, dass die Grundsteuer nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt wird. Sie entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 17 Jan 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/bekanntmachung-grundsteuer/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/bekanntmachung-grundsteuer/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert - Satzung zur F&#246;rderung der Vereins- und Jugendarbeit - &#167; 5</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p><strong>Was ist die JuLeiCa?<br /></strong>JuLeiCa ist die Abkürzung für Jugendleiter-Card. Diese ist ein bundesweit gültiger Ausweis, der amtlich anerkannt wird. Er kann ab einem Alter von 16 Jahren ausgestellt werden, wenn man ehrenamtlich in der Jugendarbeit aktiv ist und mindestens eine ausreichende praktische und theoretische Ausbildung in Form einer Jugendleiterschulung mit Erste-Hilfe-Kurs absolviert hat. Die JuLeiCa kann man <a href="https://juleica-antrag.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">online</a> beantragen, dort können auch die Voraussetzungen (Umfang Erste-Hilfe-Kurs, etc.) eingesehen werden. Durch die JuLeiCa können die Jugendlichen in bestimmten Einrichtungen Preisnachlässe erhalten. Nähere Informationen zu den Vergünstigungen finden Sie <a href="https://kjr-miltenberg.de/juleica-die-jugendleitercard/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>.</p>
<p><strong>Die Förderung<br /></strong>Die pauschale Aufwandsentschädigung wird vom Kreisjugendring Miltenberg festgelegt und liegt derzeit bei 76 €. Dieser Betrag wird in zwei Teilen, einmal von der Gemeinde Niedernberg (38 €) und zusätzlich einmal vom Kreisjugendring Miltenberg (nochmals 38 €) ausgezahlt. Auf der Homepage des Kreisjugendringes (www.kjr-miltenberg.de) unter „Zuschüsse“ finden Sie am Ende der Seite den Antrag „Aufwandsentschädigung für Inhaber der Jugendleitercard“. Dieser muss vom Verein/Verband bestätigt werden.</p>
<p>Bitte werfen Sie den ausgefüllten Antrag im Briefkasten des Rathauses der Gemeinde Niedernberg <strong>bis spätestens 10.03.2024</strong> ein. Nur so können wir Ihnen den Anteil der Gemeinde auszahlen und den Antrag rechtzeitig weiter nach Miltenberg schicken.</p>
<p>Bitte beachten Sie, dass die Förderung immer <strong>für das abgelaufene Kalenderjahr</strong> gewährt wird. Das bedeutet, dass Sie bis zum 10.03.2042 die Aufwandsentschädigung für Ihre Jugendarbeit im Jahr 2023 beantragen. Die Zahlung kann nur geleistet werden, wenn Ihre JuLeiCa im Jahr 2023 <strong>mindestens 6 Monate</strong> gültig gewesen ist.</p>
<p>Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 17 Jan 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/die-gemeinde-informiert-satzung-zur-foerderung-der-vereins-und-jugendarbeit-5-1/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/die-gemeinde-informiert-satzung-zur-foerderung-der-vereins-und-jugendarbeit-5-1/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert - Satzung zur F&#246;rderung der Vereins- und Jugendarbeit - &#167; 1</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Alle eingetragenen Vereine und Gruppierungen aus Niedernberg, die im kulturellen, sportlichen, sozialen oder kirchlichen Bereich tätig sind, haben die Möglichkeit einmal im Jahr ein öffentliches Gebäude für einen Tag mietfrei zu nutzen. Voraussetzung ist, dass die Kapazitäten hierzu bestehen. Die Gemeinde übernimmt hierbei nur die Miete des Gebäudes bis maximal 250 Euro. Anderweitig anfallende Kosten, wie z. B. Hausmeisterkosten, Reinigungskosten, Strom, Wasser, etc. müssen die Vereine selbst tragen. Es sind nur Veranstaltungen förderfähig, die dem jeweiligen Vereinszweck dienen.</p>
<p>Der Antrag auf Kostenübernahme ist formlos zu stellen und zusammen mit der Rechnung, welcher die Miete zu entnehmen ist, spätestens vier Wochen nach Erhalt dieser Rechnung bei der Gemeinde Niedernberg einzureichen.</p>
<p>Dem Antrag ist weiterhin eine Information beizufügen, ob der Verein für diese öffentliche Veranstaltung vorsteuerabzugsberechtigt ist. Trifft dies zu, reduziert sich die Zuschusshöhe entsprechend.</p>
<p>Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
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                <pubDate>Wed, 10 Jan 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Die Gemeinde informiert - Eigentum verpflichtet</title>
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                    <p>Pflanzen so schneiden, dass Sie nicht aus dem eigenen Grundstück herausragen;<br />Gehwege und Straßen rund um das eigene Grundstück reinigen;<br />im Winter die Gehwege räumen –<br />das sind nur drei Beispiele, für die Grundstückseigentümer verantwortlich sind.<br />Hierüber wollen in den kommenden Ausgaben detaillierter informieren.</p>
<p>Bitte kommen Sie Ihren Verpflichtungen regelmäßig nach. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und kümmern sich rechtzeitig.</p>
<p>Bei der Gemeinde sind bereits Rückmeldungen eingegangen, dass z. B. ein Eigentümer im Nachteil wäre, weil ein Eckgrundstück eine größere Reinigungsfläche hat oder sich aufgrund der Lage und Sonneneinstrahlung Unkraut schneller vermehren würde. Solche Punkte sind nicht beeinflussbar und haben keine Auswirkung auf Verpflichtungen. Diskussionen hierüber sind nicht zielführend.</p>
<p>Beachten Sie, dass die Gemeinde bei Pflichtversäumnis auch eine Ordnungswidrigkeit festsetzen kann.<br /><br />Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 29 Nov 2023 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Abschaffung Kinderreisepass</title>
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                    <p>Der Kinderreisepass wird zum 01.01.2024 aufgrund seiner nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise eingeschränkten Anerkennung in anderen Staaten abgeschafft.</p>
<p>Für Kinder und Jugendliche können ab nächstem Jahr nur noch Personalausweise oder elektronisch lesbare Reisepässe beantragt werden. Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Für welches Reiseziel Sie welches Ausweisdokument benötigen, können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise) einsehen.</p>
<p>Ausweisdokumente für Personen bis 24 Jahren haben eine ausgewiesene Gültigkeit von 6 Jahren. Dabei ist jedoch zu beachten, dass wenn das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Ausweisinhabers abweicht, das Dokument automatisch seine Gültigkeit verliert und somit für Reisen nicht mehr verwendet werden kann. Das Gültigkeitsdatum des Dokuments ist hierbei unerheblich.</p>
<p>Die Gebühren betragen für den Personalausweis 22,80 € und für den Reisepass 37,50 €.</p>
<p>Weitere Informationen finden Sie beim <a href="https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-node.html;jsessionid=DDB639026ACE58DACA07C4CAD7D53414.1_cid369" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesministerium des Innern für Heimat</a>.</p>
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                </description>
                <pubDate>Wed, 15 Nov 2023 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert - Satzung zur F&#246;rderung der Vereins- und Jugendarbeit - &#167; 7</title>
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                    <p>Ein Turn- oder Sportverein kann Zuschüsse zu den Personalkosten beantragen, diese nennt man Übungsleiterzuschüsse. Diese richten sich nach den Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern.</p>
<p>Grundlage für die Gewährung des gemeindlichen Zuschusses ist die Zuschusszusage des Landkreises Miltenberg. Diese muss zusammen mit einer Liste aller aktiven Mitglieder, unter Angaben deren Geburtsjahre, bis zum 01.10. für das vorausgegangene Jahr eingereicht werden. Z. B. muss bis spätestens 01.10.2023 der Antrag für den Zuschuss für das Jahr 2022 eingereicht werden.</p>
<p>Die Gemeinde Niedernberg gewährt denselben Zuschussbetrag wie der Landkreis Miltenberg, z. B. gewährt der Landkreis dem Verein XY einen Zuschuss in Höhe von 30 €, zusätzlich bekommt der Verein XY auch von der Gemeinde 30 €. Insgesamt bekommt XY Zuschuss von 60 €.</p>
<p>Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 13 Sep 2023 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/die-gemeinde-informiert-satzung-zur-foerderung-der-vereins-und-jugendarbeit-7-1/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert - Mehrkindfamilienkarte in Bayern</title>
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                    <p>Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und drei bayerische Verbände haben eine personalisierte „Mehrkindfamilienkarte“ entwickelt.<br />Die Mehrkindfamilienkarte ist ein Ausweis, für Familien mit mindestens 3 Kindern im Alter von 0 bis 18 Jahren (kindergeldberechtigt). Sie dient als Nachweis für die Zugehörigkeit zu einer Mehrkindfamilie und ermöglicht den Familien den Zugang zu verschiedenen Vergünstigungen und Ermäßigungen.</p>
<p><strong>Vorteile der Mehrkindfamilienkarte:</strong><br />Die Mehrkindfamilienkarte bietet Ermäßigungen bei verschiedenen Freizeitaktivitäten und kulturellen Veranstaltungen an. Familien können beispielsweise vergünstigte Eintrittspreise in Museen, Schwimmbädern oder Freizeitparks in Anspruch nehmen.<br />Ein weiterer Vorteil der Mehrkindfamilienkarte ist die Möglichkeit alltägliche Bedarfe auch ohne Schwierigkeiten in größeren Mengen in Geschäften zu erhalten.</p>
<p><strong>Beantragung der Mehrkindfamilienkarte:</strong><br />Um die Karte zu beantragen, müssen Familien einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem, dass die Kinder in Bayern gemeldet sind und dass das Familieneinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.</p>
<p>Weitere Informationen und die Beantragung dieser Karte erhalten sie <a href="https://mehrkindfamilienkarte.bayern" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>. <br />     <br />Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 07 Sep 2023 08:10:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert - Defekte Stra&#223;enbeleuchtung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Die Straßenlampen sind nicht Eigentum der Gemeinde Niedernberg, sondern gehören der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG). Die Mitarbeiter der Gemeinde Niedernberg sind nicht befugt eine defekte Lampe auszutauschen. Wenn uns eine solche bekannt wird, melden wir diese weiter an die AVG, die sich dann darum kümmert und erfahrungsgemäß zeitnah repariert.</p>
<p>Wenn Ihnen eine einzelne defekte Straßenlampe auffällt, können Sie diese gerne <a href="/gemeinde-buerger/buergermeldungen/maengelmeldung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a> an die Gemeinde Niedernberg, per E-Mail an gemeinde@niedernberg.de oder telefonisch unter der Nummer 06028/9744-0 melden. Wir benötigen zum Weitermelden am Besten die Nummer der Laterne (diese finden Sie auf dem Lampenmast) oder, wenn sie diese nicht finden, den Straßennamen und die Hausnummer wo die Straßenlampe steht.</p>
<p>Sollte ein Straßenzug ausfallen, so kontaktieren Sie bitte unmittelbar die Notrufnummer der Aschaffenburger Versorgungs GmbH unter 06021 391-300.</p>
<p>Vielen Dank für Ihre Mithilfe!<br /><br />Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 02 Aug 2023 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert - Fitnessparcour</title>
                <description>
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                    <p>Der Turnverein Niedernberg beantragte kurz vor der Pandemie einen „Fitness-Hotspot“. Neben der freien Zugangsmöglichkeit beabsichtigt der Turnverein ebenfalls Trainingseinheiten am Fitness-Hotspot durchzuführen.</p>
<p>Die Gemeinde hat im April 2022 in Absprache mit dem Turnverein Angebote eingeholt. Der Parcours enthält eine Vielzahl von verschiedenen Bewegungsmöglichkeiten an einem zusammenhängenden Gerät. So kann man sich beispielsweise an Stangen entlang hangeln oder hochklettern.</p>
<p>Nun kann sich das Ergebnis sehen lassen und wartet ab Ende der Woche darauf, von Ihnen genutzt zu werden, viel Spaß!</p>
<p><br />Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 05 Jul 2023 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert - LED-Umr&#252;stung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Die Umrüstung der Straßenlampen auf LED-Licht in ganz Niedernberg wurde durch unseren Gemeinderat beschlossen und der Auftrag mit ca. 430.000,00 € im September 2022 an die AVG vergeben.</p>
<p>Seit Kurzem werden die Lampen nun im kompletten Ortsbereich umgerüstet. Seitdem gehen vermehrt Beschwerden wegen der Helligkeit der Lampen ein. Bitte beachten sie, dass die Straßenlampen nach der aktuellen DIN-Norm und Vorschriften neu berechnet wurden.</p>
<p>Des Weiteren wurden in die neue Straßenbeleuchtung zeitabhängige Dimmwerte der Lichtstärke mit einprogrammiert. Der Ein- und Ausschaltpunkt wird über einen Dämmerungsschalter gesteuert.</p>
<p>Nach dem Einschalten bis ca. 21:00 Uhr läuft die Straßenbeleuchtung auf 100 %<br />Von ca. 21:00 bis 24:00 Uhr auf 50 %, 0:00 Uhr bis 05:00 Uhr auf 30 %, 05:00 bis 06:00 Uhr auf 50 % und ab 06:00 Uhr wieder auf 100 %.</p>
<p>In diesem Zuge möchten wir Ihnen im Folgenden zusätzlich die Vorteile von LED-Lampen nennen:<br />Diese überzeugen neben den eingesparten Energiekosten auch durch ihre bessere Lichtqualität und eine geringere Umweltbelastung und sind stromsparend. Zusätzlich reduzieren die LED-Lampen die Brandlasten, da diese nicht zu warm werden können und haben eine geringere Anlockwirkung als herkömmliche Beleuchtung für Insekten, da sie keine UV-Strahlung emittieren.</p>
<p><img alt="" src="/media/83089/2023-05-03-led-umruestung-bild.jpg?width=119&amp;height=119&amp;mode=max" data-udi="umb://media/659a8481cf61415a8e268a30ff722a75" style="width: 119px; height: 119px;" /><br />Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 03 May 2023 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/die-gemeinde-informiert-led-umruestung/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Katastrophenschutz - Feuer</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Unkontrolliertes Feuer ist nahezu immer eine Katastrophe und kann schlimme Schäden anrichten. Egal ob Zuhause, im Büro oder im Handwerksbetrieb, überall gibt es Gefahren, die zu einem Feuer führen können. Diese werden oft durch Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit vergrößert.</p>
<p>In diesem Artikel möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie Feuer am besten vorbeugen können, und wie Sie sich im Brandfall verhalten sollten.<br /> </p>
<p><strong>Bevor es brennt</strong></p>
<p>Auch beim Feuerschutz ist eine gute Vorbereitung bereits viel wert und bedarf gleichzeitig nur wenig Aufwand. Stichwort ist der Rauchmelder, welcher spätestens seit 2017 nicht mehr nur eine große Empfehlung, sondern auch Pflicht in allen Wohnungen ist. Rauchmelder müssen in Schlaf- und Kinderzimmern, sowie Fluren, welche zu Aufenthaltsräumen führen, angebracht werden. Auch wenn es keine Pflicht für Rauchmelder in Aufenthaltsräumen wie Wohn- oder Arbeitszimmer gibt, sind Rauchmelder dort trotzdem sehr zu empfehlen! In Küche und Bad hingegen sollten Sie keine Rauchmelder anbringen (auch Wasserdampf kann einen Fehlalarm auslösen).</p>
<p>Zudem lohnt sich ein Feuerlöscher in der Wohnung und/oder im Auto. Diese Entscheidung liegt bei Ihnen, kann aber Leben retten. Falls Sie sich für einen Feuerlöscher entscheiden, ist es wichtig, dass Sie die richtige Benutzung lernen und den Feuerlöscher regelmäßig warten lassen. Als Alternative zum Feuerlöscher eignet sich auch ein Löschspray. Dieses bietet erste Löschmöglichkeiten für (kleinere) Brände.</p>
<p>Zu guter Letzt noch der Hinweis auf die Achtsamkeit. Lassen Sie offenes Licht oder Feuer nie unbeaufsichtigt. Dabei kommt es auch nicht auf die Größe des Feuers an. Ein Teelicht kann (unbeaufsichtigt) genauso gefährlich werden wie eine Feuerstelle im Garten. Achten Sie auch darauf, dass Sie elektrische Geräte regelmäßig warten und defekte Geräte, sowie alte Steckdosenleisten austauschen um Elektrobrände zu verhindern.</p>
<p> </p>
<p><strong>Verhalten während eines Brands</strong></p>
<p>Die richtige Reaktion im Brandfall ist enorm wichtig. Dafür haben wir Ihnen hier eine kurze Liste mit richtigen Vorgehensweisen vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zusammengestellt. Das Wichtigste möchten wir jedoch an dieser Stelle schon vorwegnehmen:</p>
<p>Bitte unternehmen Sie zu keinem Zeitpunkt Lösch- oder Rettungsaktionen, welche Sie selbst in Gefahr bringen könnten!</p>
<p></p>
<p>1. Löschversuch</p>
<ul>
<li>Versuchen Sie, falls möglich, als erstes den Brand direkt „im Keim“ zu ersticken.</li>
<li>Schalten Sie elektrischen Strom im Gefahrenbereich vor dem Löschen ab um Stromschläge zu verhindern.</li>
<li>Löschen Sie immer von unten nach oben und von der Seite zur Mitte.</li>
<li>Löschen Sie Fettbrände nie mit Wasser (Explosionsgefahr!). Stellen Sie die Energiequelle ab und/oder schieben Sie Topf/Pfanne von der Herdplatte. Nur spezielle Löschmittel (Brandklasse F) können zum Löschen verwendet werden.</li>
<li>Betreten Sie niemals verqualmte Räume, da sich dort giftige Gase bilden. Sollten Sie sich bereits in einem verqualmten Raum befinden, bewegen Sie sich bitte kriechend auf dem Boden vorwärts. Dort ist die Konzentration der giftigen Gase am niedrigsten.</li>
<li>Schließen Sie die Türe von außen und alarmieren Sie die Feuerwehr (112)</li>
</ul>
<p>2. Löschversuche nicht möglich oder fehlgeschlagen</p>
<ul>
<li>Feuer benötigt Sauerstoff. Schließen Sie Fenster und Türen des Raums (wenn ohne Gefährdung möglich), um dem Feuer Sauerstoff zu entziehen.</li>
<li>Ist das nicht möglich, verlassen Sie sofort den Raum.</li>
<li>Rufen Sie die 112 an. Melden Sie:
<ul>
<li>Wo der Notfallort?</li>
<li>Was ist passiert?</li>
<li>Wer ruft an? </li>
<li>Warten Sie auf Rückfragen!</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p>3. Warnen und sichern</p>
<ul>
<li>Warnen Sie andere Personen im Haus oder in der Wohnung</li>
<li>Bringen Sie sich selbst und andere in Sicherheit</li>
</ul>
<p>4. Feuerwehr erwarten und einweisen</p>
<ul>
<li>Beschreiben Sie der Feuerwehr folgendes:
<ul>
<li>Räumlichkeiten</li>
<li>Personen, welche sich noch in Gefahr befinden</li>
<li>Gegenstände, welche explodieren können</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p>5. Gebäude verlassen (falls noch nicht geschehen)</p>
<ul>
<li>Achten Sie darauf, dass keine Person zurückbleibt</li>
<li>Schließen Sie alle Türen (ohne die Türen abzusperren!)</li>
<li>Schlüssel für geschlossene Türen bereithalten</li>
</ul>
<p>6. Alle in Sicherheit?</p>
<ul>
<li>Sind wirklich alle Personen in Sicherheit?<br />Bei vermissten Personen muss die Feuerwehr davon ausgehen, dass diese sich noch in Gefahr befindet.</li>
</ul>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 22 Feb 2023 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/katastrophenschutz-feuer/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Die Gemeinde informiert - Rettungsgasse</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/79223/2022-09-21-die-gemeinde-informiert-rettungsgasse.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Die Rettungsgasse wird bei stockendem Verkehr und Stau gebildet. Sie muss bei Bedarf auf jeder Fahrbahn gebildet werden, egal ob Autobahn, Bundesstraße, Landstraße oder Kreisstraße, ob innerorts oder außerorts.</p>
<p>Das Bilden einer Rettungsgasse ist in Deutschland Pflicht, damit Rettungsfahrzeuge schnellstmöglich und ungehindert zum Unfallort kommen. Bei schweren Verkehrsunfällen entscheiden Minuten über Leben und Tod und die Rettungsgasse soll unnötige Verzögerungen verhindern.</p>
<p>Nähert sich ein Rettungsfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, müssen sich Fahrzeuge auf einer Straße mit zwei Fahrspuren ganz links auf ihrer Spur halten, alle Fahrzeuge auf der rechten Spur weichen soweit wie möglich nach rechts aus. Nach neuen Regelungen der StVO werden Rettungsgassen generell zwischen der linken Fahrspur und den übrigen rechten Fahrspuren gebildet.</p>
<p>Auf einer Straße mit nur einer Fahrspur pro Richtung, müssen sich die Fahrzeuge bei Stau ebenfalls rechts halten.</p>
<p><img alt="" src="/media/79223/2022-09-21-die-gemeinde-informiert-rettungsgasse.jpg?width=434&amp;height=289&amp;mode=max" data-udi="umb://media/493e904a8e974463a1acae4bf6168fbb" style="width: 434px; height: 289px;" /></p>
<p>Wer die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse nicht einhält und Einsatzkräfte dadurch behindert, muss mit mindestens 200 Euro Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg und sogar mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Bringt man zudem noch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr, werden schnell über 300 Euro Bußgeld fällig.</p>
<p>Die Rettungsgasse ist für jeden sehr wichtig und darf nicht missachtet werden, da wir in Notfällen alle möchten, dass Rettungskräfte uns in so einer Situation schnelle Hilfe leisten können.</p>
<p>Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
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                <pubDate>Wed, 21 Sep 2022 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>Die Gemeinde informiert - Bienen, Hummeln, Wespen und Hornissen - Teil 2 von 2</title>
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                    <p><strong>Allgemein</strong></p>
<p>Häufig sehen wir in diesem Sommer die gelb-schwarz-gestreiften Insekten. Jede Art ernährt sich von Nektar und sorgt so für die Bestäubung von Pflanzen. Doch was sind die Unterschiede zwischen Bienen, Wespen Hummeln und Hornissen?</p>
<p><strong>Die Wespe</strong></p>
<p>Ihr begegnen wir wohl am häufigsten. Besonders wenn wir draußen sitzen und leckere Speisen zu uns nehmen möchten. Meist dauert es dann nicht lange, bis uns eine Wespe gefunden hat. Denn Wespen mögen unser Essen mindestens genauso wie wir selbst. Besonders der Geruch von (süßen) Speisen lockt sie zu uns, denn Wespen benötigen viel Zucker für ihre Flugmuskeln!<img alt="" src="/media/77567/2022-09-07-die-gemeinde-informiert-bienen-hummeln-wespen-und-hornissen-teil-2-von-2.jpg?width=206&amp;height=138&amp;mode=max" data-udi="umb://media/00bd07dbfd354120a97274bb76d8cf76" style="width: 206px; height: 138px; float: right;" /></p>
<p>Im Gegensatz zu den Bienen können Wespen mehr als einmal stechen. Ihr Stachel besitzt keinen Widerhaken. Sie stechen, wenn sie sich bedroht fühlen, riskieren einen Stich jedoch deutlich eher als Bienen.</p>
<p>Besonders aggressiv lässt sie der „Zick-Zack-Flug“ wirken. Meist schwirren sie erst minutenlang um unser Essen, bevor sie zur Landung ansetzen. Das hat den Grund, dass Wespen mit äußersten schlechten Augen ausgestattet sind und Entfernungen nur schlecht einschätzen können. Um die Entfernung zum Objekt der Begierde errechnen zu können, fliegen sie Zick-Zack um das Objekt aus möglichst vielen verschiedenen Winkeln wahrnehmen und so zielsicher anfliegen zu können.</p>
<p>Im Gegensatz zur Biene ist die Wespe kaum behaart. Ihr Alleinstellungsmerkmal ist jedoch die berühmte „Wespentaille“. Der Hinterleib ist nur durch eine sehr schmale Verbindung mit der Brust der Wespe verbunden.</p>
<p><strong>Die Hornisse</strong></p>
<p>Sie gehört zur Familie der (Falten-)Wespe und sieht der Wespe deshalb auch sehr ähnlich. Der auffälligste Unterschied ist die Größe. Während Wespen (und Bienen) etwa 15 Millimeter groß sind, können Hornissen eine Größe zwischen 30 und 35 Millimetern erreichen. Diese Größe kombiniert mit dem tiefen Brummen, das entfernt an einen Helikopter erinnert, sorgt regelmäßig für Angst bei Menschen. Nicht zuletzt deshalb ist wohl der Spruch „Sieben Stiche töten ein Pferd, drei einen Menschen“ entstanden.<img alt="" src="/media/77566/2022-09-07-die-gemeinde-informiert-bienen-hummeln-wespen-und-hornissen-teil-2-von-2-2.jpg?width=206&amp;height=143&amp;mode=max" data-udi="umb://media/caf2548b2c324d3cbc726ebef7545655" style="width: 206px; height: 143px; float: right;" /></p>
<p>Heute wissen wir, dass dieser Spruch nicht stimmt und Hornissen weit aus weniger gefährlich sind als behauptet. Im Gegenteil – Hornissen gelten als nicht aggressiv und scheu. Wenn möglich meiden sie Konflikte und interessieren sich im Gegensatz zu Wespen auch nicht für unsere Speisen auf dem Esstisch. Stattdessen ernähren sie sich von Fallobst und anderen Insekten wie Fliegen, Käfern und auch Wespen.</p>
<p>Dennoch kommt es vor, dass Menschen von Hornissen gestochen werden. Das passiert meist aber nur, wenn wir das Tier einengen bzw. einquetschen oder ihrem Nest zu nahekommen. Da nicht nur der Körper, sondern auch der Stachel der Hornisse größer als der der Wespe ist, tut ein Stich entsprechend mehr weh.</p>
<p><strong>Allgemein</strong></p>
<p>Das Töten von Wespen ist generell verboten, da diese unter Naturschutz stehen. Auch das entfernen eines Nestes ist privat verboten und hohe Strafen nach sich ziehen. Wespennester können dem Naturschutz des Landratsamtes Miltenberg gemeldet werden. Dort erhalten Sie auf Anfragen eine Liste von Fachfirmen, welche Ihnen mit Beratung und Vorortmaßnahmen weiterhelfen können. Um einzelne Wespen trotzdem möglichst effektiv von unserem Essen fernzuhalten, helfen bereits einfache Hausmittel, welche die meisten Menschen zuhause haben.</p>
<p>1. Mit Gerüchen vertreiben<br />Wespen haben einen sehr ausgeprägten Geruchssinn. Den Duft von Rosmarin, Minze und angezündetem Kaffeepulver können Wespen nicht leiden und halten sich fern. Verteilen Sie deshalb einfach ein paar Bündel Rosmarin oder Minze auf dem Tisch oder zünden Sie etwas Kaffeepulver in einer feuerfesten Schale an.</p>
<p>2. Mit einem Wespennest täuschen<br />Wespen halten sich grundsätzlich von anderen Wespennestern fern. Täuschen Sie deshalb ein Wespennest auf Ihrem Esstisch vor, indem Sie eine weiße Papiertüte „verkrumpelt“ auf den Esstisch legen. Auf Grund der schlechten Augen stehen die Chancen gut, dass die Tiere es mit einem Nest verwechseln und verschwinden.</p>
<p>3. Mit Wasser vertreiben<br />Für diesen Trick benötigen Sie lediglich eine Sprühflasche und etwas Wasser. Nähert sich eine Wespe besprühen Sie diese mit einem feinen Sprühnebel. Die Wespe denkt, es fängt an zu Regnen und fliegt schnell zurück zum Nest.</p>
<p>Achtung:</p>
<p>Verirrt sich dennoch eine Wespe zu Ihnen ist es wichtig, dass Sie Ruhe bewahren. Machen Sie keine hektischen Bewegungen, schlagen Sie nicht nach der Wespe und pusten Sie das Tier nicht an. All diese Verhaltensweisen machen die Wespe nur aggressiv und erhöhen das Risiko auf einen Stich.</p>
<p>Auch das Töten von Wespen ist keine Alternative.</p>
<p>Sollten Sie dennoch gestochen worden sein, ist das kein Grund zur Panik. Die Stiche sind für den Menschen zwar meist schmerzhaft aber ungefährlich. Gefährlich ist ein Stich nur dann, wenn er eine allergische Reaktion auslöst. Ist das der Fall, sollten sie umgehend ins Krankenhaus fahren!</p>
<p>Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
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                <pubDate>Wed, 07 Sep 2022 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Orts&#252;bliche Bekanntmachung -  Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Aufstellung Fl&#228;chennutzungsplan&#228;nderung „Seehotel Osterweiterung“ Nr. I.12</title>
                <description>
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                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/4943/amtliches.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.11.2018 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Seehotel Osterweiterung“ Nr. I.12 gefasst (siehe Bekanntmachung des <a href="https://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/ortsuebliche-bekanntmachung-vollzug-des-baugesetzbuches-baugb/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Aufstellungsbeschlusses)</a>.</p>
<p>Informationen über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erhalten Sie während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer OG03. Sie können sich bis einschließlich 07.01.2019 in der Gemeindeverwaltung, Zimmer OG03 zur Planung äußern.</p>
<p>Siehe auch: <a href="/media/38859/nib_seehotel_erweiterung_begrfnp181205.pdf" title="NIB_Seehotel-Erweiterung_BegrFNP" target="_blank" data-udi="umb://media/afe8b67b06a14ed88ec69d94974af67e" rel="noopener noreferrer">NIB_Seehotel_Erweiterung_BegrFNP<br /></a>                    <a href="/media/38860/nid-aenderung-seehotel.pdf" title="NID Änderung Seehotel" target="_blank" data-udi="umb://media/87d8bc7882d844cb8f3a71993d18eec9" rel="noopener noreferrer">NID Änderung Seehotel<br /></a>                    <a href="/media/38861/ub_fnp_seehotel_niedernberg_2018-12-04.pdf" title="UB_FNP_Seehotel" target="_blank" data-udi="umb://media/07f7ce0b9df943d29cb32860135f8ee1" rel="noopener noreferrer">UB_FNP_Seehotel</a></p>
<p></p>
<p>                 </p>
<p></p>
<p> </p>
<p>Gemeinde Niedernberg</p>
<p>Niedernberg, 26.11.2018 <br /> </p>
<p> </p>
<p><br />Jürgen Reinhard</p>
<p>Erster Bürgermeister</p>
<p> </p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 05 Dec 2018 17:48:44 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>Grablichtautomat auf dem Friedhof</title>
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                    <p>Die Gemeinde hat auf Anregung der Frauenunion einen Grablichtautomat für den Friedhof organisiert. Er befindet sich am Haupteingangstor des Friedhofs und wurde von der Firma AKVS aufgestellt. An diesem Automaten können die Grablichter (mit Zündhölzer) für 2 € pro Stück erworben werden. Bitte bringen Sie das entsprechende Kleingeld mit, da der Automat nur 1€, 50 Cent und 20 Cent-Stücke annimmt.</p>
<p></p>
<p><img style="width: 155px; height: 275px;" alt="" src="/media/16454/grablichtautomat.jpg?width=155px&amp;height=275px"></p>
<p>Viele Grüße<br>Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 25 Oct 2016 09:40:59 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Kerb</title>
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                        <img src="http://www.niedernberg.de/media/11838/information-1280.jpg?center=0.546666666666667,0.51&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Das Fest Kerb heißt eigentlich Kirchweih. Hier wird die Weihe der katholischen Kirche St. Cyriakus gefeiert und jährlich daran erinnert. Die Kirchweihe war am 04.10.1931. Einige von Ihnen werden sich jetzt vielleicht wundern, da die Weihe im Oktober war, aber die Kerb immer im September gefeiert wird. Früher wurde die Kerb am St.-Martins-Tag gefeiert, da man sich auf einen anderen Termin nicht einigen konnte. Im Jahre 1950 gab es einen Antrag auf die Verlegung der Kerb in den Monat September. Zunächst wurde dies vom Gemeinderat und dem katholischen Pfarramt abgelehnt. In einer späteren Bürgerabstimmung wurde die Verlegung von den Bürgern jedoch beschlossen. Somit wurde am 16.09.1951 die Kerb zum ersten Mal im September gefeiert. Seitdem findet die Kerb jeweils am Wochenende des zweiten Sonntags im September statt.</p>
<p>Jedes Jahr wird von dem Kerbjahrgang der Kerbbaum aufgestellt. Die Tradition des Kerbbaumaufstellens stammt von Bürgermeister Hans Herrmann, der 1978 einen Kerbbaum auf dem Schulplatz aufstellen ließ. Ein Jahr später wurde der Brauch in den Altortbereich verlegt, wo er bis heute jedes Jahr durchgeführt wird. Der Kerbjahrgang sind die Jungen und Mädchen aus Niedernberg, die in dem jeweiligen Jahr 18 Jahre alt werden. Sie stellen am Samstagnachmittag den Baum auf, den sie davor geschmückt haben.</p>
<p>Viele Grüße<br />Ihre Auszubildenden und Praktikanten</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 08 Sep 2016 15:43:59 GMT</pubDate>
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