Niedernberg Niedernberg

Pressemitteilung des Staatlichen Bauamts - Verkehrssicherung an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen

13.12.2023
Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg weist auf die Gefahren hin, die von Bäumen entlang von Straßen ausgehen können.

Verkehrsgefährdung durch Bäume
Es kommt immer wieder vor, dass Bäume von benachbarten Grundstücken, die auf die Straße stürzen bzw. Äste, die in das Lichtraumprofil ragen, zu einer ernsten Gefahr für die Verkehrsteilnehmer werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Benutzer von öffentlichen Straßen nicht nur vor den Gefahren zu schützen sind, die ihnen aus dem Zustand der Straße bei zweckgerechter Benutzung drohen, sondern auch vor solchen Gefahren, die von Anliegergrundstücken ausgehen und auf die Straße übergreifen können.

Nach der geltenden Rechtsprechung ist der Eigentümer oder Besitzer eines von ihm benutzten, an einer öffentlichen Straße liegenden Grundstückes verpflichtet, auf den Straßenverkehr gebührend Rücksicht zu nehmen und schädliche Einwirkungen, die von diesem Grundstück ausgehen und den öffentlichen Straßenverkehr gefährden, zu vermeiden. Aus diesem Grund sind Bäume, die entlang von Straßen stehen, von dem jeweiligen Eigentümer stets auf ihren Zustand hin zu prüfen. Soweit es sich um schadhafte Bäume handelt, sind verkehrsgefährdende Kronenteile zu entfernen oder falls nötig die Bäume zu fällen.

Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 BNatSchG) ist das Fällen von Bäumen, Hecken und Gehölzen grundsätzlich nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar erlaubt. Diese Regelung sorgt dafür, dass brütende Vögel ihren Nachwuchs ungestört aufziehen können.

Die für den Verkehr erforderliche freie lichte Höhe an Straßen beträgt – senkrecht gemessen – 4,50 m, bei Rad- und Gehwegen 2,50m. Der Mindestabstand nach den Seiten – vom Fahrbahnrand ausgemessen – soll bei Bäumen deren Durchmesser größer als 8 cm ist ebenfalls 4,50 m betragen. Bei Ästen ist ein seitlicher Mindestabstand – gemessen vom Fahrbahnrand – von 1,50 m freizuhalten.

Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg bittet alle Grundstückseigentümer, von deren Grundstücken die oben genannten Gefahren ausgehen können, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen, um so straf- und haftungsrechtliche Folgen vorzubeugen.

Kategorien: Pressemitteilung Gemeinde Niedernberg

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.