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        <pubDate>Wed, 25 Mar 2026 08:00:21 GMT</pubDate>
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                <title>Bekanntmachung - Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                    <p><strong>Bekanntmachung</strong><br /><strong>Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</strong><br /><strong>Aufstellung Bebauungsplanänderung „Nordwestlicher Ortsrand“ Nr. 05.36</strong><br /><strong>Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB</strong></p>
<p>Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat in seiner Sitzung vom 18.02.2025 die Aufstellung für die Änderung des Bebauungsplans „Nordwestlicher Ortsrand“ unter der Nr. 05.36 im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen. Durch die Änderung soll im Bereich der Flurnummer 5909, Römerstraße 24, die Errichtung von zwei zweigeschossigen Doppelhäusern mit Flachdach ermöglicht werden. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird berichtigt.</p>
<p>Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner <a href="https://buergerinfo-niedernberg.de/vo0050.php?__kvonr=4325" title="https://buergerinfo-niedernberg.de/vo0050.php?__kvonr=4325" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sitzung</a> vom 24.02.2026 den vom Büro PlanerFM GbR ausgearbeiteten Entwurf der Änderung des Bebauungsplans „Nordwestlicher Ortsrand“ (Planentwurf mit Begründung vom 11.02.2026) gebilligt.</p>
<p>Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplans „Nordwestlicher Ortsrand“ für den Bereich der Flurnummer 5909, Römerstraße 24, und die Begründung werden hier vom 06.04.2026 bis 08.05.2026 veröffentlicht.</p>
<p>Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird die Planung ebenfalls vom 06.04.2026 bis einschließlich 08.05.2026 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Niedernberg, Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg, Zimmer OG03 öffentlich ausgelegt.</p>
<p><img alt="" src="/komX/nothing.jpg" data-udi="umb://media/fbf4b85288cc4b54ad394cd62a23f94a" style="width: 0px; height:0px;" /><img alt="" src="/media/101338/2026-03-25-aufstellung-bebauungsplanaenderung-nordwestlicher-ortsrand-nr-0536.jpg?width=680&amp;height=395.8839779005525" data-udi="umb://media/fbf4b85288cc4b54ad394cd62a23f94a" style="width: 680px; height:395.8839779005525px;" /></p>
<p>Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauamt@niedernberg.de und bei Bedarf in Textform an Gemeinde Niedernberg, Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.</p>
<p>Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans „Nordwestlicher Ortsrand“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans „Nordwestlicher Ortsrand“ nicht von Bedeutung ist.</p>
<p>Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.</p>
<p><strong>Datenschutz:</strong><br />Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.<br /><br />Niedernberg, 19.03.2026</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 25 Mar 2026 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/bekanntmachung-vollzug-des-baugesetzbuches-baugb-1-1/</guid>
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                <title>Bekanntmachung - Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                    <p><strong>Bekanntmachung</strong><br /><strong>Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</strong><br /><strong>Ortsübliche Bekanntmachung des als Satzung beschlossenen</strong><br /><strong>Einfachen Bebauungsplans „Altbaugebiet I+II“ der Gemeinde Niedernberg</strong></p>
<p>Der Bau- und Umweltausschuss hat die Aufstellung des Einfachen Bebauungsplans „Altbaugebiet I+II“ in seiner <a href="https://buergerinfo-niedernberg.de/to0050.php?__ktonr=7526" title="https://buergerinfo-niedernberg.de/to0050.php?__ktonr=7526" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sitzung</a> am 21.10.2025 als Satzung beschlossen.</p>
<p>Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Einfache Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Gemeindeverwaltung Niedernberg (Rathaus, Hauptstraße 54, Zimmer OG03) während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.</p>
<p>Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.</p>
<p>Unbeachtlich werden demnach:</p>
<ol>
<li>eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften</li>
<li>eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,</li>
<li>nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und</li>
<li>nach § 214 Abs. 2 a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler</li>
</ol>
<p>wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs.  3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§  39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.</p>
<p><img alt="" src="/media/98823/2025-10-29-bekanntmachung-altbaugebiet.png?width=380.893470790378&amp;height=680" data-udi="umb://media/5979453afdcb4520aa24188f17201cdc" style="width: 380.893470790378px; height:680px;" /></p>
<p>Gemeinde Niedernberg<br />Niedernberg, 29.10.2025</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 29 Oct 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Bekanntmachung - Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                    <p><strong>Bekanntmachung</strong><br /><strong>Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</strong><br /><strong>Aufstellung des Bebauungsplans „Römerstraße Spielplatz“</strong><br /><strong>Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB</strong></p>
<p>Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat in seiner Sitzung vom 18.02.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Römerstraße Spielplatz“ beschlossen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll die Errichtung eines Spielplatzes ermöglicht werden.</p>
<p>Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg hat in der <a href="https://buergerinfo-niedernberg.de/to0050.php?__ktonr=7513" title="https://buergerinfo-niedernberg.de/to0050.php?__ktonr=7513" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sitzung</a> vom 21.10.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Römerstraße Spielplatz“ gebilligt.</p>
<p>Der vom Büro PlanerFM GbR ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplans „Römerstraße Spielplatz“ und die Begründung werden hier vom 10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025 veröffentlicht.</p>
<p>Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten: Die Unterlagen können in der Gemeindeverwaltung (Rathaus, Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg, Zimmer OG03) während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr) öffentlich eingesehen werden.</p>
<p>Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauamt@niedernberg.de und bei Bedarf in Textform an Gemeinde Niedernberg, Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.</p>
<p>Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans „Römerstraße Spielplatz“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit Entwurf der Aufstellung des Bebauungsplans „Römerstraße Spielplatz“ nicht von Bedeutung ist.</p>
<p>Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:</p>
<ul>
<li>Artenschutzrechtliche Beurteilung (ASB) -Potenzialabschätzung- für den Bebauungsplan "Römerstraße Spielplatz“, ausgearbeitet von Topoverde Landschaftsarchitektur am 17.06.2025</li>
<li>Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsermittlung für den Bebauungsplan „Römerstraße Spielplatz“, ausgearbeitet von Topoverde Landschaftsarchitektur am 22.07.2025</li>
</ul>
<p>Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.</p>
<p>Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderabgaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.</p>
<p><img alt="" src="/media/99032/2025-10-29-bekanntmachung-bplan-roemerstrasse.png?width=680&amp;height=626.0975609756098" data-udi="umb://media/821547a09776434fbbb0c6e9da589c01" style="width: 680px; height:626.0975609756098px;" /></p>
<p>Gemeinde Niedernberg<br />Niedernberg, 29.10.2025</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 29 Oct 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/bekanntmachung-vollzug-des-baugesetzbuches-baugb/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Bekanntmachung - Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                    <p><strong>Bekanntmachung</strong><br /><strong>Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</strong><br /><strong>Aufstellung Änderung des Flächennutzungsplans „Römerstraße Spielplatz“</strong><br /><strong>Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB</strong></p>
<p>Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat in seiner Sitzung vom 18.02.2025 die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Bebauungsplanaufstellung „Römerstraße Spielplatz“ im Parallelverfahren beschlossen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll die Errichtung eines Spielplatzes ermöglicht werden.</p>
<p>Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg hat in der <a href="https://buergerinfo-niedernberg.de/to0050.php?__ktonr=7513" title="https://buergerinfo-niedernberg.de/to0050.php?__ktonr=7513" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sitzung</a> vom 21.10.2025 den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans „Römerstraße Spielplatz“ gebilligt.</p>
<p>Der vom Büro PlanerFM GbR ausgearbeitete Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Römerstraße Spielplatz“ und die Begründung (Planentwurf mit Begründung vom 21.10.2025) werden hier vom 10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025 veröffentlicht.</p>
<p><img alt="" src="/media/99033/2025-10-29-bekanntmachung-fplan-roemerstrasse.png?width=402.74033149171277&amp;height=680" data-udi="umb://media/73e1e41e2bfc4940a1d7242b0e5e1c54" style="width: 402.74033149171277px; height:680px;" /></p>
<p>Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten: Die Unterlagen können in der Gemeindeverwaltung (Rathaus, Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg, Zimmer OG03) während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr) öffentlich eingesehen werden.</p>
<p>Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauamt@niedernberg.de und bei Bedarf in Textform an Gemeinde Niedernberg, Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.</p>
<p>Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Römerstraße Spielplatz“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Römerstraße Spielplatz“ nicht von Bedeutung ist.</p>
<p>Folgende Art umweltbezogener Information ist verfügbar:<br />Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsermittlung für den Bebauungsplan „Römerstraße Spielplatz“, ausgearbeitet von Topoverde Landschaftsarchitektur am 22.07.2025</p>
<p>Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.</p>
<p>Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderabgaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.</p>
<p>Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:<br />Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)</p>
<p>Gemeinde Niedernberg<br />Niedernberg, 29.10.2025</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 29 Oct 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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            <item>
                <title>Bekanntmachung - Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                    <p style="text-align: left;"><strong>Bekanntmachung</strong><br /><strong>Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</strong><br /><strong>Aufstellung Bebauungsplanänderung „Altbaugebiet I + II“</strong><br /><strong> Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB</strong></p>
<p style="text-align: left;">Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat in seiner Sitzung vom 10.12.2024 die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 3 BauGB für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Altbaugebiet I + II“ Nr. 11.14 beschlossen. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. </p>
<p>Die vom Büro PlanerFM GbR ausgearbeitete und vom Bau- und Umweltausschuss in seiner <a href="https://buergerinfo-niedernberg.de/vo0050.php?__kvonr=4215">Sitzung</a> vom 15.07.2025 gebilligte Planung (Planentwurf mit Begründung vom 15.07.2025) wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB</p>
<p style="text-align: center;">vom 04.08.2025 bis einschließlich 05.09.2025<br />im Rathaus der Gemeinde Niedernberg, Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg, Zimmer OG03</p>
<p>während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.</p>
<p><img alt="" src="/komX/nothing.jpg" data-udi="umb://media/67c7653936cd4800b4c4cc1d234e98c5" style="width: 0px; height: 0px;" /><img alt="" src="/media/96940/2025-07-23-bebauungsplan-altbaugebiet-iplusii-nr-1114-oeffentlichkeitsbeteiligung.jpg?width=398&amp;height=733&amp;mode=max" data-udi="umb://media/67c7653936cd4800b4c4cc1d234e98c5" style="width: 398px; height: 733px;" /></p>
<p>Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.</p>
<p>Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Altbaugebiet I + II“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Neuaufstellung des Bebauungsplans „Altbaugebiet I + II“ nicht von Bedeutung ist.</p>
<p>Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde www.niedernberg.de unter dem Menüpunkt „Gemeinde und Bürger“, „Aktuelles, Zahlen, Daten, Fakten“, „Bauleitplanverfahren“ eingestellt.</p>
<p>Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderabgaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.</p>
<p>Niedernberg, 23.07.2025</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 23 Jul 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
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                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/bekanntmachung-vollzug-des-baugesetzbuches-baugb-3/</link>
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            <item>
                <title>Bekanntmachung - Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                    <p style="text-align: center;"><strong>Bekanntmachung<br />Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)<br />Ortsübliche Bekanntmachung der als Satzung beschlossenen Bebauungsplanänderung „Südlicher Ortsrand I“ Nr. 06.18 der Gemeinde Niedernberg</strong></p>
<p>Der Bau- und Umweltausschuss hat die Bebauungsplanänderung „Südlicher Ortsrand I“ Nr. 06.18 in seiner <a href="https://buergerinfo-niedernberg.de/to0050.php?__ktonr=7415" title="https://buergerinfo-niedernberg.de/to0050.php?__ktonr=7415" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sitzung</a> am 06.05.2025 als Satzung beschlossen.</p>
<p>Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Gemeindeverwaltung Niedernberg (Rathaus, Hauptstraße 54, Zimmer OG03) vom 19.05.2025 bis 30.06.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.</p>
<p>Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.</p>
<p>Unbeachtlich werden demnach:</p>
<ol>
<li>eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,</li>
<li>eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,</li>
<li>nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und</li>
<li>nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler<br /> </li>
</ol>
<p>wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.</p>
<p>Gemeinde Niedernberg<br />Niedernberg, 13.05.2025</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
<p><img alt="" src="/media/95696/2025-05-14-bekanntmachung-suedlicher-ortsrand.jpg?width=680&amp;height=447.5165562913907" data-udi="umb://media/966b977b19054d788146f217a1b4d075" style="width: 680px; height: 447.5165562913907px;" /></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 14 May 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/bekanntmachung-vollzug-des-baugesetzbuches-baugb-2/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/bekanntmachung-vollzug-des-baugesetzbuches-baugb-2/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Bekanntmachung - Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                    <p style="text-align: center;"><strong>Bekanntmachung</strong><br /><strong>Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</strong><br /><strong>Ortsübliche Bekanntmachung der als Satzung beschlossenen Bebauungsplanänderung „Westlicher Ortsrand I“ Nr. 03.13 der Gemeinde Niedernberg</strong></p>
<p>Der Bau- und Umweltausschuss hat die Bebauungsplanänderung „Westlicher Ortsrand I“ Nr. 03.13 in seiner Sitzung am 06.05.2025 als Satzung beschlossen.</p>
<p>Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Gemeindeverwaltung Niedernberg (Rathaus, Hauptstraße 54, Zimmer OG03) vom 19.05.2025 bis 30.06.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.</p>
<p>Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.</p>
<p>Unbeachtlich werden demnach:</p>
<ol>
<li>eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,</li>
<li>eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,</li>
<li>nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und</li>
<li>nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler </li>
</ol>
<p>wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.</p>
<p>Gemeinde Niedernberg<br />Niedernberg, 13.05.2025</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
<p><img alt="" src="/media/95697/2025-05-14-bekanntmachung-westlicher-ortsrand.jpg?width=680&amp;height=514.0753424657535" data-udi="umb://media/7c699cdbef29431d9a5ab391ff5a76eb" style="width: 680px; height:514.0753424657535px;" /></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 14 May 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/bekanntmachung-vollzug-des-baugesetzbuches-baugb-2-1/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/bekanntmachung-vollzug-des-baugesetzbuches-baugb-2-1/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Orts&#252;bliche Bekanntmachung -  Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                    <p>Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.02.2025 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans „Römerstraße Spielplatz“ mit folgendem Text gefasst:</p>
<p>„Die Gemeinde Niedernberg stellt für Teile der Fl.Nrn. 3228, 3229, 3230, 3231, 3232, 3233, 3234, 3235, 3235/1, 3235/2, 3536, 3237, 3238, 3239, 3240, 3241, 3242, 3243, 3244, 3245 (Lage: Ahl), welche entlang der Römerstraße gegenüber des Deponie-Geländes liegen, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Römerstraße Spielplatz“ mit dem Ziel der Errichtung eines Spielplatzes auf.</p>
<p><img alt="" src="/media/94843/2025-03-12-aufstellung-flaechennutzungsplanaenderung-roemerstrasse-spielplatz.jpg?width=680&amp;height=525.8361391694725" data-udi="umb://media/d6a227464127428e90604bb990c1eda1" style="width: 680px; height:525.8361391694725px;" /></p>
<p> </p>
<p>Gemeinde Niedernberg<br />Niedernberg, 05.03.2025</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
<p> </p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 12 Mar 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/ortsuebliche-bekanntmachung-vollzug-des-baugesetzbuches-baugb-2/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/ortsuebliche-bekanntmachung-vollzug-des-baugesetzbuches-baugb-2/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Orts&#252;bliche Bekanntmachung -  Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                    <p>Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.02.2025 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Spielplatz Römerstraße“ mit folgendem Text gefasst:</p>
<p>„Die Gemeinde Niedernberg stellt für Teile der Fl.Nrn. 3228, 3229, 3230, 3231, 3232, 3233, 3234, 3235, 3235/1, 3235/2, 3536, 3237, 3238, 3239, 3240, 3241, 3242, 3243, 3244, 3245 (Lage: Ahl), welche entlang der Römerstraße gegenüber des Deponie-Geländes liegen, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Römerstraße Spielplatz“ mit dem Ziel der Errichtung eines Spielplatzes auf.“<br /><br /></p>
<p><img alt="" src="/media/94845/2025-03-12-aufstellung-bebauungsplan-roemerstrasse-spielplatz.jpg?width=643&amp;height=482" data-udi="umb://media/b9d204db44be40deafb4af902a716ffa" style="width: 643px; height:482px;" /></p>
<p>Gemeinde Niedernberg<br />Niedernberg, 05.03.2025</p>
<p>Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
<p> </p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 12 Mar 2025 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/ortsuebliche-bekanntmachung-vollzug-des-baugesetzbuches-baugb-2-1/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/ortsuebliche-bekanntmachung-vollzug-des-baugesetzbuches-baugb-2-1/</link>
            </item>
            <item>
                <title>&#196;nderung des Bebauungsplanes „Altbaugebiet I+II“ Nr. 11.14</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                    <p>Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Altbaugebiet I+II“ Nr. 11.14 mit folgendem Text gefasst:</p>
<p>„Die Gemeinde Niedernberg stellt den Bebauungsplan „Altbaugebiet I+II“ unter der Nr. 11.14 als einfachen Bebauungsplan neu auf. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden.“</p>
<p>Informationen über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erhalten Sie während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer OG03 oder <a href="https://buergerinfo-niedernberg.de/to0050.php?__ktonr=7321" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier.</a></p>
<p><img alt="" src="/media/93846/2024-12-20-bebauungsplanes-altbaugebiet-iplusii-nr-1114.jpg?width=462.82074613284806&amp;height=680" data-udi="umb://media/f2e0e0e32a48434c9460cfa30f7b8b2d" style="width: 462.82074613284806px; height: 680px;" /></p>
<p>Gemeinde Niedernberg</p>
<p>Niedernberg, 16.12.2024<br /><br />Ralf Sendelbach<br />Erster Bürgermeister</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 18 Dec 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/aenderung-des-bebauungsplanes-altbaugebiet-iplusii-nr-1114/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/aenderung-des-bebauungsplanes-altbaugebiet-iplusii-nr-1114/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Orts&#252;bliche Bekanntmachung -  Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Aufstellung Fl&#228;chennutzungsplan&#228;nderung „Seehotel Osterweiterung“ Nr. I.12</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                    <p>Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.11.2018 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Seehotel Osterweiterung“ Nr. I.12 gefasst (siehe Bekanntmachung des <a href="https://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/ortsuebliche-bekanntmachung-vollzug-des-baugesetzbuches-baugb/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Aufstellungsbeschlusses)</a>.</p>
<p>Informationen über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erhalten Sie während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer OG03. Sie können sich bis einschließlich 07.01.2019 in der Gemeindeverwaltung, Zimmer OG03 zur Planung äußern.</p>
<p>Siehe auch: <a href="/media/38859/nib_seehotel_erweiterung_begrfnp181205.pdf" title="NIB_Seehotel-Erweiterung_BegrFNP" target="_blank" data-udi="umb://media/afe8b67b06a14ed88ec69d94974af67e" rel="noopener noreferrer">NIB_Seehotel_Erweiterung_BegrFNP<br /></a>                    <a href="/media/38860/nid-aenderung-seehotel.pdf" title="NID Änderung Seehotel" target="_blank" data-udi="umb://media/87d8bc7882d844cb8f3a71993d18eec9" rel="noopener noreferrer">NID Änderung Seehotel<br /></a>                    <a href="/media/38861/ub_fnp_seehotel_niedernberg_2018-12-04.pdf" title="UB_FNP_Seehotel" target="_blank" data-udi="umb://media/07f7ce0b9df943d29cb32860135f8ee1" rel="noopener noreferrer">UB_FNP_Seehotel</a></p>
<p></p>
<p>                 </p>
<p></p>
<p> </p>
<p>Gemeinde Niedernberg</p>
<p>Niedernberg, 26.11.2018 <br /> </p>
<p> </p>
<p><br />Jürgen Reinhard</p>
<p>Erster Bürgermeister</p>
<p> </p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 05 Dec 2018 17:48:44 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/ortsuebliche-bekanntmachung-vollzug-des-baugesetzbuches-baugb-aufstellung-flaechennutzungsplanaenderung-seehotel-osterweiterung-nr-i12-1/</guid>
                <link>http://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/ortsuebliche-bekanntmachung-vollzug-des-baugesetzbuches-baugb-aufstellung-flaechennutzungsplanaenderung-seehotel-osterweiterung-nr-i12-1/</link>
            </item>
    </channel>
</rss>
