Niedernberg Niedernberg

Schutz von Sonn- und Feiertagen

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Kathrin Hock
Sachbearbeiterin
06028/9744-1706028/9744-25Zimmer EG 04standesamt@niedernberg.de

Bemerkungen

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können aus wichtigen Gründen im Einzelfall von einzelnen Verboten Befreiung erteilen, nicht jedoch für den Karfreitag.

Informationen aus dem BayernPortal

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