Niedernberg Niedernberg

Geburt

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Kathrin Hock
Standesbeamtin
06028/9744-1706028/9744-25Zimmer EG 04standesamt@niedernberg.de

Bemerkungen

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. Anzeigepflichtig sind die Krankenhäuser oder sonstige Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist, oder jede andere Person die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Merkblätter

Informationen aus dem BayernPortal

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