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Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Kathrin Hock
Sachbearbeiterin
06028/9744-1706028/9744-25Zimmer EG 04standesamt@niedernberg.de

Bemerkungen

Die 1995 in Bayern eingeführten Instrumente ''Bürgerbegehren und Bürgerentscheid'' ermöglichen es den Bürgern, in vielen Angelegenheiten der Gemeinde direkt selbst zu entscheiden. Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses.

Informationen aus dem BayernPortal

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