Niedernberg Niedernberg

verkehrsrechtliche Anordungen und Sperrung

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Kathrin Hock
Standesbeamtin
06028/9744-1706028/9744-25Zimmer EG 04standesamt@niedernberg.de

Bemerkungen

Wer öffentliche Wege, Straßen oder Plätze nicht gemeingebräuchlich nutzt (nicht nur zum Gehen, Fahren oder Parken), sondern dort für ein Bauvorhaben den Boden aufgraben, etwas lagern oder aufstellen oder im Luftraum eine Strom- oder Wasserleitung führen möchte, braucht dazu zwei Arten von Erlaubnissen:

  • Eine Sondernutzungserlaubnis, da öffentlicher Straßengrund besonders genutzt wird
  • Eine Erlaubnis nach Verkehrsrecht, da der Straßenverkehr beeinträchtigt wird.
In Ihrer Genehmigung werden alle notwendigen Erlaubnisse zusammengefasst, so dass Sie nur einen schriftlichen Bescheid bekommen. n eingebunden.

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