Niedernberg Niedernberg

Satzung zur Förderung der Vereins- und Jugendarbeit – § 2 Baukostenzuschuss

12.10.2017
Heute informieren wir Sie über den Baukostenzuschuss.

Antragsberechtigt ist ein eingetragener Verein oder eine Gruppe, die im kulturellen, sportlichen, sozialen oder kirchlichen Bereich tätig ist und ihren Sitz in Niedernberg hat.

Förderfähig sind alle Bau-, Sanierungs- und Umbauarbeiten an Gebäuden und Räumen (einschließlich Außenanlagen), die sich im Eigentum des Vereins oder der Gruppe befinden. Förderfähig sind auch solche Maßnahmen an gemeindlichen Gebäuden und Räumen, die durch den Verein gemietet wurden. Der Antrag muss formlos (d. h. er kann schriftlich oder per Email gestellt werden) bis zum 30.11. für das kommende Jahr gestellt werden, z. B. muss bis spätestens 30.11.2017 ein Antrag für eine Umbaumaßnahme im Jahr 2018 gestellt werden. Dem Antrag muss eine Beschreibung der Maßnahme beigelegt werden.

Die Höhe des Zuschusses ist nicht festgelegt und wird jeweils vom Gemeinderat getroffen. Die Höhe des Zuschusses hängt von den veranschlagten Kosten ab.

 

Viele Grüße

Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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