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Bekanntmachung

04.04.2017
Öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung „Nördlich des Wasserturms“ Nr. 02

Bebauungsplanänderung Nördlich des Wasserturmes

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung „Nördlich des Wasserturms“ Nr. 02, ausgearbeitet von der Planergruppe Hytrek, Thomas, Weyell und Weyell liegt einschließlich Begründung in der Zeit

Vom 10.04.2017 bis einschließlich 10.05.2017
im Rathaus, Zimmer OG03
während der allgemeinen Öffnungszeiten

öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen und Bedenken zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Änderungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwen-dungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätetet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Das Bauleitverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplä-ne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Eine früh-zeitige Beteiligung hat bereits stattgefunden, entsprechende Rückmeldungen wurden in der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 21.03.2017 behandelt.


Niedernberg, 07.06.2016                                          

Jürgen Reinhard
Erster Bürgermeister

Informationen zur Bebauungsplanänderung „Nördlich des Wasserturms“:
Die Gemeindeverwaltung hat sich aufgrund der zahlreichen bestehenden Änderungen in den Bebauungsplänen dazu entschieden in den kommenden Jahren sukzessive die Bebauungspläne zu digitalisieren und in diesem Zusammenhang an die heutigen Standards anzupassen.
Die Digitalisierung und Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich des Wasserturms“ ist bereits im Sommer 2016 gestartet. Im Juni fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hierzu statt, in deren Rahmen jedermann Anregungen und Bedenken vortragen konnte.
In diesem Zusammenhang verpflichtete das Landratsamt Miltenberg die Gemein-deverwaltung ein Gutachten erstellen zu lassen, welches die Lärmbelastung im betroffenen Gebiet darstellt. Aufgrund dieses Gutachtens kann im Bebauungsplan die Grenze zwischen Mischgebiet und Allgemeinem Wohngebiet in Richtung Westen verschoben werden, so dass künftig ein größeres Allgemeines Wohngebiet besteht.
Dieses Anliegen und weitere Anregungen und Bedenken wurden in der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 21.03.2017 behandelt (siehe Auszug aus der Niederschrift). Die gesamte Niederschrift, inkl. der Pläne stehen online unter buergerinfo-niedernberg.de (Sitzungskalender; Bau- und Umweltausschusssitzung vom 21.03.2017) zur Verfügung. Die Papierversion können Sie im Rathaus einsehen.

Weitere Informationen: siehe auch
Bericht über Schalltechnische Untersuchung zur Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich des Wasserturms“
Nlb Beplan "Nördlich des Wasserturmes" - Gesamtplan
NlB Begründung Beplan "Nördlich des Wasserturmes"

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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